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Geschlossene Station - dürfen die das?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Geschlossene Station - dürfen die das? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo ihr , ich habe da mal eine Frage: Und zwar wurde ich auf einer geschlossenen Station gegen meinen Willen ...


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Alt 07.06.2009, 00:24   #1
"Flying Soul"
 
Benutzerbild von Franzi19
 
Registriert seit: 25.02.2009
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 847
Standard Geschlossene Station - dürfen die das?

Hallo ihr,

ich habe da mal eine Frage:
Und zwar wurde ich auf einer geschlossenen Station gegen meinen Willen "festgehalten". Als ich erfuhr, dass die mich NICHT wegen Suizidalität dabehalten haben wurde ich echt sauer. Ich war da, weil ich angeblich nicht Absprachefähig gewesen sein sollte. Meine Frage: Darf man gegen seinen Willen festgehalten werden, wenn keine akute Suizidalität besteht? Ich finde die hatten keinen Grund mich da zu behalten. Kann man sich da iwie beschweren oder sonst was machen?

Liebe Grüße Franzi
Franzi19 ist offline  
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Alt 07.06.2009, 11:06   #2
"Flying Soul"
 
Benutzerbild von Franzi19
 
Registriert seit: 25.02.2009
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 847
Standard

Hallo Sternfee,

oh man und Du bist Dir da sicher, dass die das durften? Wenn ja dann wäre das echt mies, denn es bestand laut dem Oberarzt keine Gefahr für Suizid. Ich sollte nur auf Medikamente eingestellt werden und weil ich die dort einfach abgesetzt habe wollte der Oberarzt mich länger dort behalten. Also wenn die das durften, boah das macht mich wütend!!!!!!!!!!........... .............

Danke für Deine Antwort Sternfee!
Liebe Grüße Franzi

Geändert von Franzi19 (07.06.2009 um 11:09 Uhr)
Franzi19 ist offline  
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Alt 08.06.2009, 19:34   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.05.2009
Beiträge: 200
Standard

Hallo die Damen (?),

ohne euch stören zu wollen - Desorientierung ist auch ein Grund für ne geschlossene Unterbringung (siehe Demenzkranke). Vielleicht war der Arzt der Meinung, dass surch die Medi-Umstellung eine ausreichende Orientierung und Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben war. Einfach mal nachfragen...

Gruß
M.
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Towerowitch ist offline  
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Alt 09.06.2009, 12:01   #4
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
Standard

Ich mische mich ungern in euere Diskussion ein. Aber eine Unterbringung gegen den Willen darf, in der Regel, nur mit Gerichtsbeschluss erfolgen. Es sei denn, es besteht Selbstgefährdung.
Der "freie Wille" kann auch nicht von einem Gericht beurteilt werden, ohne ein vorheriges, ärztliches Gutachten einzuholen.

Alles andere bedeutet Freiheitsentzug.

Gruß
Heiner
heiner ist offline  
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Alt 09.06.2009, 12:03   #5
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Dieburg
Beiträge: 252
Standard

Zitat:
Zitat von heiner Beitrag anzeigen
IAber eine Unterbringung gegen den Willen darf, in der Regel, nur mit Gerichtsbeschluss erfolgen. Es sei denn, es besteht Selbstgefährdung.

Hallo,

auch bei Selbstgefährdung muss ein Beschluss beantragt werden. Das geht allerdings auch nachträglich.



Grüße,
Flafluff.
Flafluff ist offline  
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Alt 09.06.2009, 14:58   #6
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,903
Standard

dann machen wir das doch ganz genau.........

eine Unterbringung gegen den Willen kann der Betreuer auch ohne Beschluss zunächst durchsetzen, er muss die gerichtliche Genehmigung dann aber auf dem schnellsten Weg einholen. Voraussetzungen dafür sind dann wieder die Aufgabenkreise Gesundheitssorge und der Aufenthaltsbestimmung.

Grüsse
Michaela Mohr
michaela mohr ist offline  
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Alt 09.06.2009, 19:46   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.05.2009
Beiträge: 200
Frage

Zitat:
Zitat von Flafluff Beitrag anzeigen
Hallo,

auch bei Selbstgefährdung muss ein Beschluss beantragt werden. Das geht allerdings auch nachträglich.

Grüße,
Flafluff.
Richtig,

die Frage ist doch hier, ob die Ärzte dies gemacht haben, oder nicht. Hatte auch schon Bewohnerinnen nach einem zugegeben mißglückten Aufnahmegespräch auf der Geschlossenen - was eigentlich nicht Ziel der Aktion war, aber der Weißkittel war so penetrant, dass die Dame von 77 Jahren ihm eine zog...


Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
dann machen wir das doch ganz genau.........

eine Unterbringung gegen den Willen kann der Betreuer auch ohne Beschluss zunächst durchsetzen, er muss die gerichtliche Genehmigung dann aber auf dem schnellsten Weg einholen. Voraussetzungen dafür sind dann wieder die Aufgabenkreise Gesundheitssorge und der Aufenthaltsbestimmung.

Grüsse
Michaela Mohr
Um es genaustens zu nehmen: Glaubst du wirklich, dass Betreuer über geschlossene Unterbringungen zeitnah durch Ärzte informiert werden, oder um die paar Ausnahmen aufs Tablett zu bringen, dass sie erreichbar wären in dem Fall?

Fragend
M.
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Towerowitch ist offline  
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Alt 13.06.2009, 12:39   #8
"Flying Soul"
 
Benutzerbild von Franzi19
 
Registriert seit: 25.02.2009
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 847
Standard

Hallo,

Danke für die Antworten.

Desorientierung. Okay das war bei mir nicht der Grund. Der Arzt hatte mich nur wegen der Tabletteneinstellung und weil ich angeblich nicht Absprachefähig war dabehalten. Nicht mal wegen Eigengefährdung. Einen Beschluss hatte ich, gleich am nächsten Tag kam schon eine Richterin und entschied, dass ich untergebracht werden muss. Meine gesetzliche Betreuerin wusste gar nicht bescheid. Ich hab sie gegenüber der Richterin und den Ärzten auch nicht erwähnt. Die hatte damit also nichts zu tun. Wenn ich das dann richtig verstanden habe durften die mich nicht auf der geschlossenen festhalten? Kann ich Beschwerde einlegen etc.? Will das nicht auf mir sitzen lassen, weil ich das iwie fies finde.

Liebe Grüße Franzi
Franzi19 ist offline  
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Alt 13.06.2009, 16:13   #9
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,903
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Hallo Günther M.

Sie fragen:
Um es genaustens zu nehmen: Glaubst du wirklich, dass Betreuer über geschlossene Unterbringungen zeitnah durch Ärzte informiert werden, oder um die paar Ausnahmen aufs Tablett zu bringen, dass sie erreichbar wären in dem Fall?

Ja, das glaube ich nicht nur, dass weiss ich ganz genau.
Alles andere wäre Freiheitsberaubung und damit spasst weder ein Arzt noch ein (Berufs)betreuer.

Es ist abenteuerlich wie hier mit Grundlagenwissen/handeln umgegangen wird, wozu soll das gut sein?

Gruss
M. Mohr
michaela mohr ist offline  
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Alt 13.06.2009, 18:57   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.05.2009
Beiträge: 200
Standard

Zitat:
Zitat von Franzi19 Beitrag anzeigen
Hallo,

Meine gesetzliche Betreuerin wusste gar nicht bescheid. Ich hab sie gegenüber der Richterin und den Ärzten auch nicht erwähnt.
Liebe Grüße Franzi
Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Hallo Günther M.

Sie fragen:
Um es genaustens zu nehmen: Glaubst du wirklich, dass Betreuer über geschlossene Unterbringungen zeitnah durch Ärzte informiert werden, oder um die paar Ausnahmen aufs Tablett zu bringen, dass sie erreichbar wären in dem Fall?

Ja, das glaube ich nicht nur, dass weiss ich ganz genau.
Alles andere wäre Freiheitsberaubung und damit spasst weder ein Arzt noch ein (Berufs)betreuer.

Es ist abenteuerlich wie hier mit Grundlagenwissen/handeln umgegangen wird, wozu soll das gut sein?

Gruss
M. Mohr
Hallo Frau Mohr,

mein Einwand bezog sich auf den kleinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Ich wollte dabei nicht an ihrer Berufsehre kratzen!
Obiges Zitat belegt m.E. dennoch, dass es sehr wohl ein dazwischen gibt. Ferner habe ich selbst auch schon wiederholt erlebt, dass Betreuer teilweise wiochenlang nicht erreichbar waren, und auch die Betreuungsstelle nicht über ihre Abwesenheit informiert hatten. Da ich mich vorrangig auf die weißen Götter bezog: Wie oft werden die wohl einen Betreuer deswegen anrufen, wenn keiner drangeht? Nach dem 4. Versuch (wenn nicht direkt) wird ein Fax ans Gericht geschickt - egal ob Feiertag oder sonstwas. Punkt.
Eines habe ich aber schon gelernt: Duzen ist hier wohl nicht.

Gruß
M.
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Stichworte
unterbringung, unterbringungsbeschluss

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