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Egoistische Entscheidungen einer Betreuerin

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Das Problem hat sich nach einem guten Gespräch erledigt - vielen Dank für die Hilfe...


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Alt 06.06.2009, 21:32   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 06.06.2009
Beiträge: 3
Standard ...

Das Problem hat sich nach einem guten Gespräch erledigt - vielen Dank für die Hilfe

Geändert von salimchen8029 (09.06.2009 um 22:12 Uhr) Grund: Das Problem hat sich nach einem guten Gespräch erledigt - vielen Dank für die Hilfe
salimchen8029 ist offline  
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Alt 07.06.2009, 07:59   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
Standard

Hallo,

die erste Frage ist, ob für Ihre Mutter eine rechtliche Betreuung besteht. D. h., ob vom Amtsgericht eine Betreuung eingerichtet wurde.

Falls dies der Fall ist, können Sie sich unter Schilderung des Sachverhaltes an das zuständige Gericht werden.

Sollte dies nicht so sein, wäre eher der zivil- bzw. strafrechtliche Weg zu beschreiten.

Gruß

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 07.06.2009, 09:28   #3
Angehörige
 
Registriert seit: 24.02.2007
Beiträge: 112
Standard

Hallo Salimchen,

ich gehe davon aus, dass Ihre Schwester die rechtliche Betreuung einschließlich Aufenthaltsbestimmung hat. Ihre Schwester muss Ihnen selbstverständlich erlauben, Ihre Mutter zu besuchen. Sie muss Ihnen auch ermöglichen, mit Ihrer Mutter zu telefonieren.

Entscheidend ist immer, was Ihre Mutter wünscht, und es hört sich so an, dass sie sich sehr wohl dazu noch äußern kann.

Ihre Schwester muss sich eine Genehmigung beim Amtsgericht holen, bevor sie die Wohnung Ihrer Mutter auflöst. Ich würde nachforschen, ob sie dies getan hat.

Mir scheint das Problem zu sein, welche Möglichkeiten denn für Ihre Mutter bestehen. Offenbar war die bestehende Situation für sie ja so nicht mehr viel länger tragbar. Ich vermute, Ihre Mutter hat das ähnlich empfunden und hat deshalb ohne größeren Widerstand diese Umzugsaktion mitgemacht.

Ich würde folgende Fragen klären: Nimmt Ihre Schwester Ihre Mutter zu sich und trauen sie ihr zu, dass sie gut für Ihre Mutter sorgen kann? Was wäre die Alternative? Könnte Ihre Mutter weiter in ihrer Wohnung bleiben oder müsste sie in ein Heim vor Ort? Und das Entscheidende: Was wäre Ihrer Mutter lieber?


Ihre Schwester hat ja vermutlich auch nur auf eine sich zuspitzende Situation reagiert. Allerdings ist die Art und Weise wenig akzeptabel.

Vielleicht sollte sich Ihre Schwester darüber im Klaren sein, dass, je mehr Streit zwischen Ihnen beiden besteht, und es zu entsprechenden Beschwerden Ihrerseits beim Vormundschaftsgericht kommt, umso eher droht die Gefahr, dass ein externer Betreuer eingesetzt wird. (Dann könnte Ihre Schwester möglicherweise mal selbst erleben, wie es sich anfühlt, wenn ein Betreuer der eigenen Mutter die Kommunikation verweigert.) Vermutlich wollen Sie beide dies nicht.

Wenn Sie den Eindruck haben, dass die Wünsche Ihrer Mutter immer wieder durch Ihre Schwester missachtet werden, würde ich damit aber sehr wohl beim Vormundschaftsgericht vorsprechen.

