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Benötige dringent Rat!

Dies ist ein Beitrag zum Thema Benötige dringent Rat! im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Tag Ich bin neu hier und hoffe dass ich hier von Fachleuten Hilfestellung bekomme! Ich mache es kurz: Einem ...


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Alt 25.01.2009, 09:16   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 24.01.2009
Beiträge: 5
Ausrufezeichen Benötige dringent Rat!

Guten Tag

Ich bin neu hier und hoffe dass ich hier von Fachleuten Hilfestellung bekomme!

Ich mache es kurz:

Einem bekannten von mir wurde eine gesetzliche Betruerin vom Gericht gestellt .....

Das Problem ist nun dass meinem Bekannten letztes Jahr Strom und Gas abgesstellt wurden, und er kein Krankengeld mehr bekommt weil diese ich glaube 72 Wochen abgelaufen sind.

Sprich er hat im Moment kein Geld!

Viel schlimmer ist dass er auch nicht mehr Krankenversichert ist, und alle versuche Geld vom Staat zu bekommen daran gescheitert sind weil nur noch seine Betreuerin Anträge stellen kann.

Ebenfalls wurde ihm das Konto nachweislich von der Betreuerin gesperrt, und jeglicher Briefverkehr wurde auf ihre Adresse umgeleitet.

Der Mann bekommt ab dem 1. Februar eine Rente ich Höhe von sage und schreibe knapp 50.-€!

Wie soll er von dem Geld leben, und versichert ist er dann auch nicht!

Der Bekannte hat die Betreuerin mehrmals gebeten dafür zu sorgen dass der Strom und das Gas wieder gehen, ohne Erfolg!

Ebefalls hat er sie mehrmals aufgefordert dafür zu sorgen dass er Krankenversichert wird und Geld zu Essen bekommt in Form von z.B. Sozialgeld.

Ebenfalls ohne Erfolg!

Die Betreuerin hat anscheinen garkeine Anträge gestellt und lässt den Bekannten auf gut Deutsch gesagt *verrecken*!

Die Betreuerin hat sich seit mehreren Wochen nicht mehr bei dem Bekannten gemeldet!


Der Mann ist völlig am Ende mit den Nerven und hat mich gebten ob ich ihm irgendwie Helfen kann!

Ich bitte euch mir einige Ratschläge zu geben ob und wie ich zusammen mit dem Bekannten gegen die Betreuerin vorgehen kann!

Vielen Dank

Geändert von Verzweifelt (25.01.2009 um 18:05 Uhr)
Verzweifelt ist offline  
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Alt 25.01.2009, 10:13   #2
Bevollmächtigter im Rahmen von Vorsorgevollmachten
 
Benutzerbild von Negge
 
Registriert seit: 22.07.2008
Ort: NRW
Beiträge: 87
Standard .. kann eigentlich nicht glauben was ich da lese

Hallo,

ich, an Deiner Stelle, würde folgendes machen:

Drucke Dir die Seite aus, die Du hier niedergeschrieben hast und
fahre morgen früh mit Deinem Bekannten zum zuständigen Betreuungsgericht und bitte dort um einen Gesprächstermin mit dem
zuständigen Rechtspfleger/der zuständigen Rechtspflegerin.

Schildere die "Zustände" und bitte dann dort um Beratung und Vermittlung.

Man wird Dir dort sicherlich helfen.


Liebe Grüße
__________________
M.S.

Der Ärger ist als Gewitter, nicht als Dauerregen gedacht; er soll die Luft reinigen und nicht die Ernte
verderben. (Ernst R. Hauschka, deutscher Aphoristiker)
Negge ist offline  
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Alt 25.01.2009, 15:28   #3
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 383
Standard

Genau, hier ist sofort das Vormundschaftsgericht gefragt, was dann ggf. einen Betreuerwechsel möglichst schnell durchführen sollte.
Noch eine Frage: Hat denn Dein Bekannter einen Einwilligungsvorbehalt für Vermögensangelegenheiten. Wenn nicht, dann dürfte die Betreuerin eigentlich das Konto nicht sperren lassen, bzw. könnte Dein Bekannter auch ggf. Anträge selber stellen.
Aber wendet Euch auf jeden Fall umgehend an das Gericht!
BetrKl ist offline  
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Alt 25.01.2009, 17:32   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 24.01.2009
Beiträge: 5
Standard

Vielen Dank für eure Antworten!



Meine Strategie ist jetzt direkt die Betreuerin anzuschreiben und das Gericht!

Kann ich als fremder das Gericht diesbezüglich anschrieben oder muss dies mein Bekannter machen?

Ob mein Bekannter dieses Einwilligungssdingsda hat kann ich nicht sagen, fakt ist die lässt die ganze Post auf Ihre Adresse kommen!

Geändert von Verzweifelt (25.01.2009 um 18:09 Uhr)
Verzweifelt ist offline  
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Alt 25.01.2009, 20:24   #5
Bevollmächtigter im Rahmen von Vorsorgevollmachten
 
Benutzerbild von Negge
 
Registriert seit: 22.07.2008
Ort: NRW
Beiträge: 87
Standard

Hallo,

ja, Du als Bekannter kannst das Gericht anschreiben.

Gebe das Aktenzeichen an, schildere die Umstände und dass Du ein
Bekannter bist, der nicht mehr mitansehen kann was da geschieht und nicht geschieht und lasse zuguterletzt den Betreuten den Schriftsatz mitunterzeichnen.


