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Ist dieses Betreuerverhalten rechtlich ok?

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Hat der gesetzliche Betreuer Deines Bruders denn neben den Aufgabenkreisen auch einen Einwilligungsvorbehalt ? Was ist denn der Wunsch Deines ...


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Alt 07.05.2009, 10:32   #11
Einsteiger
 
Registriert seit: 07.10.2008
Beiträge: 22
Standard

Hat der gesetzliche Betreuer Deines Bruders denn neben den Aufgabenkreisen auch einen Einwilligungsvorbehalt ?

Was ist denn der Wunsch Deines Bruders ?
Wenn ich es richtig verstanden habe, möchte er eine eigene Wohnung und damit eben NICHT in einer WG leben.

Wie kommt der /die Betreuer denn zu der Erkenntniss, daß eine WG das Beste für Deinen Bruder wäre ?

Soweit ich weiß, hat jeder Erwachsene ein Anrecht auf eine Wohnung. Wenn Dein Bruder nicht die finanziellen Mittel hat, eine zu mieten, dann ist das Sache des Sozialamtes/ ARGE/ Wohnungsamt. Das steht sogar jedem Hartz4-Empfänger zu.
Es gibt da Richtwerte: z.B. m²-Größe, Energieverbrauch etc. Aber eine kleine Wohnung würde ja sicher erst mal reichen.
Wenn auf dem privaten Wohnungsmarkt nichts gefunden wird, helfen die Ämter. Die sind dazu verpflichtet. Muss man sich mal erkundigen, wer in Deiner Stadt/ Gemeinde dafür zuständig ist.

Hat der Betreuer etwa auch den Aufgabenkreis "Gesundheitssorge" ? Das hast Du nicht erwähnt.

Kommt Dein Bruder denn mit den Psychischen Problemen alleine zu Recht bzw. kann er handeln, wenn es ihm schlecht geht ?
Alfons ist offline  
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Alt 07.05.2009, 20:19   #12
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.01.2009
Beiträge: 7
Standard

Oh, es hat sich ja nochmal was getan.

Also zunächst zu den Fragen bezüglich der Befugnisse: um ehrlich zu sein habe ich keinen genauen Überblick, welcher Bereich wo anfängt und aufhört. Ob die Gesundheitssorge dabei ist weiß ich also nicht genau, ich meine aber nicht, weil ja Arztbesuche/Arztwahl usw. voll an ihm hängen bleiben. Das wird ihm überlassen, sobald es aber um bestimmte andere Dinge geht ist er natürlich "nicht in der Lage", eigentlich kann man sagen: die öden Sachen hat er selbst zu regeln, sobald aber Bereiche berührt sind die bei selbständigeren Lösungen Betreuerarbeit auslösen könnten ist ihm nichts zuzutrauen und er soll unter Aufsicht.

Das war ja auch die Begründung für die ewige (nicht funktionierende) WG-Mühle. Er kann nicht alleine usw. Das Recht auf Wohnung ist ihm de facto verweigert worden, auch wenn das natürlich nie so ausgesprochen wird. Fakt ist daß er von den letzten 12 Jahren Krankheit etwa 14 Monate einen eigenen Wohnsitz hatte, und den Rest der Zeit auf nicht gewünschte WG (als letzten Weg vor Obdachlosigkeit), KLinik (es gab Klinikaufenthalte die weniger wegen Rückfall als wegen WG-Rausschmiß angeleiert wurden), Mutter und Obdachlosenheim angewiesen. Also wie soll ich das sonst nennen als eine systematische Verweigerung.

Naja, jedenfalls ist es aber jetzt so, daß der letzte Betreuer nach der völlig verfahrenen Situation einfach ewig lange null erreichbar war und es irgendwann hieß, er wäre nicht mehr zuständig. Peng. Bruder seitdem wieder bei der Mutter, nichts ist geklärt.

Nun ist ein neuer Betreuer bestellt, den ich weitläufig kenne und der etwas vernünftiger scheint. Immerhin ist der Mann zudem Psychologe und scheint sich mit der Problemstellung Psychose-Sucht-Depri fachlich ganz gut auszukennen, während der alte Betreuer vermutlich nie so richtig begriffen hat in welcher Lage mein Bruder sich eigentlich befindet. (Mittlerweile ist auch herausgekommen daß der alte B. sich immer mal ne Woche um Papierkram seiner Schützlinge gekümmert hat und dann gerne für 1-2 Wochen zu seinem Segelboot abgerauscht ist...). Dieser neue Betreuer ist darauf eingestellt, eine Wohnungssuche zu unterstützen.

Also insofern erst mal leichte Verbesserung, ich hoffe nur daß da auch was bei herauskommt.

