Dies ist ein Beitrag zum Thema Wo Hilfe für unsicheren Betreuer? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Tag,
seit Mittwoch letzter Woche liegt meine Mutter im Krankenhaus, Diagnose "Demenz". Sie kann nicht mehr allein leben und ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 10.03.2009
Beiträge: 5
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Guten Tag,
seit Mittwoch letzter Woche liegt meine Mutter im Krankenhaus, Diagnose "Demenz". Sie kann nicht mehr allein leben und hat für ihre evtl. Betreuung keine Regelungen im Vorfeld getroffen. Wir, 5 Geschwister, müssen nun die Betreuung regeln. Eine Schwester will unbedingt die Betreuung übernehmen, eine andere Schwester die Pflege. Ich weiß jedoch, dass meine Mutter immer wollte, das mein Bruder die Betreuung übernimmt. Er ist auch der Einzige von uns, der eine Kontovollmacht besitzt. Mein Bruder ist sich aber sehr unsicher, ob er die Betreuung richtig ausführen könnte. Ich habe hier gelesen, dass die Gerichte bei der Ausübung helfend zur Seite stehen. Kann sich mein Bruder ( obwohl er noch gar nicht die Betreuung übertragen bekommen hat) beim Gericht Informationen über die Aufgaben eines Betreuers holen? Kann ich die Übernahme der Pflege durch meine Schwester verhindern? Meine Schwestern wollen nicht, dass meine Mutter ins Pfelgeheim kommt. Sie müssten wahrscheinlich beide zuzahlen, da meine Mutter den Eigenanteil nicht aufbringen kann. Aber nur aus diesem Grund die Pflege zu übernehmen, halte ich für sehr bedenklich ( meine Mutter muss gewickelt u. gefüttert werden). Auch hier bin ich mir sicher, dass meine Mutter nie zu meiner Schwester ( allerdings auch nie ins Heim ) gewollt hätte. Ich werde jetzt von beiden Schwestern ziemlich unter Druck gesetzt und es wird gedroht, den Kontakt zu mir abzubrechen, stimme ich dem Allem nicht zu. Nur wie soll ich meine Mutter je bei meiner Schwester besuchen, wenn jetzt schon das Verhältnis zu meiner Schwester gestört ist? Könnte meine Schwester mir den Zugang zu meiner Mutter verweigern oder auch erschweren? Vielen Dank für Eure Antworten Gruß Fabelwesen |
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#2 |
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Gesperrt
Registriert seit: 08.03.2009
Beiträge: 57
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Ihr Bruder sollte sich den "Ratgeber Betreuungsrecht", Beck-Rechtsberater im dtv, besorgen. Die Betreuungsbehörden der Stadt oder des Kreises bieten Einführungen und Rat.
Ich muss Ihnen dringend raten, sich vor der Einrichtung einer Betreuung mit Ihren Geschwistern auf den Betreuer und den Aufenthaltsort zu einigen, denn sonst wird Ihnen unweigerlich eine Fremdbetreuung aufoktroyiert -und ein weiterer Berufsbetreuer auf Kosten Ihrer Mutter beschäftigt, den Sie praktisch niemals mehr loswerden. In dem Fall hätten Sie und Ihre Geschwister die Kontrolle über das Leben, den Wohnort und das Vermögen Ihrer Mutter aufgegeben. (Ich empfehle die Lektüre des Themas: "Fehlende Beschwerdebefugnis naher Angehörigen" in diesem Forum). Warum soll Ihre Schwester nicht die Pflege versuchen? Man kann Ihnen nur den Zugang zu Ihrer Mutter verwehren, wenn von Ihnen eine so große Störung ausginge, dass Ihre Mutter Schaden nähme. |
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#3 | |||
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Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
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Hallo,
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Ich völlig anderer Meinung als Luise, denn ich finde diese Unstimmigkeiten ungeeignet, für eine Betreuung innerhalb der Familie. Es sei denn Dein Bruder überwindet seine Unsicherheit, läßt sich von den Angehörigen nicht unter Druck setzen, kann zum Wohl Deiner Mutter entscheiden und nicht nach dem Geldbeutel Deiner Schwestern. Oder aber es wird eine objektive Person bestellt...und sollte dies so sein, dann lass Dir bitte deshalb keine Angst machen!!!!!!! Wenn Du Fragen hast, dann frag einfach.. Vielleicht hälst Du uns auf dem Laufenden wie es weiter gegangen ist. |
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#4 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 383
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Liebes Fabelwesen,
