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gesetzliche Betreuung

 

Überrumpelt

Dies ist ein Beitrag zum Thema Überrumpelt im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo erst einmal. Da ich neu hier bin möchte ich erst einmal nicht ganz so sehr ins Detail gehen, fühle ...


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Alt 19.03.2009, 18:23   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.03.2009
Ort: nrw
Beiträge: 5
Standard Überrumpelt

Hallo erst einmal. Da ich neu hier bin möchte ich erst einmal nicht ganz so sehr ins Detail gehen, fühle mich jedoch ein wenig vom Prozedere hinsichtlich Betreuung überrumpelt: Heute war ein Richter vom Amtsgericht E. bei meiner schwer kranken Mutter, die seit Tagen auf der Intensivstation liegt, und nicht mehr sprechen kann. Auf die Frage, ob sie möchte, dass ich die Betreuung übernehme, hat sie den Kopf geschüttelt, so dass wir jetzt einen gesetzlichen Betreuer bekommen werden. Ich bezweifle jedoch, dass sie sich über die Konsequenzen im Klaren war. Kann man diese richterliche Entscheidung rückgängig machen? Und wenn ja, wie?
richtera ist offline  
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Alt 19.03.2009, 18:41   #2
Angehörige
 
Registriert seit: 24.02.2007
Beiträge: 112
Standard

Warst du dabei, als der Richter deine Mutter befragt hat?
Nach meinem Eindruck wissen sehr viele, erst recht
alte Menschen gar nicht, was mit "Betreuer" gemeint ist.
Vielleicht hat der Richter das gar nicht oder völlig unzureichend
erklärt? Und war sie überhaupt in der Verfassung, solche
Erklärungen zu verstehen? Vielleicht hat deine Mutter
ja geglaubt, eine Betreuerin wäre jemand, der ständig um sie wäre,
sie betüdeln und pflegen müsse,
und das wollen ja sehr viele alte Menschen nicht,
dass sich ihre Kinder für sie aufopfern müssen.
Vielleicht hat sie darum mit dem Kopf geschüttelt.
Könnte das in diese Richtung gehen?
Dann würde ich das unbedingt dem Richter vortragen.
Vielleicht auch erst mal in einem Telefonat, dann siehst
du ja, wie er darauf reagiert.
Und auch dem Richter erläutern, warum du
glaubst, dass das sehr wohl der Wille deiner Mutter sein
könnte, dass du die Betreuung erhältst.
Das sind so meine Ideen dazu.

Ich hoffe, andere hier haben auch noch Ideen.
abend ist offline  
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Alt 19.03.2009, 20:41   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 08.03.2009
Beiträge: 57
Standard

Ich wittere Unrat! Suchen Sie einen Fachanwalt für Familienrecht auf, sonst bestellt der Richter (mit Freuden) einen Berufsbetreuer, den Ihre Mutter nie wieder los wird.

Der Richter ist nicht gebunden, Sie als Betreuerin zu bestellen, selbst wenn Ihre Mutter es wünscht. Er kann aber nicht jemanden ernennen, den Ihre Mutter ausdrücklich nicht wünscht.

Ich fürchte, Sie sitzen in der Falle.

Aus meiner eigenen Erfahrung kenne ich von Richtern diese Art von Fangfragen. Meine Mutter, 93, so gut wie taub, wurde rasch hintereinander gefragt:
Richter: Möchten Sie.......? -Meine Mutter: Ja!
Richter: Möchten Sie.......? (selbe Frage) -Meine Mutter: Ja!
Richter: Möchten Sie nicht.......? -Meine Mutter: Ja!

Das war endlich die Antwort, die der Richter wollte! Großer Triumph über den Erfolg seiner rabulistischen Taktik... Auf diese Weise kriegt ein Richter jedes von ihm gewünschte Resultat. Man nur hoffen, dass er nicht unbedingt die Warteliste seiner Berufsbetreuer abarbeiten möchte.

Geändert von Luise (19.03.2009 um 20:55 Uhr)
Luise ist offline  
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Alt 19.03.2009, 22:27   #4
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
Standard

Hallo richtera,

in Deutschland werden ungefähr 1,3 Millionen Betreuungen geführt. Nicht in allen Fällen muß der Richter sich bei seiner Entscheidung mit zerstrittenen Angehörigen und vorgezogenen Erbschaftsstreitigkeiten, wie in Luises Fall, auseinandersetzen.

abend hat Dir ja schon einen sozialverträglichen Weg aufgezeigt. Lass Dich erstmal nicht verrückt machen.

