Dies ist ein Beitrag zum Thema Stress mit der Verlängerung der Betreuung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Forengemeinde,
ich bin noch neu hier, muss mich erst mal einlesen, hab aber auch schon die erste Frage.
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 17.03.2009
Beiträge: 3
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Hallo Forengemeinde,
ich bin noch neu hier, muss mich erst mal einlesen, hab aber auch schon die erste Frage. Ich betreue seit November 2007 meinen volljährigen Sohn (jetzt 19). Dieser ist u.a. durch starkes ADHS gehandicapt, nicht in der Lage Regeln zu befolgen und Konsequenzen seines Handelns zu erkennen bzw. im Anschluß daraus zu lernen. Ich betreue ihn in den Bereichen Behördenangelegenheiten und Vermögenssorge mit Einwilligungsvorbehalt. Ende letzten Jahres erfolgte die erste Rechnungslegung, die auch ohne Beanstandungen war. Ebenfalls bekam ich ein Schreiben vom zuständigen Richter, dass über die Aufhebung oder Verlängerung der Betreuung zu entscheiden sei. Ich hätte dazu Stellung zu nehmen und diverse Unterlagen einzureichen, u.a. ärztliches Attest. Weiterhin sollte ich angeben, ob eine Erweiterung des Aufgabenbereichs notwendig sei. Diese Verlängerung habe ich beantragt und darauf hingewiesen, dass ich derzeit kein ärztliches Attest vorlegen kann, weil mein Sohn den Wohnsitz gewechselt hat und sich am neuen Wohnort noch keinen Arzt gesucht hatte. Allerdings wurde durch das Jobcenter ein fachärztliches Gutachten in Auftrag gegeben, das man doch bitte abwarten möge. Da mein Sohn seit August letzten Jahres in einer eigenen Wohnung ca. 30 km entfernt wohnt, habe ich in Absprache mit dem Rechtspfleger eine Erweiterung der Betreuung um die Postvollmacht und Gesundheitssorge beantragt. Postvollmacht, weil ich von Rechnungen etc. erst erfahre, wenn bereits Inkassounternehmen und Anwälte einegschaltet wurden, Gesundheitssorge, um u.a. mit meinem Sohn auch die entsprechenden notwendigen Behandlungen einleiten zu können (psychologische Betreuung) und auch damit ich die von mir verlangten Attests beauftragen kann. Gestern erhielt ich ein Schreiben, dass ich das Gutachten des Jobcenters einreichen möge. Daraufhin rief ich die Justizobersekretärin an und teilte ihr mit, dass mir das Gutachten noch nicht vorliegt, sondern wir immer noch auf einen Termin beim Gesundheitsamt warten. Außerdem benachrichtigte ich sie, dass mein Sohn ins betreute Wohnen ziehen soll und auch will, da er alleine nicht klarkommt, was auch von seinem Betreuer im Rahmen der Eingliederungshilfe befürwortet wird. Heute bekomme ich nun daraufhin ein Schreiben, dass ich mitteilen soll, ob mein Sohn in weiterer ärztlicher Behandlung ist - ja wie denn? Ich hab doch die Gesundheitssorge nun erst beantragt, weil mein Sohn seit seinem Umzug zu keinem Arzt außer seit kurzem zum neuen Hausarzt geht, das weiß das Gericht aber. Außerdem werde ich darauf hingewiesen, dass mein Sohn selbst die Verlängerung der Betreuung beantragen muss. Warum das auf einmal? Ich mein, das ist kein Problem, das wird er tun, weil er völlig überfordert mit allem ist. Aber warum soll ich das erst beantragen und nach 3 Monaten fällt dem Richter ein, dass ich das nicht machen kann, sondern mein Sohn selber das tun muss? Ich war letzte Woche erst beim Rechtspfleger, es wäre da für mich ein Leichtes gewesen, meinen Sohn kurz abzuholen und mit ihm zusammen beim Rechtspfleger die Verlängerung der Betreuung zu beantragen. Da war aber überhaupt nicht die Rede davon. Was kann ich tun? Muss ich dieses Hin und Her so mitmachen? Es sind für mich jedes Mal extra Kosten, die entstehen, vom Zeitaufwand mal abgesehen. Sorry, das war nun etwas lang, aber ich komme mir grad vor, als kämpfe ich einen aussichtslosen Kampf. Ich bin grad noch dabei, zig Verträge bei den unterschiedlichsten Firmen für unwirksam zu erklären, Post, die ich vor einer Woche aus der Wohnung meines Sohnes geholt habe. Allein bei einem Internetanbieter/Provider (und davon gibt es mehrere) 4 Kundennummern und unter denen insgesamt 11 Verträge - das nur mal zur Verdeutlichung, dass die Aufhebung der Betreuung die reinste Katastrophe wäre. LG BadGirl |
