Dies ist ein Beitrag zum Thema das gibt Ärger im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich habe mir vor ca. 2 Jahren selbst eine gesetzliche Betreuung geholt.Irgendwie komme ich aber nicht klar.
Neben vielen persönlichen ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 29.05.2009
Ort: NRW
Beiträge: 11
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Ich habe mir vor ca. 2 Jahren selbst eine gesetzliche Betreuung geholt.Irgendwie komme ich aber nicht klar.
Neben vielen persönlichen und wirtschaftlichen Baustellen ist mir nun klar geworden, dass ich auch noch kaufsüchtig bin...die Betreuerin hat die Gesundheits-und Vermögensfürsorge und Einwilligungsvorbehalt. Ich bin ziemlich sauer auf mich, was mir aber nicht weiterhilft..habe viele Sachen bestellt und behalten, zu spät zum Zurückschicken. Wollte das gerade mit meiner Betr. klären, nehme mir das schon seit Wochen vor, aber sie hatte wieder keine Zeit. Wollte ihr nun einen Brief schreiben und alle Papiere dazutun. Bin so hilflos und habe schreckliche Angst. Sie enttäuscht zu haben. Nicht offen gewesen zu sein. Aber ich will jetzt von vorne anfangen, so geht es nicht weiter. Habe ich mich strafbar gemacht?? Bitte seid etwas vorsichtig mit Vorwürfen, wenn möglich..bin schon zu mir selbst so hart. Für jede Information dagegen bin ich sehr dankbar. LG |
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#2 | |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
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Zitat:
ich denke, dass sich Ihre Betreuerin hierfür schon die Zeit nehmen muss - dafür ist sie schließlich da. Eine evt. Enttäuschung sollte sie auch verkraften können. Es ist gut, dass Sie Ihr Fehlverhalten einsehen und Ihre Probleme in den Griff kriegen wollen. mfg carlos |
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#3 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
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Hallo,
den Einwilligungsvorbehalt in der der Vermögenssorge hast Du ja vermutlich aus diesem Grund bekommen bzw. selbst beantragt, oder? Zitat:
Dafür ist sie da.Natürlich ist es immer besser gleich ehrlich und offen zu sein, aber auch unter diesen Umständen wird Dir nix Schlimmeres passieren. Um das Gespräch mit Deiner Betreuerin und evtl. eine "Standpauke" wirst Du nicht herum kommen. Du hast selbst die Betreuung beantragt, um Dir helfen zu lassen, aber dadurch ist Dein Konsumverhalten ja nicht automatisch ein anderes geworden und Du bist fehlerfrei. Besprich das mit Deiner Betreuerin und fange einfach noch einmal von vorne an. |
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#4 |
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Einsteiger
Registriert seit: 29.05.2009
Ort: NRW
Beiträge: 11
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danke erstmal, aber ich habe doch noch FRagen:
aber wie läuft das dann mit der Bezahlung?? habe ich mich strafbar gemacht? |
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#5 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 383
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Dafür hast Du ja den Einwilligungsvorbehalt bekommen, d.h. rein rechtlich sind die Verträge eigentlich nicht zustande gekommen. Pech, für die Verkäufer!
D.h. wenn Du nun offen mit Deiner Betreuerin sprichst, kann diese die Verträge/Bestellungen rückgängig machen, bzw. als nichtig erklären. In einem ähnlichen Fall konnte ich einige der bestellten Sachen zurücksenden (auch noch nach Wochen), somit wurden die Verkäufer nicht weiter geschädigt. |
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| einwilligungsvorbehalt, kaufsucht |
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