Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung oder Sozialbeistandschaft? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
bin gerade auf dieses Forum gestoßen und ich bin froh, dass ich hier mit Sicherheit richtig bin mit meinem ...
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Gesperrt
Registriert seit: 18.02.2009
Beiträge: 4
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Hallo,
bin gerade auf dieses Forum gestoßen und ich bin froh, dass ich hier mit Sicherheit richtig bin mit meinem Anliegen. Also kurz umschrieben: ich habe durch meine frühere Selbständigkeit Schulden, welche durch Kunden entstanden, die nicht zahlten. Ich beziehe ALG II, pflegte jahrelang meine Mutter zuhause. Um laufende finanzielle Dinge musste ich mich nie kümmern, ich übernahm eben einfach alles andere. Nun starb sie im August 2007 und für mich brach eine Welt zusammen. Mir sind die Schulden über den Kopf gewachsen und so habe ich auch Rückstände beim Energielieferanten. Ich weiß, dass dieses meine Fehler waren, aber ich versuche nun seit Monaten, meine Angelegenheiten selbst zu regeln, denn erst einmal hatte ich komplett die Bodenhaftung verloren, ich war auch über drei Jahre in Therapie. Nun wollte ich auch mit dem Stromlieferanten eine Rückzahlungsvereinbarung vereinbaren, auf welche man sich jedoch nicht einlassen möchte, also blieb mir nichts anderes, als mich an die Arge zu wenden. Vorgestern hieß es noch telefonisch (ich habe morgen einen Termin bei der Arge zur Klärung dieser Umstände), man würde eine Sozialbeistandschaft beantragen (Termin zur Vorsprache habe ich auch schon, am 25. Februar). Da ich hier ein Angebot wahrnehme, welches Aktivitäten und Unterstützung bietet für Psychiatrieerfahrene sowie in Krisensituationen, kenne ich jemanden schon seit über einem Jahr, der berufsmäßig Sozialbeistand ist und er hätte auch noch Kapazitäten frei. Gestern rief ich aufgrund dessen nun nochmals bei der Arge an und nun hieß es plötzlich, "es könnte sein", dass ein Sozialbeistand nicht mehr ausreiche und "es wäre möglich", dass, für die Vermögensvorsorge eine Betreuung in Frage käme. Als Begründung kam auch, dass ein Antrag auf Sozialbeistand bis zur Genehmigung ca. 3 Monate in Anspruch nehmen würde, eine Betreuung hingegen wäre schneller eingeräumt. Aber es verhält sich nun so, dass derjenige, der mir die Zusammenarbeit sofort angeboten hat, mir nochmals zurückschrieb, dass zwar ein Antrag auf Sozialbeistandschaft 3-4 Monate zur Bewilligung dauern würde, er jedoch mit dem Landesamt eine Absprache habe, dass er ab Datum der Antragstellung Unterstützungsleistungen erbringen kann und diese rückwirken vom Landesamt gezahlt werden. Von daher wäre ja diese befürchtete Wartezeit vom Tisch. Meine Frage wäre nun dahingehend, ob man mir nun tatsächlich eine Betreuung regelrecht aufdrängen kann. Kann ich mich dagegen zur Wehr setzen und auf einer Sozialbeistandschaft bestehen? Ich habe einzig den Überblick über meine finanziellen Angelegenheiten verloren, bin jedoch schon selbst aktiv geworden, zahle Raten, bringe schrittweise alles in Ordnung und bin derzeit auch dabei, das Regelinsolvenzverfahren zu beantragen, und all dies bisher ohne Hilfe. In anderer Hinsicht, Dinge des täglichen Lebens betreffend, habe ich überhaupt keine Probleme. Ich kann mich ohne Probleme um den Haushalt und meine Tiere kümmern, nehme selbst meine Arzttermine wahr und bin derzeit selbst dabei, mich um einen neuen Therapieplatz zu bemühen, diese jedoch haben nun einmal Wartezeiten von bis zu sechs Monaten. Außerdem habe ich aus reiner Eigeninitiative heraus einen kleinen Job gefunden, wobei ich regelmäßig Blogbeiträge schreibe und hierfür eine monatliche Pauschale in Höhe von 60,00 Euro erhalte. Dieses habe ich zum einen natürlich der Arge gemeldet und zum anderen halte ich mich strikt an die Vereinbarung, d.h., dass ich diesen Blog regelmäßig pflege und auch auf die Kommentare