Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung einrichten? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich möchte hier ein Fallbeispiel aufzeigen und Eure Meinung dazu hören: Es handelt sich um einen älteren Senioren der ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Gesperrt
Registriert seit: 20.02.2009
Beiträge: 1
|
Hallo,
ich möchte hier ein Fallbeispiel aufzeigen und Eure Meinung dazu hören: Es handelt sich um einen älteren Senioren der mehrere Krankheitsbilder (starke Diabetes II, Bluthochdruck, hohe Durchblutungsstörungen, Demenz, Vorfußamputation rechts, Inkontinenz) aufweist. Er selbst ist der Meinung, daß er noch alles alleine machen kann, ist aber nicht mehr in der Lage sich selbst zu versorgen. Er vergißt sehr viel, begreift nicht, daß er aufgrund seines Gesundheitszustandes sich anders verhalten müßte usw..Weigert sich auch regelmäßig zum Arzt zu gehen. Er wohnt in seinem Haus, seine beiden Kinder haben ihn und seine schwerkranke Frau - die jetzt ins Altenheim kam- betreut, da die Kinder ausgepumpt sind und er es nicht einsieht ins Altenheim zu gehen - "er kommt doch alleine zurecht" "er ist nicht alt" - stellt sich die Frage ob eine amtliche Betreuung hier unterstützenden sein kann? Die Sozialstation ist bereits eingeschaltet und kommt regelmäßig zum waschen, anziehen und verbinden (da er noch offene Wunden an den Füßen hat). Das Hauptproblem bei ihm ist, daß er ständig (ca. 3-5x die Woche) ins Wirtshaus geht und dort Alkohol trinkt. Er kommt stark angetrunken nach Hause, klinget das ganze Haus wach so zwischen Mitternacht und 3-4 Uhr morgens da er nicht mehr fähig ist die Haustür aufzuschliessen,die Kleidung voll uriniert (trotz Windeln), er uriniert dann in die Wohnung, die Hose hat er oft nur auf halbmast noch an. Am nächsten Tag streitet er alles ab und kann sich nicht mal erinnern weg gewesen zu sein, ist uneinsichtig und nicht bereit etwas zu ändern.Manchmal hat er bereits seine Verbände am Fuß durch Unachtsamkeit abgerissen. Kann hier ein Betreuer was erreichen, da er ja eigentlich den Mann auch nicht davon abhalten kann zu trinken. |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Gesperrt
Registriert seit: 28.02.2009
Beiträge: 10
|
Hallo Frechdachs,
bin zwar noch nicht lange hier dabei aber ein Beispiel bzw. ein Vorschlag: Vor ihrer Krebskrankheit war meine Mutter lange, lange Zeit tablettensüchtig. Lt. der Meinung meiner Mutter war dies natürlich nicht der Fall, den sie vertrat die Auffassung, sie brauche diese Dinger zur Beruhigung. Alles reden half nicht. Bis sie eines Tages in Krankenhaus kam und ich mit dem Chefarzt ein sehr gutes Gespräch führen konnte. Es wurde auch der Sozialdienst eingeschaltet. Wir haben alle zusammen an einer Lösung gebastelt. Lösung: Wir haben den Hausarzt gewechselt, wir haben eine Pyschologin hinzugezogen und wir haben die Tabletten nach und nach absetzen können. Es gibt viele gute Stellen für diese Problematik, die mit dieser Problematik umgehen können. Aber die Ausgangsbasis ist die Familie und der Arzt. Wenn es dann ein Lichblick gibt, kann man immer noch über eine Betreuung nachdenken und zwar über einen Betreuer, wo die Chemie zwischen Patient und Betreuer stimmt. Ich hoffe, ich konnte etwas zur Lösung beitragen und hoffe, du meldest dich noch einmal, in Hinblick auf ein Ergebnis. Liebe Grüsse Karin Geändert von Karin (02.03.2009 um 14:17 Uhr) |
|
|
|
|
|
#3 |
|
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
|
Hallo,
ich würde es nicht gerne machen, und es ist auch rechtlich fragwürdig, aber ich würde ihn in seinem Zustand einfach mal filmen (Video) und ihm den Film, wenn er nüchtern ist, zeigen. Ist vielleicht ein heilsamer Schock. Gruss Andreas |
|
|
|
|
|
#4 |
|
Gesperrt
Registriert seit: 28.02.2009
Beiträge: 10
|
Hallo Andreas,
sehr amüsant, aber wenig hilfreich - so zumindest meine Erfahrung. Alkoholiker sind kranke Menschen - mittlerweile anerkannt. Solche Menschen sind anfangs für unsere logischen Argumenten nicht zugänglich - ist ja nun allemal bekannt. Ich würde wirklich mal ein klärendes Gespräch mit dem Hausarzt führen. Gruß Karin |
