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gesetzliche Betreuung

 

Aufhebung der gesetzlichen Betreuung

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Hallo, ich bin neu hier und habe ein Problem mit der gesetzlichen Betreuerin. Ich war letztes Jahr in der Psychiatrie ...


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Alt 15.05.2009, 21:01   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.05.2009
Beiträge: 44
Standard Aufhebung der gesetzlichen Betreuung

Hallo, ich bin neu hier und habe ein Problem mit der gesetzlichen Betreuerin.

Ich war letztes Jahr in der Psychiatrie und habe eine gesetzliche Betreuerin ( Betrufsbetreuerin) bekommen. Bisher hat sie nur hinter meinem Rücken, meinen Hausarzt kontaktiert und wollte wissen zu welchem Psychiater ich gehen würde. Sie rief dann mehrere Psychiater an. Ich bat sie dies zu unterlassen. Ich habe diese Betreuerin für Gesundheit und Aufenthalt bekommen. Nun habe ich drei Atteste, eins bescheinigt, dass ich den Alltag auch gut ohne sie hinbekomme und ist aus der Rehaklinik, in der ich 10 Wochen war, diese sahen das total überflüssig. Eins habe ich vom Psychiater, der bescheinigt, dass ich emotional stabil bin und voll geschäftsfähig. Der Hausarzt ist auch der Meinung, dass ich das nicht brauche.

Die Betreuerin sagt nun in ihrer Stellungnahme, dass ich vehement gegen die Betreuung bin und ich mit der Krankheit überfordert wäre. Von sich aus hat die Betreuerin nicht einmal angerufen und ich habe ihr alles mitgeteilt, Abbruch Therapie, Rehaantrag, Wiederspruch, Aufenthalt, usw..
Muss ich mir das gefallen lassen, obwohl sie dies nicht belegen kann?
Muss die Betreuung aufgehoben werden?
Übrigens in der Klinik wollte ich Akteneinsicht, dies hat sie auch nicht gestattet, jetzt gibt es einen unbefriedigenden Arztbrief.
Außerdem wollte ich nicht mit den Medikamenten behandelt werden, das sagte ich vorher schon und mir wurden sie durch zwang verabreicht. Ich wurde dadurch retraumatisiert und leide heute noch an den Folgen.
Wer ist jetzt dafür haftbar?

Danke
viele Grüße
ghostwriter
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Alt 16.05.2009, 19:48   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
Standard

Hallo ghostwriter,

die von Dir beschriebene Problematik haben wir hier im Forum schon mehrmals gelesen. Ich möchte Dich vorab darauf hinweisen, dass wir weder für die Einrichtung der Betreuung verantwortlich sind, noch konkrete Hilfestellung dabei geben können, die Betreuung wieder zurückzunehmen. Du kannst hier formale Antworten bekommen, die aber möglicherweise nicht Deine Intention stützen. Das nur vorab.
Vielleicht meldest Du Dich für den geschlossenen Bereich an. Dort schreiben ebenfalls unter Betreuung stehende Menschen, die Dir mit ihren eigenen Erfahrungen etwas Unterstützung geben können. Dort kann man seine Unsicherheiten, Ängste und Ohnmachtsgefühle artikulieren und auch einfach mal Dampf ablassen.

Zitat:
Die Betreuerin sagt nun in ihrer Stellungnahme, dass ich vehement gegen die Betreuung bin und ich mit der Krankheit überfordert wäre.
Warum hat die Betreuerin eine Stellungnahme abgegeben? Hast Du einen Antrag auf Aufhebeung der Betreuung gestellt oder wurde die Betreuung zunächst vorläufig eingerichtet? Die Betreuerin hat ihre Meinung kundgetan, dazu ist sie verpflichtet.

Zitat:
Von sich aus hat die Betreuerin nicht einmal angerufen und ich habe ihr alles mitgeteilt, Abbruch Therapie, Rehaantrag, Wiederspruch, Aufenthalt, usw..
Muss ich mir das gefallen lassen, obwohl sie dies nicht belegen kann?
Muss die Betreuung aufgehoben werden?
Wenn die Betreuerin eine Stellungnahme abgibt, dann wird sie ihre Ausführungen in welcher Form auch immer begründen (s.o.). Ob die Aussagen nicht belegt sind, ist mglw. Deine Interpretation. Die Würdigung der Stellungnahme übernimmt der Adressat der Stellungnahme, wenn es sich um die Aufhebung oder Verlängerung der Betreuung handelt der Richter.
Ob die Betreuung aufgehoben oder verlängert wird, entscheidet ein Richter. Dazu zieht er u.a. die von Dir genannten Unterlagen hinzu, wenn Du diese in das Verfahren einbringst. I.d.R. wird auch noch ein fachärztliches Gutachten in Auftrag gegeben.

Die Haftungsfrage bzgl. der Medikamentengabe ist schwierig. zunächst müßte ja bewiesen werden, dass diese Art der Behandlung unsachgemäß war. Da sicherlich ein richterlicher Beschluß zur Verabreichung vorlag, wird die Beweisführung sehr schwer. Da kann i.d.R. nur ein Rechtsanwalt weiterhelfen.

Gruß
Kohlenklau
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Alt 16.05.2009, 21:06   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.05.2009
Beiträge: 44
Standard

Hallo Kohlenklau,

erstmal Danke für Deine Antwort.

