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Wie bekommt Betreute entfernte/entwendete Gegenstände wieder?

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Alt 20.02.2009, 10:49   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 05.02.2009
Beiträge: 46
Standard Wie bekommt Betreute entfernte/entwendete Gegenstände wieder?

Wertes Forum,

ich danke für das rege Interesse an meinem letzten Beitrag "Hausfriedensbruch durch Betreuer?"

Neuer, ähnlicher Fall,

Ein dementer Vater V hat ein leerstehendes Haus. V wohnt bei Tochter T und wird nie mehr in das Haus zurückkehren. V steht unter Betreuung des Berufsbetreuer BT (alle Aufgabengebiete).

T stellt fest, dass einige wichtige persönliche Erinnerungsgegenstände des V aus dem leerstehenden Haus entfernt/entwendet wurden. T stellt Schwester S zur Rede. S gibt zu, dass sie im Besitz der Erinnungsstücke sei, aber nicht zur Herausgabe der Gegenstände bereit sei. Ohne Angabe von Gründen.

Wie kommt V wieder in den Besitz seiner Erinnerungsstücke?

Vielen Dank für die Unterstützung.

Gruss R.
Rosa L. ist offline  
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Alt 20.02.2009, 11:18   #2
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,152
Standard

Zitat:
Zitat von Rosa L. Beitrag anzeigen
Wie kommt V wieder in den Besitz seiner Erinnerungsstücke?
Hallo Rosa,

da es sich hierbei nicht um ein Problem der Betreuung handelt sondern um ein Problem zwischen zwei Familienangehörigen wäre es vermutlich sinnvoll einen Anwalt zu konsultieren.

Dieser wird sie beraten welche rechtlichen Möglichkeiten ihnen bleiben.

Gruß
Andreas
agw ist offline  
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Alt 20.02.2009, 11:45   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 05.02.2009
Beiträge: 46
Standard

Hallo Andreas,

hierbei handelt es sich m.E. sehr wohl ein Problem der Betreuung. Erstens handelt es sich um den Besitz von V und zweitens ist T nicht rechtlicher Vertreter von, sondern BT.

Liebe Grüsse R.
Rosa L. ist offline  
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Alt 20.02.2009, 11:50   #4
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 383
Standard

Also ich denke auch, dass dies schon mit zu unseren Aufgaben gehört. Habe gerade einen ähnlichen Fall. Mein Betreuter ist in eine Senioren WG verzogen und die Tochter war netterweise behilflich beim Räumen der Wohnung. U.a. hat sie seine innigsten Erinnerungsstücke/Vasen u. Teller aus seiner damaligen Arbeitszeit in einer Porzellanfabrik an sich genommen u. wollte sie in die WG bringen, sobald der Schrank dort aufgebaut ist. Hat sie leider nicht gemacht. Seitdem ist sie nie wieder beim Vater aufgetaucht.
Also ich habe ihr jetzt schriftlich eine allerletzte Frist zur Herausgabe der Sachen gestellt und werde dann ggf. Anzeige stellen!
BetrKl ist offline  
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Alt 20.02.2009, 13:02   #5
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,152
Standard

Zitat:
Zitat von Rosa L. Beitrag anzeigen
Hallo Andreas,

hierbei handelt es sich m.E. sehr wohl ein Problem der Betreuung. Erstens handelt es sich um den Besitz von V und zweitens ist T nicht rechtlicher Vertreter von, sondern BT.

Liebe Grüsse R.
Hallo Rosa,

uups da habe ich doch glatt überlesen das es sich bei den Gegenständen um das Eigentum des Betreuten V. handelt.

Dann ist es natürlich an BT die Eigentumsrechte von V geltend zu machen.

Ich war davon ausgegangen das es sich um Erinnerungsstücke von T handelt.
So ist das manchmal mit dem schnellen Lesen.

Hier müssten also dem Betreuer die verschwundenen Gegenstände mitgeteilt werden damit dieser die Rückgabe veranlassen kann.

Schönes Wochenende,

Andreas
agw ist offline  
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Stichworte
angehörige, betreueraufgaben, betreuerpflichten

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