Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Was ist nach KZP und VHP?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Was ist nach KZP und VHP? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo ihr.Ich habe eine Frage was ist nach KZP und Verhindertenpflege? Zahlt dann noch jemand was? Wer kennt sich damit ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Forum für Angehörige und betreute Menschen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Ansicht
Alt 28.06.2009, 09:26   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 27.06.2009
Beiträge: 4
Standard KZP? VHP? Wer, wie was?

Hallo ihr.Ich habe eine Frage was ist nach KZP und Verhindertenpflege? Zahlt dann noch jemand was? Wer kennt sich damit aus oder wo kann man nachfragen?

Geändert von Kruemel (28.06.2009 um 16:42 Uhr)
Kruemel ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 28.06.2009, 09:38   #2
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,564
Standard

Hallo Kruemel,

vielleicht hätte man als Beitrag schreiben können:
VHP? KZP? wer, wie was?

um das zu beantworten fehlen noch einige/viele Infos, Alter, Gesundheitszustand, usw.

Gruss
M. Mohr

Geändert von michaela mohr (28.06.2009 um 09:40 Uhr)
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 28.06.2009, 16:48   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 27.06.2009
Beiträge: 4
Standard KZP? VHP? Wer, wie was?

Es geht um meine Schwester, sie ist 53 Jahre geistig behindert und hat Pflegestufe 1.
Sie wohnte bisher bei meiner Mutti und jetzt ist meine Mutti auch zum Pflegefall geworden. Da meine Mutti sehr krank ist, war meine Schwester bereits dieses jahr zur KZP. Im Moment hat sie noch 14tage über KZP und VHP.
Ich frage nach was ist nach den 56Tagen. Wer zahlt das oder wo bekommt man Auskunft wie es weiter gehen soll.
Gruß Krümel
Kruemel ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 28.06.2009, 17:21   #4
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
Standard

Zur Erklärung: VHP ist Verhinderungspflege (wie oben bereits mal gesagt); KZP ist Kalkzementputz, äh, bzw. Kurzzeitpflege
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 28.06.2009, 17:48   #5
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,564
Standard

Hallo Kruemel,

von welchen 56 Tagen bitte reden Sie?
Können beide Damen, versorgt vom Pflegedienst, zu Hause weiter wohnen?

Hier muss doch über eine gesamte und länger andauernde Lösung nachgedacht werden denn Kurzzeitpflege geht- wie das Wort schon sagt- nur kurz.

Und nochmal deutlich, Auskunft können sie nur bekommen wenn der Gefragte die näheren Zusammenhänge erkennen kann, also auch z.B. wovon Ihre Schwester bisher gelebt hat, Rententräger vielleicht usw. usw.

Gruss
M. Mohr
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 28.06.2009, 18:04   #6
Gesperrt
 
Registriert seit: 27.06.2009
Beiträge: 4
Standard

Ich weiss was Kurzzeitpflege und Verhindergenpflege ist jeweils 28Tage kann man beantragen.und diese sind bald weg.Meine Schwester kann nicht zu Hause allein sein macht niemanden die Tuer auf.Also kein Pflegedienst und meine Mutti moechte nicht zu Hause gepflegt werden.Also Pflegeheim,leider nichts im Moment.Meine Schwester bekommt Rente.
Kruemel ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 28.06.2009, 19:00   #7
Berufsbetreuerin / Diplom-Sozialpädagogin
 
Registriert seit: 02.06.2008
Beiträge: 149
Standard

Hallo Kruemel,

selbstverständlich wird der Heimplatz auch nach Kurzzeitpflege finanziert und zwar vom überörtlichen Sozialhilfeträger, da sie ja noch unter 65 ist. Diese überörtlichen Sozialhilfeträger nennen sich je nach Bundesland verschieden. Du kannst das beim Sozialamt erfragen, ebenso die Adresse für entsprechende Anträge.

Deine Schwester wäre wohl in einem Wohnheim für behinderte Menschen der Eingliederungshilfe richtig. Altenheime dürfen Menschen unter 60 nur mit Genehmigung der Heimaufsicht aufnehmen.

