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Darf Anghöriger Post öffnen

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Sehr geehrter Kohlenklau, vielen Dank für Ihren Betrag! Dies wäre ein wirklich erstrebenswerter Idealfall, doch zeigt das Leben manchmal doch ...


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Alt 10.02.2009, 16:34   #11
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 05.02.2009
Beiträge: 46
Standard

Sehr geehrter Kohlenklau,

vielen Dank für Ihren Betrag! Dies wäre ein wirklich erstrebenswerter Idealfall, doch zeigt das Leben manchmal doch seltsame Blüten:

Leider ist unter den Geschwistern kein Konsens herstellbar, seit 5 Jahren lehnt B jeden Einigungversuch ab. Nur weil eine Seite alles blockiert, kann dies doch kein Grund für die Bestellung eines BT sein. Hier liegt ein Gordischer Knoten vor!

Schön wäre es, wenn der BT die Tochter mit Verwaltungskram entlasten würde. Stattdessen muss T noch die Unzulänglichkeiten des BT erledigen: z. B.: Behördenangelegenheiten, unbeglichene Rechnungen/Auslagen,...

Wie muss T auch noch einen großen Teil der Arbeit des BT erledigen, obwohl dieser doch dafür bezahlt wird.

Im vorleidenden Fall wäre es auch wirtschaftlicher, wenn T die Betreuung gesprochen würde.
Rosa L. ist offline  
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Alt 10.02.2009, 19:52   #12
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
Standard

Hallo Rosa,

kannst ruhig "Du" schreiben, ist hier i.d.R. üblich.

Wenn der Richter mitspielt und der Bruder nicht querschießt ...

Zitat:
Leider ist unter den Geschwistern kein Konsens herstellbar, seit 5 Jahren lehnt B jeden Einigungversuch ab. Nur weil eine Seite alles blockiert, kann dies doch kein Grund für die Bestellung eines BT sein. Hier liegt ein Gordischer Knoten vor!
Nun ja, was sagt wohl die andere Seite. Der Richter durchschlägt den Knoten, indem er einen Berufsbetreuer einsetzt.

Gruß
Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
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Alt 17.02.2009, 17:21   #13
-T-
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 31.01.2009
Beiträge: 30
Standard

Zitat:
Zitat von Rosa L. Beitrag anzeigen
ich habe den Eindruck, dass dieses Forum von Berufsbetreuern domoniert wird.
Den Eindruck hab ich auch, manches wird manchmal etwas "emotionslos" abgehandelt (kein Vorwurf an die ehrenamtlichen und beruflichen Betreuer, das ist oft auch hilfreich). Wenn Verwandte betroffen sind sieht man/frau es halt "emotionsreicher". Ich bin Betreuer von meinem Vater.

Zitat:
Zitat von Rosa L. Beitrag anzeigen
Die angehörige T wird völlig aussen vorgelassen. Warum ist es nicht sinnvoll, dass T die Postkontrolle und Personensorge übernähme?
Wenn Dein Vater bei Dir lebt, wäre es eigentlich das naheliegendste, dass Du auch die Betreuung hast. Hast Du beim Amtsgericht denn die Betreuung für Dich angeregt? Was sagt der Rechtspfleger dazu? Bloss weil Du Dich mit Deinem Bruder streitest ist ja eigentlich kein Grund (war es zumindest bei mir nicht), oder hat Dein Bruder sich gegen eine Betreung durch Dich ausgesprochen?.
Wenn Du keine Vollmacht oder Betreuung hast, darfst Du die Post nicht öffnen.

LG -T-.

edit: jurathek und recht.de leben doch noch!?

Geändert von -T- (17.02.2009 um 17:30 Uhr)
-T- ist offline  
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Stichworte
angehörige, aufgabenkreis, personensorge, post, postangelegenheiten, postkontrolle

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