Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer will Haus d. Betreuten kaufen im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo nochmal!
Entschuldigt, dass ich erst jetzt reagiere..war wech. Also, habe mich da offenbar falsch ausgedrückt. Nochmal klarer: In der ...
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#11 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo nochmal!
Entschuldigt, dass ich erst jetzt reagiere..war wech. Also, habe mich da offenbar falsch ausgedrückt. Nochmal klarer: In der Reha empfahl man der Familie, eine Betreuung zu beantragen. Die Klinik tat das dann. Ganz ohne Vorschlag, wer das machen sollte. Die hatten dort einfach das Problem, dass die Reha auslief und sie ihn schlecht einfach nach Hause entlassen konnten. Meine Schwägerin - verfangen in so einer merkwürdigen asiatischen Sekte - wollte das machen und ihn zu Hause versorgen. Die Reha-Klinik sagte zu meinem Mann und dessen Bruder, das trauten sie ihr aber nicht zu. Nun "bewarben" sich mein Schwager und meine Schwägerin um die Betreuung. Mein Mann, als Dritter im Bunde, sprach sich schriftlich für meinen Schwager als Betreuer aus. Also wurde er es. Er hatte sich allerdings auch gleich einen Anwalt genommen, argumentiert er habe doch eine Kontovollmacht und somit ein eindeutiges Vertrauensvotum seines Vaters. Das ist so geschluckt worden! Die Richterin hat meinen Schwiegervater nicht gesehen und nicht befragt. Eine Anhörung meines Schwiegervaters macht auch keinen Sinn. Man kann ihn was einmal fragen und er antwortet mit "ja", man kann ihn gleich anschließend dieselbe Frage stellen und er antwortet mit "nein". Reines Zufallsprinzip. Mein Schwiegervater hat Geld mit Aktien verzockt. Das ist alles sehr unübersichtlich und sicherlich für keinen einfach zu durchschauen. Kein Vorwurf gegen meinen Schwager. Die Kontovollmacht bezog sich nur auf ein Konto von ziemlich vielen. Erteilt wurde sie einst, weil eventuell Aktien hätten abgestoßen werden müssen, während mein Schwiegervater im Ausland war. Der Trugschluss(oder Vorspiegelung meines Schwagers) von meinem Schwager und dem Gericht war, dass sie dachten, die Vollmacht beziehe sich auf die Bankgeschichten meines Vaters. Niemand hatte da aber gedacht, dass er so viele Konten hatte und sich die Vollmacht nur auf einen ziemlich unwesentlichen Teilbereich bezogen hatte. Nun - das war nun egal. Er war ja schon Betreuer. Dann hat der alte Herr noch eine Wohnung in Brandenburg, die total im Wert verfallen ist, für die er aber noch einen horrenden Kredit bezahlt. Folge: Derzeit zahlt er trotz hoher Rente und Pflegegeld im Heim kräftig drauf und zehrt vom Gesparten. Das ist meinem Mann eigentlich wurscht. Wenn jemand erst mal im Pflegeheim sitzt, muss man nicht mehr mit einem Erbe rechnen. Aber wenn das Haus jetzt für unter 150000 Flocken verkauft werden sollte, dann ist die Frage, wie lange das Geld reicht. Und noch immer hat mein Mann den Wunsch, dass sein Vater in einer besseren Einrichtung untergebracht wird und nicht in dem, dass sich halt aus der Kurzzeitpflege so ergeben hat! Was sind schon 150000Euro?? Wir hatten uns selbst ein baugleiches Haus vor ein paar Jahren angeschaut und das ist für 175000 Euro verkauft worden. Das mit dem "angeblich so schlechtem Markt" kann man so nicht gelten lassen. Die Kreditzinsen sind günstig wie nie. Und vor allem: Wenn bei den Zwangsversteigerungen des selben Amtsgerichtes schon Reihenhäuser diesen Alters für nur 12000Euro weniger angeboten werden, obwohl mein Schwiegervater ein freihstehendes EFH auf großem Grundstück in ruhiger Lage besitzt, kommt einem das schon merkwürdig vor. Was spricht denn rein praktisch dagegen, das Haus erst einmal über einen Makler anzubieten, nachdem das Gericht dem Verkauf zugestimmt hat?? Und letztlich weiß ich nichtmal, warum nicht ernsthaft geprüft wird, ob er nicht zurückkehren kann!!! Nach meinem Empfinden, riecht das hier nach Veruntreuung. Sehr geschickt, aber eben doch! Mich nervt, dass mein Schwager diese Nummer im Grunde angekündigt hat und das ein Gericht das letztlich nicht merkt! Ja, der Ergänzungsbetreuer...toll, aber der kostet dem alten Herren Geld, damit sein Sohn ihn bet...kann?? Habe ich das was falsch verstanden oder ist die Rechtslage wirklich so löchrig wie ein Sieb??? |
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#12 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Guten Morgen!
