Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufhebung der Betreuung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Auch ich möchte mich vorstellen...
Ich betreue seit 4 Jahren amtlicherseits meine Schwiegermutter. Mein Mann ist vor ca. 10 Jahren ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Gesperrt
Registriert seit: 11.02.2009
Beiträge: 2
|
Auch ich möchte mich vorstellen...
Ich betreue seit 4 Jahren amtlicherseits meine Schwiegermutter. Mein Mann ist vor ca. 10 Jahren ums Leben gekommen, sodass die Verantwortung für Sie und meinen 3 Kindern auf meiner Schulter liegen. Ich bin 54 Jahre alt und ziemlich agil... dass Verhältniss zu meiner Schw.-mutter ist sehr innig. Sie ist inzw. 81 Jahre alt. Mein Problem besteht im Moment darin, dass ich die Betreuung aufheben möchte. ( ich will sie nicht an andere abgeben- Fremdbetreuung ) . Unserer Oma geht es ganz gut, sie ist geistig ziemlich fit und lebt seit 4 jahren in einem schönen Altenwohnheim. Ich habe den Fehler gemacht, als sie vor 4 Jahren eine OP hatte und hinterher nicht allzuschnell ihre alte Form hatte, mich von Leuten überreden zu lassen, beim Amtsgericht eine Betreuung anzufordern. Meine Schw.-mutter besitzt ein 1 Fam.-haus und einen alten, großen Bauernhof. Nun hätten wir die Möglichkeit ein kl. Grundstück zu verkaufen, dem ich gerne zustimmen möchte. Meine Sorge ist nun, ich muss es ja dem Amtsgericht melden, was ist wenn sich das Gericht querstellt ? Das Geld bräuchte ich dringend um an den beiden Häusern Renovierungsarbeiten vornehmen zu lassen. ( Energieausweiss- das Dach ist marode.. Wasserrohre aus Blei müssen erneuert werden usw. ) Im Jahr 2008 habe ich schon aus meinem Privatvermögen 20.000 € investiert. Letztes Jahr im Frühjahr habe ich schon einmal versucht die Betreung aufzuheben. Nach einem einstündigem Gespräch mit dem Richter wurde es abgelehnt. Auch ein persönliches Schreiben meiner Schw.-mutter wurde nicht berücksichtigt. Tja, wo bleibt da noch die persönliche Freiheit um eine Entscheidung zu treffen ? Mißbrauch gibt es genug, aber würde ich dann von mir persönlich soviel Geld investieren? Auf eure Meinung bin ich sehr gespannt... Vielen Dank es grüßt euch die Rosenhofoma |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 285
|
Hallo Rosenhofmama,
herzlich willkomen. Wenn es Deiner Schwiegermutter wieder gut geht, kann sie Dich doch per Vollmacht zur Betreuerin machen. Dann hast Du es einfacher. Du bist dann nur Ihr gegenüber verantwortlich. Wenn sie wieder fit ist, sollte dies kein Problem sein. Hol Dir auch Hilfe vom Hausarzt, damit dieser bescheinigt, das sie weiß was sie tut. Liebe Grüße Lisa |
|
|
|
|
|
#3 |
|
Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,903
|
Hallo Rosenhofoma,
als Erstes: ein Gericht kocht auch nur mit Wasser, also kein Grund in irgendeiner Form Angst zu haben .-) Zwei Dinge sollte man unterscheiden: das eine wäre die Aufhebung der Betreuung, die kann man als Betreuer beantragen unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, dass keine Notwendigkeit dazu besteht. Auf diesen Antrag erhält man immer einen schriftlichen Bescheid. Das Zweite wäre die Geldbeschaffung für die Renovierung und der Verkauf des Grundstücks. Das Gericht, bzw. hier konkret der Rechtspfleger wird Ihnen keine Steine in den Weg legen wenn die Notwendigkeit klar ist. Dazu müssen Sie bei Gericht die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung das Grundstück zum Preis x wegen anfallender Renovierungskosten in Höhe von Y Euro begleichen zu können, beantragen. Gut ist in einem solchen Fall wenns dazu eine unabhängige Schätzung, vielleicht von der Sparkasse, zum Verkaufspreis gibt. Wenn Sie sich mit dem Schreiben/Antrag überfordert fühlen dann gehen Sie zum Rechtspfleger, der schreibt das auch für Sie. Als Drittes würde ich die von Ihnen verauslagten Kosten nachweisen, bei Gericht einreichen und beantragen dass diese demVermögen entnommen werden dürfen. Wenn der Nachweis plausibel ist werden Sie wahrscheinlich gefragt warum Sie sich nicht schon früher deswegen gemeldet haben. Auf jeden Fall wird Ihnen niemand den Kopf abreissen, also nur Mut. Grüsse und viel Glück. M. Mohr |
|
|
|
|
|
#4 | |
|
Gast
Beiträge: n/a
|
Zitat:
Das ist ja ungeheuerlich.Der Rechtspfleger ist NICHT!!!! die Schreibkraft des Bürgers! Auskünfte und Unterstützung erhalten Sie auch kostenlos beim Betreuungsverein in Ihrer Stadt. |
|
|
|
|
#5 |
|
Dipl. Soziologin / ehem. Berufsbetreuerin
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 236
|
es ist aber durchaus möglich, so etwas zu Protokoll zu geben, oder? Jedenfalls habe ich insbesondere in Betreuungsfällen, die früher von ehrenamtlichen Betreuern geführt wurden, oft zu Protokoll gegebene Anträge in den Akten gefunden.