Herzlich Willkommen im Forum und schöne Grüße
Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

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Kohlenklau ist offline  
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Alt 20.03.2009, 08:06   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 08.03.2009
Beiträge: 57
Standard

Es geht nicht darum, meinen Fall in der Öffentlichkeit auszubreiten. Ich habe meine Erfahrungen einer ratsuchenden Angehörigen mitgeteilt in der Absicht, sie dafür zu sensibilisieren, dass auch Richter, genau so wenig wie Betreuer, keine Heiligen sind.

Die Vorschläge von abend, dessen sachliche Art ich sehr schätze, sind gut, aber ein Telefonat mit einem Richter, der weiß, was ER will, ist so gut wie aussichtslos.

Überhaupt rate ich von Telefonaten ab: nur das geschriebene Wort erscheint in der Akte.

Deshalb noch einmal mein Rat, einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Es besteht dringender Handlungsbedarf, denn wenn erst einmal ein Fremdbetreuer bestellt ist, ist, wie wir alle wissen, die Tochter entmündigt.

Geändert von Luise (20.03.2009 um 08:15 Uhr)
Luise ist offline  
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Alt 20.03.2009, 08:23   #6
Angehörige
 
Registriert seit: 24.02.2007
Beiträge: 112
Standard

Hallo Luise,

gerade weil Richter auch nur Menschen sind,
könnte es ratsam sein, es erst mal
mit einem freundlichen Telefonat zu versuchen
- erst Recht, wenn man kurzfristig was erreichen will,
bevor alles in Stein gemeißelt wird.
Wenn sich da nichts bewegt, und das merkt man ja
sofort, kann man ja umgehend den formalen Weg beschreiten.
abend ist offline  
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Alt 20.03.2009, 09:10   #7
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo!
Schonmal darüber nachgedacht, dass es vielleicht tatsächlich nicht dem Willen der Mutter entspricht, wenn Sie zur Betreuerin bestellt werden?

Berufsbetreuer sind nicht zwangsläufig die schlechtere Wahl!

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
 
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Alt 20.03.2009, 09:44   #8
sternfee
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Stracciatellamaus Beitrag anzeigen

Berufsbetreuer sind nicht zwangsläufig die schlechtere Wahl!

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
sorr ynur kruz, genua starciattelamus, dnen amnchmal eght diese seinfah cnhcit anders, udn wnene s auhc noch fahcperosnen sind, emistens sidn diese es ja, pädagosich ausgebildet, ist es eigentlich ncho besser...hmm

wied errausgehe...

grus srtfnee
 
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Alt 20.03.2009, 15:36   #9
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.03.2009
Ort: nrw
Beiträge: 5
Standard

Zitat:
Zitat von abend Beitrag anzeigen
Warst du dabei, als der Richter deine Mutter befragt hat?
Nach meinem Eindruck wissen sehr viele, erst recht
alte Menschen gar nicht, was mit "Betreuer" gemeint ist.
Vielleicht hat der Richter das gar nicht oder völlig unzureichend
erklärt? Und war sie überhaupt in der Verfassung, solche
Erklärungen zu verstehen? Vielleicht hat deine Mutter
ja geglaubt, eine Betreuerin wäre jemand, der ständig um sie wäre,
sie betüdeln und pflegen müsse,
und das wollen ja sehr viele alte Menschen nicht,
dass sich ihre Kinder für sie aufopfern müssen.
Vielleicht hat sie darum mit dem Kopf geschüttelt.
Könnte das in diese Richtung gehen?
Dann würde ich das unbedingt dem Richter vortragen.
Vielleicht auch erst mal in einem Telefonat, dann siehst
du ja, wie er darauf reagiert.
Und auch dem Richter erläutern, warum du
glaubst, dass das sehr wohl der Wille deiner Mutter sein
könnte, dass du die Betreuung erhältst.
Das sind so meine Ideen dazu.

Ich hoffe, andere hier haben auch noch Ideen.
Nein, leider war ich nicht dabei, was vielleicht mein Fehler war, denn genau diesen Eindruck habe ich. Sie liegt nun schon seit zwei Wochen, mittlerweile intermittierend beatmet, auf der Intensivstation und befindet sich derweil im Stadium des WEANINGS,d. h. sie wird nach und nach erweckt.
richtera ist offline  
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Alt 20.03.2009, 16:08   #10
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
Standard Verschobene Beiträge

Hallo,

die allgemein gehaltenen Erklärungen habe ich hierher verschoben.
http://www.forum-betreuung.de/rechts...ehoerigen.html
Dort kann das übergeordnete Problem der Stellung der Angehörigen im Betreuungsrecht weiterdiskutiert werden. 'Richtera' hat ein Problem beschrieben, mit dem etwas sensibler umgegangen werden sollte.

Gruß
Kohlenklau
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Kohlenklau ist offline  
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Stichworte
angehörige, einrichtung der betreuung

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