Dies ist ein Beitrag zum Thema Ist dieses Betreuerverhalten rechtlich ok? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo allerseits.
Vermutlich bin ich der 179. Fall dieser Art – ich habe dennoch einige Fragen, wie das Betreuerverhalten in ...
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Gesperrt
Registriert seit: 12.01.2009
Beiträge: 7
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Hallo allerseits.
Vermutlich bin ich der 179. Fall dieser Art – ich habe dennoch einige Fragen, wie das Betreuerverhalten in unserem Fall einzuschätzen ist. Es ist schwer das ganze kurz zusammenzufassen, aber ich versuche es mal so übersichtlich wie möglich. Mein Bruder ist seit seiner Jugend mit schweren Depris beschäftigt, Resignation und alle typischen Probleme sozial ausgegrenzter Jugendlicher. Mit 18 (Entwicklungsstand eher 15) einige Wochen Dauerkiffen, was eine Psychose auslöst. Einweisung in die Erwachsenenpsychiatrie. Auf die schweren persönlichen Probleme im Vorfeld wird nicht eingegangen, er gilt als reine Drogenpsychose. Nach der stationären Behandlung Überführung in eine betreute WG. Aufgrund Persönlichkeitsstruktur (sehr empfindlich, braucht viel Rückzugsraum) geht es in dieser sehr sozial betonten Wohnform schief. Es kommt in dieser Zeit auch Betreuung ins Spiel, insgesamt sind es bis heute glaube ich 5 Betreuer gewesen. Über 10 Jahre läuft nun folgendes Drehtürspiel: WG klappt nicht, Bruder will lieber eigene Wohnung. Betreuer lehnen diesen Wunsch kategorisch ab. Irgendwann Rausschmiß aus WG wegen „nicht einbringen in die Gemeinschaft“. Obdachlos. Untätigkeit seitens der Betreuer, eine eigene Wohnung wird abgelehnt, lieber soll ein mittlerweile als schizophren eingestufter Mensch im Obdachlosenheim sitzen. Aus Not zur Mutter, dort ständiger Familienkonflikt. Weiterhin keine Aktivität der Wohnungssuche seitens der Betreuer, obwohl dieser Wunsch geäußert wird. Aufgrund der angespannten familiären Lage geht es psychisch wieder bergab, trinken, Medis absetzen, Rückfall und Zwangseinweisung. Aus der Klinik wieder in die nächste WG obwohl eine eigene Wohnung gewünscht wird. Und so läuft das seit über 10 WG´s und 5-6 Betreuern, er hat keine Lust auf WG, aber es scheint das am einfachsten händelbare, also wird es durchgesetzt und geht schief, woraufhin mein Bruder immer mehr als nicht betreubar abgestempelt wird. Weil er an Situationen scheitert in die er gar nicht wollte. Die psychische Lage ist bei regelmäßiger Medikamenteneinnahme stabil, er hat weiterhin viel mit geringem Selbstwert und Depri zu kämpfen, sein Lebensmut ist ja nicht gerade geweckt worden. Aber er ist psychosenfrei da er seine Tabletten nimmt. Zwischenzeitlich wurde einmal in eine Wohnung eingewilligt. Dort kam es zu einem Sofabrand, große Scheiße aber meines Erachtens nach nicht krankheitsbedingt sondern riesen Pech eines Kettenrauchers. Die Situation hatte ich als Angehörige so erlebt dass er zwar ein bisschen junggesellenmäßig vor sich hinlotterte, aber das rumhängen und mäßig aufräumen war auch in den WG´s so und auch bei der Mutter. Generell wirkte er auf mich recht stabil aufgrund der Rückzugsmöglichkeit. Aber halt mehr Arbeit für den Betreuer weil nicht anderweitig unter Aufsicht. Nach dem Brand Psychiatrie (durch den Betreuer angeleiert, es lag KEINE Psychose vor). Und wieder WG. Mittlerweile ist ein zweiter