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gesetzliche Betreuung

 

Angehörige-Ehrenamtler-Betreuungsvereine-Betreuungsbehörden-Gerichte

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..Und wie sieht es mit der Absetzbarkeit der Pauschale steuerlich aus, wenn jemand einem Betreuungsverein angeschlossen ist? Die Pauschale ist ...


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Alt 18.10.2008, 00:34   #11
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..Und wie sieht es mit der Absetzbarkeit der Pauschale steuerlich aus, wenn jemand einem Betreuungsverein angeschlossen ist? Die Pauschale ist über 1.000 € steuerlich absetzbar.

Ich bin weder einem Betreuungsverein noch sonstwo angeschlossen, habe aber auch dieses Jahr wieder die Pauschale (§ 33 EStG) von 920 € beantragt. Letztes Jahr wurde das vom Finanzamt abgewiesen, aber dieses Jahr werde ich drum kämpfen.

Ich will weder Betreuungen von anderen durchführen, noch die meiner Tochter. Lebenshilfe, anpacken, in Form von täglicher stündlicher Hausarbeit, Einkaufen, Putzen, Friezeitgestaltung, das mache ich seit Jahren. Aber auch nicht die Fahrtkosten zur damaligen Whg. oder ins Krankenhaus von über 1000 € im Jahr interessiert das FA. Weil ich über 30 Std. die Woche arbeite, bekomme ich auch vom Rentenversicherer für "Pflege" keine Entgeltpunkte gutgeschrieben.

Wo bleibt hier das hochgelobte Ehrenamt - innerhalb der Familie - steuerlich berücksichtigt? Unsere Betreuerin ist natürlich nicht dafür da, die Whg. zu reinigen und für Unterhaltung zu sorgen. Das gibts nicht in Betreuungen - klar. Aber die entsprechenden Dienste zu beauftragen, dafür braucht man ja wohl Ideen oder?

Aber hätte sie mal nicht sowas beantragen können übers Persönliche Budget?

Außer Beschlüsse in die Glotzenmaske einzugeben, kommt da nix,

Gruss mary
mary ist offline  
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Alt 22.10.2008, 23:33   #12
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Registriert seit: 19.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Gründung der Interessengemeinschaft:
"Hilflose Angehörige" oder "Betreuungsgeschädigte Angehörige"

Gruss mary
mary ist offline  
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Alt 03.01.2009, 23:16   #13
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Registriert seit: 17.06.2008
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Beitrag

Hallo,fundiertes Hintergrundwissen kann ich nicht vorweisen, aber einen reichhaltigen Erfahrungsschatz bezüglich ehrenamliche Betreuung.Habe mich hier im Forum auch schon darüber ausgelassen.Ich denke,das Amtsgericht müsste bei der Betreuerbestellung genauer hinschauen,die nächsten Angehörigen auch anhören oder zumindest schriftlich zur Stellungnahme auffordern(Betreuerbestellung).Man wird nicht mal darüber informiert(Schwester übernimmt Betreuung,Bruder sprich Sohn der zur Betreuenden wird nicht in Kenntnis gesetzt).Das sind Gegebenheiten,die sich in der Familie auswirken.Die Realität sieht so aus,daß unter Umständen keine Informationen fließen,Sohn weiß nichts über seine Mutter,da Schwester (Betreuerin)es nicht für nötig hält Auskunft zu geben!Das kann und darf nicht sein....Das Amtsgericht kann nicht handeln,da ja alles gesetzeskonform vonstattengeht. Sprich die Betreuerin hat meiner Meinung nach Narrenfreiheit ,da alles in Ordnung ist.Die Kontrolle ist lax!Dies war natürlich eine Kurzversion.Manchmal ist es eben schwieriger seine nächsten Angehörigen zu pflegen oder für die Betreuung zuständig zu sein,da sich auch da so manches ungut vermischt und manches nicht" klar "sieht und auch so handelt.
Was meinst du zu diesem Thema,Kritischer Betreuer ,oder vielmehr was ist dein Anliegen?
Lea1 ist offline  
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Alt 08.01.2009, 14:22   #14
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Beiträge: 9
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Zitat:
Ich denke,das Amtsgericht müsste bei der Betreuerbestellung genauer hinschauen,
das ergänze ich mal aus eigener Erfahrung um "ob diejenigen auch in irgendeiner Form qualifiziert sind".

