Dies ist ein Beitrag zum Thema Gesetzliche Betreuung funktioniert nicht - was tun? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo alle miteinander,
ich bin heute übers Googeln auf diese Seite gestoßen, und versuche nun auf diese Weise mein Problem ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 16.04.2009
Beiträge: 3
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Hallo alle miteinander,
ich bin heute übers Googeln auf diese Seite gestoßen, und versuche nun auf diese Weise mein Problem zu lösen. Ich hoffe jmd. von euch kann mir evtl. behilflich sein ![]() Vor ca. 2-3 Monaten habe ich einen Spastiker kennengelernt, der seit etwa einem halben Jahr alleine wohnt (vorher betreutes Wohnen). Zu seiner Familie besteht kein Kontakt, ansonsten bleiben ihm nur lose Bekanntschaften, die ihn hin und wieder besuchen (wozu ich mich auch zähle) und seine gesetzliche Betreuerin. Es ist so, dass der Mann eine wandernde Zyste im Gehirn hat und dadurch in letzter Zeit in regelmäßigen Abständen Krampfanfälle erleidet. Im Krankenhaus wurden deshalb nähere Untersuchungen (CT, ...) angesetzt, die aber nicht durchgeführt werden konnten, da die Betreuerin keine Einwilligung gegeben hat. Gründe hierfür sind mir nicht wirklich bekannt; aus seiner Sicht kümmert sich die Betreuerin zu wenig bis gar nicht um ihn, und auch in dringenden Notfällen ist sie für ihn nicht erreichbar. Er möchte außerdem nicht alleine wohnen, da er bei den Krampfanfällen völlig auf sich allein gestellt ist und seine Wohnung nicht behindertengerecht eingerichtet ist. Er hat verständlicherweise Angst, dass ihm etwas noch schlimmeres passieren könnte. Für mich stellt sich als Außenstehendem nun die Frage, inwieweit ich mich a) überhaupt in den Fall einmischen kann (ich kenne den Mann gar nicht so gut, und die Gesetzeslage auch nicht, aber die Situation hört sich für mich schon ziemlich erschreckend an) b) inwieweit es möglich ist, die Betreuerin darauf hinzuweisen, dass ihr Klient gar nicht mit der Betreuung zufrieden ist und nicht seinen Bedürfnissen entsprechend versorgt ist c) wie eine Wohnortverlegung für den Mann zu erwirken ist. Die Anfälle werden immer häufiger und die einzigen sozialen Kontakte, die er hat, sind in ca. 100 km Reichweite, also auch bei Notfällen nicht einfach zu erreichen.. Ich wäre Ihnen sehr dankbar für eine aufschlussreiche Antwort bzw. eine Anlaufstelle, unter der ich eine fundierte Antwort für das Problem erhalten könnte! Danke schonmal, Anfänger |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 25.02.2008
Beiträge: 78
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Hallo,
auch wenn ich es schon öfters hier im Forum schrieb und es vielleicht inszwischen nerven mag: Die Rolle der Betreuerin ist die: Sie steht ihm zur Seite, mehr nicht! Er ist nicht entmündigt. Ihre Einwilligung für Finanzgeschäfte, Käufe, Gesundheit und auch Wohnung sind nicht nötig, solange kein Einwilligungsvorbehalt besteht. Er kann nach wie vor alles selbst regeln, so wie du und ich auch. Die Betreuerin darf aber eben AUCH. Mehr nicht. Es ist allerdings recht verbreitet, das Ärzte sich schnell auf den Betreuer berufen und den Patienten als entmündigt behandeln, wenn sie von einem Betreuer erfahren. Das ist falsch, da sollte man sich nicht ins Boxhorn jagen lassen. Dein Bekannter kann selbst, ohne ihre Zustimmung, in die Untersuchungen einwilligen. Er kann sich rein rechtlich auch selbst ein betreutes Wohnen suchen. Nur wenn er faktisch dazu in der Lage ist (ist er es?) stellt sich die Frage, warum er betreut wird. Das Gericht kontrolliert NUR den Betreuer, NICHT den Betreuten. Jeder, er, auch du, hat das Rechtsmittel dem Gericht Umstände bekannt zu geben, die darauf hinweisne, das eine Betreuung gar nicht mehr nötig ist oder nicht zum Wohle des Betreuten geführt wird.
