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Umzug mit unter Betreuung stehendem Sohn - Wer kann mir raten?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Umzug mit unter Betreuung stehendem Sohn - Wer kann mir raten? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich werde zwecks neuem Job in eine andere Stadt ziehen.600 Km entfernt. Mein Sohn, inzwischen erwachsen, mit eigener Wohnung steht ...


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Alt 07.05.2009, 22:20   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 07.05.2009
Beiträge: 3
Frage Umzug mit unter Betreuung stehendem Sohn - Wer kann mir raten?

Ich werde zwecks neuem Job in eine andere Stadt ziehen.600 Km entfernt. Mein Sohn, inzwischen erwachsen, mit eigener Wohnung steht unter Betreuung, da er psychisch krank ist. Er war schon mehrfach in der Psychatrie. Ich liebe ihn sehr. Daher möchte ich ihn nicht alleine hier zurücklassen, da er außer mir keine Bezugsperson hat. Aber ich weiß nicht, ob sein Betreuer oder der Richter zustimmen werden. Mit welchen Argumenten muß man dort vorgehen?
gina ist offline  
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Alt 08.05.2009, 06:49   #2
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,903
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Hallo gina,

ein Betreuter kann grundsätzlich erst mal umziehen wohin er möchte.

Teilen Sie der Betreurin Ihres Sohnes die Umzugspläne mit und besprechen Sie sich mit ihr, das halte ich für das Wichtigste.

Allerdings fehlen noch einige Infos um Ihnen wirklich raten zu können:
Eine wichtige Frage wird sein, wo soll Ihr Sohn dort wohnen? Die Betreuerin wird kaum in der Lage sein an einem 600 km entfernten Ort eine Wohnung zu finden und anzumieten, aber auch das hängt von den Gegebenheiten und vielleicht der Möglichkeit einen Makler einschalten zu können ab.
Ist die ARGE jetzt finanziell für Ihren Sohn zuständig? Die hätten bei einem Umzug mehr mitzureden wie ein Gericht z.B.
Wie wichtig ist evtl. eine tägliche Versorgung wegen Medikamentengabe usw.
Braucht er die sog. Tagesstruktur?

Das Vorgehen wegen dem Umzug hängt insgesamt sehr vom Gesundheitszustand Ihres Sohnes ab und wie intensiv er betreut werden muss. Wenn dieser allem nicht entgegen steht dann wird
das Gericht nach dem Umzug das neue zuständige Amtsgericht über den Zuzug informieren, das Verfahren an den neuen Wohnort abgeben und klären welcher Betreuer vor Ort die Betreuung weiterführen kann.

Grüsse
M. Mohr
michaela mohr ist offline  
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Alt 08.05.2009, 17:17   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 07.05.2009
Beiträge: 3
Standard An Michaela Mohr

Danke für Ihre Antwort.

Richtig, er hat dort noch keine Wohnung. Ich würde ihn bis dahin aufnehmen. Ich habe gedacht, daß dort ein neuer Betreuer ihm behilflich sein kann, zwecks einer neuen Unterkunft. Auch will ich alles in meiner Macht stehende tun, um ihm zu helfen.
Zur Zeit kommt 3x täglich der Pflegedienst zu ihm, zwecks der Medikamenteneinnahme und gelegentlicher Blutabnahme.
Aber richtig ist, daß er zur Zeit Hartz 4 abhängig ist, und somit die ARGE für ihn zuständig ist. Der Betreuer arbeitet gerade darauf hin, der ARGE zu beweisen, daß mein Sohn arbeitsunfähig ist, damit er von der ARGE wegkommt. Eine psychologische Untersuchung der ARGE ist angesetzt. Steht aber noch aus.
gina ist offline  
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Alt 11.05.2009, 21:26   #4
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
Standard

Hallo Gina,

Du soltest in diesem Fall unbedingt engen Kontakt zum Betreuer halten und Dich mit ihm abstimmen. Insbesondere die psychologische Untersuchung des JobCenters solltet ihr noch abwarten, da der Übergang in einen neuen Zuständigkeitsbereich nicht ganz unproblematisch ablaufen kann.

Wenn Dein Sohn noch keine 25 Jahre alt ist und am neuen Ort zu Dir zieht, dann kann es bei einer erneuten Wohnungsanmietung /Auszug Probleme mit dem JobCenter geben. Ihr solltet auch für diesen Fall schon jetzt Rücksprache mit dem dann zuständigen Amt aufnehmen und die geplanten Schritte abklären.

Außerdem mußt Du bedenken, daß der Betreuerwechsel nicht unbedingt von Jetzt auf Gleich vonstatten geht. Die Mühlen der Justiz mahlen mitunter langsam. D.h. Du hast am neuen Ort zunächst niemanden an Deiner Seite, der Deinen Sohn unterstützt. Neben der Belastung mit Deinem neuen Job kommen auch einige organisatorische Sachen für Deinen Sohn auf Dich zu. Der jetzige Betreuer wird auf die Entfernung nicht mehr viel machen können und wollen.

Viel Glück
Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

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Kohlenklau ist offline  
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Alt 13.05.2009, 13:59   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 07.05.2009
Beiträge: 3
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Hallo Kohlenklau,danke für Deine Antwort.

Ja die psychologische Untersuchung wollen wir auf jeden Fall abwarten. Ich will meinen Sohn ohnehin erst später nachholen, denn ich muß mich erst selbst am neuen Wohnort einfinden.
Habe schon bei der ARGE angefragt. (Mein Sohn ist 29) Dort sagte man mir er brauche eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (???), die bekäme man bei der Stadt. Und wie das wäre, da würden ja Umzugskosten anfallen. Um die Umzugskosten geht es mir aber nicht, die könnte ich auch selbst tragen. Ich wollte mich nur einmal im Vorfeld erkundigen. Ansonsten bekam ich keine Tipps von der SB. Sie verwies auf den Betreuer.

Güße
Gina
gina ist offline  
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angehörige, betreuerwechsel, umzug

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