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Angehörige-Ehrenamtler-Betreuungsvereine-Betreuungsbehörden-Gerichte

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für welche Bereiche hast du die Betreuung? Du weißt, daß dann evtl. einige Fahrerei auf dich zu käme. Ich auf ...


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Alt 18.10.2011, 12:18   #71
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
 
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 515
Standard Guten Tag anjie.

für welche Bereiche hast du die Betreuung?
Du weißt, daß dann evtl. einige Fahrerei auf dich zu käme.
Ich auf jeden Fall finde es toll, daß du für deine Mutter eingesprungen bist. Manches geht ja sicherlich auch telefonisch aber den persönlichen Kontakt kann es nicht ersetzen.
Weiß ja nicht wie es deine Mutter vorher gehalten hat, evtl. kann sie
den persönlichen Kontakt weiter halten und du machst das Behördliche und das was an Schriftkram anfällt, etc.

Wünscht dir auf jeden Fall die Kraft das zu meistern,

lg Doro
Doro ist offline  
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Alt 20.10.2011, 21:48   #72
Gesperrt
 
Registriert seit: 14.06.2011
Beiträge: 2
Standard Guten Abend DORO

ich muss mich noch um meine Bereiche kümmern. Es wird sich zeigen, was wichtig ist. Eigentlich bin ich gerade dabei mir einen Überblick über alles zu machen.
Präsens versuche ich auch oft zu zeigen....
Viele Grüße und vielen Dank für die mentale Unterstützung
anjie
anjie ist offline  
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Alt 07.06.2012, 20:40   #73
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 03.09.2010
Ort: NRW
Beiträge: 65
Standard Gute Erfahrungen

Hallo zusammen,
ich bin jetzt seit fast zwei Jahren vom Gericht bestellte ehrenamtliche Betreuerin und mußte im nach hinein feststellen,dass ich überall Hilfe bekam.
Ich unterhalte mich regelmäßig mit dem zuständigen Richter,welcher auch schon persönlich bei mir zuhause war.
Mit der Betreuungsbehörde,für ehrenamtliche Betreuer habe ich ein gutes Verhältnis und kann jederzeit Fragen stellen.Falls mal niemand telefonisch erreichbar ist,schicke ich einfach eine Mail und bekomme zeitnah eine Antwort.
Dann gibt es noch das Betreuer-Cafe,wo sich ehrenamtliche für zwei Stunden zusammen setzen und über alles mögliche austauschen können.Das habe ich jetzt einmal mitgemacht und festgestellt,dass ich dort regelmäßig,alle sechs Wochen hin gehen werde.
Zusätzlich gibt es die Form des Betreuten Wohnen,für den Betreuten,welches ich für ihn in Anspruch genommen habe.So hat man immer jemand an der Seite,der sich in verschiedenen Situationen fachlich einfach besser auskennt und man selbst auch etwas entlastet wird.
Hinzu kommen verschiedene Angebote,wo man sich Fortbilden kann.
Ich weis heute,es war richtig,die Betreuung zu übernehmen und ich bekomme von jeder Stelle unterstützung und Hilfe,ausgenommen dem Rechtspfleger-aber man kann halt nicht alles haben,grins
heike@ ist offline  
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Alt 09.03.2013, 11:47   #74
Gesperrt
 
Registriert seit: 07.03.2013
Ort: Illertissen
Beiträge: 6
Standard Hilfe und Rat

Als Betreuerin meiner Mum habe ich zwei unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Im Schwarzwald, wo meine Mutter gelebt hat bis zu Ihrer Krankheit, konnte ich mit dem Rechtspfleger sprechen und ihn jederzeit anrufen, das war sehr hilfreich und ich habe mich nicht allein gelassen gefühlt. Dann habe ich meine Mutter zu mir nach Bayern geholt und hier ist Alles ganz anders. Die RP habe ich noch nie gesehen und wenn ich etwas wissen möchte heißt es immer nur "schriftlich". Ich fühle mich total allein gelassen, habe das Gefühl immer nur zu stören, also versuche ich ohne klarzukommen. Schon oft habe ich gedacht es war ein Fehler sie dort wegzuholen, aber hier kann ich mich 3-4 mal in der Woche um sie kümmern!
rosie7744 ist offline  
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Alt 15.06.2013, 14:13   #75
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 03.06.2013
Beiträge: 49
Standard

Hallo Rosie,

wie wäre es, wenn du mal Kontakt zu einem Betreuungsverein aufnimmst? Hier sind (meistens) erfahrene Vereinsbetreuer, die dir viele Fragen beantworten können. Auch gibt es hier immer wieder Angebote zur Fortbildung und zum Austausch mit anderen ehrenamtlichen Betreuern.


