Dies ist ein Beitrag zum Thema Grundlagen für das persönliche Budget im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich habe für meinen zu 100 % geistig behinderten Bruder einen Antrag auf persönliches Budget gestellt, der -gem. Vorabinformation der ...
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18.09.2018, 14:50 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.07.2010
Ort: Kreis Altenkirchen
Beiträge: 144
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Grundlagen für das persönliche Budget
Ich habe für meinen zu 100 % geistig behinderten Bruder einen Antrag auf persönliches Budget gestellt, der -gem. Vorabinformation der Kreisverwaltung- abgelehnt werden soll, da mein Bruder einen IQ von 85 gem. psychologischem Gutachten aus 2014 aufweist, aber gem. §....SGB ein IQ von 70 nicht überschritten werden darf. Zudem ist mein Bruder seit 40 Jahren auf dem 1. Arbeitsmarkt tätig, was diesem Antrag ebenfalls entgegenläuft. Lohnen sich unter diesen Umständen überhaupt weitere Bemühungen zum Antrag bzw. worauf sollte man achten? Bisher zahlt er Stunden für den Bezugsbetreuer selber, aber als Rentner wird das schwierig, und mir wird das allmählich zuviel mit Arztbesuchen usw.
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18.09.2018, 18:26 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.11.2011
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 194
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pers. Budget
Hallo - einige Informationen erhältst Du über
ForseA - Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V. https://assistenz.de www.derQuerschnitt.de und google : persönliche Assistenz? Gruss Motzerella |
21.09.2018, 13:49 | #3 |
Held der Arbeit
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 401
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Erst mal tief durchatmen.
Entscheidend ist der rechtsmittelfähige Bescheid und gegen den kannst Du begründeten Widerspruch einlegen. Der IQ spielt (soweit ich weiß) bei bestimmten Leistungen bei der Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Sozialamt und Jugendamt eine Rolle und da bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Ansonsten ist mir das noch nie begegnet. Nach 40 Jahren 1. Arbeitsmarkt wäre ich auf die Begründung gespannt, deinen Bruder da einzuornden. Warte den Bescheid ab und prüfe dann die Gründe, warum man eine Leistung ggf. verweigern möchte. Die Begründung kann bestimmt auch - anonymisiert und nicht in Form einer Rechtsberatung - hier diskutiert werden. Aufgeben wäre verfrüht. Schau gerne auch noch hier: https://www.intakt.info/ Geht sehr auf Elternschaft ein, da gibts auch viel drumzu
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