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Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. Bevor Ihr aufgrund meiner Informationen handelt, solltet Ihr weiteren Rechtsrat einholen. Für konkrete Rechtsfragen solltet Ihr die Hilfe eines Anwalts oder Steuerberaters in Anspruch nehmen. Nur Anwälte und Steuerberater geben verbindliche Rechtsauskunft, für die sie auch einzustehen haben. |
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 16.04.2009
Beiträge: 3
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Hallo Gletscher,
danke schon ein mal für die Antwort! Wie schon gesagt, ich bin in der Thematik einfach noch nicht informiert genug und wollte daher aus Sorge um den Menschen einfach mal nachfragen, ob es Möglichkeiten gibt, irgendetwas zu ändern. Dass er selbst berechtigt ist, den Untersuchungen zuzustimmen und sich ein betreutes Wohnen zu suchen, stimmt mich gleich positiv ![]() Falls es Neuigkeiten geben sollte oder ich noch eine Frage habe, melde ich mich noch mal! Danke auf jeden Fall schon mal für diese Information! Viele Grüße, Anfänger |
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#4 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo Anfänger,
die Antworten von gletscher sind zwar rechtlich richtig, gehen aber etwas an der Realität vorbei. Ein Betreuer wird vom Gericht bestellt, wenn jemand seine Angelegenheit teilweise oder völlig nicht mehr erledigen kann. Aber kein Betreuer kann immer dann zur Stelle sein, wenn jemand einen Anfall erleidet. Wenn sich jemand in eine (unhaltbare) Situation einmischt, dann ist das grundsätzlich nicht schlecht. Aber wie heißt es im Beschluß des Amtsgerichtes: "zum Betreuer wurde XYZ gewählt, der geeignet und in der Lage erscheint, die Betreuung zu führen." So oder ähnlich formuliert es das Gericht. Jetzt kommt jemand daher und will dem Gericht klarmachen, dass es eine falsche Entscheidung getroffen hat, dass der Betreuer eben nicht geeignet ist. Und das ist im Zweifelsfalle sehr schwer. Woher wil ein Außenstehender wissen, warum der Betreuer so und nicht anders handelt ? Vielleicht war der Betreute schon einmal in einem Heim und hat es dort nicht ausgehalten ? Vielleicht sind schon ganz viele Therapieversuche gescheitert, von denen andere nichts wissen, und der Betreuer hat resigniert ? Man kann den Kontakt mit dem Betreuer suchen, oder mit dem Gericht. Aber kein Außenstehender hat ein Recht auf Information. Das bedeutet im schlimmsten Fall, dass man auf eine Beschwerde bei Gericht noch nicht einmal eine Antwort bekommt. Es besteht einfach kein Rechtsanspruch darauf. Insgesamt sieht es nicht gut aus. In diesem Forum wurde ein ähnliches Theman erst vor kurzer Zeit diskutiert, einfach mal die Suchfunktion bemühen. Gruss Andreas |
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#5 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 25.02.2008
Beiträge: 78
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Wieso geht mein beitrag an der Realität vorbei?