Sie haben nun schon 5 Beiträge geschrieben und all Ihre Beiträge beinhalten nur Vorwürfe gegenüber allen an der Betreuung beteiligten Personen. -Fachbeitrag gelöscht von Stracciatellamaus, da ich unverschämten Personen keine Tipps geben mehr möchte- Im Übrigen stösst bei mir auf Unverständnis, dass Sie sich einerseits nicht selbst um die Betreuung beworben haben, aber nunmehr eifrig dabei sind ALLE Beteiligten zu kritisieren. Einen schönen Sonntag! Stracciatellamaus Geändert von Stracciatellamaus (10.04.2009 um 06:44 Uhr) |
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#13 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,191
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Hallo,
dem Beitrag von Stracciatellamaus möchte ich noch etwas hinzufügen. Ein Betreuer hat keine Auskunftspflicht gegenüber den Angehörigen. Hierzu wurde erst vor kurzer Zeit etwas in diesem Forum geschrieben. Das macht es für Sie vielleicht nicht einfacher, ist aber so. Man sollte sich eben lieber zusammenraufen als beharken. Gruss Andreas |
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#14 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Tja, liebe Beitragsschreiber, nur weil etwas immer so sein SOLLTE, ist es aber unter Licht besehen doch nicht immer so! Diese Richterin hat den Mann NIE gesehen! Das sind die Fakten! Ich kenne die Richterin übrigens privater Natur, wenn auch flüchtig und habe ein ähnliches Verhalten fast schon erwartet! Toll, wenn man pauschal und allgemein für seine Zunft Partei ergreift und da NICHT mehr sieht, dass so manches aus der Ferne und in einem Forum schwer zu beurteilen ist! Schade, aber hoppla! eine Diplomierte.... Na ja, dann ist die leichte Voreingenommenheit
(grins) ja erklärlich! Wenn man nur um sein Zunft grundsätzlich und immer zu verteidigen, nicht mehr sehen kann, dass jedes System nur so gut ist, wie die Beteiligten ist das schade! Und es gibt eben nicht immer nur gute Beteiligte. Wir hatten akzeptiert, dass der Betreuer Entscheidungsbefugnis hat. Der hatte aber ganz brüderlich am Anfang erzählt, er wolle den Vater in seinem Haus unterbringen, hat meinen Mann gebeten, Heime zu besichtigen, um ein möglichst gutes und eins mit Einzelzimmerunterbringung zu finden, wenn es denn unabwendbar wäre, dass der Vater ins Heim muss. Er hat meinen Mann gedrängt, mit ihm die Schwester aus dem Haus zu werfen und ihr den weiteren Zugang zu verwehren usw. Was dabei rausgekommen ist, stellt sich als Heim dar, in dem er noch immer in dem "vorübergehenden" Zimmer von der Kurzzeitpflege ist, zu zweit! In einem Heim, das als nicht gut bekannt ist und wo man schon mal alte Damen oder Herren finden kann, die "vergessen" worden sind. Und was sollte die ganze Aktion? Das Haus seines Vaters wollte der eigene Sohn scheinbar billig "schießen". Um ihn zu zitieren: "Beim Preis muss doch was gehen..." Und hier gibt es ein Gericht, dass im Laufe dieses Jahres nicht mehr Vormundschaftsgericht sondern Betreuungsgericht heißen soll und lässt das alles so laufen. Ist das "Betreuung"??? Möchten Sie so "betreut" sein? Versteht man unter dem Begriff nicht eigentlich etwas mit einem gewissen Maß an Intensität? Oder geht es hier nicht doch eher darum, einen hilflosen Menschen zu "verwalten" oder abzuwickeln? Es gibt nach meiner Kenntnis keinen Grund und keinen Umstand, der es unmöglich machte, ihn mit entsprechender Gesellschaft und Sicherheitsmaßnahmen noch in seinem Zuhause wohnen zu lassen! Kein Gutachten dieser Art! Und trotzdem nimmt man einem alten Mann sein Zuhause weg!Aber was soll man erwarten, wenn es offenbar genau aus dieser Berufssparte solchen Zuspruch gibt?! Tolle Sache! Warum wir uns nicht selber um die Betreuung beworben haben? Nun, Kind mit einem Handicap und selbst eine schwere Erkrankung, da war es vielleicht leichter und besser, dem angeblich ach so treusorgendem anderen Sohn das umsetzen zu lassen, was besprochen worden war! Und ja! Ich mache den "Berufsbeteiligten" Vorwürfe, wenn sie den Patienten nicht selbst aufsuchen! Ja, ich mache Vorwürfe, wenn sie einfach schlucken, dass die angeblich vorhandenen Vollmachten für den Sohn gar nicht existierten! Ja, ich habe Zweifel an dem System, wenn sich seine Vertreter von einem teuren Anwalt des Betreuers unter Druck setzen lassen! Wenn Sie das nicht haben, vielleicht einfach nur, weil die