Dies ist ein Beitrag zum Thema Wann die Betreuung aufgeben? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo an Alle,
wie ich ja mal geschrieben gabe, bin ich über Vollmacht die Betreuerin meines Vaters.
Duch die Pflege ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 285
|
Hallo an Alle,
wie ich ja mal geschrieben gabe, bin ich über Vollmacht die Betreuerin meines Vaters. Duch die Pflege und Diabetes Kontrolle im Altenheim hat mein Vater sich eigentlich sehr gut erholt. Er wirkt fit und interessiert. Er kennt wieder Tage und Zeiten, weiß was er will und was nicht. Jetzt stellt sich mir die Frage, ist er überhaupt noch betreuungsbedürftig? Er selber sagt nichts davon. Wenn Entscheidungen anstehen, sagt er immer: Fragt meine Tochter. Er will auch nicht wieder nach Hause. Er fühlt sich dort wohl. manchmal denke ich, er freut sich über das bequeme Leben. Nichts selber machen, nichts entscheiden, nicht denken (sorry). Wie soll ich mich jetzt verhalten. Oder einfach weitermachen wie bisher? Bin ich jemanden Rechenschaft schuldig? Danke fürs Lesen liebe grüße Lisa |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,152
|
Hallo Lisa,
also wenn ich das richtig verstanden habe sind sie durch ihren Vater bevollmächtigt worden, oder. ![]() Wenn dem so ist unterliegen sie natürlich nicht den Auflagen des Betreuungsrechtes. Ob sie die Vollmacht weiter ausüben wollen müssten sie also direkt mit ihrem Vater klären, denn der ist der einzige dem sie derzeit Rechenschaft schuldig sind, wenn nichts anderes in der Vollmacht enthalten ist. Gruß Andreas |
|
|
|
|
|
#3 |
|
Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,582
|
Hallo Lisa
Bei der anderen VAriante sind Sie vom Gericht als BEtreuerin für Ihren Vater eingesetzt worden. In dem Fall kann nur das Gericht die Betreuung wieder aufheben. Auch hier gilt: Unterhalten Sie sich mit Ihrem Vater, ob er sich fit genug fühlt, seine Angelegenheiten wieder selber in die Hand zu nehmen. Wenn ja: Antrag auf Aufhebung (Ihr Vater kann ja gerne im Heim bleiben, wenn es ihm dort gefällt. Soweit der ganze Finanzkram geregelt ist, der Vater das ganze überblickt und die Rente für die Kosten ausreicht isses doch OK). Wenn Ihr Vater weiterhin die Betreuung haben will, aber Sie die Aufgabe nicht mehr übernehmen wollen, können Sie beim Gericht einen Betreuerwechsel vorschlagen. Kein Gericht verdonnert Sie dazu diese Aufgabe ewig wahrzunehmen. Aber auch dass sollten Sie vorher mit dem Vater bereden, sonst ist er unnötig enttäuscht von Ihnen. Viel Glück wünscht Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|
|
|
|
|
#4 |
|
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 285
|
Vielen Dank für Ihre/Eure Antworten.
Ja - ich bin per Vollmacht Betreuer. Und natürlich kümmere ich mich weiter um meinen Vater. Ich war nur unsicher, ob ich etwas falsch mache, wenn ich ihn weiter betreue. Für ihn ist die Situation wohl okay. Es ist schon so - erst zieht man die Kinder groß, dann kümmert man sich um die Eltern. Hoffentlich ist dies ein Vorbild für meine Kinder. Aber sie unterstützen uns ja jetzt schon beim Opa. Warten wir es ab, wie wir alt werden. Liebe Grüße Lisa |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| angehörige, vollmacht |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|