eingehe. Sorry, dass ich nun so viel geschrieben habe, aber ich denke, ohne wenigstens teilweise Hintergründe würden eventuell weitere Fragen entstehen. Kann man mir, zumal lediglich in dieser Hinsicht eine Problematik besteht, welche ich nun nachweisbar selbst am regeln bin, tatsächlich eine Betreuung ohne meine Einwilligung einrichten bzw. würde hierbei eine Sozialbeistandschaft, von welcher ursprünglich die Rede war und welche ich auch sofort und ohne Wartezeiten erhalten könnte, nicht ausreichen? Ich will auf jeden Fall auch aktiv mitarbeiten, und würde mich auch auf den Sozialbeistand einlassen, denn sobald die Regelinsolvenz durch wäre und ich somit meine finanziellen Angelegenheiten geregelt hätte, dürfte diese Form der Hilfe ja irgendwann nicht mehr erforderlich sein. Ich wäre sehr dankbar für eine Antwort/Hilfe, da ich momentan ziemlich die Panik vor alledem schiebe. |
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#2 |
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Gast
Beiträge: n/a
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hallo supergau,
vonds emw as du alles geshcrieben ahst, gehe ich ncihd avona su,d ass man dir eifnahc eien bretuung gegend einen willen geben kann! wer hat da segsgat, das shab ich nich verstanden, die arge?? wäre ja heftig, denn cihd enek mal merh als die hälfte der egsmaten befölkerung hat shculden udn eingie kommen durhceiannde rund bestimtm ncih agnz kalr dmait, udn ncih alle werdne aufgrudnddessend ann gleich berteut, dass wäre ja richtig heftig...zumal du selsbt ja sagst, ansosnten kümemrst du dich um alels selsbt, udn dein leben is swoeit in orndung, zumidnest hab ich das ehrausgelesne, oder?? aber die berteru heir können dier dir sosnt ebsitmtm ncohw etiehrelfen... viel erfogl gruss rtfnee |
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 18.02.2009
Beiträge: 4
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Hallo Sternfee,
du hast es schon richtig herausgelesen. Ich habe lediglich über sämtliche Finanzen den Überblick verloren, bin jedoch aus völlig eigener Initiative heraus dabei, dies alles auf die Reihe zu bringen, aber so etwas geht nun einmal nicht von jetzt auf nachher. Ich bin derzeit selbst dabei, mir einen Überlick über Einnahmen und Ausgaben, regelmäßige Zahlungsverpflichtungen etc. zu schaffen. So habe ich auch, was die Müllentsorgung betrifft, auf vierwöchentliche Leerung umgestellt, um auch hierbei Kosten zu sparen. Zudem bin ich dabei, sämtliche Mahngerichte und Gerichtsvollzieherverteilerstellen anzuschreiben, weil ich nicht die kompletten Unterlagen diesbezüglich zur Verfügung habe, bzw. nicht mehr, da ich diese im Jahr 2002 einen Tag vor einem Suizidversuch im Papiercontainer entsorgt habe in der Annahme, ich würde draufgehen und infolge dessen diese Unterlagen nicht mehr benötigen. Was nun im Lauf der Zeit nochmals seitens der Gläubiger kam, habe ich auch aufgehoben. Der Vorteil bei Regel- gegenüber Verbraucherinsolvenz liegt aber darin, dass die Gläubigerliste nicht komplett sein muss und auch keine außergerichtlichen Vergleiche angestrebt werden müssen. Ich kann den Antrag selbst stellen, benötige dafür keinen Rechtsanwalt und auch keine Schuldnerberatung. Es ist in der Tat so, dass ich anderweitig für alles selber sorgen kann, auch, was Arztbesuche etc. betrifft. Und auch dieses kann ich belegen. Außerdem, außer der Schulden, was soll denn nun noch groß zu regeln sein? Ich weiß, wie hoch meine monatlichen Einnahmen sind und bin dabei, die monatlichen bzw. regelmäßigen Zahlungsverpflichtungen aufzulisten. Zudem konnte ich mit drei Stellen ebenfalls aus eigener Initiative heraus Ratenzahlungen vereinbaren, und diese von mir zugesagten Raten zahle ich auch sehr pünklich und zuverlässig, da wird also meinerseits nichts vergessen, auch dieses kann ich nahtlos belegen. Auch für meine Tiere sorge ich, und das gut, denen fehlt es an gar nichts, ich habe auch keinen unüberschaubaren "Zoo", sondern lediglich zwei kleine Hunde und zwei aus dem Tierheim adoptierte Vögel. Wo ich wohne, ist nichts zugemüllt, es wären lediglich Renovierungsarbeiten erforderlich, was m.E. ja auch normal ist, da nun mal alles mit der Zeit abgenutzt ist, aber es ist nichts schmutzig. Ich habe zwar gesundheitliche Probleme, aber ich bin nicht vollgaga, als dass ich nun regelrecht entmündigt werden müsste. |