berühmte Krähe einer anderen kein Auge aushackt, dann werden meine Zweifel noch größer!! Könnte das schlicht Betriebsblindheit sein??? Wenn Sie nicht sehen können, dass es rein menschlich nicht okay ist, dass Angehörige sich durch fromme Reden ein Vertrauen bei ihren Geschwistern erschleichen, dann ist das weniger ein berufliches sondern ein menschliches Problem! Danke für Ihren Beitrag stracciatellamaus! Ich könnte k.....! P.S.: Ich kenne übrigens noch einen weiteren "Betreuten", dessen Betreuung wegen einer psychischen Erkrankung angeordnet worden ist. Der sieht seinen neuen Betreuer etwa drei Mal im Jahr! Und das auch nur, wenn es richtig Ärger gibt. Sprich: Wenn er mal wieder meint, er kommt ohne seine Medikamente aus und richtig austickt! Dann kommen Polizei und Notarztwagen, er wird mit viel Wehren seinerseits stationär untergebracht. Für ein paar Wochen! Dann kommt sein Betreuer in Abwesenheit des Betreuten in die Wohnung. Wozu? Keine Ahnung! Seine ambulanten Therapien sucht er häufig nicht auf. Und so geht es immer weiter und weiter! NIEMAND unterbricht diesen Kreislauf! Ähnlich super! Geändert von Fragenüberfragen (06.04.2009 um 02:14 Uhr) |
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#15 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Schade um die Zeit, die ich mir Sonntagmorgen extra für Sie genommen habe, um auf Ihre Verärgerung fachlich und sachlich ausführlich zu antworten!
Schade, dass Sie unbelehrbar sind und glauben alles besser zu wissen. Zitat:
![]() Ja, dann Tschüßle und Gute Besserung Stracciatellamaus |
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#16 |
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Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 528
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Man sollte differenzieren zwischen der Verärgerung und der Frage, was in der jetzigen Situation am besten zu tun ist. Über die Verwandten immer wieder von neuem zu schimpfen, führt in der Sache nicht weiter. Wir sind uns doch wohl einig, dass es überall schwarze Schafe gibt. Das gilt für Betreuer, die aber zum Teil einfach überlastet sind, für Bevollmächtigte, aber ebenso auch für Angehörige. Aber was bringt uns diese Erkenntnis, wenn ein Problem zu lösen ist?
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#17 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Vielleicht ein Wort oder ein paar mehr zum Verständnis:
hallo erstmal, ich weiß ja nicht ob ihr es schon wusstet, aber es kommt meistens anders, als man denkt oder so. Mann oder Frau denkt, Wohlfahrtsstaat, Fürsorge, Hilfe und erfährt Verwaltung. Die Frage ist, was darf man/frau erwarten und was ist illusorisch. Da gibt es Gesetze, die die Fürsorge für Betreute erheblich reduziert hat. Da gibt es Personalabbau und Stress bei Gericht ohne Ende. Da gibt es die Vorschrift, dass bei Anordnung einer Betreuung der Richter oder die Richterin sich ein Bild machen sollte und nicht vom Tisch weg entscheiden. Da wurde aber auch vor gar nicht langer Zeit bereits ein Richter deswegen verurteilt, weil er es nicht getan hat. Und wie heißt es doch, der Verstoß gegen die Vorschrift, bestätigt diese nur und hebt sie nicht auf. Weshalb sich dann hier echoffieren? Es ist wie wir es in vergangener Zeit mehrfach hier erlebt haben, der reine Frust. Die maßlose Enttäuschung. Das heißt, die Erkenntnis, dass man/frau Erwartungen hatte, die nicht erfüllt wurden und werden. Das gibt es überall, auch im Betreuungswesen. Darüber kann man/frau sich sehr aufregen. Vor allem, wenn dann noch das Gefühl entsteht, nicht verstanden zu werden in der Wut. Gleichwohl gibt es nicht die Berechtigung, ausfällig zu werden und einen ganzen Berufsstand oder ein ganzes Rechtssytem zu verunglimpfen. Es gibt überall Licht und Schatten, es gibt engagierte BetreuerInnen und RechtspflegerInnen und Richter und Richterinnen, die sich viel Zeit nehmen und Mühe geben, allen Beteiligten gerecht zu werden und es gibt andere, die es sich leicht machen. Hier im Forum ist Platz, sich Luft zu machen und zu schildern, was einem passiert ist und den Frust loswerden. Wir hier werden die Probleme der Ratsuchenden nicht lösen (können). Wir können und werden unsere Erfahrungen weitergeben. Diese können die Enttäuschung bestätigen oder aber entgegnen. Keiner hat hier das Recht, die Erfahrungen anderer in Frage zu stellen. Weder die, die enttäuscht wurden, noch die, die möchten und hoffen, dass alles nach Recht und Gesetz geschieht. In diesem Sinn bitte ich, sich zu mäßigen und nicht ausfällig zu werden. Heinz |
