Dies ist ein Beitrag zum Thema Angehörigenbeschwerderecht bei Beschluss vom VmG im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Wertes Forum,
nehmen wir an, ein dementer Vater V wohnt bei Tochter T und hat einen Berufsbetreuer BT.
Das VmG ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 05.02.2009
Beiträge: 46
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Wertes Forum,
nehmen wir an, ein dementer Vater V wohnt bei Tochter T und hat einen Berufsbetreuer BT. Das VmG beschliesst, dass der BT einen weiteren Aufgabenbereich zugeteilt bekommt. Muss das VmG die Angehörigen über die Aufgabenerweiterung informieren? Wenn ja, wie? Können Angehörige gegen die Erweiterung Beschwerde einlegen? |
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#2 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 376
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Angehörige müssen meines Erachtens nicht informiert werden, in der Regel werden sie aber des Öfteren vom Gericht informiert. Nur der Betreute, also der Betroffene selbst hat das Recht auf die Einlegung einer Beschwerde!
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#3 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 05.02.2009
Beiträge: 46
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wie im Fall beschreiben, ist V dement hat deshalb auch nicht den Überblick über die rechtlichen Folgen einer Betreuung.
T ist von der Betreuung ausgeschlossen! Ist V nun ein Spielball von BT und VmG? |
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#4 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,040
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Hallo Rosa,
aus welchem Grund ist T denn von der Betreuung ausgeschlossen? Ohne Grund wird ja nicht einfach ein Berufsbetreuer bestellt wenn geeignete Familienangehörige vorhanden sind. Das klingt ja alles sehr ausdauerndem Zoff in der Familie. ![]() Gruß Andreas |
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#5 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 05.02.2009
Beiträge: 46
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Hallo agw,
T war in der Vergangenheit mit Schwester S gemeinsame Betreuerinnen. Vor Jahren war V auch bei S untergebracht. S war überfordert und dem V mitgeteilt, dass wenn T sich nicht zu mindestens zu fünfzig Prozent an der Pflege beteiligt, muss V gegen den Willen von V und T ins Pflegeheim. Das war T zuviel und holte sich Rat beim VmG. VmG entschied sich daraufhin für einen BT. BT steckte V ins Pflegeheim und seitdem ist T in jeder Beziehung aussen vor. Die Beschwerde beim LG wurde abgelehnt, weil S und T durch ihre Uneinigkeit der Mutter schaden würden. Deshalb sucht T hier Tips, wie sie wenigstens die Personensorge bekommen könnte. |
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| Stichworte |
| angehörige, aufgabenkreis, beschwerde |
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