Dies ist ein Beitrag zum Thema Darf Anghöriger Post öffnen im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Forenteilnehmer,
zwei andere Betreuungsforen scheinen "gestorben" zu sein, deshalb möchte ich mich diesem lebendigen Forum anschliessen.
Ich hätte eine ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 05.02.2009
Beiträge: 46
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Liebe Forenteilnehmer,
zwei andere Betreuungsforen scheinen "gestorben" zu sein, deshalb möchte ich mich diesem lebendigen Forum anschliessen. Ich hätte eine Frage zu folgendem Fall: Eine Tochter T hat ihren dementen und geschäftsunfähigen Vater V aus dem Pflegeheim zu sich geholt. Weil sich T und ihr Bruder B in der Vergangenheit uneinig waren, wurde ein Berufsbetreuer BT eingesetzt. Weder T noch BT haben die Postkontrolle!!! Während des Pfelegeheimaufenthalts hat BT die Post an sich genommen. Darf T die Post an V öffen und wer überhaupt? Vielen Danke für die Antworten im voraus. Mit freundlichen Grüßen Rosa L. |
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#2 |
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Rechtsanwältin/Berufsbetreuerin
Registriert seit: 25.07.2008
Beiträge: 150
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Hallo Rosa,
meines Erachtens nur der Betreute, solange er niemanden hierzu ermächtigt hat. Insoweit auch lesenswert Art 10 GG und § 202 StGB. Gegebenenfalls sollte der Betreuer insoweit eine Erweiterung des Aufgabenkreises beantragen. Viele Grüße rorikae |
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#3 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 05.02.2009
Beiträge: 46
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Wäre es nicht naheliegender T würde die Postkontrolle bekommen?
T ist jeden Tag vor Ort. Somit würde Post frühzeitig gesichtet und falls notwendig es könnte immer zeitnah reagiert werden. |
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#4 |
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Rechtsanwältin/Berufsbetreuerin
Registriert seit: 25.07.2008
Beiträge: 150
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Hallo Rosa,
ja, hast recht, wäre eventuell praktikabler. Wie das in der Praxis funktioniert, da bin ich mir aber etwas unsicher. Vielleicht kann dazu einer der erfahreneren Mitstreiter etwas schreiben. Viele Grüße rorikae |
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#5 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
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Hallo Rosa,
da bereits die Betreuung aufgrund der Streitigkeiten an einen Berufsbetreuer übertragen wurde, würde bei einer Erweiterung der Aufgabenkreise wohl der Betreuer die "Postkontrolle" erhalten. Macht ja auch Sinn, da er sich um alle Angelegenheiten kümmern muß. Von offensichtlichen persönlichen Schreiben (keine Behördenschreiben, etc.) läßt man als Betreuer eh die Finger und bei einem guten Verhältnis zwischen Tochter und Betreuer dürfte man doch einen Weg finden, den Inhalt dieser Post an den Betreuten weiterzugeben. Bei einer fortgeschrittenen Demenz bestehen aber wohl wenig Chancen, dass der Betreute den Inhalt der Post überhaupt begreift. Gruß Kohlenklau PS: [neugierig] welche zwei Foren meinst Du?
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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#6 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 05.02.2009
Beiträge: 46
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Das ist doch umständlich! Wieso soll T die Post entgegennehmen und dann an BT weiterleiten.
Einfacher wäre es doch, wenn T die Postkonktrolle bekäme - man spart Zeit und Geld. Was spräche dagegen, wenn T zusätzlich die Personensorge übernimmt, da sie sowieso alles bestens für V erledigt? P.S.(f. kohlenklau): recht.de, juraforum.de |
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#7 | |
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Dipl. Soziologin / ehem. Berufsbetreuerin
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 236
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Zitat:
Dagegen spricht, daß es nicht möglich ist, zwei Betreuer für eine Person zu bestellen. Praktisch wäre es in diesem Fall hinsichtlich der Postangelegenheiten auch nicht (ich gehe mal davon aus, daß BT die Vermögenssorge hat), da die Post sich häufig auf Finanzielles bezieht (Rechnungen, Renten- oder Sozialhilfeangelegenheiten), die von BT entsprechend bearbeitet werden muss. |
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#8 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,053
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Hallo,
das mit der Postkontrolle ist so eine Sache. Wenn man es genau nimmt (wovon schließlich ausgegangen werden darf) wundert es mich gelegentlich, dass diese - selbst bei allumfassenden Betreuungen (mit Vermögenssorge) nicht mit erfasst wird. Ich meine damit Fälle, bei denen ziemlich klar erscheint, dass d. Betroffene absolut nicht mehr in der Lage ist, seine Dinge zu regeln. Gerade hinsichtlich der Vermögenssorge sollte der Betreuer einen zügigen Einblick in die Geschehnisse haben. In der Praxis handhabe ich dies so, dass ich die Betreuten - auch wenn keine Postkontrolle besteht -bitte, mir bei den Hausbesuchen die eingegangene Post (nicht die rein private) vorzulegen, damit wir diese gemeinsam durchgehen. Dass ein Betreuer nicht einfach so die Post (besonders offensichtliche Privatpost) der Betreuten aufmacht und liest, versteht sich m.E. von selbst - auch wenn die Postkontrolle speziell angeordnet wurde. Allerdings habe ich mir schon mal im Rahmen der Vermögenssorge - bei vorübergehender Abwesenheit des Betreuten - erlaubt (auch ohne dem Aufgabenbereich Postkontrolle) offensichtliche amtliche Post bzw. Gläubigerpost zu öffnen, um fristwahrend zu arbeiten bzw. Schaden zu verhindern. mfg carlos |
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#9 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 05.02.2009
Beiträge: 46
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Werte Leser,
ich habe den Eindruck, dass dieses Forum von Berufsbetreuern domoniert wird. Die angehörige T wird völlig aussen vorgelassen. Warum ist es nicht sinnvoll, dass T die Postkontrolle und Personensorge übernähme? Ich bin gespannt auf die Antworten. Gruß Rosa |
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#10 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
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Hallo Rosa,
es dürfte keine Frage der Dominanz oder Meinungsführerschaft hier im Forum sein. Ob etwas 'einfacher' oder 'praktischer' ist, interessiert zunächst nicht. Wie Du im Eingangsbeitrag geschrieben hast, wurde die Betreuung einem Dritten übertragen, weil die Geschwister uneinig waren. Aus diesem Grund wird sich ein Richter wohl auch nicht darauf einlassen, einen Teilbereich an ein Geschwisterteil zu übergeben. Die Tochter wird übergangen, da der Richter doch offensichtlich der Meinung ist, dass sie aufgrund der familiären Uneinigkeit ungeeignet ist. Erst wenn zwischen den Geschwistern wieder Konsens hergestellt ist, dann könnte die gesamte Betreuung auch auf einen der beiden übertragen werden. Man sollte hier deutlich herausstellen, dass die Verantwortung für das Vorgehen des Gerichts auf Seiten der Geschwister liegt. Die 'Personensorge' kann die Tochter doch übernehmen, indem sie sich weiter um den Vater kümmert. Die Kontrolle über die Aufgabenkreise verbleibt jedoch beim Betreuer. Bei einem guten Verhältnis der Beteiligten ist solch eine Konstellation unproblematisch. Die Tochter hätte sogar den Vorteil, sich vollständig auf Liebesdienste konzentrieren zu können und den leidigen Verwaltungskram beim Betreuer zu belassen. Schöne Grüße Kohlenklau
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| angehörige, aufgabenkreis, personensorge, post, postangelegenheiten, postkontrolle |
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