sehe das genauso wie Tina. Bei den jetzt schon herrschenden Unstimmigkeiten sieht es nicht gut aus, dass eine Einigung im Sinne der Mutter zustande kommen wird. Daher bin ich in solchen Fällen auch unbedingt für eine neutrale Person, eben einem Betreuer, der vom Gericht einberufen wird. Das entschärft oft die Situation ungemein und das dürfte auch im Sinne der zu Pflegenden/ Betreuenden sein! Liebe Grüße BetrKl |
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#5 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo,
ich möchte dem umfassenden Beitrag von Tina noch zwei Gedanken beifügen: es gibt in jeder Stadt eine Pflegeberatung. Die ist objektiv und prüft kostenfrei, welche Möglichkeiten bestehen, auch im Hinblick auf 'ambulant vor stationär'. Doch auch Pflegedienste sind mitunter bereit, vor einem Auftrag für ambulante Pflege, die Situation für alle Beteiligten aus rechtlicher, finanzieller und familiärer Sicht zu erklären. Es gibt reichlich Möglichkeiten, sich ganz individuell beraten zu lassen. Bei derart vielen Geschwistern ist der Streit recht nahe: wer für was zuständig ist und wie entscheidet und allein oder mit anderen. Sicherlich gibt es die Möglichkeit der privaten Vollmacht, die individuell gestaltet werden kann, wer mit wem für welche Bereiche. Doch fehlt es an einer Kontrolle und einer Instanz, die schlichtet und letztlich entscheidet. Ich würde aus der hohlen Hand dazu raten, eine/n Berufsbetreuer auszuwählen. Das heißt vor Ort sich erkundigen, wer diesen Beruf ausübt und nachfragen, ob der oder die sich die Angelegenheit anschauen möchte und bereit wäre, die Betreuung zu übernehmen. Hierdurch hättet ihr die Möglichkeit, euch die Person auszusuchen, die nachher euer Familienleben recht stark beeinflusst. Wenn ein solcher Kontakt hergestellt ist, kann eure Mutter eine Verfügung verfassen, dass sie diese Person als BetreuerIn haben möchte und niemand anderes. Oder anderenfalls sprecht ihr Geschwister euch gegenüber dem Gericht für die Ernennung dieses Berufsbetreuers aus. Somit habt ihr schon vorweg eine gemeinsame Entscheidung getroffen und stellt euch dem entsprechend darauf ein. Wenn das Gericht irgend jemanden ernennt, den ihr nicht kennt, kann es sein, dass allein dadurch eine Polarität unter den Geschwistern entsteht, wer es mit dem oder der BetreuerIn kann und will und wer nicht. Das ist für das gemeinsame Ganze recht hinderlich. Und schließlich könnt ihr auch einen privaten Auftrag an einen BerufsbetreuerIn vergeben. Eine Betreuung muss nicht unbedingt von Gerichtswegen angeordnet werden. So wie ihr einen Anwalt in juristischen Angelegenheiten beauftragen könnt oder Sanitärinstallateur für Bad und Küche, so könnt ihr auch einen privaten Auftrag (Geschäftsführung) mit einem freiberuflichen Betreuer vereinbaren. Das hätte den Vorteil, dass ihr als Geschwister mit oder auch ohne die zu betreutende Mutter eine Gemeinschaft bildet, die einen Auftrag gibt. Dieser muss natürlich vertraglich detailliert beschrieben sein, wofür der/die BetreuerIn zuständig sein soll und was sie/er dafür bekommt. Das hätte den Vorteil, dass es weiterhin privatrechtlich bliebe und ohne die Einmischung des Gerichts und der/die BetreuerIn nicht an die Vorgaben der Pauschalierung gebunden wäre. Das heißt, es darf mehr erwartet werden gegen entsprechende Vergütung. Es liegt nun an Euch, die Vorteile der verschiedenen Möglichkeiten zu betrachten. Ein Betreuer frei vom Gericht bestellt, birgt erhebliche Risiken. Ein ausgesuchter Betreuer, der per Verfügung ernannt wird, wird den Aufgaben weitestgehend im Rahmen der Pauschalierung nachkommen. Wenn es Grund zur Beschwerde gibt, schlichtet das Gericht. Macht ihr einen privaten Vertrag wie mit einem Pflegedienst, sind die Erwartungen und die Vergütung frei aushandelbar. Letztlich wäre dieser Beauftragte allein euren Weisungen und Erwartungen verpflichtet. In diesem Sinn viel Erfolg Heinz |
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#6 |
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Gesperrt
Registriert seit: 08.03.2009
Beiträge: 57
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Obwohl es den von Gericht bestellten (Berufs-)Betreuern nicht behagen wird, muss ich dringend vor dem Gang zum Gericht warnen.
