Dies ist ein Beitrag zum Thema Überrumpelt im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo erst einmal. Da ich neu hier bin möchte ich erst einmal nicht ganz so sehr ins Detail gehen, fühle ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 18.03.2009
Ort: nrw
Beiträge: 5
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Hallo erst einmal. Da ich neu hier bin möchte ich erst einmal nicht ganz so sehr ins Detail gehen, fühle mich jedoch ein wenig vom Prozedere hinsichtlich Betreuung überrumpelt: Heute war ein Richter vom Amtsgericht E. bei meiner schwer kranken Mutter, die seit Tagen auf der Intensivstation liegt, und nicht mehr sprechen kann. Auf die Frage, ob sie möchte, dass ich die Betreuung übernehme, hat sie den Kopf geschüttelt, so dass wir jetzt einen gesetzlichen Betreuer bekommen werden. Ich bezweifle jedoch, dass sie sich über die Konsequenzen im Klaren war. Kann man diese richterliche Entscheidung rückgängig machen? Und wenn ja, wie?
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#2 |
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Angehörige
Registriert seit: 24.02.2007
Beiträge: 112
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Warst du dabei, als der Richter deine Mutter befragt hat?
Nach meinem Eindruck wissen sehr viele, erst recht alte Menschen gar nicht, was mit "Betreuer" gemeint ist. Vielleicht hat der Richter das gar nicht oder völlig unzureichend erklärt? Und war sie überhaupt in der Verfassung, solche Erklärungen zu verstehen? Vielleicht hat deine Mutter ja geglaubt, eine Betreuerin wäre jemand, der ständig um sie wäre, sie betüdeln und pflegen müsse, und das wollen ja sehr viele alte Menschen nicht, dass sich ihre Kinder für sie aufopfern müssen. Vielleicht hat sie darum mit dem Kopf geschüttelt. Könnte das in diese Richtung gehen? Dann würde ich das unbedingt dem Richter vortragen. Vielleicht auch erst mal in einem Telefonat, dann siehst du ja, wie er darauf reagiert. Und auch dem Richter erläutern, warum du glaubst, dass das sehr wohl der Wille deiner Mutter sein könnte, dass du die Betreuung erhältst. Das sind so meine Ideen dazu. Ich hoffe, andere hier haben auch noch Ideen. |
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 08.03.2009
Beiträge: 57
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Ich wittere Unrat! Suchen Sie einen Fachanwalt für Familienrecht auf, sonst bestellt der Richter (mit Freuden) einen Berufsbetreuer, den Ihre Mutter nie wieder los wird.
Der Richter ist nicht gebunden, Sie als Betreuerin zu bestellen, selbst wenn Ihre Mutter es wünscht. Er kann aber nicht jemanden ernennen, den Ihre Mutter ausdrücklich nicht wünscht. Ich fürchte, Sie sitzen in der Falle. Aus meiner eigenen Erfahrung kenne ich von Richtern diese Art von Fangfragen. Meine Mutter, 93, so gut wie taub, wurde rasch hintereinander gefragt: Richter: Möchten Sie.......? -Meine Mutter: Ja! Richter: Möchten Sie.......? (selbe Frage) -Meine Mutter: Ja! Richter: Möchten Sie nicht.......? -Meine Mutter: Ja! Das war endlich die Antwort, die der Richter wollte! Großer Triumph über den Erfolg seiner rabulistischen Taktik... Auf diese Weise kriegt ein Richter jedes von ihm gewünschte Resultat. Man nur hoffen, dass er nicht unbedingt die Warteliste seiner Berufsbetreuer abarbeiten möchte. Geändert von Luise (19.03.2009 um 20:55 Uhr) |
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#4 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
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Hallo richtera,
in Deutschland werden ungefähr 1,3 Millionen Betreuungen geführt. Nicht in allen Fällen muß der Richter sich bei seiner Entscheidung mit zerstrittenen Angehörigen und vorgezogenen Erbschaftsstreitigkeiten, wie in Luises Fall, auseinandersetzen. abend hat Dir ja schon einen sozialverträglichen Weg aufgezeigt. Lass Dich erstmal nicht verrückt machen. Herzlich Willkommen im Forum und schöne Grüße Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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#5 |
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Gesperrt
Registriert seit: 08.03.2009
Beiträge: 57
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Es geht nicht darum, meinen Fall in der Öffentlichkeit auszubreiten. Ich habe meine Erfahrungen einer ratsuchenden Angehörigen mitgeteilt in der Absicht, sie dafür zu sensibilisieren, dass auch Richter, genau so wenig wie Betreuer, keine Heiligen sind.
Die Vorschläge von abend, dessen sachliche Art ich sehr schätze, sind gut, aber ein Telefonat mit einem Richter, der weiß, was ER will, ist so gut wie aussichtslos. Überhaupt rate ich von Telefonaten ab: nur das geschriebene Wort erscheint in der Akte. Deshalb noch einmal mein Rat, einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Es besteht dringender Handlungsbedarf, denn wenn erst einmal ein Fremdbetreuer bestellt ist, ist, wie wir alle wissen, die Tochter entmündigt. Geändert von Luise (20.03.2009 um 08:15 Uhr) |
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#6 |
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Angehörige
Registriert seit: 24.02.2007
Beiträge: 112
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Hallo Luise,
gerade weil Richter auch nur Menschen sind, könnte es ratsam sein, es erst mal mit einem freundlichen Telefonat zu versuchen - erst Recht, wenn man kurzfristig was erreichen will, bevor alles in Stein gemeißelt wird. Wenn sich da nichts bewegt, und das merkt man ja sofort, kann man ja umgehend den formalen Weg beschreiten. |
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#7 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo!
Schonmal darüber nachgedacht, dass es vielleicht tatsächlich nicht dem Willen der Mutter entspricht, wenn Sie zur Betreuerin bestellt werden? Berufsbetreuer sind nicht zwangsläufig die schlechtere Wahl! Mit freundlichen Grüßen Stracciatellamaus |
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#8 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
wied errausgehe... grus srtfnee |
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#9 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 18.03.2009
Ort: nrw
Beiträge: 5
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Zitat:
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#10 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
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Hallo,
die allgemein gehaltenen Erklärungen habe ich hierher verschoben. http://www.forum-betreuung.de/rechts...ehoerigen.html Dort kann das übergeordnete Problem der Stellung der Angehörigen im Betreuungsrecht weiterdiskutiert werden. 'Richtera' hat ein Problem beschrieben, mit dem etwas sensibler umgegangen werden sollte. Gruß Kohlenklau
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