Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Ehrenamtliche Betreuung und Verhinderungspflege?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Ehrenamtliche Betreuung und Verhinderungspflege? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, einfache und kurze Frage. Ein langjähriger Freund übernimmt im Jahr immer die Verhinderungspflege für mich. Das klappt auch richtig ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Forum für Angehörige und betreute Menschen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 29.07.2018, 21:12   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 13.01.2016
Beiträge: 18
Standard Ehrenamtliche Betreuung und Verhinderungspflege?

Hallo, einfache und kurze Frage.

Ein langjähriger Freund übernimmt im Jahr immer die Verhinderungspflege für mich. Das klappt auch richtig gut. Nun überlegen wir ihn beim Betreuungsgericht als ehrenamtlichen Betreuer vorzuschlagen.

Geht das?
ElaCorp ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 29.07.2018, 21:15   #2
Einsteiger
 
Registriert seit: 13.01.2016
Beiträge: 18
Standard Freund soll für uns drei der Betreuer werden

Hallo,

Ich, meine Frau und ein guter Freund leben von Sozialhilfe und sind Mehrfach Schwerbehindert und alle in Pflegegrad 2.

Wir alle haben einen sehr guten Freund der Berufstätig ist und voll im Leben steht. Auch ist er sehr erfolgreich. Über die Jahre haben wir viel von ihm gelernt.

Nun fragen wir uns, ob wir drei ihn als ehrenamtlichen Betreuer einsetzen können. Also jeder einzeln. Geht das?
ElaCorp ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 29.07.2018, 23:14   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard

Moin moin

Ihr könnt ihn nicht als Betreuer einsetzen. Ihr könntet aber eine Betreuung für euch (jeder einzeln) beim Gericht anregen und ihn als Betreuer vorschlagen. Das Gericht (und nur das Gericht) kann ihn als Betreuer einsetzen.

Die andere Variante wäre, dass ihr euch mit ihm zusammensetzt und ihn im Rahmen einer Vorsorgevollmacht beauftragt. Dann kann er eure Angelegenheiten ebenso regeln.
Allerdings gibt es da ein Risiko: Ein Betreuer wird vom Gericht kontrolliert, ein Bevollmächtigter nicht. Aber irgendeine Kontrolle könnt ihr in den Vollmachtsvertrag mit aufnehmen.
Ihr solltet auch klären, was der Vollmachtnehmer für seine Arbeitsleistung bekommen soll.

Egal ob Betreuung oder Vollmacht: Unterhaltet euch zuerst mit dem Freund, ob der diese Aufgabe auch übernehmen will.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 29.07.2018, 23:39   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Verhinderungspflege hat mit rechtlicher Betreuung nichts zu tun. Ihr werft da Dinge durcheinander.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 29.07.2018, 23:44   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Irgendwie überschneidet sich das.
Du willst hier:
Ehrenamtliche Betreuung und Verhinderungspflege?
diesen Freund als Verhinderungspfleger einsetzen lassen.
Kann es sein dass du eine rechchtliche Betreuung mit anderen Betreungsformen, z.B. BeWo und/oder Pflege verwechselst?
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.07.2018, 16:17   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 13.01.2016
Beiträge: 18
Standard

@Imre Holocher, du hast recht, wir würden den Vorschlag machen und das Gericht würde dies entscheiden.

Für seine Arbeitsleistung war eigentlich die ehrenamtliche Pauschale gedacht. Ich meine diese liegt bei knapp 400€ Jährlich. Weil wir alles von Sozialhilfe leben würde das Gericht dies doch auslegen.

Vorsorgevollmacht kommt so nicht in frage.

@michaela mohr, Das überschneidet sich zwar, schließt sich aber nicht aus. Der Freund führt schon länger die Verhinderungspflege durch. Nun würde ich ihn gerne >zusätzlich< als ehrenamtlicher Betreuer einsetzen. Da war meine Frage ob sich das eiste oder gegenseitig ausschließt.
ElaCorp ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.07.2018, 16:19   #7
Einsteiger
 
Registriert seit: 13.01.2016
Beiträge: 18
Standard

Das stimmt, das hat nichts Miteinander zu tun.

Ist es legal wenn der Nachbar einmal im Jahr für 6 Wochen die Verhinderungspflege durchführt und auch der ehrenamtliche Betreuer ist?

Darum geht es?


Ich frage weil:
Zitat:
Wichtig ist, dass Sie nicht persönlich für die Pflege am Menschen zuständig sind, sondern ausschließlich für die Organisation.
Quelle:
ElaCorp ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.07.2018, 16:35   #8
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Zitat:
Da war meine Frage ob sich das eiste oder gegenseitig ausschließt.

Ja es schließt sich aus. Siehe § 181 BGB.
__________________
----------------
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.07.2018, 16:51   #9
FFB
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 480
Standard

Zitat:
Zitat von ElaCorp Beitrag anzeigen
Der Freund führt schon länger die Verhinderungspflege durch. Nun würde ich ihn gerne >zusätzlich< als ehrenamtlicher Betreuer einsetzen. Da war meine Frage ob sich das eiste oder gegenseitig ausschließt.
Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Ja es schließt sich aus. Siehe § 181 BGB.
Das Verbot nach § 181 BGB gilt nur für Insichgeschäfte, die der Betreuer vornimmt. Solange die Betreuten noch geschäftsfähig sind (und kein Einwilligungsvorbehalt besteht), könnten sie den Verhinderungspfleger selbst beauftragen, auch wenn es der Betreuer ist.
FFB ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.07.2018, 16:51   #10
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Ist es legal wenn der Nachbar einmal im Jahr für 6 Wochen die Verhinderungspflege durchführt und auch der ehrenamtliche Betreuer ist?
Nein, das geht nicht.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 03:21 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39