Ideal wäre, wenn Sie mit Ihrer Schwester und Ihrer Mutter gemeinsam alle Möglichkeiten durchsprechen würden, wie es für Ihre Mutter weitergehen kann. Für Sie beide als Schwestern sollte es nur um das Wohl und die Wünsche Ihrer Mutter gehen. Und dafür sollten Sie sich zusammenraufen.
abend ist offline  
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Alt 07.06.2009, 12:36   #4
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Registriert seit: 06.06.2009
Beiträge: 3
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Vielen lieben Dank für die ausführlichen Antworten. Nur noch eine kurze Frage: gibt es die Möglichkeit einer gemeinsamen Betreung oder wäre die Alternative nur ein externer Betreuer?
salimchen8029 ist offline  
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Alt 07.06.2009, 13:33   #5
Angehörige
 
Registriert seit: 24.02.2007
Beiträge: 112
Standard

Wenn ich das recht verfolgt habe: Manche hier sagen, ja, das geht. Andere sagen, dass man dafür kaum Chancen hat.

Wenn das Gericht den Eindruck hat, dass der Grund dafür, dass da zwei Schwestern gemeinsam die Betreuung zugeteilt werden soll, der ist, weil es da chronische Konflikte und Meinungsverschiedenheiten zwischen den beiden gibt, kann ich mir nicht vorstellen, dass man dem nachkommt.

Erfolgschancen hätte das vermutlich nur, wenn Ihr gemeinsam das beantragt und schon gewisse Vorstellungen habt, wie Ihr diese Aufgabenbereiche - bei guter Verständigung miteinander - aufteilen wollt.

Das sind jetzt aber nur meine zwei Cents, also Vermutungen von mir.
abend ist offline  
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Alt 09.06.2009, 22:05   #6
Gesperrt
 
Registriert seit: 06.06.2009
Beiträge: 3
Standard Vielen Dank für die Hilfe

Nach dem heutigen Gespräch mit meiner Schwester weiß ich, dass ihre Handlung nur gut gemeint war. Es hat sich alles zum Geuten gewendet.
salimchen8029 ist offline  
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Alt 11.06.2009, 10:40   #7
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Registriert seit: 05.06.2009
Beiträge: 5
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Zitat:
Zitat von abend Beitrag anzeigen
Hallo Salimchen,

ich gehe davon aus, dass Ihre Schwester die rechtliche Betreuung einschließlich Aufenthaltsbestimmung hat. Ihre Schwester muss Ihnen selbstverständlich erlauben, Ihre Mutter zu besuchen. Sie muss Ihnen auch ermöglichen, mit Ihrer Mutter zu telefonieren.

Entscheidend ist immer, was Ihre Mutter wünscht, und es hört sich so an, dass sie sich sehr wohl dazu noch äußern kann.

Ihre Schwester muss sich eine Genehmigung beim Amtsgericht holen, bevor sie die Wohnung Ihrer Mutter auflöst. Ich würde nachforschen, ob sie dies getan hat.

Mir scheint das Problem zu sein, welche Möglichkeiten denn für Ihre Mutter bestehen. Offenbar war die bestehende Situation für sie ja so nicht mehr viel länger tragbar. Ich vermute, Ihre Mutter hat das ähnlich empfunden und hat deshalb ohne größeren Widerstand diese Umzugsaktion mitgemacht.

Ich würde folgende Fragen klären: Nimmt Ihre Schwester Ihre Mutter zu sich und trauen sie ihr zu, dass sie gut für Ihre Mutter sorgen kann? Was wäre die Alternative? Könnte Ihre Mutter weiter in ihrer Wohnung bleiben oder müsste sie in ein Heim vor Ort? Und das Entscheidende: Was wäre Ihrer Mutter lieber?


Ihre Schwester hat ja vermutlich auch nur auf eine sich zuspitzende Situation reagiert. Allerdings ist die Art und Weise wenig akzeptabel.

Vielleicht sollte sich Ihre Schwester darüber im Klaren sein, dass, je mehr Streit zwischen Ihnen beiden besteht, und es zu entsprechenden Beschwerden Ihrerseits beim Vormundschaftsgericht kommt, umso eher droht die Gefahr, dass ein externer Betreuer eingesetzt wird. (Dann könnte Ihre Schwester möglicherweise mal selbst erleben, wie es sich anfühlt, wenn ein Betreuer der eigenen Mutter die Kommunikation verweigert.) Vermutlich wollen Sie beide dies nicht.

