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Informationen an Angehörige

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Hier nun meine ersten Fragen. Meine Mutter hat nach häuslichen Unfällen in einem betreuten Wohnen einen gerichtlich bestellten Berufsbetreuer. Auf ...


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Alt 29.10.2008, 20:24   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 28.10.2008
Ort: Im "Bergischen Land"
Beiträge: 9
Frage Informationen an Angehörige

Hier nun meine ersten Fragen.

Meine Mutter hat nach häuslichen Unfällen in einem betreuten Wohnen einen gerichtlich bestellten Berufsbetreuer. Auf Anraten des
Amtes für Jugend und Familie haben wir -mein Bruder und ich -der
vollumfänglichen Betreuung zugestimmt.

Sie ist in ein städtisches Pflegeheim verlegt worden, in dem sie, bedingt durch den plötzlichen Lebensumstandswechsel nicht glücklich-
aber objektiv gut versorgt ist. Weiterhin leidet sie an fortschreitender Demenz.

Sie befindet sich mittlerweile im dritten Jahr dort.

Kürzlich hatte ich ein seltenes Treffen mit meinem Bruder, bei dem wir auch auf die Betreuungssituation zu sprechen kamen. Dabei wurde uns bewusst, daß von Seiten des Betreuers weder ein Kontakt, noch
eine Informationsweitergabe über den Vermögensstand unserer Mutter
erbracht oder angeboten wurde.

Die Fragen:

Haben wir als Söhne ein Anrecht auf diese Informationen?

Bedarf es hierzu der Antragstellung bei Gericht, bzw. dem Rechtspfleger?

Sollte diese Informationsweitergabe nicht automatisch im Aufgabenbereich
des Betreuers liegen?



Vorab vielen Dank für Antworten!
Paulchen ist offline  
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Alt 29.10.2008, 20:54   #2
Berufsbetreuerin / Diplom-Sozialpädagogin
 
Registriert seit: 02.06.2008
Beiträge: 149
Standard

Hallo Paul,

der Betreuer ist nicht nur nicht verpflichtet die Vermögenssituation des Betreuten weiterzugeben, sondern würde im Gegenteil gegen Schweigepflichten handeln.

Ich gehe nicht davon aus, dass Sie Ihrer Mutter monatlich Bericht über ihren Kontostand geben. Und vor der Betreuung wird Ihre Mutter das wohl auch nicht getan haben. Warum der Betreuer als Interessenvertreter der Mutter das Vermögen offenbaren sollte, ist mir unklar.

Verantwortungsvoller Berufsbetreuer, den Ihre Mutter hat.

Karla
Karla ist offline  
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Alt 30.10.2008, 06:41   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 28.10.2008
Ort: Im "Bergischen Land"
Beiträge: 9
Lächeln

Karla, vielen Dank für ihre Antwort. Das ist damit soweit klar und nachvollziehbar.

Urintention meiner Frage war allerdings, ob es
Kontrollmechanismen bzw. Instanzen gibt, die die zweckgemässe Verwendung von vorhandenem Vermögen transparent und nachvollziehbar machen.


Selbstverständlich unterstelle ich dem Berufsbetreuer nichts schlechtes, aber eine Kontrollinstanz, Revision oder wie auch immer,
ist doch meist auch schon in kleinen Geschäftsverhältnissen im BGB
gegeben?

Nicht, daß wir uns falsch verstehen, ich möchte über diesen Weg
keinen Einfluss auf das Geld haben, nur tue ich mich etwas schwer
bei der Vorstellung, einem Fremden via "Generalvollmacht" die
alleinige Verfügungsgewalt ohne Kontrolle zu überlassen.

Hier wird der Gesetzgeber doch sicherlich einen Schutzmechanismus
etabliert haben?
Paulchen ist offline  
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Alt 30.10.2008, 07:59   #4
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
Standard

Zitat:
Zitat von Karla Beitrag anzeigen
der Betreuer ist nicht nur nicht verpflichtet die Vermögenssituation des Betreuten weiterzugeben, sondern würde im Gegenteil gegen Schweigepflichten handeln.
Hallo,

Reden ist Silber - Schweigen ist gold.

Sicherlich besonders im Betreuungswesen grundsätzlich keine schlechte Tugend.

Meines Wissens unterliegt ein Betreuer jedoch - im Rahmen seiner Tätigkeit - keiner Schweigepflicht, was m.E. oftmals auch sinnvoll erscheint.
Vielmehr gilt es abzuwägen, wem und was man Dritten auf die Nase bindet.

Ich informiere z.B. Verwandte des öfteren über Dinge (auch finanzieller Art) - natürlich nur wenn ich davon ausgehen darf, dass diese Infos nicht mißbräuchlich verwertet werden und die Auskunft wohl auch im Sinne d. Betreuten wäre.
Schließlich sollte man die Familie, bei der davon ausgegangen werden kann, dass der Betreute vor Betreuungsbeginn ein gutes oder zumindest normales Verhältnis zu ihr hatte, nicht einfach ignorieren.

Dennoch: Letztendlich entscheiden nicht die Verwandten sondern d. Betreuer bzw. das Vormundschaftsgericht.

