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Finanzieller Ruin

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Hallo zusammen, mein Vater ist seit einem Jahr Pflegefall und sein Bruder wurde zum Betreuer ernannt. Dieser kümmert sich jedoch ...


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Alt 16.02.2009, 12:29   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.12.2008
Beiträge: 3
Standard Finanzieller Ruin

Hallo zusammen,

mein Vater ist seit einem Jahr Pflegefall und sein Bruder wurde zum Betreuer ernannt.

Dieser kümmert sich jedoch um nichts.

Meine Mutter und ich haben bereits eine Beschwerde beim Vormundschaftsgericht gegen den Betreuer eingereicht mit der Bitte diesen aus seinem Amt zu entlassen. Aber hier geschieht leider auch nichts.

Meine Eltern haben gemeinsames Eigentum, das durch gemeinsame
Darlehen finanziert werden.
Da der Betreuer sich jedoch nicht um die finanziellen Angelegenheiten kümmert, sind die Darlehen mittlerweile stark gefährdet und drohen zu platzen. Meine Mutter hat ihren Anteil
immer bezahlt, der Betreuer den Anteil meines Vaters nicht.

Was kann man tun damit meine Mutter nicht finanziell ruiniert wird
nur durch das Verschulden des Betreuers?

Vielen Dank für eure Antworten.
mausebaer3001 ist offline  
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Alt 16.02.2009, 12:55   #2
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
Standard

Hallo,

wenn der Betreuer seiner Vermögenssorge nicht ordnungsgemäß nachkommt, haftet er ggf. für evt. Schäden.

Siehe hierzu:
Betreuerhaftung ? Betreuungsrecht-Lexikon

Es war auf jeden Fall richtig, dass Du den Fall dem Vormundschaftsgericht geschildert hast.

Du könntest die Sache noch - unter Hinweis auf einen möglichen Vermögensschaden - der zuständigen Betreuungsbehörde melden (schriftlich), damit diese beim Gericht ggf. nochmals nachhakt.
So kann hinterher keine Stelle behaupten, sie hätte von nichts gewusst.

mfg
carlos
carlos ist offline  
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Alt 21.02.2009, 14:20   #3
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,582
Standard

Moin Moin

Sollte das Gericht trotz der schriftlichen Beschwerden und Verweise auf Schäden nicht aus dem Quark kommen, sollte auch die Betreuungsstelle angesprochen werden. Vielleicht können die den Gerichtswecker klingeln lassen.

Wenn gar nix mehr geht mit einem Rechtsanwalt auflaufen. Es gibt gerichte, die hören lieber auf Juristen. Es sind ganz wenige, aber trotzdem schon erlebt.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Stichworte
angehörige, beschwerde, betreueraufgaben, betreuerpflichten, darlehn, eigentum

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