Dies ist ein Beitrag zum Thema grenzen des selbstbestimmungsrechts? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
danke, dieser hinweis ist auch schon gut. aber was machen dann bettlägerige menschen?
in psychiatrien gelten andere maßstäbe - darüber ...
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#11 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 07.06.2008
Beiträge: 37
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danke, dieser hinweis ist auch schon gut. aber was machen dann bettlägerige menschen?
in psychiatrien gelten andere maßstäbe - darüber will ich lieber nicht nachdenken. wenn menschen in ihrer gewohnten umgebung betreut werden und dort auf den guten willen des betreuers angewiesen wären internet und telefon benutzen zu dürfen? besitzen die entrechteten keine möglichkeiten, sich auf allgemeingültige grundsätze, urteile oder dergleichen zu stützen? |
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#12 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo,
es ist schwierig. Wenn ein Familienangehöriger Betreuer ist, läßt sich sicher vieles leichter und unbürokratischer regeln. Aber was kann man machen, was für Möglichkeiten gibt es in dem Fall, der dir vorschwebt. Kann man möglicherweise über Wohlfahrtsverbände etwas in der Richtung erreichen, eine Unterstützung vielleicht ? Oder über Organisationen, die sich einsetzen? Kann man sich z.B. an die Jürgen Fliege Stiftung wenden? Hat das schon mal jemand versucht und Erfahrungen damit gemacht? Liebe Grüße, Ursula |
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#13 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 07.06.2008
Beiträge: 37
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in dem fall, der mich bewegt, geht es um menschen in einer betreuten wohngruppe. kann mich einfach nicht mit dem gedanken anfreunden, dass den dort lebenden nicht die gleichen rechte so uneingeschränkt zur verfügung stehen wie für den 'rest' der gesellschaft.
durch das einschalten von anderen organisationen und den damit eventuell verbundenen bezug zur öffentlichkeit wäre bestimmt etwas durchsetzbar. aber geht das auch nicht ohne? durch schriftstücke, die die rechte entweder widerlegen (was ich mir nicht vorstellen kann) oder belegen? |
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