|
|
|
|
|
#5 |
|
Gesperrt
Registriert seit: 28.02.2009
Beiträge: 10
|
Hallo Frechsdachs,
habe das noch gefunden - vielleicht ein Anhaltspunkt: Unterbringungsbeschluss Ist wegen ernsthafter Selbstgefährdung oder medizinischer Behandlungsmaßnahmen ein Aufenthalt in einer beschützenden (geschlossenen) Einrichtung erforderlich, die der Kranke nur mit fremder Hilfe verlassen kann, ist ein Unterbringungsbeschluss durch einen Amtsrichter oder Vormundschaftsrichter in Verbindung mit einem ärztlichen Gutachten notwendig. Um eine Aufnahme in einer beschützenden Pflegeeinrichtung zu ermöglichen, z.B. weil ein desorientierter Mensch starke Wandertendenzen hat, ist also ein vorhergehender Beschluss durch einen Amtsrichter notwendig. Der Beschluss muss durch ein fachärztliches (psychiatrisches) Gutachten unterstützt werden. Ein Unterbringungsbeschluss zwingt nicht zur Aufnahme in eine beschützte Einrichtung. Sofern der gesetzliche Betreuer oder Bevollmächtigte andere geeignete Betreuungsmöglichkeiten findet, kann er sie nutzen und dies verantworten. Quelle:AlzheimerForum - Ratgeber Rechtliche Regelungen Gruss Karin |
|
|
|
|
|
#6 |
|
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 285
|
Hallo Frechdachs,
die Krankenenuneinsicht ist typisch. Er wird eine Betreuung nicht annehmen. Und eine Entmündigung gibt es nicht mehr. Bei meinem Vater hat erst das Diabetis Delirium etwas bewegt. Er war nicht in der Lage sich zu versorgen und ist mehrfach gestürzt. Erst nach dem er im Krankenhaus weggelaufen ist, wurde ein Richterbeschluß für eine geschlossene Unterbringung beantragt. In seinen noch guten Zeiten hat mein Vater eine Vorsorgevollmacht ausgefüllt. Diese wurde vor Gericht anerkannt. Mittlerweile ist die Diabetis im griff und er darf die Wohngruppe verlassen. Eigentlich stellt sich jetzt die Frage, ob die Betreuung noch notwendig ist. Aber er geniesst es, dass andere für ihn denken müssen. So lässt er alles aufrecht. Wenn er sich - mit Hilfe - selbst versorgen kann, wirst Du nichts erreichen. Vielleicht kann man mal mit dem Kneipenwirt reden, damit er ihm nichts gibt und ihn nach Hause schickt. Aber mein Stiefvater war Alkoholiker, und solange er noch irgendwie denken konnte hat er alles verweigert. Und wir konnten nichts machen. Habe also wenig Hoffnung für Dich. Liebe Grüße Lisa |
|
|
|
|
|
#7 |
|
Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,903
|
Hallo frechdachs,
ich habe verstanden, der Herr sei stark dement und habe Diabetes die unzureichend behandelt ist. Krankheitseinsicht besteht insoweit nicht und dazu kommt selbstschädigender Alkoholmissbrauch. Dei Anregung und wahrscheinliche Einrichtung der Betreuung - wenn meine Annahmen stimmen- ist hier naheliegend und sinnvoll denn auf der reinen Argumentationsebene wird wohl nichts zu erreichen sein. Ein Betreuer kann einen Menschen nicht vom Trinken abhalten aber er kann die Schäden die durch den Kontrollverlust dabei entstehen minimieren, wenn nicht verhindern. Wer z.B. nachts regelmässig das Mietshaus wachklingelt und dort auch noch in den Flur uriniert, der ist von einer Kündigung wegen permanteter Ruhestörung nicht weit entfernt. Ständige Wirtshausbesuche und Trunkenheit können die finanziellen Verhältnisse überforden und einen Menschen schnell ruinieren. Eine Betreuung gegen den Willen kann nur eingerichtet werden wenn der Betroffene über seinen freien Willen nicht mehr bestimmen kann, dies kann partiell oder generell möglich sein. Feststellen kann und muss dies aber ein Facharzt der dann vom Gericht beauftragt werden wird. Als Familie würde ich mich in dem beschriebenen Fallbeispiel, ausser der Anregung der Betreuung bei der Betreuungsstelle der Stadt, zurückhalten. So wie der Fall beschrieben ist wird es kurz über lang wahrscheinlich zu Ereignissen kommen die dem alten Herrn nicht gefallen und deren Notwendigkeit er wohl auch nicht einsehen kann, es ist schön wenn man in einer solchen Situation auf einen "Fremden" wütend sein kann anstatt auf die eigenen Kinder. In meinen Betreuungen finde ich es enorm entlastend, dass