Dies ist ein Beitrag zum Thema Fehlen einer Beschwerdebefugnis naher Angehörigen im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Die vom Amtsgericht bestimmte Berufsbetreuerin meiner Mutter verstößt gegen geltendes Betreuungsrecht und erfüllt den Tatbestand der Nötigung; gleichwohl haben sowohl ...
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Gesperrt
Registriert seit: 08.03.2009
Beiträge: 57
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Die vom Amtsgericht bestimmte Berufsbetreuerin meiner Mutter verstößt gegen geltendes Betreuungsrecht und erfüllt den Tatbestand der Nötigung; gleichwohl haben sowohl Amts- als auch Landgericht meine Beschwerde mit Hinweis auf die fehlende Beschwerdebefugnis naher Angehöriger abgewiesen.
1. Die Betreuerin ist in einem genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäft zur Beschaffung von Barmitteln nach Kenntnisnahme des Testaments meiner Mutter und mit Absprache mit der anderen zukünftige Erbin (meine Schwester) von dem schriftlich geäußerten Wunsch der Betroffenen, ein Grundstück zu verkaufen, abgewichen. -Eine von der Betreuerin geplante Kreditaufnahme auf den Gesamtbesitz entspräche jedoch nicht den Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit. 2. Die Betreuerin beruft sich diesbezüglich auf eine "Vorgabe" durch das Gericht, die in den Akten nicht nachgewiesen werden kann. Angeblich sei die Vorgabe durch eine Rechtspflegerin telefonisch erfolgt. Die Rechtspflegerin verweigert mir seit einem halben Jahr die Auskunft über diesen Vorgang. 3. Seitdem sie sich kontrolliert sieht, überzeiht mich die Betreuerin mit ehrenrührigen Anschuldigungen wie Abrechnungsbetrug, Neid, Missgunst, Habgier und Schmarotzertum. (Ich hatte drei Monate meinen Mann -wir lebten im Ausland- alleingelassen, um meine Mutter nach ihrem Schlaganfall zu versorgen und sollte mich angesichts ihrer steigenden Lebenshaltungskosten an diesen beteiligen). Eine Unterlassungsklage gegen die Betreuerin ist angestrengt. 4. Es wurde eine Berufsbetreuung eingesetzt -und zur Vermeidung von "Mauscheleien" keiner der von mir vorgeschlagenen ehrenamtlichen Betreuer!- mit dem Hinweis, dass meine Schwester und ich zerstritten seien und deshalb jemand "dolmetschen" müsse. Die Betreuerin unterhält beste Beziehungen zu meiner Schwester, deren Freundin auch die polnischen Hilfskräfte organisiert, während ich seit 10 Monaten keinen Kontakt zur Betreuerin habe, die mich auch nicht mehr treffen möchte. 5. Die Betreuerin hat mich genötigt, trotz meiner schriftlichen Weigerung gegenüber dem Amtsgericht, aus Gründen des Selbstschutzes mich nicht mehr ohne Dritte im Hause meiner Mutter aufzuhalten, für meine Mutter drei Tage die Versorgung anstelle der erkrankten Pflegerin zu übernehmen; andernfalls würde sie meine Mutter, die nicht unbeaufsichtigt bleiben kann, vorübergehend in ein Pflegeheim einweisen lassen. Eine geeignete andere Pflegerin, die ich beschafft hatte, lehnte sie ab mit Hinweis auf die entstehenden Kosten. Eine diesbezügliche Beschwerde beim Amtsgericht ist wie die vorausgehenden mit dem Hinweis zurückgewiesen worden, ich sei nicht beschwerdebefugt. Der Verfahrenspfleger, der beim Anhörungstermin angesichts der massiven Probleme mit der Betreuerin einen Austausch der Berufsbetreuung vorschlug, wurde vom Richter mundtot gemacht und am Weiterreden gehindert. Es interessierte den Richter lediglich die Frage, ob denn die Betroffene von alledem etwas "mitbekäme". Es würde mich interessieren, ob die Immunität eines Betreuers so weit geht, dass er sowohl das Betreuungsgesetz umgehen als auch Angehörige zu Pflegeleistungen nötigen kann, ohne dass sich Angehörige dagegen zur Wehr setzen können. Mit einem Rechtsstaat wäre das nach meinem Dafürhalten kaum zu vereinbaren. Geändert von Luise (09.03.2009 um 15:45 Uhr) |
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#2 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
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Hallo Luise,
