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Kerosine 09.08.2018 17:44

vorläufige Betreuung nachdem richtige abgelehnt?
 
Hallo!

Ich war grad ne weile im Krankenhaus wegen nem angeblichen Versuch. War aber keiner das war nur ein Unfall.
Die haben mir da gesagt wo ich wieder wach war sie haben mir eine vorläufige Betreuung gemacht für 6 Monate.
Die Klinik hat das aber schon mal versucht vorm guten Jahr weil sie genervt waren weil ich so oft da bin. Das war dann ein ganzes Ding richtig groß. Da must ich dann am Ende ein Gutachten machen. Die Frau hat dann aber gesagt ich sehe meine Krankheit realistisch deswegen kann keine Betreuung gemacht werden wenn ich nicht will. Dann war es das.

Kann das Krankenhaus das jetzt einfach ohne mich machen während ich bewustlost und dann benebelt war wenn das vor so kurzem schon abgelehnt wurde?
Mus ich das jetzt zahlen? Ich mein nicht ob ich genug Geld verdiene das hab ich gegoogelt. Ich mein mus ich das zahlen wenn sie das machen ohne mich zu fragen wenn sie wissen das ich das nicht will?

Danke

agw 09.08.2018 18:06

Zitat:

Kann das Krankenhaus das jetzt einfach ohne mich machen während ich bewustlost und dann benebelt war wenn das vor so kurzem schon abgelehnt wurde?

Hallo,
ein Krankenhaus richtet keine Betreuung ein. Es kann jedoch eine Betreuungsanregung an das Betreuungsgericht schreiben, welches dann darüber entscheiden wird.


Zitat:

Die haben mir da gesagt wo ich wieder wach war sie haben mir eine vorläufige Betreuung gemacht für 6 Monate.
Falls das der Fall ist müsste es auch einen Beschluss dazu geben.Nachfragen und dann nachlesen was drinsteht. Gegebenenfalls Rechtsmittel einlegen.



Zitat:

Ich mein mus ich das zahlen wenn sie das machen ohne mich zu fragen wenn sie wissen das ich das nicht will?
Wenn eine Klinik eine Betreuungsnotwendigkeit sieht kann es diese auch anregen. Der Wille des Betreuten ist dabei unerheblich. Falls das Gericht die Betreuung beschließt muss diese auch vom Betreuten bezahlt werden.

michaela mohr 09.08.2018 18:07

Zitat:

Kann das Krankenhaus das jetzt einfach ohne mich machen während ich bewustlost und dann benebelt war wenn das vor so kurzem schon abgelehnt wurde?
Wenn die Klinik jemanden braucht der während der Zeiten der Bewusstlosigkeit Entscheidungen in Behandlungen trifft und derjenige das nicht kann weil er bewusstlos ist dann kann natürlich von dort aus ein Antrag auf eine gesetzliche Betreuung gestellt werden.


Zitat:

Die Klinik hat das aber schon mal versucht vorm guten Jahr
Zitat:

wenn das vor so kurzem schon abgelehnt wurde?
Ein ganzes Jahr ist nicht "vor kurzem"! und eine Krankheit kann sich in der zeit erheblich bessern oder auch verschlechtern.


Zitat:

Mus ich das jetzt zahlen?
Das hängt vom Einkommen und vermögen ab, dazu wissen wir hier nichts. Bitte auch keine Zahlen einstellen.
Hier:
Mittellosigkeit ? Betreuungsrecht-Lexikon
kann man sich gut informieren.:a040:

Kerosine 09.08.2018 19:05

OK dankeschön



Zitat:

Zitat von michaela mohr (Beitrag 112458)
Wenn die Klinik jemanden braucht der während der Zeiten der Bewusstlosigkeit Entscheidungen in Behandlungen trifft und derjenige das nicht kann weil er bewusstlos ist dann kann natürlich von dort aus ein Antrag auf eine gesetzliche Betreuung gestellt werden.


Ja aber ich war ja nicht 6 Monate bewustlost. Ich dacht wenn sie wissen das ich keine will brauchen sie ein Gutachten.


