Dies ist ein Beitrag zum Thema wie kann man Mutters Geld retten ? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,ich bin neu hier und habe ein großes Problem, was ich gern mit Euch diskutieren möchte. Aus den beratungsrechtlichen Gründen ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 18.06.2008
Beiträge: 4
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Hallo,ich bin neu hier und habe ein großes Problem, was ich gern mit Euch diskutieren möchte. Aus den beratungsrechtlichen Gründen versuche ich das Thema mal allgemein zu formulieren:
Eine 75-jährige Frau hat 3 Söhne. Sohn A wohnt in der selben Stadt nicht weig weg, die anderen beiden B und C viele hundert Kilometer entfernt (haben beide eigene Familie) Die Mutter ist leicht dement, glaubt jedem, unterschreibt alles und kann nicht mehr allen Gefahren des tägl. Lebens (Werbeattacken für jahrelange Abos, Zeitschriften, Spenden, usw) widerstehen. Sie ist bei einem Facharzt in Behandlung der beginnende Demenz (Alzheimer) festgestellt hat, aber ansonsten meint daß die Mtuter ihre Geldgeschäfte noch selbst regeln kann. Sohn A räumt schon seit einigen Jahren die wichtigen Wertgegenstände aus der Wohnung aus (behauptet jedesmal, es von der Mutter geschenkt bekommen zu haben, diese kann sich immer zunächst an gar nichts erinnern, vertritte später aber 100-prozentig die Meinung ihres Sohnes A (nachdem sie wohl von ihm "aufsynchronisiert" wurde) B und C haben zähneknirschend zugeschaut, da sie aus der Entfernung nichts machen können. Nun sind aber auch größerer Summen Geld verschwunden. Ein Bausparkonto über viele tauschen EURO existiert nicht mehr. Die Mutter behauptet immer, es sei alles i.O. , schreibt bösartige Briefe an B und C (die A ihr offensichtlich diktiert hat) und kann sich wenig später angeblich an gar nichts mehr erinnenr (man weiß nicht so genau, wo sie spielt und wo sich wirklcih vergisst) Es sei zu bemerken, daß A hoch verschuldet ist und seine Finanzen ganz offensichtlich nicht im Griff hat. B und C haben Angst, daß die Mutter eines Tages mittellos dasteht, A sich dann auf einmal nicht mehr kümmert und die Finanzierung des Altenheimes von B und C übernommen werden müssen Was können B und C tun, um der Mutter das Geld zu erhalten? Eine Betreuung wir aufgrund o.g. Gesundheitszustand (kann Geld noch selbst verwalten) nicht in Frage kommen und wenn wird A alles tun, daß er der Betreuer ist und noch mehr für sich abzwacken kann. Wenn Mutter mit Unterstützung von B und C einen Anwalt nimmt und so ihr Geld von A zurückfordert, wird A alles tun um das Mandat beim RA rückgängig zu machen und event Dinge und Forderungen erfinden, um irgendetwas gegen B und C zu unternehmen. Wér kann weiterhelfen ? |
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#2 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,191
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Hallo,
sehen wir die Sache, wie sie ist: es ist bereits voll in die Hose gegangen. Und zu retten ist wohl nichts mehr. Wir können die ganze betreuungsrechtliche Seite vorerst außer Betracht lassen. Fakt ist einzig und alleine: A ist hoch verschuldet, also ist auch nichts zu holen. Das Geld ist weg. Da würde ein zivilrechtlicher Prozeß, dessen Ausgang fraglich ist, evtl. nur Kosten bringen. Ein strafrechtlicher Prozeß ist genau so unsicher. Nun könnte man natürlich versuchen, eine Betreuung anzuregen, um wenigstens die aktuell vorhandenen Vermögenswerte zu retten. Dies sehe ich als einzige Möglichkeit. Ansonsten würde mir nur Lösungen einfallen, die eindeutig illegal sind und hier nicht gepostet werden. Gruss Andreas |
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 13.06.2008
Beiträge: 4
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Leider sind durch den ersten Bruder bereits Fakten geschaffen worden, gegen die es keine Abhilfe gibt. Um Schlimmeres zu verhindern, sollten die beiden anderen Brüder die Betreuung für die alte Dame anregen und sich von ihr selbst vorschlagen lassen - besser keinen Außenstehenden, wer weiß, wie der dann "entscheidet" - es gibt nach meiner Erfahrung Unmengen schwarze Schafe und nur wenig wirklich ehrliche Menschen, die eine Betreuung auch wirklich zum Wohl der Betreuten führen...