Viel Erfolg!
DanielGT ist offline  
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Alt 12.10.2014, 12:18   #76
Einsteiger
 
Registriert seit: 11.10.2014
Ort: MOL
Beiträge: 15
Standard

Ich bin seit April ehrenamtl. Betreuerin meiner Mutter und bisher ist mir bei allen Fragen und Anliegen unproblematisch geholfen worden. Vom AG wie vom Betreuungsverein. Auch alle Behörden und weiteren Institutionen sind sehr freundlich und hilfsbereit im Umgang mit mir und meinen Anliegen. Freunde, Kollegen sind auch verständnisvoll und fragen auch nach, welche Aufgaben ich da habe und sind oft voller Erstaunen was ich alles zu tun habe...
__________________
Das Denken ist allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. (Curt Goetz)
Lumama ist offline  
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Alt 11.09.2016, 17:15   #77
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 14.02.2016
Beiträge: 5
Standard

Hallo zusammen,
ich bin neu hier und möchte Euch schildern, was bisher geschah: mein 90-jähriger Vater hat seit Anfang des Jahres 2016 eine Berufsbetreuerin.
Hintergrund: Mein Vater hat von meiner Schwester die Rückgabe der Vorsorgevollmacht, die er ihr, kurz nach dem Tod meiner Mutter, Anfang 2014 ausgestellt hatte, per Anwalt zurückgefordert, weil sie ihn in vielen Entscheidungen übergangen hatte. Meine Schwester weigerte sich, diese zur genannten Frist zurückzugeben, ging zum Betreuungsgericht und behauptete, mein Vater sei dement und wisse nicht mehr, was er tue. Das Betreuungsgericht ließ sich 9 Monate Zeit mit der Entscheidung. In diesen 9 Monaten verschlechterte sich der geistige Zustand und die Gehfähigkeit meines Vater, er stolperte und stürzte öfter - ohne ernste Verletzungen. ich organisierte über eine deutsche Agentur eine 24-Std.-Kraft, die für ihn den Haushalt erledigte, kochte und ihn ans Trinken erinnerte. Die Grundpflege und Frühstück herrichten konnte mein Vater noch adäquat selbst durchführen. Nach 9 Monaten entschied das Gericht, dass meinem Vater eine Berufsbetreuerin zur Seite gestellt wird und meine Schwester die Vollmacht zurückgeben muss. Ich war zuerst darüber sehr froh, da mein Vater Gottseidank erkannt hatte, dass meine Schwester mit der Vorsorgevollmacht nicht zu seinem Wohl gehandelt hatte, zumal mein Vater zu der Zeit, als er die Rückgabe der Vollmacht verlangte, zwar gelegentlich vergesslich, aber noch nicht dement war. Zudem ist allgemein bekannt, dass eine Berufsbetreuerin im Interesse und Wohl des Betreuten handeln muss. In der Vorsorgevollmacht hatte mein Vater ausdrücklich vom Anwalt vermerken lassen, dass er zuhause gepflegt werden soll, auch wenn man dafür das Haus belasten müsste, um dies zu finanzieren (war bisher noch nicht erforderlich).
Anfang 2016 nahm die Berufsbetreuerin die Arbeit auf. Es war bereits alles organisatorisch perfekt geregelt: eine 24-Std.-Kraft im Haus, 2x wö. Besuch in der Tagespflege, regelmäßiger Einkauf durch mich, Übernahme der notwendigen Fahrten durch eine andere Schwester zur Fußpflege, zum Friseur, zum Arzt...sowie regelmäßige Besuche der Kinder/Enkel. Als die Betreuerin hörte, dass mein Vater, der körperlich fit war und noch keine Pflegestufe hatte) gelegentlich nachts um 4 Uhr aufsteht und sich Frühstück richtet, war er für die Betreuerin sofort ein Fall für eine stationäre Med.