Betreuer (Bezugsbetreuer) im Spiel. Keiner der beiden kennt sich mit Psychosen aus, der eine ist Alkispezialist (selber trocken) der andere macht hauptberuflich in Obdachlosenbetreuung. In der WG wird seitens des Personals getrunken, Bruder wird öfters zu später Stunde Nachschub holen geschickt und kriegt dafür 2 Pils ab. Einer der Bewohner hat eine gewisse Aufsichtsfunktion im Haus, dieser kifft mit meinem Bruder. Den Betreuern ist dies bekannt, ebenso der weiterhin bestehende Wunsch nach eigener Wohnung. Wohnungssuche wird nicht betrieben. Im Suff hat nun der WG-Leiter meinen Bruder rausgeschmissen. Er ist jetzt obdachlos und daher wieder bei der Mutter. Die Betreuer sind darüber informiert, aber haben sich bislang nicht gemeldet und angefragt wie es nun weitergehen soll. So, erst mal vielen lieben Dank fürs lesen – die Frage der Fragen ist jetzt folgende: ich hatte einige Male Kontakt mit beiden Betreuern um sie über gewisse Zusammenhänge aufzuklären. Sobald ich aber (freundlich) gefragt habe ob man nicht dies oder jenes mal regeln oder andenken könnte wurde mir der Eindruck vermittelt, Dinge wie Wohnungssuche, Arztbesuche oder ähnliches fielen nicht in die Zuständigkeit des Betreuers. Ist das so richtig, oder seht Ihr in oben genannten Schilderungen Verstöße, Unterlassen o.ä.? Vielen Dank und liebe Grüße. |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.06.2006
Ort: Köln
Beiträge: 244
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Also ich als Laie sehe in deinem Bericht einige verstösse.
Vom Betreuten wird mithilfe bei der Wohnungssuche gewünscht - wird nicht getan und dann die Situation in dieser komischen WG, dasdie Betreuer bzw Aufsichtspersonen deinen Bruder zum Alknachschub holen schicken undder gesetzl. Betreuer unternimmt nix obwohl er bescheit weis ( bin entsetzt). Alleine deswegen würde ich mal ans Vormundschaftsgericht schreiben und versuchen einen anderen Betreuer für deinen Bruder zu kriegen. Leider kann ich dir nicht mit sicherheit sagen ob da wirklich der Betreuer eingreifen muss da ich kein Betreuer bin,es werden dir hier sicherlich noch andere die mehr Ahnung haben als ich antworten.
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#3 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,903
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Hallo Swift,
ich will versuchen zu antworten obwohl hier die Infos meiner Meinung nach durcheinander gehen, was eine Antwort natürlich schwer macht. Zunächst müsste man wissen wenn Sie von Betreuern reden, sind dann gesetzliche Betreuer gemeint oder Betreuer der betreuten WG? Welchen Aufgabenkreis hat der gesetzliche Betreuer? Zur Situation Wohnung kontra betreute Wg deshalb nur allgemein: Betreute WGs basieren in der Regel nur auf der Grundlage von Freiwilligkeit, mir ist nicht bekannt, dass ein Leistungsträger einen Wg Platz finanzieren würde wenn der Betroffene das gar nicht möchte. So etwas wäre dann in der HPk (Hilfeplankonferenz- Voraussetzung um überhaupt einen Platz finanziert zu bekommen) schon zur Sprache gebracht worden. Was den Wunsch nach einer eigenen Wohnung betrifft- sicher sollen Betreuer Wünsche der Betreuten so weit wie möglich versuchen zu verwirklichen - wenn dem nichts entgegensteht.Es gibt keine generelle gesetzliche Verpflichtung welche besagt: der Betreuer ist dazu da die Wünsche des