Es könnte ja auch zunächst bei der Vermögenssorge bleiben, die kann auch aus einer Entfernung geregelt werden, gemeinsam mit der Bank. Und bitte nicht mit der alten Dame schimpfen, sie kann nichts dafür. |
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#4 |
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Gesperrt
Registriert seit: 18.06.2008
Beiträge: 4
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Danke für die schnellen Antworten.
Die Brüder B und C haben ihre Bedenken eine Betreuung anzuregen 1. Die behandelnden Ärzte (ist eine anerkannte Ambulanz einer Klinik) haben im Gespräch verlauten lassen, dass die Mutter noch voll geschaeftsfahig sei und ihre Geldgeschäfte im Griff hat (klar: A ist bei allen Arztbesuchen mit anwesend und hat kein Interesse an einer offiziellen Betreuung von Geldflüsse kontrolliert werden) 2. A muss man kennen. Er wird alle Mittel einsetzen, daß er der Betreuer wird. B und C wohnen wirklich zu weit weg, als dass sie da auf Dauer aktiv werden können Was haltet Ihr von der Variante, dass B und C sich das verbleibende Vermögen von der Mutter schenken lassen, ggf. unter der Auflage das Geld ausschliesslich für die Mutter zu verwenden. Geht so was überhaupt rechtlich ? |
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#5 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,191
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Hallo,
die Schenkung müsste von einem Notar beurkundet werden. Sie würde nur dann Sinn machen, wenn die Mutter in den nächsten zehn Jahren kein Sozialfall wird. Genauer: sollte absehbar sein, dass die Mutter irgendwann in ein Heim muss und die Heimkosten nicht in vollem Umfang aus eigener Tasche bezahlt werden können, dann fordert das Sozialamt alle Schenkungen zurück, und zwar bis zu 10 Jahre rückwirkend. Eine Schenkung bringt nur etwas, wenn wirklich viel Geld da ist. Mit "viel" meine ich Beträge im höheren sechsstelligen Bereich. Es empfiehlt sich auf jeden Fall, auch wegen möglicher erbrechtlicher Konsequenzen, einen Notar zu konsultieren. Gruß Andreas |
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#6 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,191
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#7 |
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Gesperrt
Registriert seit: 28.05.2008
Beiträge: 2
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Für die Mutter von A, B, und C könnte ich mir vorstellen, dass eine Betreuung in jedem Falle von dem B und C gemeinschaftlich angeregt wird, am besten mit Einwilligungsvorbehalt. Alles nachzulesen im BGB zum Betreuungsrecht.
Ansonsten schliesse ich mich dem Gesagten an, was weg ist, ist weg. |
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#8 |
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Gesperrt
Registriert seit: 08.12.2009
Beiträge: 1
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Hallo !
Bin erst heute auf dieses Forum gestoßen. Habe mit meinen beiden Geschwistern und meinem Vater auch Probleme mit der Pflege im Heim und dem Hausverkauf. |
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#9 | |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,439
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Zitat:
Mach doch bitte ein neues Thema auf und erläutere Deine Situation genauer, dann kann auch besser geantwortet werden. Danke Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#10 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo AndreasLübeck!
Kleiner Hinweis: Eine Schenkung bedarf nicht der notariellen Beurkundung (es sei denn, es werden Immobilien oder Grundstücke verschenkt), Lediglich ein Schenkungsversprechen bedarf der notariellen Beurkundung. Schenkung ? Wikipedia Anonsten bin ich aber Deiner Meinung: Aus genannten Gründen ist es hier wohl besser, die Mutter nicht zu einer Schenkung zu überreden. Viele Grüße Elinor |
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