Dies ist ein Beitrag zum Thema Darf Anghöriger Post öffnen im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Sehr geehrter Kohlenklau,
vielen Dank für Ihren Betrag! Dies wäre ein wirklich erstrebenswerter Idealfall, doch zeigt das Leben manchmal doch ...
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#11 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 05.02.2009
Beiträge: 46
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Sehr geehrter Kohlenklau,
vielen Dank für Ihren Betrag! Dies wäre ein wirklich erstrebenswerter Idealfall, doch zeigt das Leben manchmal doch seltsame Blüten: Leider ist unter den Geschwistern kein Konsens herstellbar, seit 5 Jahren lehnt B jeden Einigungversuch ab. Nur weil eine Seite alles blockiert, kann dies doch kein Grund für die Bestellung eines BT sein. Hier liegt ein Gordischer Knoten vor! Schön wäre es, wenn der BT die Tochter mit Verwaltungskram entlasten würde. Stattdessen muss T noch die Unzulänglichkeiten des BT erledigen: z. B.: Behördenangelegenheiten, unbeglichene Rechnungen/Auslagen,... Wie muss T auch noch einen großen Teil der Arbeit des BT erledigen, obwohl dieser doch dafür bezahlt wird. Im vorleidenden Fall wäre es auch wirtschaftlicher, wenn T die Betreuung gesprochen würde. |
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#12 | |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
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Hallo Rosa,
kannst ruhig "Du" schreiben, ist hier i.d.R. üblich. Wenn der Richter mitspielt und der Bruder nicht querschießt ... Zitat:
Gruß Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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#13 | ||
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Forums-Azubi
Registriert seit: 31.01.2009
Beiträge: 30
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Zitat:
Zitat:
Wenn Du keine Vollmacht oder Betreuung hast, darfst Du die Post nicht öffnen. LG -T-. edit: jurathek und recht.de leben doch noch!? Geändert von -T- (17.02.2009 um 17:30 Uhr) |
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| angehörige, aufgabenkreis, personensorge, post, postangelegenheiten, postkontrolle |
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