Ich bin Betreuerin meiner Oma, Unterstützung durch die Betreuungsbehörde habe ich bisher eher wenig erfahren. Hinweise auf Betreuungsverein, Seminare oder ähnliches - Fehlanzeige.

lg Sabine
Alex&Sabine ist offline  
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Alt 08.01.2009, 16:02   #15
Ehrenamtlicher Betreuer
 
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Zitat:
Zitat von Lea1 Beitrag anzeigen
Hallo,fundiertes Hintergrundwissen kann ich nicht vorweisen, aber einen reichhaltigen Erfahrungsschatz bezüglich ehrenamliche Betreuung.Habe mich hier im Forum auch schon darüber ausgelassen.Ich denke,das Amtsgericht müsste bei der Betreuerbestellung genauer hinschauen,die nächsten Angehörigen auch anhören oder zumindest schriftlich zur Stellungnahme auffordern(Betreuerbestellung).Man wird nicht mal darüber informiert(Schwester übernimmt Betreuung,Bruder sprich Sohn der zur Betreuenden wird nicht in Kenntnis gesetzt).Das sind Gegebenheiten,die sich in der Familie auswirken.Die Realität sieht so aus,daß unter Umständen keine Informationen fließen,Sohn weiß nichts über seine Mutter,da Schwester (Betreuerin)es nicht für nötig hält Auskunft zu geben!Das kann und darf nicht sein....Das Amtsgericht kann nicht handeln,da ja alles gesetzeskonform vonstattengeht. Sprich die Betreuerin hat meiner Meinung nach Narrenfreiheit ,da alles in Ordnung ist.Die Kontrolle ist lax!Dies war natürlich eine Kurzversion.Manchmal ist es eben schwieriger seine nächsten Angehörigen zu pflegen oder für die Betreuung zuständig zu sein,da sich auch da so manches ungut vermischt und manches nicht" klar "sieht und auch so handelt.
Was meinst du zu diesem Thema,Kritischer Betreuer ,oder vielmehr was ist dein Anliegen?
Hallo,

wenn die Schwester dem Bruder nichts erzählt, dann ist das eine interfamiliäre Angelegenheit. Sie ist dem Bruder keine Rechenschaft schuldig.
Das Gericht ist nicht dafür da, so eine Sache zu regeln. Das zu fordern ist Quatsch, da ist in der Familie etwas nicht in Ordnung. Bitte nicht immer gleich nach dem Gesetzgeber rufen, lieber schauen, warum es in der Familie nicht klappt.

Generell zeigt sich aber ein ganz großer Fehler im System. Niemand kann prüfen, ob für jemanden eine Betreuung besteht oder grade beantragt wurde. Das mag aus Datenschutzgründen richtig sein, geht aber oft nach hinten los. Ich hatte dazu schon geschrieben, wiederhole mich aber gerne.

Wenn jemand hilflos (z. B. Schlaganfall, Unfall) in ein Krankenhaus eingeliefert wird, weiß unter Umständen niemand, wer naher Angehöriger oder Betreuer ist. Die betroffene Person kann nichts sagen, die Begleitperson, falls vorhanden, weiß im schlimmsten Falle nichts.

Es gibt keine Datenbank, nichts, wo nachgeforscht werden kann. Vom Gericht erhält man keine Auskunft, und es ist auch nicht immer klar, welches Gericht zuständig ist.

Genau so ist es auch schon unter Geschwistern vorgekommen, dass eine Betreuung für Vater/Mutter eingerichtet wurde, in der Gewissheit, dass sich die zerstrittene Tochter/Sohn wohl erst wieder in 20 Jahren melden wird. Bis dahin ist das Vermögen weg, das Haus überschrieben usw.
Wenn der Richter beim Termin vor Ort bei Einrichtung einer Betreuung fragt, ob es weitere Angehörige gibt, und diese Frage wird verneint, dann ist die Sache erstmal gegessen. Das muss so geglaubt werden.

Auch hier fehlt eine Stelle, wo man hinschreiben kann "Wenn für Herrn XY geb. 31.02.1939 eine Betreuung eingerichtet wird, möchte ich informiert werden."