Zitat:

Zitat von agw (Beitrag 112456)
Falls das Gericht die Betreuung beschließt muss diese auch vom Betreuten bezahlt werden.


Ich dacht nur bei jedem anderen Prozess mus doch auch die andern bezahlen wenn ich am Ende gewinne?


[quote=agw;112456]Falls das der Fall ist müsste es auch einen Beschluss dazu geben.Nachfragen und dann nachlesen was drinsteht. Gegebenenfalls Rechtsmittel einlegen.[/QOTE]



Toll danke das wollt ich wissen. Ich kann gegen wiedersprechen auch wenns vorläufig ist. Wann fängt denn die Frist an und wie lang ist die?
Ich hab nähmlich noch gar nichts schriftlich. Ich sollt erst noch ein Gespräch mit dem Richter in der Klinik haben. Ich must da dann aber sehr überstürzt weg und kann jetzt auch erstmal wohl nicht nach Haus.


Zitat:

Zitat von michaela mohr (Beitrag 112458)
Ein ganzes Jahr ist nicht "vor kurzem"! und eine Krankheit kann sich in der zeit erheblich bessern oder auch verschlechtern.
.


Das heist die können ernsthaft jedes Jahr das selbe dumme Teater wieder machen? Gott ist das fies. Ich sollt mir ne andre Klinik suchen aber ich will mich auch nicht einschüchtern lassen.

Imre Holocher 09.08.2018 19:47

Moin moin

Nein, nein. Das Theater ist diesmal nur gelaufen, weil Du jetzt im Krankenhaus und nicht ansprechbar warst. Was in dem ganzen Jahr davor gelaufen ist, tut da nix zur Sache.

Schau wirklich erst mal inden Beschluss rein.
Und rufe den Richter an, weil der sich deshalb mit Dir unterhalten muss (das nennt man Anhörung). Er wollte Dich im Krnakenhaus schon anhören und du warst aber schon weg. Anhören muss er dich trotzdem. Deshalb tust Du dir selber was gutes, wenn Du zu ihm Kontakt aufnimmst, damit er die Anhörung nachholen kann. Vielleicht reicht es ihm ja auch schon telefonisch, weil du Dich gemeldet hast.
Da kannst Du ihm dann sagen, dass Du nicht mit der Betreuung einverstanden bist und beabsichtigst, Widerspruch einzulegen.
Wenn der Richter das so aufnimmt, ist das dann damit geschehen.

Letztendlich kommt es aber auf die Entscheidung des Richters an, ob eine Betreuung eingerichtet wird. Nur er kann sie einrichten oder auch aufheben.

MfG

Imre

michaela mohr 09.08.2018 20:01

Zitat:

Ich dacht wenn sie wissen das ich keine will brauchen sie ein Gutachten.
das hatte ich ja erklärt: wer heute bewusstlos ist hat vielleicht ja seine vorherige Meinung auch wieder geändert.

Bewusstlos hat dich in der Klinik keiner herumliegen lassen, auch dazu - bei Bewusstlosigkeit- müssen Untersuchungen angestellt werden die jemand genehmigen muss- in deinem Fall wohl der Betreuer.


Zitat:

Ich dacht nur bei jedem anderen Prozess mus doch auch die andern bezahlen wenn ich am Ende gewinne?
Eine Betreuung ist kein Prozess den man verliert oder gewinnt. Schau in den Link den ich dir geschickt ahbe und dann kannst du sehen ob du zahlen musst. Die Betreuung muss nur dann vom Betreuten gezahlt werden wenn seine finanziellen Mittel dazu ausreichend sind.


Zitat:

Wann fängt denn die Frist an und wie lang ist die?
Das steht am Ende des Beschlusses und die Frist beginnt mit der Übergabe an dich an zu "laufen" also bitte auch auf den Umschlag schauen und achten!


Zitat:

Ich sollt erst noch ein Gespräch mit dem Richter in der Klinik haben. Ich must da dann aber sehr überstürzt weg und kann jetzt auch erstmal wohl nicht nach Haus.
Was soll das heissen?