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#18 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,582
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Hallo zusammen,
also bei mir besteht keine globale Einigkeit darüber, dass es überall schwarze Schafe gibt. Ich hatte an andere Stelle allerdings schon mal gefragt woher diese Wahnsinnserwartung kommmt, dass Betreuer absolut fehlerfrei zu sein haben? Zwischen einen Fehler in einer Betreuung und einem schwarzen Schaf mache ich einen deutlichen Unterschied Das hier zu lösende Problem sehe ich nicht so recht, Stracciatellamaus hat ausführlichst und gut verständlich alle Verfahrensabläufe geschildert. Unerklärliche Vorkommen wie eine Betreuungseinrichtung ohne persönliche Anhörung durch den Richter usw. können wir weder rückgängig machen noch haben wir andere Möglichkeiten als ungläubig darauf hinzuweisen, dass dies nicht geltendem Recht entspricht und kaum vorstellbar ist. Wenn z.B. eine Vollmacht vorgelegt und damit ein Sachverhalt verschleiert wird dann bleibt nur, die Beweise dafür dem Gericht schriftlich vorzulegen und eine Änderung der bisherigen Konstellation zu beantragen. Wenn jemand zu Hause wohnen soll dann bleibt der Verwandtschaft die diese Meinung teilt nur übrig diesen Wunsch für den alten Herrn durchzusetzen und sich mit dem Schwager anzulegen. Das Gericht kann dies für die Familie nicht erledigen, derartige Vorstellungen sind mehr wie unrealistisch. Grüsse Michaela (Mohr) |
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#19 |
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Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 528
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Sorry, ich glaube nicht, dass es auch nur eine einzige Berufsgruppe gibt, bei der alle ihr angehörenden Personen guten Willens sind und nur mal ein paar Fehler machen. Ich habe zwei Betreuungen übernommen von einer Betreuerin, die ihre Betreuten ausgeplündert hat. Die hat dann versucht, über ihren Anwalt zu verhindern, dass die beschlagnahmten Betreuungsakten an die neuen Betreuer übergeben wurden (in denen sich u.a. Personalausweise und Bestattungsverträge befanden), um deren Arbeit zu behindern, und das Sozialamt wollte einer Betreuten den Selbstbehalt kürzen, weil es meinte, ein Betreuter müsse sich das Fehlverhalten seiner Betreuerin anrechnen lassen. Ich habe dann mit dem Weißen Ring und einem Journalisten gesprochen, der das öffentlich machen wollte, aber meinem Widerspruch wurde dann schließlich doch abgeholfen.
Ich will damit sagen, dass Probleme gelöst werden müssen und dass wir uns darauf auch konzentrieren sollen, aber dass es uns nichts hilft, zu negieren, dass es negative Auswüchse und skrupellose Menschen überall gibt. |
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#20 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,191
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Hallo,
viele Betroffene kennen weder den Verfahrensablauf, noch ihre Rechte und Pflichten. Ich frage mich, ob es Sinn dieses Forum sein kann und darf (Rechtsberatung ist nicht erlaubt !), hier Hilfestellung zu geben. Bleiben wir bei dem geschilderten Fall, und unterstellen mal, es würde folgende Frage gestellt: "Der Richter hat bei der Einrichtung der Betreuung die Betreute nicht persönlich besucht, es fand keine Anhörung statt. Was kann ich dagegen tun ?" Die Frage ist, und hier wiederhole ich mich, darf überhaupt eine Antwort erfolgen ? Das wäre m. E. schon eine Rechtsberatung, die nicht erlaubt ist. Zudem würde ich nur wenigen zutrauen, diese Frage richtig und vollständig zu beantworten, ich nenne hier mal Frau Stracciatellamaus. Vielleicht würde hier eine FAQ (auf deutsch: Liste häufig gestellter Fragen) helfen, wo alle Fragen stellen dürfen, aber nur wenige, kompetente User antworten können. Es soll aber nicht vergessen werden, dass so eine FAQ freiwillig, unter Aufopferung der Freizeit, erstellt und gepflegt werden müsste. Das ist ein großes Entgegenkommen der Beteiligten und nicht selbstverständlich. Gruß Andreas |
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