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#2 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo,
der Streß muss leider sein. Bei Einrichtung und Verlängerung der Betreuung sind rechtliche Vorgaben zwingend einzuhalten. Ich ärgere mich auch oft, wenn ich für die Verlängerung der Betreuung ein ärztliches Attest besorge, und dann findet zusätzlich noch eine amtsärztliche Untersuchung statt. Das ist für mich unsinnig. Eines von beidem müßte reichen. Einfach mal so zum Rechtspfleger gehen und den Betreuten vorstellen, das geht nicht. Außerdem kann nur der Richter entscheiden. Listen Sie einfach alle Stellen auf, bei denen Ihr Sohn in den letzten zwei Jahren zur Behandlung und/oder Untersuchung war. Das senden Sie an das Gericht. Gruss Andreas |
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#3 | |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,152
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Zitat:
@ Andreas Lübeck also was diese Liste bringen soll ist mir völig unklar, der Richter braucht für seine Entscheidung ein aussagekräftiges Attest und keinen Krankheitsverlauf. @ Bad Girl Wenn sie derzeit nicht in der Lage sind einen behandelnden Arzt für die Erstellung des Attestes zu benennen teilen sie dies doch einfach dem Gericht mit und bitten das vom Gericht ein Arzt mit der Erstellung eines Attestes beauftragt wird. Außerdem könnte ja auch der neue Hausarzt ein Attest schreiben. Sie brauchen dazu nicht die Gesundheitssorge sondern leiten das Schreiben des Gerichtes in welchem ja wahrscheinlich auch die Mindestanforderungen ( Diagnose, Aufgabenkreise, Zeitdauer, etc.) benannt sind an den Arzt weiter. Das angesprochene fachärztliche Gutachten der Arbeitsverwaltung wird dem Gericht überhaupt nichts nutzen da es sich mit ganz anderen Schwerpunkten, nämlich der Arbeitsfähigkeit, befassen wird. Der eigene Antrag ihres Sohnes ist doch keine große Sache wenn er selber ihre Unterstützung möchte. Es reicht ein kurzes Schreiben an das Gericht in welchem er selber äußert das er die Verlängerung der Betreuung beantragt. Dazu müssen sie nicht persönlich mit ihm bei Gericht auflaufen. Gruß Andreas Geändert von agw (20.03.2009 um 09:28 Uhr) |
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#4 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo,
was die Liste soll ? Der Betreuer ist damit seiner Mitwirkungspflicht nachgekommen, der Richter kann entscheiden, ob und wo er ggfls. noch einen Befundbericht anfordert. Einfacher geht es nicht. Gruss Andreas |
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#5 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,152
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Hallo,
vielleicht ist damit eine Mitwirkungspflicht erfüllt, für ein Attest zur Frage der der Verlängerung haben zwei Jahre alte Befunde jedoch keine Aussagekraft. Es geht ja im Verlängerungsverfahren um den aktuellen Zustand. Deshalb halte ich eine solche Auflistung für Zeitverschwendung. Seiner "Mitwirkungspflicht" kommt der Betreuer auch nach wenn er dem Gericht den aktuellen Sachstand, nämlich das der Betreute derzeit in keiner fachärztlichen Behandlung ist, mitteilt. Geht schneller, erfüllt denselben Zweck. Gruß Andreas |
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#6 |
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Gesperrt
Registriert seit: 17.03.2009
Beiträge: 3
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Danke für die Antworten.
