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Aufhebung Betreuung/ Akteneinsicht

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jetzt haltet doch mal den Ball flach. also, die Höhe der Betreuung ist ansich klar, Stundensatz mal Vergütungspauschale. Doch bei ...


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Alt 21.04.2009, 08:26   #11
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

jetzt haltet doch mal den Ball flach.

also, die Höhe der Betreuung ist ansich klar, Stundensatz mal Vergütungspauschale. Doch bei mancher Ausbildung stellen sich dann doch mal die alten Fragen nach verwertbaren Kenntnissen. Bei einem abgeschlossenen Studium in Sozialarbeit oder Sozialmanagment eigentlich kein Thema, aber bei Sozialpädagogik oder Soziologie? Was haben die mit Betreuung zu tun und erst Recht bei Pflegemanagement oder Betriebswirtschaft? Oh, da können RechtspflegerInnen schon mal ins Nachdenken kommen. Und Sympathie und Ausstrahlung machen bei einer Ermessensentscheidung schon viel her.

Doch sind es bei der Vergütung die RechtspflegerInnen, bei der Geeignetheit die Betreuungsbehörde und der/die RichterIn. So kann man eigentlich gar nicht von einem Komplott sprechen, da sich die Kräfte mitunter aufheben. Wenn eine Betreuungsstelle und Richter die Geeignetheit erkannt hat, kann die RechtspflegerIn schlecht an der Vergütung basteln. Hochschulabschluss hin oder her.

Was aber die Anweisung der Vergütung angeht, gibt es sehr wohl viel Spielraum erst recht wenn zu Lasten des/der vermögenden Betreuten. Wurde der/die BetreuerIn auch entsprechend tätig? ist der Betreute zufrieden? und und und.

Bei vermögenslosen können ebenfalls Zweifel an der Arbeit die Anweisung verzögern: zum Beispiel diverse Nachweise zu erbringen angefangen von der Zahl der Betreuungen, wenn noch nicht 11 und dann ob denn tatsächlich vollzeit, oder auch die Anzahl der Besuche im Altenheim. Dergleichen Nachfragen hat es alles gegeben. Und das Forum zeugt auch von BerufsanfängerInnen, die durch die Verzögerung der Vergütung in arge Bredouille kamen.

Einen Komplott von BetreuerInnen, RechtspflegerInnen und RichterInnen zu Lasten von Betreuten kann ich über meine Zeit als Berufsbetreuer nicht bestätigen. Die RechtspflegerInnen sind auf ihre Eigenständigkeit stolz und achten sehr auf ihre Unabhängikeit. Und die RichterInnen wissen das auch zu beachten. Und einen Komplott von BetreuerInnen mit RechtspflegerInnen habe ich auch nie feststellen können. Mitunter gab es ein verständnisvolles Gespräch sowohl RichterInnen oder RechtspflegerInnen bei sehr problematischen Betreuten. Wenn ich Zweifel in meinen Entscheidungen hatte, weil die oder der suchtkranke Betreute sich gegen die Einteilung des Geldes beschwerte und ständig einen Betreuerwechsel forderte, aber sogar zur richterlichen Anhörung besoffen und mit Bierdosen beim Richter erschien oder sich durch den Suff in akute Lebensgefahr gebracht hatte, da habe ich auch immer wieder Rat und Unterstützung erfahren.

Oder aber auch, wenn Angehörige untereinander zerstritten waren, sich gegenseitig Veruntreuung vorwarfen und von mir als Betreuer verlangten, Familieangehörige zu verklagen. Auch in solchen Fragen erhielt ich Rat und Hilfe bei Gericht.

Also, den Popanz von Korruption eines Komplotts, gegen den Betreute null Chance haben, kann ich nicht bestätigen. Im Gegenteil war das Verständnis erst einmal auf Seiten der Betreuten und ich musste ausführlich begründen und belegen, weshalb Restriktionen unvermeidbar waren, die dann allerdings auch mitgetragen wurden.

Heinz
 
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Alt 06.05.2009, 14:57   #12
nam
Stammgast
 
Benutzerbild von nam
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 562
Standard unerklärlich....