vielen Dank für Deinen engagierten Beitrag. Wir sollten aber festhalten, dass dies Deine Interpretation der Ereignisse darstellt. Zu Deinen Fragen: Ein gesetzlicher Betreuer, egal ob als Ehrenamtlicher oder als Berufsbetreuer, besitzt keine Immunität, vergleichbar der eines Bundestagsabgeordneten. Gesetzliche Betreuer haben eine Rechenschaftspflicht gegenüber dem Gericht und werden von diesem eingesetzt und kontrolliert. Da die BRD ein Rechtsstaat ist, kann kein Betreuer das Betreuungsrecht umgehen, was immer dies heißen mag. Sich nicht an die gesetzlichen Regelungen zu halten würde haftungsrechtliche und / oder strafrechtliche Folgen haben. Außerdem würde der Betreuer sich als ungeeignet erweisen und aus dem Amt entlassen werden. Gegen eine Nötigung, insbesondere zu Pflegeleistungen, kann man sich zur Wehr setzen. Ich frage mich allerdings, wie diese Nötigung aussehen soll. Dies könnte nur mit oder unter Androhung von Gewalt geschehen. Dies wäre allerdings ebenfalls ein Straftatbestand, gegen den man sich mit rechtsstaatlichen Mitteln zur Wehr setzen kann. Den Hinweis, einen hilflosen Menschen aufgrund fehlender pflegerischer Unterstützung in die Obhut einer stationären Einrichtung zu geben, erachte ich zunächst einmal, ohne näheres Hintergrundwissen, als sachgerecht. Es wäre nett, wenn solche Themen weniger reißerisch hier eingestellt würden. Dies würde zu einer ausgewogenen Diskussion beitragen. Schöne Grüße Kohlenklau
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 08.03.2009
Beiträge: 57
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Es war mir schon klar, dass ein Betreuer keine Immunität besitzt; ich erlaubte mir einen Schuss Ironie...
Nach dem Sachverhalt, der nicht subjektiv eingefärbt wiedergegeben wurde, bekommt man allerdings den Eindruck, der Betreuer geniesse grenzenlose Freiheiten. Den Angehörigen gegenüber ist der Betreuer nicht auskunftspflichtig. Das Gericht erteilt keine Vorgaben: Anträge werden genehmigt oder abgelehnt. Das Gericht kontrolliert nur die Abrechnungen; klagen kann die Familie offensichtlich erst nach dem Ableben des Betroffenen, wenn der Schaden eingetreten ist. Beschweren kann sich nur der Betroffene: angesichts der Kommunikationsunfähigkeit meiner Mutter ein Hohn. Dass das Betreuungsrecht mehrfach umgangen wurde, habe ich nach Aktenlage korrekt dargestellt, auch dass die Betreuerin ungeeignet ist. Die Betreuerin hat sich z.B. nach dem Weggang einer Hilfe nicht um Ablösung bemüht, so dass meine Mutter, auf sich selbst gestellt, nicht überlebt hätte, wenn ich nicht zufällig hinzugekommen und notgedrungen geblieben wäre. Dem Gericht ist dieser Zwischenfall kein Wort wert. Nötigung heißt: jemanden unter Androhung eines erheblichen Übels zu einer Tat zwingen. Im vorliegenden Fall sollte meine Mutter in ein Heim abgeschoben werden, wenn ICH -und kein anderer- nicht bei ihr geblieben wäre. Hier wurde ich in meiner Freiheit verletzt, zumal eine Ersatzkraft zur Verfügung stand. Auch dieser Tatbestand wurde vor zwei Tagen vom Gericht toleriert mit dem lapidaren Satz, ich sei nicht beschwerdebefugt. Mein Anliegen war keine reisserische Darstellung, sondern Rat und Hilfe zu finden in einem Fall, der aus den Fugen geraten ist und für Außenstehende, wie Sie, verehrter Kohlenklau, schier unglaublich scheint. Soviel zum Thema Rechtsstaat. |
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#4 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 05.02.2009
Beiträge: 46
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Hallo Luise,