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#4 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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hallo supergau,
Zitat:
aber wer sgat dieses, dass du betreut werdne sollst?? die arge?? selsbt wnen, du würdets soweiso danne rstmla gutahcerltich angeshene, und da du psyhciatreierfahrungen ja auhc slesbt kensnt shcon, dannw eists du aj in so etwa wie das ablaufne könnte, oder? udn als du diesen suizdievrsuch ahtetst, da kam ja auch keienr auf die idee diehc brettuen zu lassen,w aurma uch..hm.. hats du freudne bekannte die dir eher weitehrelfne können, bei deinem problem egard, finazielle sachne und dichd airn untersützen können, zumal du aj schriebst, diese was war da snoch, hmm, anja irgendwie son beistsand, der dir helfen könnte dabei, dass ist doch eja,nd!! ich verstehe da snich,w aurm die darauf ejtzt kommen...hm gruss srtfnee |
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#5 |
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Gesperrt
Registriert seit: 18.02.2009
Beiträge: 4
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Ja, die Arge sagt das. Es ist kein Witz, und ich habe das auch nicht falsch verstanden.
Es wurde damals nach dem Suizidversuch keine Betreuung in den Raum gestellt, da ich nicht unter Schizophrenie oder einer ähnlichen Krankheit leide, bei welcher Menschen nicht im Stande sind, im täglichen Leben zurecht zu kommen. Um es vielleicht besser zu verstehen: bei mir wurde, dieses aber erst bei dem von mir aus eigener Initiative heraus aufgesuchten Therapeuten, Borderline in Verbindung mit Panikstörungen, Sozialphobie (aufgrund dessen strenge ich ja auch alle Bemühungen an, Arbeit von zuhause aus tätigen zu können) und Zwangshandlungen (diese beziehen sich in der Hauptsache darauf, dass ich alles zählen muss, also dieses schränkt mich in keinster Weise ein, auch die Sache "alles muss links beginnen und rechts aufhören", von groß nach klein, ich sehe das einfach als einen Ordnungstick bzw. hat wohl jeder seine Art, Dinge wie Bücher nach seinem eigenen System zu ordnen, außerdem scheint dieses auch erblich bedingt zu sein, denn sowohl meine Mutter unterlag diesem Zählzwang als auch ihr Vater, beide waren Lehrer und man wird wohl solchen Menschen deswegen nicht unterstellen, dass sie bekloppt sind, so etwas dient außerdem auch, die Konzentration zu steigern). Dass ich die finanziellen Angelegenheiten regeln muss, weiß ich, aber das habe ich ja nun ausreichend in Angriff genommen. Ich wehre mich ja diesbezüglich auch nicht gegen eine Unterstützung, ich sehe lediglich nicht ein, auch wenn sich dieses ausschließlich auf den finanziellen Bereich bezieht, dass ich quasi nur wegen meiner Schulden entmündigt werden soll. |
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#6 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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hi supergau,
ok da die arge da ssgat, hmm, also wie egsat, es muss ja jemand einen anstrag stellen auf betrrrung, soweit ich weiss...die arge slesbt, also sprich eine sozaialarbeitrirtn dort, oder wie die sich nenen, wird es kaum tun, also köntn ich mir ncih vorstellen, hmm, hmm, die wissne ja nichd eine egsmate geshcichte, waurm soltlne sie auch, und du sagst ja, sie wollen e snur,w egen finazilelen dingen iregndwie.. Zitat:
kann verstehen,d ass du dich dagegen wäsrt, also meienr meinung nahc, dürfte es nich so shcnell und eifnahc gehen, hmm, aber vielelicht haben die betreru heir noch ander ememinung, erstmal alles gute dir. grus srtfnee |
