Dies ist ein Beitrag zum Thema Muss sich Betreuer gegenüber Angehörigen legitimieren? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Wertes Forum,
Angenommen der demente Betreute B wohnt bei seinem Angehörigen A. Es existiert auch ein Berufsbetreuer BT. Weder A ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 05.02.2009
Beiträge: 46
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Wertes Forum,
Angenommen der demente Betreute B wohnt bei seinem Angehörigen A. Es existiert auch ein Berufsbetreuer BT. Weder A noch BT haben bisher den Aufgabenbereich der Postvollmacht. Plötzlich kommt BT und möchte, dass A die Post von B an BT aushändigt. A wusste bisher nicht, dass BT mittlerweile auch die Postkontrolle hat. Das Gericht hat A nichts mitgeteilt. Kann A nun von BT verlangen, dass A ihm diese Bevollmachtigung zeigt? |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,903
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Hallo Rosa L. ,
warum zwei mal das Ganze, Anworten zu dieser Frage haben Sie doch in dem anderen Thread schon erhalten. WO der Betreute wohnt ist unerheblich. Aber auch ich wiederhole mich jetzt, was soll das folgende bedeuten? <Weder A noch BT haben bisher den Aufgabenbereich der Postvollmacht.< Gruss. M. Mohr |
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#3 | |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 05.02.2009
Beiträge: 46
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Hallo Frau Mohr,
sie fragen: Zitat:
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#4 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,582
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Moin Moin zusammen.
Um ein wenig die Schärfe rauszunehmen: Der Betreuer benötigt die Post, um für seinen Betreuten tätig werden zu können. Woher soll er sonst wissen, was alles zu erledigen ist. Daher ist es schon selbstverständlich, dass man ihm die Post aushändigt - und ggf. nachher auch wieder zurückbekommt. Es ist meistens der Ton, der die Musik macht - oder das Ohr, dass die Musik hört - wenn es knirscht. Das soll heißen: Ein Betreuer sollte schon höflich auftreten, um vielleicht auch gut mit dem oder den Angehörigen zusammenarbeiten zu können. Das heißt aber auch: Der Angehörige sollte dem Betreuer ebenso ein Stück Vertrauen entgegenbringen und nicht davon ausgehen, dass da ein Ganove kommt, der nur abzocken will. Als Betreuer schreibe ich die verschiedenen Stellen an und bitte die Korrespondenz zukünftig zumindest in Kopie über meine Adresse zu führen. Aber: - woher soll ich wissen, wen ich anschreiben soll, wenn von vorneherein die Post nicht ausgehändigt bekomme - diverse Adressaten (insbesondere Gläubiger) einen Dreck um den Betreuer scheren und weiter an den Betreuten schreiben (der sich immer weiter in die Schulden reintreiben läßt - und hinterher geschimpft wird, warum der Betreuer nix gemacht hat - wie auch?) Der Aufgabenbereich Postkontrolle ist nicht das Zauberwort, auf welches die Post erst herausgegeben werden muss. Genaugenommen heißt der Aufgabenbereich: "Entgegennahme, Anhalten und Öffnen der Post" Dadurch wird der Sinn vielleicht deutlicher: Mit diesem Aufgabenbereich kann der Betreuer die Post für den Betreuten an seine Adresse umlenken, öffnen - und muss sie nicht unbedingt an den Betreuten aushändigen, wenn er es für ratsam hält, d.h. er kann sie Anhalten und: damit ist auch die Post des Betreuten an andere gemeint - die kann er und ebenfalls anhalten und öffnen. (Bevor sich jetzt jemand aufregt: Ich habe durchaus schon die Post an Betreute angehalten, wenn diese z.B. nach dem Erhalt von Briefen der Eltern Suizidversuche gestartet haben) Es ist also ein ganz deutlich, dass damit ein Grundrecht ganz einschneidend behandelt wird - und deshalb als Aufgabenbereich nicht inflationär vergeben werden sollte. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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| angehörige, legitimation, post, postangelegenheiten, postkontrolle |
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