Ihr Betrag ist leider kein Einzelfall! Auch ich kenne Fälle, bei denen die Angehörigen ganz aussen vorgelassen werden, obwohl sie die wirklichen Interessenvertreter der betroffenen Person sind. Das Gericht verfährt: Aussage des Angehörigen, Stellungnahme des Betreuers und entscheidet sich im Zweifelsfalle gegen die Angehörigen und somit gegen den Betroffenen. Das Wohl des Betroffenen wird willkürlich definiert! Lieber deckt man einen unfähigen Betreuer, als dass man sich ernsthaft mit dem Fall auseinandersetzt. Die Arbeitsweise hat mit dem Betreuungsrecht nichts mehr zu tun. Alle begleitende Literatur ist anscheinend für die Katz. Für mich haben solche Fälle schon fast den Ruch von Rechtsbeugung. Auch mich würde interessieren, kann man sich als Angöriger (im Interesse des Betroffenen) gegen diese Rechtsignoranz von Richtern und Betreuern überhaupt wehren. |
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#5 |
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Gesperrt
Registriert seit: 08.03.2009
Beiträge: 57
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Sehr geehrte Rosa L.,
selbst mit einem Fachanwalt an der Seite habe ich nach einem Jahr die Erfahrung machen müssen, dass man sich durch Anrufung eines Gerichts nicht gegen Betreuer wehren kann. Die Tatsache, dass ein Betreuer unabhängig vom Vertrauen des Betroffenen und dessen Angehörigen eingesetzt wird und dass ihm deshalb -logischerweise- das Vertrauen auch nicht entzogen werden kann, ist zutiefst undemokratisch. Außerdem ist es ein Unding und mit einem Rechtsstaat ebensowenig zu vereinbaren, dass die Behörde, die einen Betreuer ernennt, auch gleichzeitig diejenige ist, die Beschwerden (nicht) entgegennimmt. In meinem Fall haben die Juristen des Amtsgerichts ein Interesse daran, ihrer Kollegin (Berufsbetreuerin, junge Anwältin) einen lukrativen Job zu erhalten. Meine Mutter darf für diese Verhöhnung monatlich mehrere hundert Euro bezahlen. Es ist mir zweimal nicht gelungen, einen ehrenamtlichen Betreuer zu bekommen, obwohl das Betreuungsgesetz einem ehrenamtlichen Betreuer den Vorzug gibt. Der Verfahrenspfleger, der angeblich die Rechte des Betreuten wahrt, wird sich hüten, eine andere Meinung als der Richter zu vertreten, da er auch in Zukunft von ebendiesem Richter wieder angefordert werden möchte. Nach der letzten Auskunft des Amtsgerichts und Landgerichts, ich sei nicht beschwerdebefugt, habe ich außerdem an den Leiter der Betreuungsbehörde des Kreises geschrieben. Deren Leiter antwortete, er sei nicht für Beschwerden zuständig, ich möge mich ... an das Amtsgericht wenden! Kafka lässt grüßen. Ich verüble niemandem, wenn er meiner Darstellung keinen Glauben schenkt. Es handelt sich aber leider um die volle Wahrheit. Ich habe meinen Fall inzwischen beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages anhängig gemacht, aber noch keine Antwort erhalten. Geändert von Luise (09.03.2009 um 15:12 Uhr) |
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#6 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
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Hallo,
ich möchte in dieser Sache kein Öl in's Feuer gießen. Man sollte sich aber immer vor Augen halten, dass der Ausgangspunkt der Schwierigkeiten und damit auch die Verantwortung bei den Angehörigen liegt. Wenn man sich innerhalb der Familie nicht einig wird, dann ist es nur logisch, dass ein Außenstehender als Betreuer berufen wird. Jetzt den Streit aus der Familie auf das Gericht oder den Betreuer zu projizieren ist psychologisch aufschlußreich, in der Sache aber unsinnig. Man sollte lieber seine Energien dazu verwenden, in der Familie wieder Ordnung zu schaffen und dann einen Familienangehörigen als ehrenamtlichen Betreuer benennen. Es ist hier schon mehrmals darauf hingewiesen worden, dass es ein Kartell aus Richtern, Gutachtern, Verfahrenspflegern, Betreuungsbehörde und Betreuern nicht gibt. Das Wiederholen dieser Unterstellung macht es nicht glaubwürdiger. Das Betreuungsrecht weißt viele Unschärfen auf. Eine Jahrhundertreform war es wahrlich nicht. Aber diese Unterstellungen sind schlicht Quatsch. Wenn sich jemand daran aufzieht, dann ist eine vernünftige Diskussion nicht möglich. Gruß Kohlenklau
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#7 |
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Registriert seit: 08.03.2009
Beiträge: 57