Das ist ja auch alles einzusehen und selbstverständlich werde ich das auch so mitteilen. Nur hätte das dem Gericht nicht schon vor 3 Monaten klar sein müssen? Oder vor zwei Wochen, als ich persönlich dort vorsprach? Mich nervt diese andauernde Nachforderung von irgendwelchen Unterlagen. Beispiel: bei der Rechnungslegung sollten die letzten Kontostände nachgewiesen werden, was ich durch Vorlage der entsprechenden Kontoauszüge, Sparbücher etc. tat. Alle anderen Unterlagen (über Einkommen etc.) waren entsprechend beigefügt. Dann wurden am 29.01. alle Kontoauszüge im Abrechnungszeitraum angefordert. Habe ich natürlich eingereicht. Am 02.03. sollte ich alle aktuellen Bescheide über das Einkommen vorlegen. Dem bin ich nachgekommen, habe das am 05.03. persönlich abgegeben. Bei der Gelegenheit den Rechtspfleger gefragt, ob noch etwas fehlt/nachgereicht/erledigt werden muss etc. Nein, wäre alles in Ordnung. Gestern nun mit Datum vom 13.03. die Anforderung des Gutachtens des Jobcenters, heute das Schreiben, dass er selbst die Betreuung beantragen muss. Für mich absolut unverständlich, weil u.a. kosten- und zeitintensiv. LG BadGirl |
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#7 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,152
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Hallo Bad Girl,
klar das ist ärgerlich aber sie müssen auch sehen das es sich hierbei um Fragen von verschiedenen Beteiligten handelt. Die Rechnungslegung wird vom Rechtspfleger bearbeitet, die Verlängerung der Betreuung ist Angelegenheit des Richters. Deshalb die verschiedenen Anfragen. Gruß Andreas |
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#8 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,903
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Hallo BadGirl,
die Gerichtssprache kann manchmal ziemlich umständlich klingen- auch wenn die gemeinten Vorgänge recht einfach sind. Zu einer Betreuungsverlängerung gehört eine (kurze) Stellungnahme des (Haus)arztes, dazu gibt es bei Gericht Vordrucke. Wenn Sie die Geschäftsstelle darum bitten kann Ihnen dieser Vordruck zugefaxt werden. Den schicken Sie zum neuen Hausarzt, er sollte ja die Unterlagen seines Vorgängers haben. Wenn Sie weitere Aufgabenkreise haben wollen/brauchen, dann muss der Arzt die Notwendigkeit dazu bescheinigen. Die Begründung sollten Sie ihm mitteilen und das auch in Ihrer Stellungnahme schreiben. Ansonsten reicht dort der Satz: ich halte die Weiterführung der Betreuung für nötig (noch ne kurze Begründung wäre sicher nicht verkehrt) Mit dem Antrag Ihres Sohnes ist sicher seine Einverständniserklärung zur Fortführung der Betreuung gemeint. Auch hier reicht ein kleines Schreiben, z.B. folgendes ist völlig ausreichend: Mit der Regelung meiner Angelegenheiten bin ich überfordert, ich möchte dass meine Betreuung verlängert wird und das meine Mutter meine Betreuerin bleibt. Unterschrift, Datum, fertig. Das ist einfach so vorgeschrieben und auch wichtig weil, wenn jemand die Betreuung nicht will, ganz andere Dinge zu veranlassen wären- und das Gericht will das einfach nur wissen. Sie sehen, wenn Sie -wie auch vom Kollegen agw vorgeschlagen- verfahren dann sind das: zwei Anrufe- Geschäftsstelle und Hausarzt und zwei Briefe ans Gericht: kurze Stellungnahme von Ihnen und der Brief vom Sohn. Das war dann schon alles, rumlaufen irgendwo müssen Sie nicht. Viel Glück, Grüsse. M. Mohr |
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#9 |