Geändert von Swift (07.05.2009 um 20:24 Uhr)
Swift ist offline  
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Alt 15.06.2009, 23:38   #13
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 29.05.2009
Ort: Wuppertal
Beiträge: 79
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Hallo Swift,
ich möchte dir auch mal ein paar Gedanken mitteilen, vielleicht bringts ja was.
Habt ihr schon über die Möglichkeit des Betreuten Wohnens nachgedacht? Also daß mehrmals in der Woch jemand zu deinem Bruder in seine eigene(!) Wohnung kommt, und mit ihm Hausrbeiten, Freizeitgestaltung, Behördengänge usw. durchspricht, und ihn teilweise auch dabei begleitet?
Weiterhin finde ich es überhaupt nicht öde, daß er für seine gesundheitliche Belange selbst Sorge tragen kann. So hat er die Möglichkeit, einen Therapeuten aufzusuchen, der mit ihm seine Psychose (die meist auch eine traumatische Erfahrung ist)aufarbeitet, und biographische Arbeit leistet. Es gibt auch Kliniken (z.B. Klinik Heiligenfeld) oder Soteria, die einen ganzheitlichen Blick auf Krankheit haben.-Was nicht heisst, dass ich allgemeinpsychiatrisch arbeitende Klinik-mit ihren meist verhaltenstherapeutischen Ansätzen- verteufle.Im Notfall kann eine Einweisung dahin auch hilfreich sein.
Was ich persönlich auch als sehr hilfreich erfahren habe sind Selbsthilfegruppen wie die Anonymen Alkoholiker, oder Narcotics Anonymous bei Suchtproblemen, und die Emotions Anonymous bei seelisch/geistigen Erkrankungen. Dort hat er auch Möglichkeiten Kontakte zu knüpfen, und sich zu integrieren, da er dort die Erfahrung machen kann, daß seine Krankheitserfahrungen anderen eine Hilfe sind.
Ausserdem, ich habs jetzt nicht mehr ganz auf dem Schirm, aber mit welcher Begründung hat dein Bruder überhaupt eine Betreuung?
Vielleicht ist sie auch nicht mehr notwendig, und du könntest einfach mit ihm eine Vorsorgevollmacht vereinbaren. Wie ich in meiner Vorstellung geschrieben habe, werde ich das auch mit meinem Freund machen...
Lg,
Cassiopaia
Cassiopaia ist offline  
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Alt 22.06.2009, 05:29   #14
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 529
Standard Pech?

Wenn ich nur eine Seite einer Darstellung kenne, kann ich nicht beurteilen, inwieweit ein konkretes Verhalten ok ist. Allerdings gehe ich davon aus, dass jede Darstellung subjektiv geprägt ist, und wenn jemand einen Sofabrand als "Riesenpech eines Rauchers" bezeichnet - ich würde so etwas verantwortungslos nennen - dann halte ich eine gewisse Schönfärbung nicht für ausgeschlossen. Es ist schön, wenn der neue Betreuer sich um eine Wohnung kümmert. Ich möchte allerdings nicht in seiner Haut stecken, wenn der kettenrauchende Bruder noch mal "Pech" hat. Der Kollektivaufschrei wegen verantwortungslosen Betreuerhandelns wird dann nicht lange auf sich warten lassen.
ronja ist offline  
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Alt 23.06.2009, 08:58   #15
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.01.2009
Beiträge: 7
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Oh, da scheint ja jemand gleich eine ganz eigenständige Seite der Sache ausmachen zu können, bloss weil er nur eine hören könnte.

Die Frage ist, ob so ein Brand mit der Situation, die die Betreuung nötig macht, ursächlich zusammenhängt. Sprich: wenn keine Betreuung vonnöten wäre, wäre das dann nicht passiert?

Wie viele solcher Brände passieren Leuten die betreut werden müssen?

Nächster Punkt: ja, Betreute sind in gewisser Weise eingeschränkt. Sonst wären sie keine Betreuten. Wie wägt man nun ab - den Betreuten vor sich selbst (und den Betreuer vor erhöhtem Aufwand) schützen indem mal nochmals eine WG anleiert, also genau das was seit 12 Jahren nicht klappt? 23 Stunden am Tag eine nicht funktionierende Lebensweise, weil in der 24. Stunde eine Zigarette ins Sofa fallen könnte?

Ja?

Vielleicht fühlt sich hier ja auch jemand auf den Schlips getreten weil Angehörige oftmals Entscheidungen kritisieren. Mal mehr und mal weniger fundiert. Im Falle meines Bruders liegen so viele Verstrickungen vor dass kein Betreuer durchblickt, und ehrlich gesagt dies auch kaum einer versucht hat. Initiative in dieser Hinsicht musste immer erst von mir kommen.

Ist auch verständlich, wenn man viele Fälle hat.

Dennoch masse ich mir in so einem Fall dann an, zu sagen: ist fundiert. Ich hab mehr Ahnung davon wie er tickt als jemand der ihn in die 32. WG stecken will.
Swift ist offline  
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Alt 23.06.2009, 09:05   #16
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 529
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Wenn man der Meinung ist, dass jeder, der nicht 100 % ig zustimmt, gegen einen ist, muss man natürlich jeden, der auf die Subjektivität jeder Meinung hinweist und eine mögliche andere Sichtweise andeutet, als Gegner betrachten. Übrigens erinnere ich ich mich spontan an zwei Wohnungsbrände durch Betreute, einen vor wenigen Wochen.
ronja ist offline  
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Stichworte
angehörige, betreueraufgaben, betreuerpflichten, wohngemeinschaft, wohnraum, wohnungsangelegenheiten

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