Dies ist ein Beitrag zum Thema Kontrollbetreuer - Wir bitten Sie um Hilfe im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von abend
Nun, immerhin kümmert sich der Lebensgefährte
offenbar rund um die Uhr um die kranke Frau.
Und ...
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#11 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 15.04.2009
Beiträge: 5
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Zitat:
Wir tauchen nicht nur ab und zu mal mal auf! Aufgrund meiner eigenen Erkrankungen lag ich selbst mehrere Wochen im vergangenen Jahr in Krankenhäusern, Reha ca. 450 KM von meinem Wohnort entfernt und bin anschliessend mit Krücken und öffentlichen Verkehrsmitteln zu meiner Mutter gefahren. Während meiner Krankenhausaufenthalte haben sich meine Geschwister, mein Mann gekümmert. Auch während eines zusätzlichen Urlaubs des Lebensgefährten. |
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#12 |
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Angehörige
Registriert seit: 24.02.2007
Beiträge: 112
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Ich weiß nicht, wie Sie zu dem Vorwurf kommen, ich würde bösartig urteilen. Ihre Angabe war lediglich, dass regelmäßig sonntags immer einer von Ihnen als Kinder, man erfährt ja nicht, wieviele es sind, im Wechsel zur Entlastung zur Verfügung steht. Vom Umfang weiterer Entlastungen war nichts zu lesen. Selbst wenn es die unregelmäßig immer wieder gibt: Der Lebensgefährte trägt offenbar die Hauptlast in der Betreuung. Und mir scheint, dass Sie als Kinder diese seine Betreuungsleistung im Fall der Fälle nicht ersetzen könnten oder wollten. Daher stehen Sie offenbar in dem Dilemma, wie Sie einerseits gegen sein Finanzgebahren vorgehen können, sich andererseits aber seine Bereitschaft, weiterhin (unentgeltlich?) Ihre Mutter zu betreuen, erhalten.
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| angehörige, betrug, kontrollbetreuer, veruntreuung, vollmacht, vollmachtsmißbrauch |
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