-Einstellung wegen Demenz und angeblicher "Tag-/Nacht-Umkehr". Mein Vater ging abends um 19 Uhr ins Bett, und es ist normal, wenn er dann nachts um 4 Uhr aufwacht und aufstehen will. Dass er zeitlich nicht ausreichend orientiert war, stimmte, aber deswegen hätte man ihn nicht gleich auf die geschlossene Abteilung einer Psychiatrie tun müssen. Sowas wäre auch ambulant möglich gewesen. Die Berufsbetreuerin hatte ihn schon 3 Wochen nach Arbeitsbeginn mit gerichtlicher Genehmigung einweisen lassen! Kurz vorher hatte sie ihn vom MDK einstufen lassen, wollte nicht, dass Angehörige bei der Begutachtung dabei sind, damit sie dem Gutachter eine Tag-/Nacht-Umkehr angeben konnte. Laut 24-Std.-Kraft befragte der Gutachter weder meinen Vater noch die 24-Std.-Kraft darüber. Es wurde natürlich eine "eingeschränkte Alltagskompentenz in erhöhtem Maße " bestätigt. Damit hatte die Betreuerin die nötige Bescheinigung für eine stationäre Unterbringung, obwohl mein Vater nicht im Geringsten gefährlich oder verhaltensauffällig war!
Mein Vater war insgesamt 2 Monate auf der geschlossenen Abteilung, es wurde mittels Liquor-Untersuchung eine Alzheimer-Demenz festgestellt und medikamentös eingestellt. Durch die Medikation konnte mein Vater nicht mehr gut gehen. Er war todunglücklich, eingesperrt zu sein, sagte, es erinnere ihn an die Gefangenschaft im Krieg. Meine Hoffnung war natürlich, dass er anschließend weiterhin zuhause versorgt werden würde. Er hat ein eigenes Haus, ist schuldenfrei, finanzielle Mittel und eine 24-Std.-Kraft waren vorhanden. Doch die Berufsbetreuerin suchte einen Heimplatz und ließ ihn vollstationär auf einer gschlossenen Abteilung unterbringen, obwohl es von der Psychiatrie ein Gutachten gab, das besagte, es sei eine 24-Std.-Bautsichtigung erforderlich, alternativ auch zuhause! Im Heim musste mein Vater 3,5 Monate ausharren, bekam so starke Sedativa, dass er nur noch aß und schlief - gehen war nicht mehr möglich. Da ich schon während des Psychiatrieaufenthaltes meines Vaters einen Seniorenanwalt eingeschaltet hatte, gab es eine gerichtliche Anhörung, und es wurde dort entschieden, dass mein Vater auch zuhause versorgt werden kann. Die Berufsbetreuerin war natürlich stinksauer, organisierte über die deutsche Vermittlungsagentur 2 polnische 24-Std.-Kräfte (ein Ehepar), und mein Vater konnte Ende Mai 2016 endlich wieder nach Hause. Der Hausarzt meinte nur, dass er nicht verstehen könne, warum mein Vater im Heim "eine Medikamentendosis für 10 Elefanten" bekommen hätte. Er setzte zuerst alle Med. ab, mein Vater erholte sich zusehends und rasch, konnte wieder gehen und sich wieder unterhalten, bekam wieder Appetit. Aufgrund der zunehmenden dementiellen Entwicklung wurde mein Vater zuhause in Absprache mit Hausarzt und Neurologin medikamentös eingestellt und seit ca. Juli bis heute klappt die Versorgung zu Hause prima.
