Dies ist ein Beitrag zum Thema vorläufige Betreuung nachdem richtige abgelehnt? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ja klar war ja fertig ich hat ja die Antwort bekommen die ich wollte.
Nur noch ganz kurz das das ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
10.08.2018, 14:53 | #11 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 09.08.2018
Beiträge: 35
|
Ja klar war ja fertig ich hat ja die Antwort bekommen die ich wollte.
Nur noch ganz kurz das das nicht so undankbar stehen bleibt: Entschuldigung ich wollt natürlich nicht beleidigen. Wenn du Probleme mit Geld oder Amt hast kann das sicher helfen. Ich meint nur grad Gesundheit und Aufendhalt zusammen sind nur zum schaden und erpressen da. Ich hab auch gar nichts gegen anständige Betreuer nur die Leute unterbringen. Gewalt ist ja keine Hilfe |
10.08.2018, 15:23 | #12 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
|
Hallo Kerosine
Auch bei gesundheitlichen Sachen sind die Betreuer dafür da zu helfen - und nicht, um die Betreuten in der Psychiatrie einzutüten. Sie sind auch dazu da, Dich aus der Psyhiatrie rauszuholen und den Aufenthalt (auch bei einer Zwangsunterbringung) zu verkürzen, wenn er nicht mehr nötig ist. Daher ist es schon besser, mit einem Betreuer zusammenzuarbeiten und ihm bzw. ihr ein Stück weit zu vertrauen. Sich einfach zu verdrücken - so nach dem Motto: äääätsch, ich bin weg und Du kriegst mich nicht - ist völlig falsch! Wie sollte ein Betreuer denn überhaupt mitbekommen, wie es Dir geht und was Deine Ideen und Vorstellungen sind oder Dir helfen, wenn Du weg bist und den Kontakt zu mir meidest? Dann bleiben ihm/r nur die Informationen aus dem Krankenhaus und die werden nicht gerade wie Deine Wunschvorstellung sein. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
11.08.2018, 12:34 | #13 | ||
Forums-Azubi
Registriert seit: 09.08.2018
Beiträge: 35
|
Zitat:
Zitat:
Das ist echt ein guter Punkt vielen Dank! Da hab ich gar nicht dran gedacht. Dann geh ich ab jetzt echt zu ner andern Klinik weiter weg zum flicken. Die weis dann nicht das ich Betreuung hab. Das ist dann klug und nicht feige. |
||
11.08.2018, 13:48 | #14 | |||
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
|
Moin Kerosine
So wie Du schreibst hast Du schon eine ordentliche Portion Ärger mit Behörden gehabt, die Du nicht verstehst, die Dich nicht verstehen und Du wegen dieses Nicht-Verstehens die Leidtragende bist. D.h. Du hast Deine Vorstellung von Deinem Leben und machst dabei Sachen, die von anderen (insbesondere Behörden, Krankenhäusern etc.) nicht verstanden werden, weil sie nicht in das Bild von deren Vorstellungen reinpassen. Folge: Oha, Kerosine ist ja durchgedreht und wir haben jetzt die Verantwortung, dass nix passiert. Also erst mal einsperren! Schon hast Du den Salat. Zitat:
Auch die Unterbringung nach dem BGB kann nur vom Gericht aufgehoben werden. Aber: Dann hat ein Betreuer auch die Aufgabe zu prüfen, ob die Unterbringung Korrekt abläuft, und ob sie noch notwendig ist. D.h. Er kann durchaus dazu beitragen, dass eine Unterbringung nicht so lange dauert und das Gericht anschieben die Unterbringung aufzuheben. Er ist aber auch derjenige, der vom Gericht gefragt wird, ob eine Verlängerung notwendig ist. Daher ist die Zusammenarbeit mit dem Betreuer sinnvoll. Wie soll er denn sonst bei der Verweigerung der Zusammenarbeit erkennen können, dass die Unterbringung nicht mehr notwendig ist? Zitat:
Das was Du über die Äusserungen Deines Anwaltes schreibst, ist völlig daneben. Wenn er das wirklich so gesagt hat, dann hat er entweder überhaupt keine Ahnung oder er sagt sich: Dann vertrete ich eben so einen Quatsch, bevor Du einen anderen Anwlat dafür bezahlst. (Leider eine durchaus verbreitete Haltung in dieser Berufsgruppe) 1. Dir wird kein Recht durch eine Betreuung genommen. Du behältst Deine Rechte. Ein Betreuer wird Dir zur Seite gestellt und er bekommt nur einen Teil Deiner Rechte, wobei Du Deine Rechte nicht verlierst. Und er wird vom Gericht kontrolliert, dass er Deine Rechte bzw. die ihm gegebenen Aufgabenbereiche nicht mißbraucht. Erst, wenn Du wirklich Mist baust und dich z.B. notorisch überschuldest oder Verträge abschließt, die Du nicht halten kannst, dann können Deine Rechte in Form eines Einwilligungsvorbehaltes eingeschränkt werden (im finanziellen Bereich). Im Fall des Aufgabenbereiches Gesundheissorge und Entscheidung über die Unterbringung kan ein Betreuer deine Freiheitsrechte einschränken - in dem er eine Unterbringung beantragt. Aber auch und gerade hier wird er besonders intensiv vom Gericht kontrolliert. Es wird sogar noch zusätzlich jemand (ein Verfahrenspfleger) eingesetzt, der extra zu prüfen hat, ob die Unterbringung notwendig ist, ob das Gericht korekt arbeitet und der für Dich einen Widerspruch dagegen einlegen kann. Zitat:
Du willst Dein Ding durchziehen. Ohne auch nur das geringste Interesse daran bzw. Gespühr dafür, wie Dein Verhalten von anderen wahrgenommen wird. Leider auch ohne eine Ahnung davon, was das für Konsequenzen für Dich nach sich zieht. Oder anders geschrieben: Wenn irgendwo ein Problem auftaucht, dann willst Du lieber einen Haken schlagen, um unliebsamen Konsequenzen zu entgehen - das Problem selber angehen und eine Lösung dafür finden, willst Du nicht. Tust Du auch nicht. Du würdest es wahrscheinlich auch alleine nicht schaffen. Aber Du bist auch (aus welchen Gründen auch immer) nicht bereit auf eine Hilfe von aussen zu vertrauen oder diese anzunehmen. Vielleicht bist Du auch nicht (oder nicht mehr) in der Lage zu erkennen, wer oder was eine Hilfe für Dich sein könnte oder wem Du (auch nur ein kleines bisschen) vertrauen könntest. Es ist Dein Leben und nur Du kannst entscheiden, wie Du mit Deinem Leben umgehst. Also mach was draus, damit Du auch morgen noch sagen kannst: Ist OK so. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|||
11.08.2018, 16:09 | #15 | |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 480
|
Beendigung einer BGB-Unterbringung
Zitat:
|
|
11.08.2018, 17:51 | #16 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 09.08.2018
Beiträge: 35
|
@Imre
Hi Imre nach dem Vortrag weis ich nicht ob ich echt wütend oder echt gerührt sein soll. Im Zweifel für nett: Also ich bin gerührt! Danke für die Sorge! Ich wollt auch echt nicht beleidigen. "Kerl" war ein schlechtes Wort aber ich sag das eigentlich oft nur für Mann. Und so schlecht ist mein Leben echt nicht. Ich bin grad berufstähtig und nicht suizidal viel mehr will ich gar nicht. Ich hab auch kein Stress mit dem Amt. Nur früher ganz viel Jugendamt aber die müssen die ja in Ruhe lassen wenn du 18 bist. Wär toll wenns son Alter geben tät wo dich die Psychatrie dann in Ruhe lassen müst. Mein Anwalt ist auch nicht schlecht wir haben damals ja auch gewonnen. Die "Rechte" warn von mir der hat nur gesagt wenn du kein Kontakt erlaubst und es nicht für Beschluss reicht wird die Betreuung meistens aufgehoben weil der dann nichts machen kann. Dem vertrau ich auch weil der nicht gegen meinen Willen macht. Und ich vetrau meiner bff und meiner Schwester... ich kann mir schon Hilfe holen. @FFB Ja so hat ich das auch gehört gehabt. Bei der langen Unterbringung sperrt dich auch nicht das Gericht weg das erlaubt nur den Betreuer das er dich wegsperrt. Bei der langen Unterbringung ist ganz allein der Betreuer der T*ter. Noch ein Grund keine Betreuung mit Aufendhalt zu haben. @jeder Wegen dem was wir hier geredet haben fällt mir jetzt noch ein: Solang ich jetzt noch die Betreuung mit Gesundheit hab hab ich eigentlich überhaupt noch das Recht auf Schweigepflicht vom Artzt? Also Schweigepflicht gegenüber dem Betreuer mein ich |
11.08.2018, 19:28 | #17 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Zitat:
Der Arzt befindet, dass es für denjenigen zu gefährlich sei sich "draussen" und alleine aufzuhalten zu gefährlich sei. Dazu schreibt er ein Attest welches er an den Betreuer schickt. Der Betreuer muss sich jetzt überlegen ob er sich der Arztmeinung anschliesst oder ob er denkt es alleine besser zu wissen (was z.B. u.U. auch ein Haftungsrisko für ihn bedeutet). Wenn er sich der Arztmeinung anschliessen kann/muss dann stellt er den entsprechenden Antrag ans Gericht. Es ist richtig was FFB zur Aufhebung der Unterbringung nach §1906 geschrieben hat. Für das PschKG gilt das nicht. Aber....... dazu muss Kontakt zwischen Betreuten und Betreuer bestehen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
|
11.08.2018, 21:23 | #18 | |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 480
|
Zitat:
Falls der Betreuer den Aufgabenkreis "Aufenthaltsbestimmung" noch nicht hat, lässt sich der im Fall des Falles übrigens recht schnell erweitern. |
|
15.08.2018, 09:35 | #19 | |
Forums-Azubi
Registriert seit: 09.08.2018
Beiträge: 35
|
Zitat:
Und ernsthaft wie ist das mit den Recht auf Schweigepflicht wen du Betreuung hast? Und kann die Klinik jetzt alles von letzten Jahr gegen mich verwenden? |
|
15.08.2018, 10:10 | #20 | |||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Deine Zitate von mir stellen keine Widersprüche dar.
Ärzte sind nicht immer aktuell interessiert an bestimmten Patienten. Es wird oft immer wieder derselbe sinnlose Weg abgelatscht. Deshalb auch der Ausdruck Drehtürpatient. Eine Klärung von ärztlicher Seite aus zu forcieren um passende Strategien entwickeln zu können ist im Interesse des Betreuten und des Betreuers. Das erreiche ich ab und an mit dem Satz: so denke ich mir das, ich hätte jetzt gerne ein Attest. Dann muss Farbe bekannt werden- und auf die kommt es an. Wenn der Arzt die Situation als ungefährlich für den Patienten einschätzt - und nur dann-stellt er kein Attest aus. Zitat:
Falls du das meinst: Zitat:
Zitat:
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
|||
Lesezeichen |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|