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#7 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
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Hallo supergau,
in diesem Fall scheint es sich die ARGE leicht zu machen. Sternfee hat die Knackpunkte schon angesprochen. Es gibt nach Deinen Aussagen keinen Grund eine Betreuung einzurichten. Lies einmal hier im § 1896, Abs. 2 BGB BGB - Einzelnorm "... Die Betreuung ist nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten des Volljährigen ... durch andere Hilfen, bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird, ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können." Der Richter darf einem möglichen Antrag der ARGE nicht nachkommen. Du müßtest dies im Fall der Fälle dem Richter gegenüber aber genauso darlegen, wie Du es hier gemacht hast. Die Sozialbeistandschaft scheint eine Besonderheit in einem bestimmten Bundesland zu sein und wird dort über das persönliche Budget nach dem SGB 9 abgerechnet. Es besteht auch die Möglichkeit, Hilfen des ambulanten betreuten Wohnens anzunehmen. Sprich das Verfahren mit dem von Dir benannten Mitarbeiter ab. Bei dem Verfahren benötigst Du Hilfestellung. Ich wünsche Dir auf Deinem Weg viel Glück. Dein Vorgehen und Deine Gedanken dazu hören sich sehr vernünftig an .Schöne Grüße Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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#8 |
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Gesperrt
Registriert seit: 18.02.2009
Beiträge: 4
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Hallo Kohlenklau,
danke dir vielmals für deine ausführliche Info, das hat mir nun etwas meiner Angst genommen. Den Link habe ich mir auch durchgelesen und ich sehe es ebenso: ich bin aktiv und nachweisbar bemüht, das finanzielle Desaster auf die Reihe zu bringen, nur alles regeln und Insolvenz, das geht nicht von heute auf morgen, und das bringt auch m.E. ein Betreuer nicht schneller auf die Reihe. Zudem verfüge ich über keinerlei Vermögen, welches ich sinnlos "verjubeln" könnte. Wegen der Sozialbeistandschaft: ich stamme aus dem Saarland (wüsste nicht, warum ich das nicht schreiben sollte). Hier bin ich auch in der STAPE integriert, einem Teil des Projektes "Weglaufhaus". "Schuld" daran hat meine beste Freundin, denn sie hat mich mit dorthin geschleppt, da ich nach dem Tod meiner Mutter völlig durchgedreht bin und überhaupt nicht mehr unter Leute wollte. Ich denke aber, dass Trauer, die manche nun einmal intensiver und länger empfinden, einen nicht automatisch noch zusätzlich verrückt macht. Und eben dort kenne ich den erwähnten Kontakt. Er schrie mir, dass er Sozialbeistand nach dem Leistungstyp A6 des Landesamtes für Soziales und Gesundheit ist, was insbesondere "Hilfe zum selbstbestimmten Leben und Wohnen" stellen soll. Und er wäre ja auch sofort bereit, hat Kapazitäten frei, so dass eben in diesem Fall keine Wartezeit von drei bis vier Monaten entstehen würde, da er diese Absprache hat. Zudem ist er selbst ehemaliger Betroffener, heute aber gesund, kann jedoch gerade deswegen ganz anders auf einen eingehen und ist ein sehr vertrauenswürdiger Mensch. Von daher, wenn ich das nun rechtlich korrekt auffasse, dürfte, wenn ich ihn als "Soforthilfe" angeben kann, für eine Betreuung doch gar keine Begründung bzw. Berechtigung mehr vorliegen. Er wäre mir sogar dabei behilflich, einen Therapieplatz zu suchen. Ich werde auch deinen Rat befolgen und ihn in das Verfahren involvieren. Er tut zudem auch sehr vieles über seinen Job hinaus auf privater Ebene. Das wäre mir weitaus hilfreicher, als wenn ich mich nun plötzlich auf einen fremden Menschen einlassen müsste, zumal hier wiederum diese Sozialphobie greift, und das weiß die SB bei der Arge sehr genau durch vorliegende Atteste. |
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