ich (manchmal) die "Böse" bin die "verbietet und verordnet" aber mein Klient hat trotzdem noch seine Familie, die ihm dann ungebrochen z.B. ihre menschliche Wärme und Zuneigung vermitteln können. Etwas, was oft in meinen Entscheidungen für den Klienten nicht mittelbar sichtbar ist und was auch nur sehr eingeschränkt meinen Aufgaben entspräche. Eine Unterbringung zu versuchen zu erwirken wäre hier das völlig falsche Mittel da dafür vollständig andere Voraussetzungen gegeben sein müssen. Die Anregung einer Betreuung halte ich persönlich für den richtigen Weg. Grüsse M. Mohr PS zum Voschlag von Herrn Lübeck: es ist nicht nur rechtlich fragwürdig sondern schlicht und einfach nicht erlaubt. Ein solches Vorgehen ist für mich ein Verstoss gegen die Menschenwürde. Alki hin oder her, das tue ich niemandem an, geschweige denn dass ich auch nur ansatzweise auf solche Ideen käme. |
|
|
|
|
|
#8 |
|
Gesperrt
Registriert seit: 08.03.2009
Beiträge: 57
|
Ich habe den Eindruck, etliche Zeitgenossen sind den Fotos von Betreuungsratgebern auf den Leim gegangen: netter junger Mann führt Omilein am Arm über die Straße! Ein Betreuer macht nichts dergleichen: er kassiert für Maßnahmen, die von Familienangehörigen nicht mehr kontrolliert werden können. Solange noch Familie vorhanden ist, soll man unbedingt den Staat außen vor lassen und die Dinge alleine zu regeln versuchen. Eine Betreuung ist keine Therapie und keine Hilfe; sie entmündigt nicht nur den Betroffenen, sondern, wenn sie von außen kommt, auch die gesamte Familie. Ein Betreuer ist den Angehörigen gegenüber nicht einmal zur Auskunft verpflichtet und nicht weisungsgebunden. Seine Macht ist erschreckend groß, eine Kontrolle findet kaum statt und ein Ende der Betreuung oder ein Betreuerwechsel so gut wie unmöglich zu erreichen. Betreuung eines Familienangehörigen, womöglich durch einen Fremden, bedeutet Aufgabe der Selbstbestimmung -nicht nur für den Betroffenen. Es ist der Horror für alle. Hände weg von Betreuung!
|
|
|
|
|
|
#9 |
|
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
|
Hallo Luise,
eigene, schlechte Erfahrungen zu verallgemeinern ist problematisch und hilft dem Threaderöffner nicht weiter. Ich möchte Dich bitten, solche Frust-Beiträge in Deinem eigenen thread zu belassen. Gruß Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
|
|
|
|
|
#10 |
|
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
|
Danke Michaela, ist wohl überlesen worden, Du hast völlig recht, ein solches Vorgehen, wie von Andreas vorgeschlagen, ist nicht erlaubt! Hilfreich und empfehlenswert ist so etwas mit Sicherheit auch nicht!!! Hasselhoff hin oder her...
Hallo Luise, gerne können wir den Spieß auch einmal umdrehen, weil wohl jeder Berufsbetreuer schon auf das krasse Gegenteil einer geordneten Familie mit allerbesten Absichten gestoßen sein dürfte. Wenn ich z.B. davon erzählen würde, dann wäre ich morgen früh noch nicht fertig. Hätten diese Menschen keinen Betreuer gehabt, dann wären sie tatsächlich arm dran gewesen und in einem meiner ganz schlimmen Fälle sogar schon tot. Dieser Fall ist vor einiger Zeit durch die Presse gegangen. Es gab einen Sohn, der sich angeblich rührend kümmerte, nur eine Straße weiter wohnte. Ich will da gar nicht näher drauf eingehen, aber dieses Bild von Betreuern, welches Du hier abgeben versuchst, stimmt ganz und gar nicht mit dem überein, was ein Betreuer oftmals vorfindet und leisten muss.. Abgesehen von diesen schrecklichen Familientragödien, in denen es u.a. auch Mißhandlung gab, wo strafrechtliche Schritte die Folge waren, habe ich ansonsten niemals mit Angehörigen einen Horror erlebt und sie scheinbar auch nicht mit mir. Ganz im Gegenteil. Ich kann nicht auch nicht gleichermaßen auf alle Angehörigen schimpfen, nur weil es welche darunter gibt, die es überhaupt nicht gut gemeint haben. Genauso kannst Du nicht aus Deinem persönlichen Erleben heraus auf alle Betreuer schließen. |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| alkoholismus, angehörige, einrichtung der betreuung |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|