Dies ist ein Beitrag zum Thema Rückmeldung vom Gericht nach Anregung? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich habe die Forensuche betätigt, konnte aber nichts finden, was mir meine Frage beantwortet:
Ich habe beim Amtsgericht die ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
27.07.2018, 16:31 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 19.07.2018
Beiträge: 3
|
Rückmeldung vom Gericht nach Anregung?
Hallo,
ich habe die Forensuche betätigt, konnte aber nichts finden, was mir meine Frage beantwortet: Ich habe beim Amtsgericht die Betreuung meiner Mutter und meiner Schwester angeregt. Bekomme ich dazu in irgendeiner Form Rückmeldung vom Gericht oder von einem Gutachter oder von einem eventuellen Betreuer? Grüße! |
27.07.2018, 17:50 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
|
Moin moin
Als Angehörige und Anregerin des Betreuungsverfahrens solltest Du eigentlich als Verfahrensbeteiligte angesehen werden und auch zumindest über den Ausgang des Verahrens informiert werden. zwischen drin werden keine Informationen herausgegeben, sonst wäre das Gericht ja nur am Schreiben. Du bist als Verfahrensbetieligte allerdings auskunftsberechtigt und kannst nachfragen, was sich inzwischen getan hat und ob Du noch etwas zu dem Verfahren beitragen kannst. Die andere Frage ist: Wie lange ist die Anregung schon her und wie schnell arbeitet das Gericht? Zwei Wochen können gefühlt reichlihc lange vorkommen, aber ein Betreuungsverfahren kann auch durauch mehrere Monate dauern. Das fühlt sich dann noch länger an, bis eine Nachricht kommt. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
09.08.2018, 11:28 | #3 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 19.07.2018
Beiträge: 3
|
Moin moin Imre,
danke für die schnelle Antwort! Kannst du mir vieleicht auch sagen: Wenn es zu einem Gutachten von einem Sachverständigen kommt - besteht die Möglichkeit, dieses (in Gänze) einzusehen? Und darüber hinaus: Auch als verfahrensbeteiligte Person, der eventuelle Betreuer, hat der irgendetwas mit mir zu tun, könnte es sein, dass diese Person den Kontakt zu mir sucht - oder umgekehrt? Liebe Grüße! |
09.08.2018, 19:50 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
|
Moin Hannah
Das Gericht verschickt das Gutachten an die zu betreuende Person. Nicht immer, aber eigentlich sollte das so laufen. An Angehörige oder sonstige Beteiligte im Verfahren wird das Gutachten nicht versendet. Wenn ein Betreuer bestellt wird, dann kommt es ganz darauf an, wie er arbeitet. Manche beziehen Angehörige mit in die Arbeit ein, andere nicht. Du kannst aber davon ausgehen, dass er sich nicht von sich aus bei Dir melden wird. Es sei denn, er benötigt etwas von Dir. Daher ist es besser, wenn Du Dich bei ihm anmeldest und deine Zusammenarbeit anbietest. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
Lesezeichen |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|