Ich sagte lediglich, das der Betreute rechtlich nicht eingeschränkt ist, nicht bevormundet ist und somit alles selbst regeln könnte. Ob er das faktisch auch kann, darüber habe ich ja nichts geschrieben, das habe ich gefragt. Sicher liegt die Vermutung Nahe, das er es nicht kann, sonst hätte er keine Betreuung. Aber auszuschließen ist es auch nicht. Wenn er sich selbst, ggf. mir Hilfe von Freunden, um sich selbst kümmern möchte und eine Wohnstätte suchen will, in der er sich wohler fühlt, dann kann man das doch nur begrüssen. Damit ist er aktiver und lebenskompetenter als so mancher Betreuter und auch als so mancher unbetreute Zeitgenosse, der sich in sein Schicksal ergeben hat. Zitat:
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Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. Bevor Ihr aufgrund meiner Informationen handelt, solltet Ihr weiteren Rechtsrat einholen. Für konkrete Rechtsfragen solltet Ihr die Hilfe eines Anwalts oder Steuerberaters in Anspruch nehmen. Nur Anwälte und Steuerberater geben verbindliche Rechtsauskunft, für die sie auch einzustehen haben. |
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#6 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 16.04.2009
Beiträge: 3
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Zitat:
das war genau meine Frage: ich kenne denjenigen, um den es geht nicht gut; genau so wenig kenne ich mich in der Rechtslage diesbezüglich aus. Daher dachte ich, es wäre eine Möglichkeit, den Fall einmal in einem Forum anzusprechen, um zu gucken, was denn nun am Besten wäre. Ich habe selbst auch gar nicht soo viele Informationen, dass ich überhaupt eine Beurteilung oder so etwas darüber verfassen könnte, ich habe einfach nur gesehen: der Person geht es im Moment richtig mies, sie kann (auch nach eigener Aussage) nicht alleine wohnen und hat niemanden, der sich wirklich um sie kümmert. Gerade nach den Krampfanfällen in letzter Zeit denke ich, dass da irgendetwas gemacht werden muss: es kann ja nicht angehen, dass der Mann einen Anfall erleidet und dann die ganze Nacht auf dem Boden liegt und nicht mal jemand benachrichtigt werden kann, da er nicht an das Telefon heran kommt. Also bitte nicht falsch verstehen: Ich möchte mich nicht in irgendeine Sache hereinverwickeln lassen oder einmischen oder sonst irgendwas. Ich will nur wissen, ob ich ihm in irgendeiner Form helfen kann bzw. ob es irgendeine Möglichkeit gibt, dass er zumindest wieder zurück in das Betreute Wohnen kommt (was auch sein Wunsch ist). Danke noch mal für die Aufmerksamkeit und falls sich etwas Neues ergibt, werde ich es posten ![]() Bis dahin, Anfänger |
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#7 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Dieburg
Beiträge: 252
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Hallo Anfänger,
ich wünsche Dir jedenfalls, dass Dir Deine Hilfsbereitschaft erhalten bleibt und dass Du Wege findest, dem Mann behiflich zu sein. Du scheinst eine Kultur des Hinschauens zu pflegen und Dich dann selbst in die Verantwortung zu nehmen. So würde ich mir die ganze Gesellschaft wünschen (mich auch). Ich würde ebenfalls empfehlen, den Kontakt zur Betreuerin zu suchen. Vielleicht nicht gleich verbunden mit der Botschaft "sie machen hier alles falsch und kümmern sich um nichts" Vielleicht eher verbunden mit dem Angebot, ein wenig mitzuhelfen. Die meisten erfahrenen Betreuer wissen, dass Bekannte und Angehörige wichtige Ressourcen zur Wahrung/Herbeiführung des Wohles der Betreuten sein können. Ich nehme das Gespräch mit diesen Leuten immer zunächst gerne an. Sollte ich unlautere Motive entdecken, kann ich immer noch ganz betreuermäßig den Kommunikationshahn abdrehen. Das ist aber nur Lösung B. Soviel wir hier im Forum leider auch über unsere Erfahrungen mit geldgierigen oder machthungrigen Angehörigen und falschen Freunden unserer Betreuten berichten können/müssen: es gibt sie, die netten, ehrelichen, hilfsbereiten und zivilcouragierten Nachbarn und Verwandten. Und gute Kooperation mit ihnen macht die Betreuung besser und effektiver führbar. Wie gesagt: ich denke, die meisten wissen das. Ich sage es nur nochmal an dieser Stelle, um Dir Mut zu machen, Kontakt zu der Betreuerin zu suchen. Grüße, Flafluff. |
