Dies ist ein Beitrag zum Thema Was ist nach KZP und VHP? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
ich möchte davor warnen die Kurzzeitpflege länger zu beanspruchen wenn danach doch eine Heimaufnahme folgt.
In unserer Gegend ...
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#11 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,581
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Hallo zusammen,
ich möchte davor warnen die Kurzzeitpflege länger zu beanspruchen wenn danach doch eine Heimaufnahme folgt. In unserer Gegend (Hessen) sind die Sozialhilfeträger bei diesem Hergang recht rigoros und übernehmen keine Kosten. Die Begründung dafür ist die Feststellung dass es sich in der Übergangszeit anscheinend um ein Versorgungsproblmen gehandelt habe und dafür dürfe man keine "teure" Kurzzeitpflege beanspruchen. Ich will niemanden verrückt machen aber ich hatte das mal und konnte es nur mit grösster Anstrengung abwehren, einfach wars wirklich nicht. Vielleicht sollte man den psychiatrischen Dienst vom Gesundheitsamt einschalten um erst mal die jeweilige Notwendigkeit bzw. den konkreten Bedarf sicher abzuklären. Dann weiss man besser nach was man suchen sollte. Gruss M. Mohr |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 15.03.2008
Beiträge: 52
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Ja, so sehe ich das auch. Leider bekommen die betroffenen Familien leider oftmals eine zu geringe Aufklärung über die Vorteile und Nachteile.
Aber ich betreue auch eine geistig Behinderte, und weiss hier aus Erfahrung, das jegliche Veränderung in Bezugspersonen, auch einen Umsturz in ihrer Gedankenwelt bringen kann. Deshalb möchte ich auch Kruemel, dazu bewegen, ob für ihn/sie nicht doch eine Möglichkeit besteht, hier selbst zu betreuen. Aus seinem Posting geht leider nicht hervor, wie sie altersgemäss und geschlechtlich zueinander stehen. Auf jedenfall sollte er/sie die gerichtliche Betreuung übernehmen, da er/sie nur so weiterhin auch Einfluss über die Unterbringung und Behandlungsweise haben wird. |
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| kurzzeitpflege, pflege, verhinderungspflege |
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