Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Grundlagen für das persönliche Budget

Dies ist ein Beitrag zum Thema Grundlagen für das persönliche Budget im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich habe für meinen zu 100 % geistig behinderten Bruder einen Antrag auf persönliches Budget gestellt, der -gem. Vorabinformation der ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Forum für Angehörige und betreute Menschen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 18.09.2018, 14:50   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.07.2010
Ort: Kreis Altenkirchen
Beiträge: 144
Standard Grundlagen für das persönliche Budget

Ich habe für meinen zu 100 % geistig behinderten Bruder einen Antrag auf persönliches Budget gestellt, der -gem. Vorabinformation der Kreisverwaltung- abgelehnt werden soll, da mein Bruder einen IQ von 85 gem. psychologischem Gutachten aus 2014 aufweist, aber gem. §....SGB ein IQ von 70 nicht überschritten werden darf. Zudem ist mein Bruder seit 40 Jahren auf dem 1. Arbeitsmarkt tätig, was diesem Antrag ebenfalls entgegenläuft. Lohnen sich unter diesen Umständen überhaupt weitere Bemühungen zum Antrag bzw. worauf sollte man achten? Bisher zahlt er Stunden für den Bezugsbetreuer selber, aber als Rentner wird das schwierig, und mir wird das allmählich zuviel mit Arztbesuchen usw.
EBunde-B ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.09.2018, 18:26   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.11.2011
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 194
Standard pers. Budget

Hallo - einige Informationen erhältst Du über


ForseA - Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V.
https://assistenz.de
www.derQuerschnitt.de
und google : persönliche Assistenz?


Gruss Motzerella
motzerella ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 21.09.2018, 13:49   #3
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 401
Standard

Erst mal tief durchatmen.

Entscheidend ist der rechtsmittelfähige Bescheid und gegen den kannst Du begründeten Widerspruch einlegen.


Der IQ spielt (soweit ich weiß) bei bestimmten Leistungen bei der Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Sozialamt und Jugendamt eine Rolle und da bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Ansonsten ist mir das noch nie begegnet.
Nach 40 Jahren 1. Arbeitsmarkt wäre ich auf die Begründung gespannt, deinen Bruder da einzuornden.

Warte den Bescheid ab und prüfe dann die Gründe, warum man eine Leistung ggf. verweigern möchte.

Die Begründung kann bestimmt auch - anonymisiert und nicht in Form einer Rechtsberatung - hier diskutiert werden.


Aufgeben wäre verfrüht.


Schau gerne auch noch hier:
https://www.intakt.info/
Geht sehr auf Elternschaft ein, da gibts auch viel drumzu
__________________
--> Das Leben bleibt spannend
K.Wagner ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 13:05 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39