Die Familie bzw. die Verwandtschaft mit ins "Betreuungsboot" zu nehmen, finde ich jedoch - aus Betreuersicht - grundsätzlich nicht verkehrt

Wie in dem genannten Fall zu handeln ist, unterliegt der Verantwortung des Betreuers. Dieser sollte wissen, ob er Auskünfte erteilt oder nicht.

mfg
carlos

Geändert von carlos (30.10.2008 um 08:03 Uhr)
carlos ist offline  
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Alt 30.10.2008, 08:25   #5
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
Standard ohne

Hallo,

die Kontrolle (des Betreuers) obliegt dem Gericht. In aller Regel wird jährlich eine Aufstellung über die Verwendung des Vermögens eingereicht, das Gericht kann diese Frist aber auch verkürzen (z. B. halbjährlich oder vierteljährlich).

Verwandte haben oft ein merkwürdiges Gefühl, wenn fremde Menschen die finanziellen Angelegenheit von Vater oder Mutter regeln, aber dann stellt sich die Frage, warum die Kinder nicht selbst die Betreuung führen.
Außerdem gäbe es häufig großen Streit, wenn die Kinder "mitmischen" und dem Betreuer sagen wollten, wofür er Geld ausgeben darf und wofür nicht. Es ist schon sinnvoll, wenn der Betreuer als neutrale Instanz entscheidet, er muss seine Entscheidungen dann eben gegenüber dem Gericht rechtfertigen.

Gruß

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 30.10.2008, 08:36   #6
Dipl. Soziologin / ehem. Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von Frauke
 
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 236
Standard

Zitat:
Zitat von Paulchen Beitrag anzeigen
Urintention meiner Frage war allerdings, ob es
Kontrollmechanismen bzw. Instanzen gibt, die die zweckgemässe Verwendung von vorhandenem Vermögen transparent und nachvollziehbar machen.


... nur tue ich mich etwas schwer
bei der Vorstellung, einem Fremden via "Generalvollmacht" die
alleinige Verfügungsgewalt ohne Kontrolle zu überlassen.

Hier wird der Gesetzgeber doch sicherlich einen Schutzmechanismus
etabliert haben?
Hallo Paulchen,

die Kontrollinstanz ist hier das Vormundschaftsgericht. Berufsbetreuer müssen dem Vormundschaftsgericht jährlich eine Rechnungslegung vorlegen, d.h. sämtliche Kontoauszüge mitsamt Verwendungsnachweisen (also die Rechnungen, Quittungen für Barauszahlungen etc.) für jeden einzelnen Cent, der von den Konten der Betreuten abging.
Über evtl. vorhandene Sparkonten und sonstige Geldanlagen außerhalb des Girokontos dürfen Berufsbetreuer nur mit vorheriger Genehmigung des Vormundschaftsgericht verfügen; es muß also jeweils im Voraus eine Genehmigung beantragt werden, Geld für diesen oder jenen bestimmten Zweck abzuheben. Die zweckentsprechende Verwendung dieser Gelder wird ebenfalls im Rahmen der Rechnungslegung geprüft.

Die Prüfung der Rechnungslegung obliegt den Rechtspflegern, und -glaub mir- die machen das sehr, sehr gründlich.

Regelmäßiges Berichterstatten über die Vermögensverhältnisse der Betreuten gegenüber den Angehörigen ist nicht Pflicht der Betreuer (das wäre auch heikel, da die familiären Konstellationen ja nicht selten sehr belastet sind, besonders, wenn es um Finanzielles geht), aber es spricht überhaupt nichts dagegen, als Angehöriger ab und zu Kontakt zum Betreuer aufzunehmen und nachzufragen, wie es denn so steht - sei es, die Finanzen, den Gesundheitszustand oder sonst etwas betreffend.
Frauke ist offline  
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Alt 30.10.2008, 08:37   #7
Dipl. Soziologin / ehem. Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von Frauke
 
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 236
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Huch, Herr Lübeck war schneller
Frauke ist offline  
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Alt 30.10.2008, 15:45   #8
Gesperrt
 
Registriert seit: 28.10.2008
Ort: Im "Bergischen Land"
Beiträge: 9
Lächeln Merci...

...für die Antworten. Nun, das beruhigt dann doch.

Zur Frage, warum die Kinder nicht selbst die Betreuung übernommen haben, kann ich für unseren Fall berichten, daß mein Bruder kein sehr gutes Verhältnis zur Mutter hat, und beruflich sehr eingespannt ist.

Meine Frau und ich sind beide sehr krank, und mit der Verantwortung
und den anhängigen Gängen schlichtweg überfordert.

Weiterhin wurde uns vom Amt diese Lösung nahegelegt und empfohlen. Es wurde auch gesagt, wir würden in Entscheidungs- und Entwicklungs/Veränderungsprozesse eingebunden, davon aber seit bald 3 Jahren keine Spur.

So war ich froh, dies Forum gefunden zu haben, um schon mal im Vorfeld Hintergründe und Erfahrungen dazu zu recherchieren.

Ich sag mal Danke, und bin so frei weitere Fragen bei Bedarf einzustellen!
Paulchen ist offline  
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Stichworte
angehörige, betreueraufgaben, betreuerpflichten, einrichtung der betreuung

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