Das Problem ist, dass alle 2 Monate im Wechsel ein anderes pflegendes Ehepaar aus Polen da ist. Da aber keines der 2 Ehepaare über Weihnachten arbeiten möchte, hat sich die Betreuerin entschlossen, einen Kurzzeitpflegeplatz für 3 Wochen für meinen Vater reservieren zu lassen, obwohl die Agentur ohne Probleme 2 andere 24-Std.-Kräfte für diesen Zeitraum besorgen könnte. Doch die Betreuerin sagt, sie will auf Nummer sicher gehen, da sie selbst in dieser Zeit Urlaub habe und sich auch der Hausarzt im Dorf im Urlaub befände. Das Argument, dass man im Notfall auch den Notarzt rufen kann, lässt sie nicht gelten. Es ist ihr auch egal, dass mein Vater während diesen 3 Wochen KZPF seinen 91. Geburtstag hat - vielleicht seinen letzten...
Außerdem hatte die Berufsbetreuerin im August 3 Wochen Urlaub und zur gleichen Zeit auch der Hausarzt, und die Betreuerin hat sich auf das polnische Ehepaar und auf mich verlassen - und es hat alles super geklappt in dieser Zeit. Warum sollte das nicht auch über Weihnachten funktionieren?
Darauf geht die Betreuerin gar nicht ein, sagt, sie diskutiere mit mir nicht darüber. Ein Gegenargument konnte sie aber nicht nennen.
Ich möchte unbedingt verhindern, dass mein Vater wieder in einem Heim ausharren muss, nachdem er schon so viel mitgemacht hat. Außerdem hat mein Vater außer Demenz keine anderen Erkrankungen, die einen Notfall befürchten ließen. Ich befürchte auch, dass die Betreuerin nach diesen 3 Wochen KZPF einen Grund findet, ihn dann anschl. vollstationär aufnehmen zu lassen, mit der Begründung, er habe sich so dramatisch verschlechtert, dass er nicht mehr nach Hause kann. Durch den Ortswechsel und die für ihn fremden Pflegekräfte wird er sehr wahrscheinlich sehr verwirrt und unruhig werden, sodass dies das Argument für eine vollstationäre Heimaufnahme werden könnte.
Ich habe bewusst ausführlich die Vergangenheit beschrieben, damit man verstehen kann, warum ich inzwischen das Schlimmste befürchte.
1. Frage:
Darf denn eine Berufsbetreuerin einen Betreuten für 3 Wochen in die KZPF tun, obwohl die Pflege zuhause sichergestellt ist und die Vermittlungsagentur 2 Pflegekräfte für diese Zeit schicken kann?
Zudem wissen die 24-Std.-Kräfte, dass ich Tag und Nacht für sie erreichbar bin und sofort kommen kann, falls etwas mit meinem Vater ist. Ich bin berufstätig, kann aber meine Arbeit selbst einteilen und im Notfall jederzeit zu meinem Vater fahren (ca. 20 km).
2. Frage:
Die Betreuerin glaubt, sie müsse laut Arbeitsschutzgesetz dem polnischen Ehepaar täglich gleichzeitig mind. 2 Std. Pause gewähren, weil mein Vater die Tagespflege nicht mehr besuchen kann. Deshalb hat die Betreuerin die Sozialstation, die bisher nur die Med. verabreicht hat, beauftragt, 2x wö. meinen Vater zu baden und anschließend Präsenzkräfte, die 2 Std. meinen Vater beaufsichtigen. Die Agentur jedoch hat mir erzählt, dass dies gar nicht die Aufgabe der Betreuerin sei, für ausreichende Pausen zu sorgen, das werde laut Dienstvertrag mit den polnischen Kräften abgesprochen. Die Betreuerin müsste sich nur darum kümmern, wenn es keine Agentur gäbe und sie die Kräfte privat mit Vertrag angestellt hätte.
Ich rege mich deshalb auf, weil die Sozialstation jetzt auch noch für die Grundpflege bezahlt wird, obwohl dies die Arbeit der 2 24-Std.-Kräfte ist (auch die Agentur ist dieser Meinung und versteht die Entscheidung der Betreuerin ebensowenig!).
Damit wird es für meinen Vater montlich noch teurer, und sein angespartes Geld sollte nicht so verschwendet werden.
Die Betreuerin hat jetzt Pflegestufe III beantragt (Kombinationsleistung). Muss sie nicht wirtschaftlich handeln?