Betreuten ohne Wenn und Aber zu erfüllen. Aber diesem Wunsch scheint hier doch einiges an Verhalten entgegenzustehen. Eine eigene Wohnung macht nur dann einen Sinn wenn derjenige auch in der Lage ist diese Wohnung zu halten. Es ist sinnlos diesem Wunsch nachzukommen wenn abzusehen ist, dass der nächste Rauswurf schon gleich mit im Programm steht, damit hat man sich nur die einmalige Einrichtungsbeihilfe und einen weiteren Vermieter "verbrannt" Hierzu werden die behandelnden Ärzte z.B. (von mir) ebenfalls befragt. Ansonsten sind die Schilderungen der betreuten Wg zu ungenau und zu seltsam. Sie schreiben: In der WG wird seitens des Personals getrunken, Bruder wird öfters zu später Stunde Nachschub holen geschickt und kriegt dafür 2 Pils ab.(????) Man müsste wissen um welche Konstellation es sich hier handelt, z.B. -wer ist der Träger der Einrichtung -wie wird diese finanziert, um raten zu können. Für Nicht- Betreuer oder Angehörige ist es oft schwer bestimmte Dinge einzuordnen. Wenn Sie z.B. schreiben: Nach dem Brand Psychiatrie (durch den Betreuer angeleiert, es lag KEINE Psychose vor). dann stelle ich mir (als Berufsbetreuerin) folgendes Szenario vor: Sofabrand, Feuerwehr, aufgebrachte und verängstigte Nachbarn, ein wütender Vermieter und das sofortige Aufkommen der Frage: wie ist der Brandverursacher einzuschätzen? Müssen z.B. öffentlich rechtliche Massnahmen wegen Fremdgefährdung in Betracht kommen? Um meinen Betreuten hier vor vielleicht voreiligen Dingen zu schützen würde ich ihn auch sofort in die Psychiatrie bringen. Meine Betreuten gehen so gut wie immer freiwillig mit mir in die Psychiatrie auch um bestimmte Sachverhalte abklären zu lassen. Das ist die deutlich angenehmere Massnahme als von öffentlicher Hand z.B. wegen Gefährdung dort zwangseingewiesen zu werden. Ganz generell: Ein Aufenthalt in der Psychiatrie muss nicht immer automatisch schlecht sein, die Psychiatrie bietet grosse Hilfsmöglichkeiten, z.B. mit den angeschlossenen Ambulanzen in akuten Konfliktsituationen, und ist mit dem Psychiatriebild von vor 20 Jahren wirklich nicht mehr zu vergleichen. Grüsse M. Mohr |
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#4 |
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Gesperrt
Registriert seit: 12.01.2009
Beiträge: 7
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Vielen Dank für die Antworten.
Ich werde versuchen die einzelnen Nachfragen zu beantworten: - Es ist ein gesetzlicher Betreuer eingesetzt, soeit mir bekannt hat er Verfügung über Finanzen und rechtliche Vertretung. Dieser hat einen Bezugsbetreuer hinzugezogen. - Den Psychiatrieaufenthalt als solches wollte ich nicht infrage stellen, nur illustrieren daß es öfters so gehandhabt wurde, daß mein Bruder in der Psychiatrie geparkt wurde, mit Aussicht darauf wieder bei der Mutter unterzukommen, ohne daß etwas unternommen wurde um die Unterbringungsfragen zu klären. Ende vom Lied war IMMER: Entlassung und dann ohne Unterkunft. Das grenze ich von notwendigen stationären Behandlungen bei Rückfällen natürlich klar ab. - Nach viel Hickhack ist als einzige Bemühung dann jeweils eine WG aufgetan worden, und da die Maxime "Wohnungs gibts nicht" im Raum stand, hat mein Bruder dann meist eingewilligt um überhaupt unterzukommen. Sicherlich wird dann auf dem Papier Freiwilligkeit festgehalten, aber wieviel Freiwilligkeit