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#8 |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
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Ich finde Flafluff hat das toll auf den Punkt gebracht!Hallo "Anfänger", Du hast bemerkt, dass Du den Mann noch nicht so gut kennst und vielleicht stellen sich einige Dinge doch etwas anders dar, als es momentan den Anschein macht. Warum ist er z.B. von einem betreuten Wohnen in die eigene Wohnung gezogen, warum sollte die Betreuerin die Einwilligung für ein CT verweigert haben, ect... Ich möchte damit sagen, dass die Wahrnehmung der Betroffenen manchmal mit der Realität auseinanderklafft, was gar nicht mutwillig passiert. Für Notfälle könnte man z.B. ein Hausnotrufgerät anschaffen, bei dem Anbieter einen Schlüssel hinterlegen, damit die Helfer im Notfall jederzeit in die Wohnung kommen können. Ein Betreuer kann nicht 24 Std. erreichbar sein. Nach Feierabend habe ich z.B. ein Notfallhandy, auf dem die Leute ab und zu auch eine Nachricht hinterlassen müssen, weil ich z.B. ganz einfach unter der Dusche stehe oder im Kino sitze. Aber ich kann für die größtmöglichste Sicherheit vor Ort sorgen. Wir sind ja keine tatsächlichen Betreuer, wie z.B. die Bezugsbetreuer in Einrichtungen, sondern vielmehr eine rechtliche Vertretung. Vielleicht sprichst Du die Betreuerin, wie von Flafluff schon vorgeschlagen, einfach mal an. Wie schon erwähnt, kann jeder Betreuer für echte Hilfe und Unterstützung aus dem Umfeld dankbar sein, weil es auch eine Entlastung darstellt. |
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#9 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,903
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Hallo zusammen,
da will ich mich mal gleich Tina, Flafluff und Gletscher anschliessen. Genau so sollte es in Betreuungen funktionieren. Abgesehen von dem guten Tip mit dem Hausnotruf würde ich mir Anbieter fürs Betreute Wohnen mit ins Boot holen. Davon gibt es in grösseren Städten in der Regel mehrere, man/jeder kann einen unverbindlichen Infotermin vereinbaren und die kommen zum Erstgespräch dann ins Haus- und nehmen auch gleich eine Einschätzung vor ob das Betreute Wohnen Sinn macht. Damit hat man schon mal gleich auch einen Verbündeten ohne dass damit der Krieg ausgebrochen wäre. Nochmal ganz grundsätzlich, Betreuung heisst nicht dass der derjenige ab sofort bewegungsunfähig gemacht worden wäre. Alles was er selbst regeln kann soll er selbst regeln. Wir "springen" bei- im wahrsten Sinne des Wortes- wenns nicht klappt oder zu kompliziert und unübersichtlich wird. Und sind natürlich da alleine zuständig wo jemand krankheitsbedingt gar nichts mehr blickt. Nur Mut, Grüsse M. Mohr |
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#10 |
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Angehörige
Registriert seit: 24.02.2007
Beiträge: 112
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Hallo Anfänger,
genauso wie jeder Bürger eine Betreuung bei einer Behörde anregen kann, wenn er etwa den Eindruck hat, dass jemand in seiner Nachbarschaft nicht mehr alleine zurecht kommt, genauso hat er wohl das Recht, sich an eine Behörde zu wenden, wenn er den Eindruck hast, dass sich um eine hilfsbedürftige Person zu wenig gekümmert wird. Niemand kann verlangen, dass man sich selbst erst alle möglichen Detailkenntnisse aneignen muss, bevor man entsprechend aktiv wird. Und so wie es leider geldgierige und machthungrige Angehörige gibt, gibt es wohl leider auch Betreuer, die sich zu wenig kümmern. Und wenn ich den Verdacht habe, dass dem so ist, muss ich diesen Verdacht nicht in Eigeninitiative selbst aufklären sondern kann mich mit entsprechenden Hinweisen an entsprechende Stellen wenden mit der Bitte, diesen Verdacht zu prüfen. |
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