Dies ist ein Beitrag zum Thema Hungerstreik im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
Es geht um einen Bekannten von mir, der per richterlichen (betreuungsgerichtl.) Beschluss für zwei Jahre zwangsuntergebracht wurde. Er ist ...
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22.07.2018, 20:18 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 23.07.2016
Beiträge: 19
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Hungerstreik
Hallo,
Es geht um einen Bekannten von mir, der per richterlichen (betreuungsgerichtl.) Beschluss für zwei Jahre zwangsuntergebracht wurde. Er ist zurzeit stationär in einem psychiatrischen Krankenhaus geschlossen untergebracht. Er soll demnächst in einer geschlossenen Wohneinrichtung verlegt werden. Auch der Widerspruch vom Landgericht wurde abgelehnt. Da mein Bekannter strikt gegen diese Maßnahme ist, beschloss er seit einigen Tagen keine Nahrung mehr zu sich aufzunehmen. Bei den Besuchen sieht man seinen körperlichen Verfall schon an. Die Familie macht sich große Sorgen um ihn. Sorry jetzt für die etwas blödere Frage. Weil im Netz habe ich zur diesen Thema keine passenden Antworten bekommen. Meistens springen dort Antworten über geistig gesunde JVA Häftlinge, die sich in Hungerstreik befinden. Aber wie sieht es aus, wenn jemand zivilrechtlich § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB durch den Betreuer / Gericht untergebracht wurde und sich in einem Hungerstreik begibt, wo dann früher oder später akute Lebensgefahr (sogar der Tod) aufkommt? Kann so etwas passieren, dass das Klinikpersonal wegsehen tut und ihn sterben lässt? LG gast |
22.07.2018, 22:27 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,590
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Moin moin
Wegsehen wird mit Sicherheit keiner. Der Betreuer steht letztlich vor der Frage, ob er einen Antrag auf Zwangserneährung stellt, wenn es brenzlig wird und bleibende Schäden zu erwarten sind. Ob er damit durchkommt ist dann noch eine andere Frage. Ebeno steht die Frage im Raum, ob der Hungerstreik dem "freien" Willen des Betreuten entspricht oder nicht. Könnte sein, dass der Wille durch eine psychische Krankheit "unfrei" geworden ist - dann wäre die Grundlage für eine Zwangsernährung eher gegeben. Es könnte aber auch sein, dass der Hungerstreik dem "freien" Willen des Betreuten entspricht, weil er sich das gut überlegt hat. Dann würde er wahrscheinlich weiter hungern, bis er so weit abgebaut hat, das sein "natürlicher" Wille überwiegt und er doch wieder das Angebot von Nahrung annimmt (damit ist keine Zwangsernährung gemeint). Wenn sein "natürlicher" Wille dann zu schwach ist könnte er mit seinem Hungerstreik Erfolg haben. Ob er damit etwas gewinnt, steht auch wieder auf einem anderen Blatt. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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