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Sehr geehrter Kohlenklau,
es kann nicht sein, dass die Familien sich einigen müssen, damit eine ordentliche Betreuung gewährleistet ist und zerstrittene Familien selber die Schuld daran tragen, wenn der Betreuer nichts taugt. Genau das wird insinuiert. Natürlich ist der Staat in manchen Fällen gefordert, eine Betreuung einzurichten. Dieses Recht mache ich prinzipiell nicht streitig. In dem von mir vorgetragenen Fall spielt die Familie überhaupt keine Rolle, sondern die Nichteinhaltung von Paragraphen und Bestimmungen seitens des Betreuers. Es geht nicht um unterschiedliche Meinungen innerhalb der Familie, sondern um das vielzitierte Wohl und den Willen der Betreuten und um den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit. Was soll ich von einer Betreuerin halten, die wörtlich sagt: "Ich weiß, dass Ihre Mutter ein Grundstück verkaufen will. Ich werde es aber dennoch anders machen und eine Hypothek aufnehmen!" - und zwar zum Nachteil der Betroffenen. Nicht das Gericht hat die Betreuerin gestoppt, sondern die Banken, die ihr keinen Kredit gegeben haben. Das Gericht geht sofort jedem Hinweis auf Betreuungsbedürftigkeit nach und schickt einen Gutachter. Ein Hinweis auf eine nicht ordentlich geführte Betreuung ist nicht vorgesehen. Wo, bitte, kann ich für die Betroffene, die es nicht selbst kann, ihr Recht einklagen? Das ist der eigentliche Skandal. Nicht die schwarzen Schafe unter den Betreuern. |
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#8 | |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
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Hallo,
Zitat:
Wer wollte das Grundstück denn kaufen? Gruß Kohlenklau
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#9 |
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Gesperrt
Registriert seit: 08.03.2009
Beiträge: 57
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Mein Hauptanliegen war es, die Rechtlosigkeit von Angehörigen im allgemeinen zu brandmarken. Die persönlichen Erfahrungen, z. B. der Grundstücksverkauf, sind dabei Nebensache.
Die Frage nach der "Kontrolle" durch die Gerichte ist noch immer nicht beantwortet. Wie mein Beispiel zeigt, gibt es keine. Am wenigsten eine durch die Angehörigen. Das Gericht ist in dem o.a. Fall nicht eingeschritten, obwohl die geplante Maßnahme der Betreuerin weder rechtens noch wirtschaftlich war. Wie Sie meiner ersten Darstellung entnehmen, steht das geschilderte Vorgehen der Betreuerin in einer langen Reihe von weiteren Zumutungen, ohne dass ich meine Mutter oder mich selbst davor schützen könnte. Natürlich gibt es ein Kartell aus Richtern, Betreuern, Verfahrenspflegern und Betreuungsbehörde. Nach einer gemeinsamen Erklärung meiner Schwester und mir, wir wollten die fehlenden Pflegekosten meiner Mutter beide anteilsmässig leisten, argumentierte der Richter folgendermaßen: der ehrenamtliche, von mir vorgeschlagene Betreuer befürworte die gemeinsame Kostenübernahme meiner Schwester und mir. Wie das funktionieren solle, sei ihm, dem Richter, allerdings schleierhaft. Deshalb werde der vorgeschlagene Betreuer abgelehnt. Noch Fragen? Geändert von Luise (09.03.2009 um 17:37 Uhr) |
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#10 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo,
mit unschöner Regelmäßigkeit schlagen hier Leute auf, die entweder das Betreuungsrecht insgesamt für eine Erfindung des Bösen halten, oder unendlich von der fiesen deutschen Rechtsprechung benachteiligt werden. Nach ihrer Meinung, womit sie oft ganz allein dastehen. Es nervt fürchterlich. Diese Leute stellen eigentlich keine Fragen, sondern sie wollen nur ihre eigene, subjektive Meinung bestätigt haben. Das können sie in jeder Kneipe besser haben. Ausweinen, ein paar Runden ausgeben, und schon fängt allgemeines Schulterklopfen und Trösten an. Kann man diesen Thread nicht sperren ? Gruss Andreas |
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