Die angebliche Neutralität eines vom Gericht bestellten Betreuers ist reine Fiktion. In meinem Fall wurde ebenfalls mit Hinweis auf die Zerstrittenheit der Geschwister -gegen meinen Willen- eine angeblich so neutrale, unparteiische Betreuung von außen, ein "Dolmetscher", ein Vermittler durch das Gericht bestellt. WARNUNG! Es hat sich gezeigt, dass diese Betreuerin alles andere als neutral reagierte, als ihr rechtswidrige Mauscheleien zum Vorteil meiner Schwester und zum Nachteil der Betroffenen ("die merkt ja sowieso nichts") nachgewiesen werden konnten. Die Betreuerin, mit dem Gericht, das sie ja eingesetzt hatte, im Rücken, entwickelte seitdem eine fast kriminelle Aktivität, um mich auszuschalten, zu diffamieren und zu desavouieren. Den Kontakt zu mir hat sie abgebrochen. Ich beschäftige seit einem Jahr einen Rechtsanwalt. Ihr Einkommen aus der Tasche meiner Mutter ist der Betreuerin nach wie vor sicher, egal, wie sie vor aller Augen kolludiert und wie unsauber sie arbeitet. Was ich allerdings für schlimmer halte, ist Ihre Rechtlosigkeit vor Gericht. Denn Angehörige können sich nicht beschweren. Weder beim Amtsgericht noch beim Landgericht. Sie haben auch kein Recht darauf, zu erfahren, was der Betreuer plant und wofür er das Geld Ihrer Mutter ausgibt. Ignorieren Sie Hinweise auf andere, ehrliche, unparteiische Berufsbetreuer: warum sollten Sie das Risiko eingehen und hinterher selber in der Betreuungsfalle sitzen, aus der Sie und Ihre Geschwister nie mehr herauskommen? Der Hinweis von Heinz auf einen Betreuer (Rechtsanwalt) auf privatrechtlicher Ebene könnte die Rettung aus Ihrem Dilemma sein. Lassen Sie den Staat außen vor: behalten Sie die Oberhand und helfen Sie sich selbst. Geändert von Luise (11.03.2009 um 09:30 Uhr) |
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#7 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Gute Frau Luise,
es bringt überhaupt nichts, wenn die hier anfragenden Menschen aufgrund eigener negativer Erfahrungen verunsichert werden. Die pauschale Diffamierung der Betreuer und Gerichte ist völliger Unsinn. Ich bin dafür, dass Sie hier im Forum gesperrt werden, wenn Sie nichts weiter als Polemik beizutragen haben. Gruss Andreas |
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#8 |
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Gesperrt
Registriert seit: 08.03.2009
Beiträge: 57
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Ich hoffe, Sie, AndreasLübeck, mit meiner Betreuungserfahrung nicht überfordert zu haben.
Wenn negative Schilderungen von Betreungswirklichkeit ausgeblendet werden sollen und eine Zensur gefordert wird, muss es auf dem Betreuungssektor wirklich schlimm aussehen. Die Argumentation, die Öffentlichmachung von eigenen, negativen Erfahrungen würde die anfragenden Menschen verunsichern, erschliesst sich mir nicht. Ich denke, bevor man sich zu einem solchen Schritt, wie er hier in Erwägung gezogen wird, entschließt, sollte man möglichst viele Erfahrungsberichte verarbeitet haben. Ich pauschaliere nicht, ich warne vor dem geltenden Betreuungsrecht, das den meisten nicht bekannt sein dürfte. Die freie Wahl spreche ich niemandem ab. Wohl aber spricht das Gericht Ihnen bei Uneinigkeit der Geschwister eine freie Betreuerwahl -und dessen Abwahl auf jeden Fall!- ab. Auch darüber muss man sprechen dürfen. |
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#9 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
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Hallo Luise,
diese Art der Warnung vor einer Berufsbetreuung sollte hier auch die letzte gewesen sein, denn es wird nicht nur ein völlig falsches Bild der Betreuungsarbeit von Ihnen abgegeben, sondern Sie beraten hier andere Menschen auch noch völlig falsch! Es ist ohne Zweifel so, dass hier auch Beschwerden von Angehörigen diskutiert werden und sie selbstverständlich ihre Geschichte erzählen dürfen. Gerne versuchen wir behilflich zu sein und uns in die Geschichten hineinzudenken. Aber hier ist kein Platz für ihren persönlichen Rachfeldzug gegen Berufsbetreuer! Zitat:
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#10 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Luise,