Wie Imre ganz richtig sagt solltest du dich dringend mit dem Gericht in Verbindung setzen und unbedingt deinen aktuellen Aufenthaltsort mitteilen damit es nicht so aussieht wie wenn man dich jetzt noch suchen müsste.



Ob man dabei mit dem Richter wirklich auch sofort persönlich sprechen kann ist nicht sicher, das kommt auf die Grösse der Stadt an in der du lebst und auf die Arbeitsauslastung des Richters. Bei uns hier ginge das z.B. eher nicht.
Viel Erfolg!

Kerosine 09.08.2018 21:06

Danke nochmal!

Ich glaube aber immer noch das Krankenhaus hat nur die Gelegenheit genutzt wo ich mich nicht weren konnte. Ich hab ja selber den Rettungswagen gerufen also wusten sie das ich behandelt werden will. Das ist nur weil ich glaub 100mal da war die letzten 2-3 Jahre und keine Therapie machen will. Kann ich irgendwie auch verstehen aber eigentlich geht sies nichts an.

Aber dann hab ich ja noch Zeit wenn es erst ab wenn ichs bekomme läuft. Ich schick lieber jemand am meinem Briefkasten vorbei falls sies mit der Post schicken. Dann kann ich auch von hier einen Anwalt holen.

Ich sollt grad nicht heim weil sie gemeint haben diesmal müst ich wirklich noch in die Psychatrie danach sonst würden sie mir nen Beschluss machen. Ich hab dann versprochen ich bleib freiwillig. Nach dem ganzen Stress hat ich aber echt kein Nerv für den Blödsinn und ich fühl mich durch ein Versprechen mit Gewaltdrohung auch nicht gebunden. Also hab ich einen Zettel geschrieben das ich nicht selbstmordgefährdet bin aber nach dem Schreck erstmal 3 Wochen nach Thailand fliege. Den hab ich aufs Bett gelegt und bin dann abends einfach raus ich war ja noch auf der Somatik die ist ja nicht zu. Jetzt bin ich bei ner Freundin wo die Klinik nicht kennt auf dem Sofa. Ich glaub nicht das sie die Polizei rufen das machen sie nie und die Polizei hier hat eh keine Zeit aber sicher ist sicher.

Schönes Wochenende morgen!

michaela mohr 09.08.2018 23:21

Zitat:

Ich glaube aber immer noch das Krankenhaus hat nur die Gelegenheit genutzt wo ich mich nicht weren konnte.
In aller Offenheit: zum glauben ist die Kirche da aber keine Klinik und kein Gericht.:heul:


Zitat:

Aber dann hab ich ja noch Zeit wenn es erst ab wenn ichs bekomme läuft.
Ganz grosser Irrtum!
Es gilt als zugestellt sobald es bei deinem Aufenthaltsort abgegeben wurde. Oft kommt es im gelben Umschlag als sog. Einwurfeinschreiben.


Zitat:

Ich sollt grad nicht heim weil sie gemeint haben diesmal müst ich wirklich noch in die Psychatrie danach sonst würden sie mir nen Beschluss machen. Ich hab dann versprochen ich bleib freiwillig.
Damit bist du im Klinikjargon leider nicht glaubhaft absprachefähig geworden. Egal wie gross Ängeste sein mögen- Lügen bringt nicht weiter.


Zitat:

Ich glaub nicht das sie die Polizei rufen das machen sie nie und die Polizei hier hat eh keine Zeit
Die Polizei kann bei der Sachlage nicht gerufen werden aber es ist trotzdem enorm unvernünftig so zu agieren.


Melde dich, stelle dich den Dingen die kommen könnten auf gerade und offene Weise- alles andere verschlimmert deine Situation für die Zukunft enorm. Du verbaust dir gerade adäquate Hilfen für die Zukunft und spielst mit deiner Glaubwürdigkeit.


Das trifft auch auf deine derzeitige Betreuungssituation zu. Du hättest auch jetzt die Möglichkeit mit deinem Betreuer wenigstens zu telefonieren und ihn um Unterstützung zu bitten.
Das würde ein gesunder und vernünftiger Mensch machen.:a040:
Du willst doch irgendwann in absehbarer Zeit wieder zu dir nach Hause und dich nicht für lange Zeit einfach nur irgendwo verkriechen.