Liebe Grüße.
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Negge ist offline  
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Alt 25.01.2009, 20:30   #6
Bevollmächtigter im Rahmen von Vorsorgevollmachten
 
Benutzerbild von Negge
 
Registriert seit: 22.07.2008
Ort: NRW
Beiträge: 87
Standard .... Nachsatz

.... und falls er nicht mitunterzeichnen kann, gebe an, dass der
Inhalt des Schriftsatzes mit dem Betreuten besprochen ist und er ihm inhaltlich zugestimmt hat.

Versende den Brief als Einschreiben mit Rückschein; dann bist Du auf der sicheren Seite.

Liebe Grüße.
__________________
M.S.

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Negge ist offline  
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Alt 25.01.2009, 23:19   #7
ehrenamtliche Betreuerin
 
Registriert seit: 06.04.2008
Beiträge: 98
Standard Dieser Beitrag schockiert mich.

Gleich vorneweg, ich bin nicht vom Fach, sondern ehrenamtlich als Betreuerin tätig.

Zitat:
Zitat von Verzweifelt Beitrag anzeigen

Ebenfalls wurde ihm das Konto nachweislich von der Betreuerin gesperrt, und jeglicher Briefverkehr wurde auf ihre Adresse umgeleitet.
Ohne Geld darf, meiner Meinung nach, kein Betreuter sein. Es könnte aber in bargeldloser Form laufen, z. B. Taschengeldkonto oder die Chipkarte der Sparkasse.

Die Berufsbetreuer sollen mich berichtigen, aber alles an Post darf nicht umgeleitet werden.

Zitat:
Zitat von Negge Beitrag anzeigen
Hallo,

ich, an Deiner Stelle, würde folgendes machen:

Drucke Dir die Seite aus, die Du hier niedergeschrieben hast und
fahre morgen früh mit Deinem Bekannten zum zuständigen Betreuungsgericht und bitte dort um einen Gesprächstermin mit dem
zuständigen Rechtspfleger/der zuständigen Rechtspflegerin.

Schildere die "Zustände" und bitte dann dort um Beratung und Vermittlung.

Man wird Dir dort sicherlich helfen.


Liebe Grüße
Nimm bitte den Rat von Negge an und fahre morgen sofort mit Deinem Bekannten zum Gericht. Erledige es nicht per Post, das würde zu lange dauern. Er hat ja nicht nur kein Geld, sondern ja auch eine kalte Wohnung und nichts zu essen.
Draconis ist offline  
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Alt 26.01.2009, 08:26   #8
Dipl. Soziologin / ehem. Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von Frauke
 
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 236
Standard

Zitat:
Zitat von Draconis Beitrag anzeigen
Die Berufsbetreuer sollen mich berichtigen, aber alles an Post darf nicht umgeleitet werden.
In der Regel heißt es im Beschluß: "das Entgegennehmen, Öffnen und Bearbeiten der Post sofern es sich nicht erkennbar um Privatpost handelt"

Nun läßt sich leider die "Entgegennahme" nicht so genau differenzieren, denn wenn ich aufgrund dieses Aufgabenkreises einen Nachsendeantrag bei der Post stelle, geht grundsätzlich alle Post für den Betreuten an mich. Privatpost gebe ich natürlich möglichst zeitnah ungeöffnet an den Betreffenden weiter; alles andere wird -sofern möglich- mit dem Betreuten besprochen und Wichtiges (Rentenbescheide und Ähnliches) in Kopie ausgehändigt.

Ansonsten schließe ich mich den Vorschreiberinnen an: unbedingt das Gespräch mit dem Gericht suchen!
Frauke ist offline  
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Alt 26.01.2009, 10:17   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.02.2008
Beiträge: 78
Standard

Ich denke das ist so nicht ganz richtig. Jeder Betreute (so also auch in diesem fall) darf AUCH weiterhin Anträge stellen. Und er darf AUCH Verträge abschließen, die gültig sind (sofern kein Einwilligungsvorbeihalt bei der vermögenssorge besteht). Dh, klar wäre es gut beim Amtsgericht mal ne Meldung zu machen, dass dieser Betreute schon seit geraumer Zeit ohne Grundversorgung dasteht.
Ich denke auch zur Geschäftsstelle persönlich zu fahren, MIT dem Bekannten und die Sachen zu Protokoll des Rechtspflegers geben ist eine gute Idee. Ihr müsstet bei der Auskunft aber auch erfahren welcher Rechtspfleger konkret für den fall zuständig ist und dann bei dem Vorsprechen. Sollte das nicht gleich möglich sein ist eine Aufnahme der Beschwerde aber bei der Geschäftsstelle ausrweichend, da fürs Gericht verbindlich.

Ihr könnt aber durchaus auch slebst Anträge stellen, zum Beispiel auf Unterstützung nach SGB.
__________________
Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. Bevor Ihr aufgrund meiner Informationen handelt, solltet Ihr weiteren Rechtsrat einholen. Für konkrete Rechtsfragen solltet Ihr die Hilfe eines Anwalts oder Steuerberaters in Anspruch nehmen. Nur Anwälte und Steuerberater geben verbindliche Rechtsauskunft, für die sie auch einzustehen haben.
Gletscher ist offline  
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Alt 28.01.2009, 19:12   #10
Einsteiger
 
Registriert seit: 28.01.2009
Ort: Franken
Beiträge: 14
Standard

Hallo alle erforderlichen Anträge kann der Betreute auch alleine stellen, sofern kein Einwilligungsvorbehalt besteht.
sisu ist offline  
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