ob es den vom Gericht bestellten Betreuern behagt oder nicht, kann dahin stehen. Ich lese aus ihren Zeilen, dass sie negative Erfahrung gemacht haben. Damit sind sie nicht die Einzige. Aber es gibt auch viele, die gute Erfahrungen gemacht haben und machen. Sie sollten ihre Erfahrung nicht generalisieren und meinen, bei Gericht könne man keine gute Erfahrungen machen und mit BerufsbetreuerInnen auch nicht. Sie irren. Man kann und es geschieht. Ich habe es selbst erlebt, dass Betreute, für die ich die Betreuung habe aufheben lassen, weil ich meinte, sie seien selbständig genug, mich nach Jahren nahezu angebettelt haben, wieder die Betreuung für sie zu übernehmen. Wie ich ausführte, gibt es Konstellationen, die das Arbeiten in einer größeren Familie für Außenstehende sehr schwer macht. Berücksicht man/frau ferner, dass das Stundenkontingent beschränkt ist und eine BerufsbetreuerIn sich nicht mal einen halben Tag zur Klärung der Beziehungen untereinander nehmen kann, bleibt eine Betreuung oft nur verwaltend, amtlich, gerichtlich. Das ist der Wille des Gesetzgebers. Viele Kolleginnen und Kollegen machen weit mehr, als das Gesetz verlangt und über jeden Verdienst hinaus, engagiert und ehrenamtlich. Von den Ehrenamtlern ganz zu schweigen. Eine WARNUNG! kann deshalb nur individuell aus ihrem Erleben heraus verstanden werden. Ich bitte Sie deshalb um entsprechende Zurückhaltung. Sie schreiben von Mauscheleien. Zum einen sind auch BerufsbetreuerInnen keine Übermenschen und nicht fehlerfrei. Viele haben auch keine Ausbildung oder Erfahrung in Familientherapie oder systemischer Beratung. Manche Famílien sind aber derart verknotet, dass eigentlich nur eine solche - von Betreuern gar nicht zu leistende - Familienberatung unerlässlich ist. Das aber zu erwarten, ist irreal. Mein Rechtsanwalt ist auch nicht mein Hausarzt, aber kann mir manchen hilfreichen Tipp geben, mit Ärger fertig zu werden. Aus ihren Ausführungen können wir ihren Frust gut verstehen. Für das gesamte Geschehen insb. den Abbruch des Kontakts der Berufsbetreuerin anzulasten, ist recht einfach. Alle Beteiligten haben zu der Entwicklung beigetragen und nicht einer oder eine die alleinige Schuld. Wie die Vergütung der BerufsbetreuerInnen ist, im Verhältnis zur Qualität haben sie dem Gesetzgeber zu verdanken und zwar uni sono allen Justizministern aller Länder. Sie repräsentieren den Willen des Wahlvolkes. Also ist es der Wille des oder der Wähler, was und wie die Berufsbetreuer und wofür verdienen. Fakt ist, sie verdienen viel zu wenig, so wie Krankenschwestern oder ErzieherInnen oder andere Angestellte oder Freiberufliche im Sozialen Bereich im Vergleich zu vielen anderen, die nach einem Ball kicken oder ins Mikrophon plärren. Vor denen wird nicht gewarnt. Angehörige können sich beschweren. Sie sind nicht rechtlos. Wo es einen Beschluss gibt, kann man Beschwerde einlegen. Dass das Gericht anders entscheidet, als erhofft oder erwartet, ist alltäglich und nichts außergewöhnlich und stellt auch die Rechtsordnung nicht in Frage. Es sollte so sein, dass eine Betreuung zusammen mit der/dem Betreuten geführt wird. Andere Personen sind nachrangig und können, müssen aber nicht involviert werden. Wenn die Familienstruktur es erschwert, ist es jedem Betreuer überlassen, seine Arbeit allein dem Gericht gegenüber zu rechtfertigen. Dort können Angehörige sich auch erkundigen. Ein Auskunftsrecht haben sie nicht. Sollten Verfehlungen oder Nachlässigkeiten bekannt werden, können sie sich beschweren. Das Gericht geht dem nach. Bei Untätigkeit, kann Beschwerde eingelegt werden. Ihre Warnung vor Hinweisen auf andere ehrliche unparteiische Betreuer ist allein vor ihrem persönlichen Erleben nachzuvollziehen. Es zu erallgemeinern würde sie allwissend ja göttlich erscheinen lassen. Es gibt immer und überall Grund, unzufrieden zu sein. Es gibt gute, hilfreiche Betreuung ebenso, wie es schlechte gibt. Von Betreuern mehr zu erwarten, als die Gesellschaft bereit ist, ihnen zu ermöglichen durch die Rechtsordnung ebenso wie durch Vergütung, ist eine Anklage an die Ungerechtigkeit des Lebens. Und wie man/frau damit umgehen kann und soll, ist ebenfalls ganz individuell und nicht zu verallgemeinern. Heinz |
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