Kerosine 10.08.2018 10:59

OK Danke an alle! aber den letzten Beitrag versteh ich gar nicht.
Zitat:

Zitat von michaela mohr (Beitrag 112472)
Ganz grosser Irrtum!
Es gilt als zugestellt sobald es bei deinem Aufenthaltsort abgegeben wurde. Oft kommt es im gelben Umschlag als sog. Einwurfeinschreiben.

Ja das dacht ich mir deswegen will ich ja jemand an mein Briefkasten schicken.
Zitat:

Zitat von michaela mohr (Beitrag 112472)
Damit bist du im Klinikjargon leider nicht glaubhaft absprachefähig geworden.

Wenn ich was freiwillig verspreche dann halt ich das immer. Aber wer mich Gewalt droht ist nicht mein Freund das lernst du doch schon im Kindergarten :d060:
Zitat:

Zitat von michaela mohr (Beitrag 112472)
Egal wie gross Ängeste sein mögen-

Hm? Geschlosne ist stinklangweilig aber macht keine Angst.
Zitat:

Zitat von michaela mohr (Beitrag 112472)
Lügen bringt nicht weiter.

Klar tun sie das. Ich wär eingespert und jetzt bin ichs nicht.:d060:
Zitat:

Zitat von michaela mohr (Beitrag 112472)
Die Polizei kann bei der Sachlage nicht gerufen werden aber es ist trotzdem enorm unvernünftig so zu agieren.

Ich dacht wenn sie sagen ich bin selbsmordgefährdet können sie auch ohne Beschluss Polizei rufen. So war das bei mir schon mal aber andres Bundesland.
Zitat:

Zitat von michaela mohr (Beitrag 112472)
Melde dich, stelle dich den Dingen die kommen könnten auf gerade und offene Weise-

Hab ich ja vor aber das soll alles der Anwalt machen der kann das besser.
Zitat:

Zitat von michaela mohr (Beitrag 112472)
Du verbaust dir gerade adäquate Hilfen für die Zukunft

Hm nö. Betreuung und Psychatrie will ich ja grad nicht und kleben/nähen müssen sie mich eh wenn ich hingeh.
Zitat:

Zitat von michaela mohr (Beitrag 112472)
Das trifft auch auf deine derzeitige Betreuungssituation zu. Du hättest auch jetzt die Möglichkeit mit deinem Betreuer wenigstens zu telefonieren und ihn um Unterstützung zu bitten.
Das würde ein gesunder und vernünftiger Mensch machen.

Das wär ja wohl das aller aller dümmste wo ich machen kann. Die Betreuung ist Aufendhalt und Gesundheit das sind doch grad die 2 Sachen die nur gegen mich sein können. Selbst wenn ich sie nicht gleich weg bekomme ist doch das aller wichtigste das der Kerl nie einen Kontakt oder Information von mir bekommt dann kann er mir nicht schaden. Der Anwalt soll dem dann schreiben das er nur mit dem Anwalt telefonieren kann aber nie mit mir reden wird. Ich hab schon Termin nächste Woche gemacht.
Zitat:

Zitat von michaela mohr (Beitrag 112472)
https://de.hideproxy.me/images/smilies/a040.gif
Du willst doch irgendwann in absehbarer Zeit wieder zu dir nach Hause und dich nicht für lange Zeit einfach nur irgendwo verkriechen.

Nur so 2 Wochen. Hier gibts Netflix in der Klinik nicht und in die Stadt kann ich so auch den ganzen Tag. Krank geschrieben bin ich eh.:a040:

Bye!:winke:

michaela mohr 10.08.2018 11:54

Nur kurz und von meiner Seite aus auch zum Abschluss:
Zitat:

das der Kerl nie einen Kontakt oder Information von mir bekommt dann kann er mir nicht schaden.
Dir ist schon klar dass du hier mit Berufsbetreuern schreibst?
...... alles voll mit "so Kerlen" hier.:giggleswe:
Betreuer wollen ihren Kunden nicht schaden sondern ihnen weiterhelfen! :a040:


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:40 Uhr.

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