Ich denke, die wird immer eine Lücke bleiben, die zum Teil für Betrug im großen Stil genutzt wird, aber Datenschutz geht ja vor.

Gruß

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 16.04.2009, 14:53   #16
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.02.2008
Beiträge: 78
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Meine Erfahrungen sind recht unterschiedlich.
Für die Betreuung, die ich geführt habe, waren zwei Rechtspflegerinnen zuständig. Eine habe ich als recht zugewandt erlebt. Sie bot mir auch an bei ihr Auskunft einzuholen, falls mir noch etwas unklar sei.
Die zweite war weniger kooperativ.

Auch mit den Verein habe ich es ganz unterschiedlich erlebt. Ein verein fühlte sich nicht zuständig. Die Mitarbeiter eines anderen vereins waren wiederum recht hilfsbereit am Telefon und ich habe mich da mit meiner Anfrage gut aufgehoben gefühlt.

Wirklich durchweg positive Unterstützung bekam ich aber vom Pflegedienst und Ärzten. Unter anderem hatte der Pflegedienst Dinge erledigt, die auch meine Aufgaben gewesen wären. Hilfsmittel bei der KK beantragen, Zuzahlungsbefreiuung einreichen. Die behandelnden Ärte waren recht kooperativ, verständnisvoll und unbürokratisch. Das Pflegepersonal hatte durchaus auch mal ein offenes Ohr für meine Sorgen, auch wenn sie nicht direkt die Pflege betrafen.
Allerdings haben sie damals gesehen, dass ich schon erstmal etwas überfordert war, weil ich mit Mitte 20 zu der Betreuung kam wie die sprichwörtliche Jungfrau zum Kinde und obendrein zu dem Zeitpunkt einen Job hatte, in dem ich viel Überstunden zu machen hatte.
Ich kan es auch nur Empfehlen sich um ein gutes Verhältnis zu denne zu bemühen, die die Pflege des leisten. das ist dann gut für alle drei Parteien.

Als erhebliches Spannungsfeld empfand ich die Familie, bzw. andere Angehörige meiner Betreuten.
Es ist leider kaum zu verhindern, das familiäre Dissonanzen auf dem Feld der Betreuung ausgetragen werden. Denn eine Betreuung innerhalb der Familie bedeutet ja oft auch eine neue, gefühlte Machtverteilung und Sympathiebekundung. Das wühlt u.U. auch alte Geschichten wieder auf.
__________________
Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. Bevor Ihr aufgrund meiner Informationen handelt, solltet Ihr weiteren Rechtsrat einholen. Für konkrete Rechtsfragen solltet Ihr die Hilfe eines Anwalts oder Steuerberaters in Anspruch nehmen. Nur Anwälte und Steuerberater geben verbindliche Rechtsauskunft, für die sie auch einzustehen haben.
Gletscher ist offline  
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Alt 19.05.2009, 21:52   #17
Gesperrt
 
Registriert seit: 17.06.2008
Ort: nahe Heidelberg
Beiträge: 9
Standard Forum für Angehörige und betreute Menschen