Ja ich habe einen Antrag auf Aufhebung der Betreuung gestellt, weil sie mir nichts bringt, sondern ich nur noch eine jemanden im Schlepptau habe. Die Klinik, in der ich war, hat mich hierbei auch unterstützt, da ich neben einer wahrscheinlichen Psychose noch eine posttraumatische Belastungsstörung habe.
Und die Ohnmachtsgefühle, die ich hierdurch bekomme sind kontraindiziert. Außerdem ist es therapeutisch nicht notwendig, dass ich eine Betreuung habe.

Ich habe eine Stellungnahme zur Stellungnahme abgegeben, inder ich geschrieben habe, über was ich sie alles unterrichtet habe.
Sie gab an es gab nur informelle Gespräche.

Kann ich mich eigentlich schon für den betroffenen Bereich freischalten lassen, ich habe hier ja jetzt nur ein Beitrag geschrieben.

viele Grüße
ghostwriter
ghostwriter ist offline  
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Alt 16.05.2009, 21:17   #4
sternfee
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

hallo gshotwrtier,

Zitat:
Zitat von ghostwriter Beitrag anzeigen
Kann ich mich eigentlich schon für den betroffenen Bereich freischalten lassen, ich habe hier ja jetzt nur ein Beitrag geschrieben.

viele Grüße
ghostwriter
wnen du du dchi vorstelslt.

grus srtfnee
 
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Alt 16.05.2009, 21:24   #5
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
Standard

Hallo ghostwriter,

für den Bereich der unter Betreuung stehenden Menschen kannst Du Dich sofort freischalten lassen. Du mußt Dich auch nicht im offenen Bereich vorstellen (sorry sternfee). Du mußt Dich allerdings nach der Freischaltung im geschlossenen Bereich der unter Betreuung stehenden Menschen vorstellen.

Gruß
Kohlenklau
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Alt 16.05.2009, 21:26   #6
sternfee
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Kohlenklau Beitrag anzeigen
Hallo ghostwriter,

für den Bereich der unter Betreuung stehenden Menschen kannst Du Dich sofort freischalten lassen. Du mußt Dich auch nicht im offenen Bereich vorstellen (sorry sternfee). Du mußt Dich allerdings nach der Freischaltung im geschlossenen Bereich der unter Betreuung stehenden Menschen vorstellen.

Gruß
Kohlenklau
amcht ncihts, shcon gut, shcdae eiegdntlihc ...

gruss srtfnee
 
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Alt 16.05.2009, 21:29   #7
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
Standard

Zitat:
Zitat von sternfee Beitrag anzeigen
shcdae eiegdntlihc ...
Ach sternfee, manche Gäste möchten eben im offenen Bereich nicht viel von sich erzählen. Das sollten wir akzeptieren. Ich finde es ok. Bei Betreuern ist es ja anders.
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Alt 16.05.2009, 21:29   #8
sternfee
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Kohlenklau Beitrag anzeigen
Ach sternfee, manche Gäste möchten eben im offenen Bereich nicht viel von sich erzählen. Das sollten wir akzeptieren. Ich finde es ok. Bei Betreuern ist es ja anders.
sorr yeinfahc...
 
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Alt 12.08.2009, 20:00   #9
Forums-Azubi
 
Benutzerbild von Auroshika
 
Registriert seit: 30.06.2009
Ort: Straubing, Niederbayern
Beiträge: 46
Standard

wir sind auch unsicher, was wir jetzt machen sollen. Meine Tochter hatte eine Betreuerin, mit der sie nicht zurechtkam, jetzt hat sie einen anderen Betreuer bekommen, der sehr sympathisch ist.

Die Betreuung für meine Tochter wurde beantragt, weil sie nicht zum Arzt ging, ihr Tagesrhythmus total durcheinander war, sie keinerlei Interesse hatte, mal was zu unternehmen.

Nach dem Aufenthalt in der Klinik hat sich das deutlich gebessert, sie geht regelmässig zu den Ärzten, geht früh ins Bett und unternimmt auch etwas, z. B. spazierengehen, mit mir einkaufen usw.

Sie meint, es wäre keine Betreuung mehr notwendig, denn Arbeit und eine Wohnung suchen schafft sie auch alleine.

Was kann sie jetzt tun, dass die Betreuung aufgehoben wird?

Danke
Auroshika ist offline  
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Alt 12.08.2009, 20:25   #10
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Dieburg
Beiträge: 252
Standard

Hallo,

Deine Tochter kann das formlos bei Gericht beantragen. Das muss nicht mal schriftlich sein, sondern kann auch zur Niederschrift mündlich bei Gericht erfolgen.
Der Betreuer kann das übrigens auch machen, falls er der gleichen Auffassung ist.
Ein ärztliches Attest/eine fachärztliche Stellungnahme sollte beiliegen, ansonsten wird sie nachgefordert. Sollte die Angelegenheit strittig sein, wird vermutlich ein Gutachten in Auftrag gegeben.
Auf jeden Fall wird sich das Gericht aber der Sache annehmen.

Ganz nebenbei: vielleicht ist es empfehlenswert, nicht sofort die Aufhebung der Betreuung zu beantragen sobald die Dinge wieder besser laufen, sondern erst mal abzuwarten, wie stabil das Ganze ist. Ein guter Betreuer wird mehr und mehr in den Hintergrund treten, wenn Kompetenzen des Betreuten wiederhergestellt sind, kann dann aber immer noch eine Zeit lang als eine Art Schutzschirm in diesem Hintergrund vorhanden bleiben.

Grüße,
Flafluff.

Geändert von Flafluff (12.08.2009 um 20:31 Uhr)
Flafluff ist offline  
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