ich befinde mich zwar nicht in der gleichen situation, aber in einer ähnlichen.....alle konstellationen lesen sich auf dem papier immer wunderbar (wohl des betreuten oder patienten steht im mittelpunkt des handelns....usw.)......die realität ist eine andere. zwar wird eine betreuung oder medizinische "versorgung" (ein behandlungserfolg ist ja nicht geschuldet...lediglich das bemühen darum) für notwendig gehalten, aber dass das eben schwerwiegende gründe hat fällt ganz schnell in den hintergrund wenn versorgungseinrichtungen oder andere personen vom elend des betroffenen partizipieren. dann steht man nicht mehr im mittelpunkt des handelns, sondern ist dann Mittel.Punkt.
das man eine berufliche betreuung nicht aus reinster nächstenliebe macht ist auch klar, aber etwas empathie wäre doch schon zu begrüßen. ich habe vor meiner betreuung leider nicht auf eine bekannte gehört, die gesagt hatte die besten erfahrungen hatte sie mit ehrenamtlichen betreuern gemacht. jetzt habe ich einen berufsbetreuer der sich vollmundig um aber auch alles kümmert, in der realität ist seit vier monaten nicht grundlegendes passiert. zu dem tut sich mittlerweile der verdacht auf, dass auch fachliche mängel zu groben irrtümern oder behörden odysseen führen. jetzt ist man als betreuter in der situation den überblick wahren zu müssen und nebenbei den betreuer zu betreuen, bis eine neue entscheidung des gerichtes vorliegt. man wächst mit seinen aufgaben?? oder zerbricht daran?
das einzige resüme ist bis dato: alles lässt sich nur auf betriebswirtschaftliche zwänge reduzieren.....die renditebenchmark wird frei festgelegt...der erst hingesprochen und alles andere ist eben nicht von belang.......ein kurze info hierzu in form eines beispiels: nach dem mein betreuer bei zwei soziallleistungsträgern im antragsverfahren gescheitert ist versucht man es beim dritten....mal sehen was so klappt beim sozialleistungsträgertopfschlagen........ich versuche bei objektiven fakten zu bleiben und konzentriere mich darauf als reinen selbstschutz (zum glück kriege ich das gerade hin)....jetzt lebe ich mit der angst, dass irgendwann noch das argument kommt der kann ja alles selbst erledigen.......wozu braucht der eine betreuung...so wird eine momentaufnahme zur generellen zustandsbeschreibung erweitert.......es ist wirklich zum heulen!
trotzdem viel erfolg und alles gute hier allen im forum.....
nam ist offline  
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Alt 19.07.2009, 22:24   #13
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard

Ich nehme Bezug auf meinen Beitrag vom 18.08.2005 bezüglich Gutachters.

Genau gegen diesen Gutachter wird jetzt von der Staatsanwaltschaft her ermittelt wegen Gefälligkeitsgutachten. Hab ich's doch geahnt.

Die Betreuung wird jetzt insgesamt angezweifelt durch RA.

Der Gutachter hat abkassiert bei Gerichten und Gefälligkeitsgutachten erstellt zu Ungunsten von Betreuten mit allen Folgen von Fehlmeidkation und weitergehenden Fehldiagnosen- und Behandlungen. Und Gerichte und Behörden haben ihn wahrscheinlich auch wegen seiner tollen Gutachten eingesetzt.

mary
mary ist offline  
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Alt 15.08.2009, 00:45   #14
nam
Stammgast
 
Benutzerbild von nam
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 562
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wenn das berechtigt ist....schön weiter den finger in die wunde legen.......viel erfolg!
__________________
Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud
nam ist offline  
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Alt 15.08.2009, 06:31   #15
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,903
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Guten Morgen zusammen,

ich möchte mal Eure "Freude" ein kleines bißchen versuchen zu relativieren.

Bei einem Gefälligkeitsgutachten handelt es sich, wie das Wort schon sagt um eine Gefälligkeit. Was bedeutet in diesem Zusammenhang jetzt: zu Ungunsten von Betreuten? Die Betreuung wurde eingerichtet? Nun, das ist dann deutlich zu Ungunsten des jeweiligen Gerichts, denn mit jedem weiteren Betreuten steigen die Kosten. Wo bleibt da die Gefälligkeit? Und für wen?

Vielleicht hat er schlampige Gutachten abgegeben, es kann sein dass das bei ihm selbst die Masse an Geld gemacht hat und er sich die Gefälligkeit selbst erwies.

Ich sehe hier manchmal so kleine Tendenzen, man kann sich mit seiner eigenen Auffassung nicht so schnell durchsetzen und vermutet dann fix, dass alle Welt unter einer Decke steckt und sich gegen einen verschworen hat....dem wollte ich ein kleines bißchen entgegen wirken.

Schönes Wochenende, Grüsse
Michaela

Geändert von michaela mohr (15.08.2009 um 06:36 Uhr)
michaela mohr ist offline  
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Alt 23.09.2009, 22:07   #16
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Michaela,

nachweislich ging durch die Presse, dass ein SV in Hessen Gefälligkeitsgutachten für eine bestimmte Behörde erstellte, Leute als Querulanten und "chronisch unanpassungsfähig" hinstellte. Alle diese Menschen haben sich aber nach Jahren gewehrt. Gegenteilige Gutachten erhalten. Dieser SV wird jetzt von der Staatsanwaltschaft in die Mangel genommen und von der Kassenärztlichen Vereinigung.
Und das ist richtig so.

Mich würde nicht wundern, wenn der Vormundschaftsrichter das nicht gewusst haben soll, was da für eine Intrige abläuft.

Schon immer so: wer die Musik bezahlt, der kriegt sie.

Und ich glaube nur einem SV, den ich bezahlt habe.

Grüssli
mary ist offline  
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Stichworte
akteneinsicht, aufhebung betreuung, beendigung der betreuung, gutachten, gutachter

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