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Gesperrt
Registriert seit: 17.03.2009
Beiträge: 3
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Hallo und vielen Dank für die Antworten (das hätte ich in dem Trubel fast vergessen
). Hab das alles so erledigt und warte nun auf ein weiteres Zeichen vom Gericht. ![]() Dass ich mich nicht eher zurückgemeldet habe, liegt daran, dass sich einige Sachen überschlugen, um die ich mich für den Betreuten kümmern musste. Er bekam eine Sanktion vom JobCenter, gegen die ich erfolgreich Widerspruch einlegen konnte, sie wurde komplett zurückgenommen. Außerdem schlage ich mich mit einigen Telekommunikationsanbietern rum, die ihm trotz Eintrags der Betreuung in der Schufa unzählige Mobilfunk-, DSL- und ähnliche Verträge verkauft haben und nun natürlich nicht an ihr Geld und wegen Untergang der Ware auch nicht mehr an die ausgelieferte Ware kommen. Auch wird der Betreute voraussichtlich ins stationäre Betreute Wohnen ziehen, der Antrag läuft nun auch. Das weitaus größere Problem stellt momentan allerdings eine ungeklärte Vaterschaft dar. Vielleicht kann da noch mal jemand weiterhelfen (oder sollte ich dazu einen neuen Thread mit entsprechendem Titel aufmachen?). Der Betreute hatte eine Freundin, die vor kurzem ein Kind bekommen hat. Getrennt sind die beiden schon seit Ende letzten Jahres. Das Kind entstand etwa zu Beginn der Beziehung, als die Freundin sich noch hin und wieder mit ihrem damaligen Ex-Freund traf, zu dem sie nach der Trennung von dem Betreuten auch wieder zurückging, von daher zweifelte der Betreute schon während der Schwangerschaft seine Vaterschaft an. Sie hat ihn nun wohl als Vater angegeben. Wie muss hier weiter verfahren werden? Ich denke mal im Interesse des Betreuten muss ich als sein Vertreter in Behördenangelegenheiten auf einem Vaterschaftstest bestehen, bevor irgendwelche Urkunden unterzeichnet werden, denn das hat ja weitreichende und nicht nur finanzielle Konsequenzen über mindestens 18 Jahre hinweg und ggfls. darüber hinaus (außerdem auch bis hin ins Erbrecht). Das Vormundschaftsgericht wurde bei der letzten Rechenschaftslegung über die Schwangerschaft und ungeklärte Vaterschaft informiert, es erfolgte jedoch keine Reaktion. Wie läuft das alles nun ab? Warten bis das Jugendamt sich meldet? Vorher beim Jugendamt vorstellig werden? Wer trägt die Kosten des Vaterschaftstestes bzw. des Verfahrens? Würde der Betreute dafür PKH bekommen, da er ja HarzIV bezieht und weder andere Einkünfte noch nennenswertes Einkommen, nicht mal eine Ausbildung hat, so dass auch keine wirkliche Aussicht auf Arbeit besteht? Es soll vom Jobcenter aus geprüft werden, ob er überhaupt ausbildungsfähig ist, das Gutachten wurde bereits im Januar in Auftrag gegeben, bisher ist noch nichts passiert. Danke schon mal für eventuelle Hilfestellungen! LG BadGirl |
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#10 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
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Hallo,
das Jugendamt wird den Jungen zur Anerkennung der Vaterschaft und zur Unterhaltsfrage einladen. Dort sollte er die Vaterschaft abstreiten. Wenn er glaubhaft Zweifel an der Vaterschaft geltend machen kann BGB - Einzelnorm, dann gibt es auch PKH und im Verfahren einen Rechtsanwalt BGH - Beschluss vom 11.09.2007, Aktenzeichen: XII ZB 27/07 - Urteile-Sammlung von Juraforum.de. Gruß Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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