möglich ist wenn einem nur eine Option angeboten wird, steht auf einem anderen Blatt. - "Einiges an Verhalten", naja definiere. Es kam zu einem Sofabrand. Wie gesagt war er zu dieser Zeit relativ stabil, und ich sehe keinen zwingenden Zusammenhang mit Krankheit. Generell ist es so daß Dinge wie Schusseligkeit, Rückzug/scheue Persönlichkeit bei ihm häufig als krankhaft gewertet werden. Wenn ich so bin, ist es kein Problem solange ich einigermaßen funktioniere - wenn er so ist, stehen diese kleineren Probleme unter genauso harter Beobachtung wie die eigentliche Krankheit, und werden entsprechend gegen ihn verwendet. Ich kann nur wiederholen daß ich ihn in der Zeit des alleinewohnens als entspannter und stabiler erlebt habe. Fremdgefährdend/aggressiv ist er nie gewesen. Damit leugne ich nicht seine Alltagsprobleme, aber ich sehe nicht daß diese schlimmer waren als in WG´s, und sie sind in WG´s auch nicht besser geworden. Vielleicht ist da auch einfach eine etwas unglückliche Erwartung, daß jemand der so gebeutelt ist sich neben leidlicher Krankheitsbewältigung auch noch groß bessern soll. Bloß wie, wenn immer wieder eine "Lösung" gewählt wird die wie vorprogrammiert schief geht und er dadurch ein völlig gehetztes und fremdbestimmtes Leben führt. - Die letzte WG hatte einen kirchlichen Träger. Ein wenig ärgerlich finde ich den Satz, Angehörige könnten bestimmte Dinge oft nicht einschätzen. Richtig ist, daß Betreuer bestimmt mehr Durchblick haben was bestimmte rechtliche Zusammenhänge und Zuständigkeiten angeht. Ich habe aber in unserem Fall eben auch erlebt, daß vom Betreuer einiges nicht eingeschätzt werden konnte - mein Bruder ist psychologisch gesehen ein komplexer Fall mit vielen "Baustellen". Viele davon wurden überhaupt nicht gesehen, und oft nach Schema F gehandelt, was zu offensichtlich nicht funktionierenden Situationen (und der x-fachen Wiederholung derselben) geführt hat. Ich kenne ihn seit er auf der Welt ist, war selbst Kind in unserer Familie und kann bestimmt einige Dinge wesentlich BESSER einschätzen als sein Betreuer, unter anderem nehme ich Unterschiede im Befinden wahr wo andere nur verschiedene Stufen von Depri sehen. Damit will ich nicht sagen daß dies auf alle Angehörigen-Betreuer Konstellationen zutrifft, aber ich bin mit meinen Beobachtungen schon zu oft abserviert worden als daß ich so einen Satz so stehen lassen kann, denn genau diese "sie sind nicht vom Fach, das können sie nicht einschätzen"-Einstellung weht einen da immer an sobald man die eingeschlagenen Wege infrage stellt (auch wenn das hier sicher nicht so gemeint war). Jedenfalls ist bei mir der Eindruck entstanden, daß gerne Lösungen gesucht werden die einfacher händelbar sind und "besser aussehen" als einer der in seiner Wohnung eben nur einmal die Woche abwäscht - es wird aber nicht genau geguckt daß es ihm mit Rückzugsraum besser geht, das wird gegen den dreckigen Küchenboden nicht abgewogen. Mit "jeden Wunsch erfüllen" hat das natürlich nichts zu tun, aber mit einem Lebensbereich (hier: Wohnfrage) in dem seit 10 Jahren unverdrossen immer wieder das gewählt wird was jedesmal in die Binsen gegangen ist. Manchmal glaube ich kaum was da läuft. Wenn ich als Mechaniker 3 mal die falsche Lichtmaschine einbaue bin ich raus aus der Firma. Und ich habe wirklich nichts gegen Betreuung an sich, aber ich habe den Eindruck daß meine Familie da echt Pech hatte. Und weiß absolut nicht was man tun kann. Leider wohne ich einige hundert Kilometer entfernt, sonst würde ich gerne selbst die Betreuung übernehmen, nach entsprechenden Angehörigenseminaren. Ich habe immer das Gefühl, seine komplexe und belastete Psyche wird gar nicht wirklich berücksichtigt, sondern nur sein Verhalten nach außen. |