Wenn Sie den Eindruck haben, dass die Wünsche Ihrer Mutter immer wieder durch Ihre Schwester missachtet werden, würde ich damit aber sehr wohl beim Vormundschaftsgericht vorsprechen.

Ideal wäre, wenn Sie mit Ihrer Schwester und Ihrer Mutter gemeinsam alle Möglichkeiten durchsprechen würden, wie es für Ihre Mutter weitergehen kann. Für Sie beide als Schwestern sollte es nur um das Wohl und die Wünsche Ihrer Mutter gehen. Und dafür sollten Sie sich zusammenraufen.

hallo aus berlin
ich freue mich das es noch vormundschaftgerichte gibt die beschwerden nachgehen, in berlin läuft es wohl bissel anders.
ich als betreuerrin für unsern freund laufe hier seid 6 jahren gegen windmühlen.habe gesundheit und aufenthalt für einen freund der ein mehramilienhaus besitzt mit gewerbe. der berufsbetreuer der das finanziele macht hat sucht nicht mal das gespräch mit ihn.
mit gerwebe mietschuldner werden immer wieder verträge gemacht . nun sind alle diese weg . haufen schulden hintelassen und nun verkauft der anwalt unsern freund sein elternhaus. als er das erfuhr bekam er den abend ein infarkt(drei beipässe) nun 90% schwerbehindert .
ich glaube wir müsten in ein anderres bundesland ziehen damit ihn vieleicht wieder bissel menschenwürde zukommt. in berlin scheint es irgenwie nicht möglich(schreiben ans landgericht, betreuervereine und was es so alles gibt nichts geholfen)

bin froh das deine erfahrung bestimmt anders ist

mit freundlichen gruss sabine
ps. sorry das ich vieleicht einige fehler habe in der gramatik und so aber ich habe schon soviel geschrieben an behörden kann nicht mehr
xsabineberlinx ist offline  
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Alt 11.06.2009, 22:47   #8
Einsteiger
 
Registriert seit: 07.06.2009
Beiträge: 17
Standard

Zitat:
Zitat von xsabineberlinx Beitrag anzeigen
.
mit gerwebe mietschuldner werden immer wieder verträge gemacht . nun sind alle diese weg . haufen schulden hintelassen und nun verkauft der anwalt unsern freund sein elternhaus. als er das erfuhr bekam er den abend ein infarkt(drei beipässe) nun 90% schwerbehindert .
Hallo!

Um deine Beanstandungen nachvollziehen und dir (vielleicht) Ratschläge geben zu können, solltest du die oben zitierten Aussagen etwas genauer erläutern.
Der Betreuer ist zur jährlichen Rechnungslegung verpflichtet. Wenn dein Freund meint, dass der Betreuer mit dem Vermögen deines Freundes falsch gewirtschaftet hat, schlage ich vor, dass er sich zunächst einmal die letzte Rechnungslegung ansieht.
Morgaine ist offline  
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Alt 12.06.2009, 10:10   #9
Gesperrt
 
Registriert seit: 05.06.2009
Beiträge: 5
Standard darf das ein betreuer

ich würde den fall gerne genau schildern ,in den nächsten tagen.
ja ich weiss das es kurz gefasst ist,und es bedarf nochmal einer genauen beschreibung der sache .
danke dir für die antwort und hinweiss erstmal

sabine
xsabineberlinx ist offline  
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Alt 12.06.2009, 11:51   #10
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
Standard

Hallo,

es wäre nett, wenn dann ein neuer thread eröffnet wird.

@salimchen: Ist nicht ganz so nett, die Ausgangsfrage zu löschen. Die Antworten hängen doch sehr in der Luft. Für problematische Beschreibungen steht außerdem der geschlossene Bereich zur Verfügung.

Gruß
Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
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