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Betreuung einrichten?

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Hallo Luise, deinen Frust kann ich gut verstehen. Allerdinsg ist es so, dass Menschen Fehler machen und manche Menschen auch ...


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Alt 11.03.2009, 15:47   #21
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.02.2008
Beiträge: 78
Standard

Hallo Luise,
deinen Frust kann ich gut verstehen.
Allerdinsg ist es so, dass Menschen Fehler machen und manche Menschen auch schlecht Arbeiten, auch Betreuer ja.

Zitat:
Aber warum steht mir juristisch nicht das Recht zu, mich darüber zu beschweren?
Du hast das Recht dich zu beschweren, bzw. dem Gericht Missstände bekannt zu machen. Wie kommst du darauf, es wäre nicht so?

Es reicht ein formloses Schreiben mit Namen und Geburtsdatum der Mutter, sowie die Missstände, die du verspürst. Wenn du die Fallnummer der Betreuungs kennst ist es auch gut, aber nicht zwingend.
Der Rechtspfleger wird dann aufgrund des Schreibens beurteilen ob und welche Art der Überprüfung er vornehmen lässt.
Wenn es eilig ist, kann auch ein Anruf beim rechtspfleger helfen.

Schade, das du die Möglichkeiten noch nicht ausschöpfen konntest und sich statt dessen offenbar viel Zorn angestaut hat.

Und nein, ich gehöre nicht zur Betreuerkaste.
__________________
Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. Bevor Ihr aufgrund meiner Informationen handelt, solltet Ihr weiteren Rechtsrat einholen. Für konkrete Rechtsfragen solltet Ihr die Hilfe eines Anwalts oder Steuerberaters in Anspruch nehmen. Nur Anwälte und Steuerberater geben verbindliche Rechtsauskunft, für die sie auch einzustehen haben.
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Stichworte
alkoholismus, angehörige, einrichtung der betreuung

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