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#5 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,903
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Hallo Swift,
die Frage der Aufgabenkreise ist ausschlaggebend, hat der Betreuer die Wohnungsangelegenheiten? Rechtliche Vertretung (der Betreuer vertitt den Betreuten gerichtlich und aussergerichtlich) ist ein Floskelsatz bei der Bestellung und sagt nichts über Inhalte. Zu der Freiwilligkeit: an der HPK die zwingend jedem Betreuten Wohnen vorangestellt ist nimmt der Betroffene auf Wunsch selbst teil, das wäre doch die Gelegenheit für Ihren Bruder zu sagen: betreute WG möchte ich nicht. Bei uns ist die Psychiatrie derart voll und ständig überlaufen als dass jemals die Möglichkeit bestünde jemanden dort zu "parken" und der aufnehmende Arzt muss vorher vor allem die Notwendigkeit der Aufnahme erkennen. Ich habe ein Problem damit, dass Psychiatrie, Betreuer, Wgs, Gerichte usw. oft als willkürlich und ohne Gegenkontrolle geschildert werden, die Realität ist in meinem Arbeitsumfeld eine andere, wobei ich Ihnen keinesfalls Ihre Wahrnehmung der Probleme des Bruders absprechen möchte. Und auch der Satz: Sie sind nicht vom Fach, hätte bei mir keine Gültigkeit. Gerade in jahrelang verfahrenen Situationen schätze ich es sehr Infos von Angehörigen/Freunden zu bekommen die vielleicht einen anderen Blickwinkel für den Arbeitsalltag aufzeigen. Auch ein ungeputzter Küchenboden ist und wäre nichts was einer eigenen Wohnung tatsächlich dauerhaft entgegensteht. Wie eingangs gesagt, die Frage der eigenen Wohnung durch und mit dem Betreuer hängt in erster Linie am dazugehörigen Aufgabenkreis. Wäre es vielleicht eine Möglichkeit sich eine Woche Urlaub zu nehmen und den Betreuer in dieser Zeit um vermehrten gemeinsamen Kontakt mit dem Bruder zu bitten? Ich selbst kann mir nicht vorstellen in meiner Arbeit einen nützlichen Kontakt der im Alltag meinem Betreuten- und damit auch indirekt mir- weiterhilft abzulehnen. Damit könnten alle gegenseitigen Unklarheiten im Grunde gemeinsam beseitigt werden. Wenn das nichts nützt würde ich mich in dieser Zeit an die Betreuungsstelle wenden und um Vermittlung bitten. Bei uns hier würde einem solchen, vernünftig und nachvollziehbar, vorgebrachtem Ansinnen sofort stattgegegeben werden. Wenn in einer betreuten WG (mit einem kirchlichen oder auch sonstigem Träger) es zum Alltag gehört zu kiffen und Betreute Alkohol beschaffen zu schicken, würde ich ohne Umschweife den Träger sowie die finanzierende Stelle über diesen Sachverhalt informieren da dies ganz sicher so nicht gedacht und gewollt ist. Grüsse, M. Mohr |
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#6 |
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Gesperrt
Registriert seit: 12.01.2009
Beiträge: 7
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Vielen Dank für die neuerliche Antwort. Ich habe nachgefragt, der Betreuer hat auch die Wohnungsfrage in seinem Aufgabenbereich.