Gruß

Karla
Karla ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 28.06.2009, 19:21   #8
Gesperrt
 
Registriert seit: 27.06.2009
Beiträge: 4
Standard

So kurzfristig bekommen wir keinen Heimplatz.Wir waren schon Antraege holen.Deshalb ist dies meine Frage wer uebenimmt die Kosten fuer eine weitere Unterbrinung in KZP.in ein Behindertenheim moechte sie nicht.Was wir da gesehen haben so ist sie nicht.
Kruemel ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 28.06.2009, 19:25   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.05.2009
Beiträge: 156
Beitrag

Zitat:
Zitat von Kruemel Beitrag anzeigen
Es geht um meine Schwester, sie ist 53 Jahre geistig behindert und hat Pflegestufe 1.
Sie wohnte bisher bei meiner Mutti und jetzt ist meine Mutti auch zum Pflegefall geworden. Da meine Mutti sehr krank ist, war meine Schwester bereits dieses jahr zur KZP. Im Moment hat sie noch 14tage über KZP und VHP.
Ich frage nach was ist nach den 56Tagen. Wer zahlt das oder wo bekommt man Auskunft wie es weiter gehen soll.
Gruß Krümel
Zitat:
Zitat von Kruemel Beitrag anzeigen
Meine Schwester kann nicht zu Hause allein sein macht niemanden die Tuer auf.Also kein Pflegedienst und meine Mutti moechte nicht zu Hause gepflegt werden.Also Pflegeheim,leider nichts im Moment.Meine Schwester bekommt Rente.
Hallo Kruemel,

ganz böse Situation. Bzgl. ihrer Mutter scheinen sie ja zu wissen, wohin die Tendenz geht. Bezogen auf ihre Schwester - diese hat grundsätzlich einen Anspruch auf Eingliederungshilfe nach Sozialgestzbuch XII (hoffe die Zahl stimmt - hieß früher mal BSHG), muss also nicht in ein Pflegeheim! Die Kosten für ein solches Wohnheim übernimmt je nach Bundesland, der örtliche (Sozialamt) oder überörtliche (Landeswohlfahrts-, resp. Landschaftsverbände) Kostenträger - für ambulant betreutes Wohnen (also nur stundenweise, sind m.W. ausschliesslich die örtlichen Sozialämter zuständig. Für diese Form der Betreuung kommen allerdings nur Menschen in Frage, die weite Teile des Tages ihr Leben selbst strukturieren können!)
Falls ihre Schwester in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeitet, einfach dort mal anfragen, welchen Träger die empfehlen, falls sie nicht sogar selbst Wohnangebote anbieten - dies hat den Vorteil, dass dort meist andere Werkstattgänger leben, die ihre Schwester schon kennt).
Je nachdem, wo sie, bzw. ihre Schwester wohnt, kann es natürlich das Problem geben, dass im Umfeld gerade kein Wohnheimplatz frei ist. In diesem Falle haben sie folgende Optionen: Erstens warten, bis ein Platz frei ist - realistisch gesehen, scheint ihre Mutter für diesen Fall nie vorgesorgt zu haben, was auf entsprechenden Warteliste trotz der Notwendigkeit einer schnellen Lösung nicht unbedingt Platz eins ergibt. Bis dahin müssten sie oder Verwandte und Bekannte ihre Schwester versorgen. Selbst wenn dies möglich ist, kann es durchaus sein, dass sie Jahre auf einen Wohnplatz warten müssen, wenn er bei einem bestimmten Träger und in der Nähe sein soll! Alternativen wären die Unterbringung bei irgendeinem Träger, die sind genauso gut, aber dann kann es sein, dass ihre Schwester ggf. auch mal 200km weiter auf der grünen Wiese untergebracht wird - finde ich persönlich absolut daneben, aber leider immer noch Realität...Noch schlechter wäre die Unterbringung in einem Pflegeheim, oder ähnlichem. Dann stünde ihrer Schwester nur eine Versorgung im Bereich Pflege zu - und entsprechend sind dort die Personalschlüssel ausgelegt (falls der Kostenträger so etwas vorschlägt - auf jeden Fall ablehnen!!!).
Sie könne mir gerne eine persönliche Nachricht (Namen - linke Seite - anklicken, dann erscheint die Option) zusenden, wenn sie mir sagen, wo sie wohnen, dann könnte ich ihnen evtl. ein paar Träger nennen.

Gruß
M.
__________________
I need a fistfull of medication just to keep it in my pants (Monstermagnet)
Towerowitch ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 29.06.2009, 23:23   #10
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.03.2008
Beiträge: 52
Standard

Hallo Kruemel,
habt ihr in der näheren Umgebung evtl. die Lebenshilfe?
Die ist doch auch bei den Behinderten Werkstätten mit führend.

Ist es Dir nicht möglich Deine Schwester zu Betreuen?
Denn sie kennt Dich, und würde nicht ganz in fremde Hände übergeben.

Des weiteren, wird egal bei welcher Unterbringung, das Sozialamt SGB XII bei der Übernahme der Kosten einspringen müssen.
Denn hier wird die Rente der Schwester nicht ausreichen, die Kosten zu tragen.

Dann wird ihre Rente vom Sozialamt übergeleitet und den Rest legt das Sozialamt dann dazu. Sie bekommt lediglich nur noch ein Taschengeld.
Tanzmaus ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
kurzzeitpflege, pflege, verhinderungspflege

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 22:32 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27