Dies ist ein Beitrag zum Thema Begutachtung - darf Betreuer dabeisein + dolmetschen? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
ich kennen einen jungen geflüchteten Mann, der wegen seiner geistigen Behinderung unter Betreuung steht. Jetzt hat das Gericht ...
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30.07.2018, 14:01 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 30.07.2018
Beiträge: 18
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Begutachtung - darf Betreuer dabeisein + dolmetschen?
Hallo zusammen,
ich kennen einen jungen geflüchteten Mann, der wegen seiner geistigen Behinderung unter Betreuung steht. Jetzt hat das Gericht eine Begutachtung angeordnet, um festzustellen, ob die Betreuung verlängert werden soll. Der junge Mann ist über 21, ist geistig etwas zurückgeblieben aber sonst gesund. Bisher spricht er kaum deutsch. Sein rechtlicher Betreuer spricht seine Sprache, der Gutachter nicht. Ich habe schon gelesen, daß es an sich nicht zulässig ist, daß der Betreuer bei so einem Gutachten anwesend ist. In dem Schreiben des Gerichts war aber nichts von einem Dolmetscher erwähnt. Sollte man hier vielleicht besser das Gericht anschreiben und darauf aufmerksam machen, daß ein Dolmetscher nötig ist? Oder muß das der Betreuer sowieso organisieren? Es gibt hier in der Gegend einen Psychiater, der die Sprache des Betroffenen spricht, könnte man den nicht vorschlagen, oder gibt es da besondere Anforderungen an Gutachter? Viele Grüße |
30.07.2018, 15:11 | #2 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Es ist nicht richtig, dass ein Betreuer bei der Begutachtung nicht anwesend sein darf, er darf sich nicht beteiligen.
Wenn für die Begutachtung zwingend ein Dolmetscher erforderlich ist, kann der Betreuer dem Gutachter anbieten, die Fragen zu dolmetschen. Sollte er hiermit nicht einverstanden sein, kann er dem Gericht mitteilen, dass für die Begutachtung ein Dolmetscher eingeschaltet werden muss. Aber sag mir mal einen vernünftigen Grund, warum der Gutachter den Betreuer als Dolmetscher ablehnen sollte? |
09.08.2018, 00:18 | #3 |
Stammgast
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 660
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Wenn der Betreuer kein vereidigter/beeidigter Dolmetscher ist, kann das Gutachten angefochten werden.
Ich selbst beherrsche die Gebärdensprache als Betreuer leidlich gut aus meinem eigenen familiären/sozialen Hintergrund, lehne jedoch z. B. bei richterlichen Anhörungen ab, zu dolmetschen, da ich a) für mich positiv übersetzen könnte, was der Richter nicht merken würde b) nicht über den Wortschatz verfüge, den ein ausgebildeter Gebärdensprachdolmetscher mitbringt c) nicht den Eid auf § 189 Abs. 4 GVG geschworen habe Die erste Handlung für meinen Betreuten ist also, dem Gericht gegenüber (oder Jobcentern etc. gegenüber) hart zu bleiben, wenn es heisst, "wir haben keinen Dolmetscher bestellt, das können Sie doch mal eben mitmachen", weil ich der Meinung bin, nur mit der Garantie, das JEDES Wort adäquat und neutral übersetzt wird, hat der Betreute ausreichend rechtliches Gehör... Gruss efb |
09.08.2018, 19:57 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,576
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Moin moin
Das Beisein des Betreuers bei einer Begutachtung, die das Gericht veranlaßt hat ist sicherlich nicht verboten. Ich war schon bei vielen Begutachtungen dabei. Allerdings ist es auch üblich, als Betreuer nicht die ganze Zeit dabei zu sein, weil der Gutachter den Probanden auch alleine sprechen will. Kann ja sein, dass der Proband dann ganz anders redet. Wenn der Proband eine fremde Sprache spricht, die der Gutachter nicht versteht, dann kann man ihm auch als Betreuer anbieten zu dolmetschen. Es ist die Entscheidung des Gutachters, ob er das Angebot annimmt oder sich selber einen Dolmetscher sucht. Hat er keinen Dolmetscher und schreibt dann irgendwelchen Käse, weil der den Probanden nicht verstanden hat, ist sein Gutachten leichter anzufechten. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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