|
|
|
|
|
|
#6 |
|
Gast
Beiträge: n/a
|
@Rosenhofoma
Zunächst sollten Sie prüfen, ob Ihre Aufgabenkreis den Verkauf von Grundstücken abdeckt. Sollte dem so sein, so ist ein Verkehrswertgutachten für das betreffende Grundstück einzuholen. Der Käufer muss nahezu den ermittelten Verkehrswert bezahlen. Sind Sie sich mit einem Käufer einig, so beauftragen Sie einen Notar einen Kaufvertragsentwurf zu fertigen. Diesen Entwurf reichen Sie nebst Verkehrswertgutachten beim Vormundschaftsgericht -Rechtspfleger- zur Prüfung ein. Der Rechtspfleger wird Ihnen sodann einen VORBESCHEID erteilen oder weitere Hinweise zum Kaufvertrag geben. Erst nach dieser Rückmeldung des Rechtspflegers sollten Sie den Kausfvertrag beurkunden lassen, denn dann klappts auch ganz fix mit der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung, die Sie als Betreuerin zur Wirksamkeit des Grundstückskaufvertrages benötigen. Mit freundlichen Grüßen Stracciatellamaus |
|
|
|
#7 | |
|
Gast
Beiträge: n/a
|
Zitat:
Es kann jawohl nicht sein, dass der Rechtspfleger "berät" den Antrag selber schreibt und dann auch noch darüber entscheidet. Welcher Richter würde das denn machen? |
|
|
|
|
#8 |
|
Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,903
|
Hallo stracciatellamaus,
warum der entsetzte Aufschrei? Von der Sachlage her ist klar, dass der Rechtspfleger für die Dame nicht einen Brief an Tante Erna schreibt sondern ihr dabei behilflich ist, einen Antrag, der für einen vollkommenen Laien manchmal wirklich schwer zu formulieren ist, zu protokollieren. Bei unserem Gericht sind sich die Rechtspfleger weder dafür zu schade noch fühlen Sie sich als Schreibraft missbraucht wie ich manchen Altakten entnehmen kann. Rechtspfleger sind keine Richter und nach dem Rechtspflegergesetz für die Aufnahme von Anträgen und Erklärungen zuständig soweit als deren Schwierigkeit und Bedeutung der Aufnahme von Rechtsbehelfen gleichkommt- soweit mir bekannt ist. Für einen Anderen, vielleicht auch ohne direkte Zuständigkeit, etwas zu erledigen oder ihm behilflich zu sein ist keine Zumutung sondern ich halte das für eine Selbstverständlichkeit. Vielleicht auch weil das in unserem Berufsalltag ständig der Fall ist. Gruss M. Mohr PS: Bürger sind auch nur Menschen :-) |
|
|
|
|
|
#9 |
|
Gast
Beiträge: n/a
|
Guten Morgen Frau Mohr!
Es heisst im Übrigen zu Protokoll der Geschäftsstelle und der Rechtspfleger ist KEINE Geschäftsstelle. Die Geschäftsstelle protokolliert in der Regel nur das, was der Bürger sagt. Weder die Geschäftsstelle noch der Rechtspfleger dürfen den Bürger beraten, denn dafür gibts ja Rechtsanwälte. Wenn die Rechtspfleger in Ihrer Umgebung alles mögliche protokollieren und dem Bürger die entsprechenden Formulierungen in den Mund legen, dann hat der Rechtspfleger offensichtlich nicht genug zu tun. Das Aufnehmen diverser Anträge in Betreuungssachen gehört, entgegen Ihrer geschätzten Auffassung werte Frau Mohr, nunmal nicht zu den Aufgaben des Rechtspflegers! Das mag in der Rechtsantragstelle anders sein, aber im Vormundschaftsgericht ist es nunmal nicht so. Im Übrigen Frau Mohr, gefällt mir Ihre Art, wie Sie über den Beruf des Rechtspflegers denken, so rein gar nicht. Der Rechtspfleger ist eben nicht der studierte Dödel der Nation, bei dem man kostenlose Rechtsberatung bekommt! Vielleicht mal darüber nachdenken. Mit freundlichen Grüßen und einen angenehmen Tag Frau Mohr, wünscht Ihnen Stracciatellamaus |
|
|
|
#10 |
|
Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,903
|
Guten Morgen Stacciatellamaus,
vielen Dank für Ihre Aussführungen, den Kommentaren, Dodegge und Roth z.B. ist das anders zu entnehmen aber Sie sind die Rechtspflegerin. Was Sie ansonsten geschrieben haben, habe ich auch nicht ansatzweise angedeutet...Formulierungen in den Mund legen,.....nicht genug zu tun haben.... Weiter halte ich von unseren Rechtspflegern, und diese kenne ich aus der täglichen Arbeit, eine ganze Menge und sehr viel. Mir gefällt der Ton Ihrer Antwort nicht, ich habe Sie nicht (persönlich) angriffen und auch sonst keinen Anlass für derartiges Verhalten geboten, deshalb beende ich an dieser Stelle das Gespräch. Gruss M. Mohr |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| angehörige, aufhebung betreuung, genehmigung, grundstück, haus, rechtspfleger, renovierung |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|