Dies ist ein Beitrag zum Thema Auskunft im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich war gestern ziemlich entsetzt, weil die gesetzliche Betreuerin meines Freundes die Wohnungsbaugesellschaft angerufen hat um mitzuteilen, dass alle ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.11.2008
Ort: Freiburg
Beiträge: 65
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Hallo, ich war gestern ziemlich entsetzt, weil die gesetzliche Betreuerin meines Freundes die Wohnungsbaugesellschaft angerufen hat um mitzuteilen, dass alle Post jetzt an sie geht, obwohl auch ich für unsere gemeinsame Wohnung einen Vertrag habe. Sie hat die Aufgabenbereiche Vermögensverwaltung, Gesundheitssorge, öffnen der behördlichen Post, Wohnungsangelegenheiten. Über meine Angelegenheiten kann sie nicht verügen. Für meinen Freund wurde auf Anregung seines Bruders die Betreuung eingesetzt, als es ihm, nach einem Auslandsaufenthalt ziemlich schlecht ging. Er hat Multiple Sklerose.
Gegenüber der Wohnungsbaugesellschaft spricht sie von Demenz. Darf sie das tun? Können wir Einblick nehmen in das Gutachten, das seinerzeit angefertigt wurde? Wir hatten bis zum Einsatz der Betreuung wie ganz normale Menschen alles selbst geregelt und erleben jetzt irgendwie eine Art Entmündigung unter dem Begriff Betreuung. Mein Freund ist Bauingenieur und ich bin Pädagogin. Wir haben beide den Eindruck, dass wir Opfer einer Bürokratenmaschinerie geworden sind. Für Erklärungen oder Hinweise sind wir sehr, sehr dankbar. Robertaw ![]()
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,903
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Hallo Robertaw,
kann ich erst mal gut verstehen, dass Sie von Hocker gefallen sind... Das hört sich nach einer Betreuung an die eiligst eingerichtet wurde weil anscheinend ein Notfall vorlag. Aber alles lässt sich ja auch wieder ändern. Als Erstes würde ich mit der Betreuerin reden, zusammen mit Ihrem Freund. Finden Sie zu dritt eine praktikable Lösung, für alle Bereiche der Betreuung. Die Kollegin hat sich allerdings in der Sache halbwegs korrekt verhalten, wenn ich die Wohnungsangelegenheiten habe muss ich mich kümmern (Berufsbetreuer sind in dr Haftung) und dazu benötige ich die Post. Wenn allerdings eine Freundin involviert ist, auch in die Wohnung, treffe ich natürlich vorher einvernehmliche Absprachen. Die Post kann ja auch weiter zu Ihnen kommen und Sie unterrichten die Betreuerin, das hängt davon ab wie zuverlässig Sie eingeschätzt werden. Diagnosen teile ich Aussenstehenden nicht mit- ausser es gibt dafür einen wichtigen Grund, diese Frage lässt sich also so nicht beantworten. Ihr Freund kann jederzeit zum Amtsgericht und Einsicht in seine Akten nehmen, auch in das Gutachten. Ausser der Gutachter hätte beurteilt, dass er durch diese Einsicht Schaden nimmt, das wäre dann dort vermerkt und würde berücksichtigt. Ganz grundsätzlich: Betreuungen werden in der Regel nur mit dem Einverständnis der Betroffenen eingerichtet, es gibt immer einen Anhörungstermin. (Ausser bei Eilbetreuung wegen Gefahr in Verzug aber da wird dieser Anhörungstermin schnellstens nachgeholt). Warum hat er dort nicht gesagt: ich möchte meine Freundin als Betreuerin? Bei Ihrem Beruf kann ich mir nicht vorstellen, dass dem nicht entsprochen worden wäre. Der Wunsch des Betroffenen zur Person des Betreuers ist vorrangig- ausser es sprechen schwerwiegende Gründe dagegen. Und noch etwas: Betreuer stellen keine Diagnosen und sind nicht zuständig für das Feststellen von Krankheiten, auch Gerichte setzen lediglich die ärztliche Ansicht um, wenn also Zweifel an der Krankheit besteht dann wäre der Arzt hier der richtige und erste Ansprechpartner. Ich bin etwas verärgert über Ausdrücke wie Bürokratiemaschinerie, eine Betreuung kommt nicht aus heiterem Himmel und ohne jedes Mitspracherecht über einen. Eine Betreuung ist ein ganz normaler Vorgang gegenüber einem Bürger der alleine nicht mehr zurechtkam- nichts weiter- und immer zu ändern sobald die Voraussetzungen dafür vorliegen. Vielleicht lesen Sie sich im Betreuungsrechtlexikon von Hort Deinert mal bißchen ein, da sind u.a. die Bedingungen für das Einrichten einer Betreuung gut erklärt und damit verliert das Ganze auch hoffentlich etwas von seinem Schrecken. Grüsse M. Mohr |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.11.2008
Ort: Freiburg
Beiträge: 65
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Einen schönen guten morgen michaela mohr.
Tausend dank für Ihre enagierte, qualifizierte, detallierte Information Welch ein Glück eine solche Antwort bekommen zu haben. Sie sind uns sehr hilfreich. Natürlich muss die Betreuerin sich wegen der Post so verhalten, doch sie hätte vorher mit uns reden können, dann kann ich mir eine Betreuung vorstellen, wie sie für das Wohl des zu Betreuenden konzipiert ist. Auch Ihre Erläuterung zu Diagnose und Krankheit, Gericht und Kompetenz deckt sich mit meinem Dafürhalten. Ihr Verärgertsein über "Bürokratiemaschinerie" kann ich verstehen,es resultierte aus einer Kommunikationsstörung, folglich Enttäuschung. Also nochmals dank für Ihr Engagement. Ich bin jetzt wieder zuversichtlich geworden für uns eine Lösung zu finden Denn meine feste Meinung ist die: man muss miteinander reden! ![]() Freunlichst Robertaw |
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| angehörige, mietwohnung, post, postangelegenheiten, postkontrolle |
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