Vielen Dank, dass Ihr den Text ganz durchgelesen habt. Ich benötige dringend Euren Rat, wie ich weiter vorgehen soll!

babsi
babsi777 ist offline  
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Alt 11.09.2016, 18:28   #78
mungo
Gast
 
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Moin Babsi,

das ist ja ganz schön viel. In jeder Hinsicht.

Grundsätzlich ist es immer hilfreich, nach der Rechtsgrundlage zu fragen, egal ob für Pflegeeinstufung, Kurzzeitpflege (gegen den Willen des Betroffenen sicherlich schwer zu vertreten), Organisation von Pausenzeiten von Präsenzkräften oder die Installation von (fragwürdigen?) weiteren Hilfen.

Konkret:

ad 1.: Den alten Herrn gegen seinen Willen zur Kurzzeitpflege zu schicken, ist eine IMHO eine Pflichtverletzung.
Ich würde das dem Betreuungsgericht mitteilen und unter Beschreibung der konkreten Umstände eine eilige Weisung erbitten, wenn dein Vater da tatsächlich etwas gegen hat.

ad 2.: Verschwenden Betreuer offensichtlich das Vermögen ihres Betreuten, könnten sie sich als ungeeignet erweisen.
Auch das würde ich dem Betreuungsgericht mitteilen, unter Zuhilfenahme der Äußerungen der Agentur auf die Rechtslage bzgl. der Pausenregelung hinweisen und eine Erstattung der nicht notwendigen Kosten durch die Betreuerin verlangen (die ist schließlich haftpflichtversichert).
 
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Alt 11.09.2016, 18:45   #79
Einsteiger
 
Registriert seit: 24.08.2016
Beiträge: 16
Standard

Hallo Babsi,

Du schreibst:
Zitat:
Deshalb hat die Betreuerin die Sozialstation, die bisher nur die Med. verabreicht hat, beauftragt, 2x wö. meinen Vater zu baden
Da ich bei meinen Eltern, die keine Betreuung haben, mich sehr ausführlich und umfassend wegen einer sogenannten 24-Std. Pflegekraft erkundigt habe, kann ich dazu nur folgendes sagen.
Rein fachlich und rechtlich gilt tatsächlich die körperliche Pflege nicht zu den Aufgaben der 24-Std. Pflegekräften. Sie sind bei solchen Tätigkeiten nicht versichert - und auch nicht (rein fachlich gesehen) dazu befähigt. Wenn etwas passiert, z. B. beim Baden oder Duschen, dann ist dafür keine Versicherung zuständig, und die Kräfte könnte sogar haftbar gemacht werden.
Bei meinen Eltern machen solche Tätigkeiten ausgebildete Mitarbeiter der Diakonie.

Die Pausenregelung ist selbstverständlich im Vertrag geregelt, wenn es sich um legale Pflegekräfte handelt.
Eine 24-Std. Vollzeitpflege ist demzufolge auch von 2 Kräften gar nicht möglich. Die maximale Arbeitszeit beträgt, wie in jedem Beruf, 8 Std./täglich bzw. 40 Std. wöchentlich.
Den Pflegekräften ist wie bei jedem Arbeitnehmer entsprechende Freizeit zu gewähren.

usw. Alles weitere findet sich in den vertraglichen Unterlagen jeder legalen Agentur.
Das ist m. E. der Grund, warum sich viele Angehörige solche Agenturen nicht leisten, sondern auf dubioses Pflegepersonal aus dem Osten zurückgreift.
Wundern tut mich, das der MD keine Angehörige bei der Befragung Deines Vaters zugelassen hat. Bei uns war das genau andersherum, nämlich das der MD auf die Anwesenheit von wenigstens 1 Angehörigen bestanden hat.
DiFa ist offline  
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Alt 11.09.2016, 20:47   #80
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 14.02.2016
Beiträge: 5
Standard

Die Betreuerin hat darauf bestanden, dass keine Angehörigen bei der Pflegebegutachtung dabei sind, nicht der MDK.
babsi777 ist offline  
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Stichworte
angehörige, betreuungsbehörde, betreuungsverein, ehrenamt, ehrenamtliche betreuung, ehrenamtlicher betreuer, familiengericht, gericht, vormundschaftsgericht


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