Letzten Endes sind wir uns ja einig, nur erlebe ich die Realität da eben wesentlich zäher als die Theorie. Was mich vor allem so ratlos macht ist daß die Betreuung sehr passiv wirkt, als wenn das prekäre in Situationen akuter oder bevorstehender Obdachlosigkeit (bzw. dem darauf folgenden abermaligen Verharren in einer ungesunden Familiensituation) nicht als wirklich dringlich angesehen wird. Ich habe nach den Anregungen hier tatsächlich noch einmal einem der Betreuer gemailt, und dabei freundlich angefragt wie es denn nun mit der Wohnsituation weiter gehen soll - es kamen lediglich die üblichen Bemerkungen daß eine neue WG (die wievielte???) das beste sei, allerdings auch ohne jede Angabe dazu, ob schon etwas konkretes angedacht ist oder wann das geschehen soll. Auf Wohnungssuche wurde erst gar nicht eingegangen. Ich fühle mich da manchmal wie eine Querulantin behandelt, nützlich wenn es um Informationen an meiner Mutter vorbei geht, aber wenn ich nachhake was nun passieren soll (durchaus mit dem Angebot zur Zusammenarbeit), oder gar anmerke daß ich die alten WG-Pfade für zu ausgetreten halte (und ich begründe das auch und bleibe sachlich dabei), kommt manchmal gar keine Antwort, oder es wird abgetan. Da stört man dann offensichtlich nur noch. Leider findet das aber in einer gewissen Grauzone statt, es liegen ja keine nachweisbaren Verstöße vor. Und einen Kleinkrieg will ich mir auch nicht liefern, das trifft ja nur meinen Bruder. |
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#7 |
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Einsteiger
Registriert seit: 06.08.2008
Beiträge: 21
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Hast du schonmal darüber nachgedacht, die Betreuung für deinen Bruder zu übernehmen?
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#8 |
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Gesperrt
Registriert seit: 12.01.2009
Beiträge: 7
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Steht weiter oben.
Und auch, daß ich leider hunderte von Kilometern entfernt wohne. Ich habe Zweifel, inwieweit das so möglich wäre. |
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#9 |
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Angehörige
Registriert seit: 24.02.2007
Beiträge: 112
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Hallo Swift,
auch große räumliche Entfernung schließt nicht aus, eine Betreuung übertragen zu bekommen. Diese Auskunft habe ich ausdrücklich mal von einer Betreuungsbehörde erhalten. Ich selbst habe die Betreuung für meinen Vater bekommen, obwohl ich mehr als 400 km entfernt wohnte. Spiele doch gedanklich mal durch, was Dein Bruder tatsächlich an Vor-Ort-Präsenz von Dir bräuchte (erfüllt die der Berufs- betreuer vor Ort?). Natürlich wäre es leichter, vor Ort zu sein. Hilfreich wäre natürlich auch, wenn Du einen Ansprechpartner am Wohnort Deines Bruders hättest, der mal ansprechbar wäre, um mal was für Dich zu erledigen. Und nicht vergessen: Viele Dinge lassen sich telefonisch regeln. Wenn Du meinst, es geht so vieles schief für Deinen Bruder, weil nicht das Richtige für ihn geregelt wird, versuche es doch selbst. Wieder abgeben, wenn es doch nicht klappt, kannst Du jederzeit. Alles Gute für Dich und Deinen Bruder! |
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#10 |
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Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 562
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hallo swift......mit vielem was du o.a. beschrieben hast gehe ich d´accord. wer nicht in vorgeformte raster passt hat oft pech gehabt was die qualität einer behandlung angeht. der drehtür-patient ist betriebswirtschaftlich das beste was einer klinik passieren kann. frisch entzogen und am besten mit einer wegbeschreibung zur nächsten tankstelle zwecks "rückfall" ist das der inbegriff eines traumpatienten. das dein bruder immer und i m m e r wieder in wg landet liegt naheliegend an den seilschaften, die sich mit den zeiten so ausbilden. ist ja nicht umsonst so eine wohnform.......und von irgendwas müssen "weltverbesserer" ja leben.....es bleibt ja kein schicksal auf der strecke....es kommt ja immer wieder. welcher erfolg einem da recht gibt ist ja erstmal egal.....der rest wird hingesprochen....(kleiner verweis auf den hochstapler gert postel (postbote/leitender pyschiater)...der ja mal gesagt hat...man kann jeden erdenklichen schwachsinn durch ein paar psychiatrische fachbegriffe beeindruckend salonfähig machen. was neben dem erschreckenden schicksal des betroffenen gar nicht zum tragen oder zu wort kommt ist die situation der angehörigen (sofern noch vorhanden...alle achtung!!!)....die die scheisse dann regelmässig ausbaden dürfen.
drücke dir mal trotz alledem feste die daumen, dass sich eine lösung für die zukunft entwickelt, die trag- und auch ausbaufähig ist! |
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