Seit geraumer Zeit habe ich keine neuen Beiträge verfasst,bzw.keine Fragen gestellt.Aus verschiedenen Gründen.
Zuallerserst möchte ich mich bedanken,für die Antworten auf meine recht ungenauen Fragen da ich als "Betroffene" ja nicht unbedingt informiert werde und bin.Die Betreuungsangelegenheit meiner Schwiegermutter hat sich recht gut geklärt,aufgrund unserer Penetranz beim Amtsgericht.Die Möbelentnahme der Tochter(ehrenamtliche Betreuerin,Biedermeiermöbel ohne dies beim Notar zu hinterlegen)erwies sich als äusserst schwierig.Im Raum steht diese von der vermögensrechtlichen Sorge zu entbinden,wir warten auf Infos vom Amtsgericht.Ich habe keine rechtsverbindliche Beratung erwartet,habe diese auch nicht bekommen,denke aber kritische Erfahrungen,Infragestellen des ganzen Prozedere der Betreuung ...stösst hier auf enge Grenzen.Vorallem eine Reaktion von einem Forumsmitglied der von einer Unverschämtheit gesprochen hat.Die Realität der Angehörigen auf die Auskunftsbereitschaft der ehrenamtlichen Betreuerin(Schwester) angewiesen zu sein ist schon fragwürdig. Keine Auskunft über seine eigene Mutter erhalten zu können ist schwierig und manchmal eben nicht immer die Reaktion auf ein aktuelles Ereignis sondern liegt "ewig zurück" .
Trotzdem und gerade deshalb ,Danke.
Aufgrund Zeitmangels(Kinder,Kinder,Kinder) betreue ich Senioren am Wochenende,die eben auch unter Betreuung stehen.Was mir bei diesem Klientel immer ins Auge schiesst ist, einfach die Tatsache,das die Gesetzlichen Betreuer/innen nicht transparent ihre Aufgaben aufzeigen und darausheraus immense Unstimmigkeiten entstehen.Die Demenz der Senioren würde es zulassen dies zu verstehenbzw. die Beziehung zueinander fördern.
Nochmals Danke ,aber nicht immer ist alles gut und persönliche Erfahrungen sind nicht unverschämt ,da die Betreuung auch nicht optimal läuft da jeder immer System auch nur Mensch ist.
Lea1 ist offline  
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Alt 14.08.2009, 00:01   #18
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.03.2008
Beiträge: 52
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Bei mir hat sich das Amtsgericht auch nie darum gekehrt, was, warum dies oder jenes so gelaufen ist.
Erst nach einer schriftlichen Aufforderung von mir, einer
Behörde einmal auf die Finger zu klopfen, kam Bewegung in die Sache.
Hier ging es um drohende Obdachlosigkeit für meine Betreute die bei mir wohnt.

Bei den Nachforschungen wurde von der Behörde aus mit Verleumdungen gearbeitet, die ich bei einem kurzfristigen Besuch des Richters (er stand 5 km vor der Haustür)entkräften und belegen konnte.

Nach diesem Vorfall unterrichte ich das Vormundschaftsgericht über die Veränderungen und erspare ihnen viel Arbeit.
Selbst nach einer schweren Erkrankung meinerseits,habe ich die weitere Betreuung nach méinem Tode geklärt, wer dies dann weiter führen soll.
Tanzmaus ist offline  
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Alt 14.08.2009, 18:47   #19
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
 
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 327
Standard Lisa

Hallo zusammen,

wie ja schon mehrfach erwähnt, bin ich über eine Vollmacht zur Betreuerin geworden. Nur einmal hatte ich einen Kontakt zu einer Rechtspflg. Das war, als die Vollmacht überprüft wurde. Sie hat sich positiv geäußert und das Gericht hat aufgrund der Vollmacht keine Betreuung eingestetzt.
Weitere Informationen gab es nicht.

Im Seniorenbüro unserer Stadt konnte man mir bei groben Fragen helfen. Weitere Informationen haben ich mir im Netz und in diesem Forum (DANKE) geholt.

Als Betreuer per Vollmacht ist man oft sehr auf sich alleine gelassen.

Liebe Grüße

Lisa
Lisa ist offline  
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Alt 18.09.2009, 19:36   #20
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von Giesela
 
Registriert seit: 05.08.2009
Ort: Siegburg
Beiträge: 64
Standard

Hallo,

ich habe von der Betreuungsbehörde sehr schnell gute Handreichungen bekommen, als ich nachfragte.

Früher habe ich mich schon mal geärgert, als mir ein Rechtspfleger Fragen stellte, die zeigten, dass er den Jahresbericht nicht gelesen hat.
Von Bekannten weiß ich, dass sich die Rechtspfleger sehr viel Zeit nehmen, um sie z.B. bei der Veräußerung des Elternhauses zu unterstützen; also im Rhein-Sieg-Kreis und in Bonn läuft das im Großen und Ganzen gut.

Allen ein schönes Wochenende, Giesela
__________________
..¯¨¨˜“ª¤....
Alles was man über das Leben
lernen kann,
ist in drei Worte zu fassen:
Es geht weiter!
..¯¨¨˜“ª¤....

Geändert von Giesela (18.09.2009 um 19:38 Uhr)
Giesela ist offline  
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Stichworte
angehörige, betreuungsbehörde, betreuungsverein, ehrenamt, ehrenamtliche betreuung, ehrenamtlicher betreuer, familiengericht, gericht, vormundschaftsgericht

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