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Kontaktsperre zum Angehörigen

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Ist denn der Bruder nicht in der Lage, zu laufen? Ich würde ihn einfach besuchen, mit zum Urlaub nach Hause ...


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Alt 23.09.2009, 23:33   #11
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard

Ist denn der Bruder nicht in der Lage, zu laufen? Ich würde ihn einfach besuchen, mit zum Urlaub nach Hause nehmen, wenn es sein Zustand erlaubt. Da hätte ich schon Ideen, um an ihn ranzukommen, sei es über Dritte.

Kleine Entführung in den Urlaub.

Mann, was ne miese Betreuerin. Vielleicht erhofft sie sich Vorteile für sich, wenn sie dich aus allem ausschließt.

Ich würde notfalls mit einer Einstweiligen Anordnung dagegen vorgehen.

Grüssli
mary ist offline  
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Alt 12.05.2010, 11:19   #12
Einsteiger
 
Registriert seit: 28.03.2010
Beiträge: 18
Standard

Hallo Emma , JA JA JA Das kann ich dir nachfühlen .
Ich bin wegen meines V vor 3 Monaten ins Büro vom Heim gerufen worden ,wo mir erklärt wurde ,das "ich doch bitte kein Kontakt mehr zu FRau k. (leibliche schwester von meinem V . haben sollte " . "Die Frau K möchte keinen Kontakt zu mir . Das stimmt so nicht Frau K. war bei seinem Geburtstag und ich hatte nicht den eindruck das sie nichts mehr mit mir zu tun haben wollte . Das kam auch vom Betreuer .
Mein V ist zwar pflegestufe 1 und ih habe verdammt das Gefühl das sie ihn ganz schnell auf "3 " bringen woillen um mehr zu kassieren ,aber bitte schön ohne Angehörige die aufpassen.

Emmal wohnt Ihr Bruder im heim? und welche Pflegestufe hat er?
Es gibt viele schwarze shafe ,die einfach irgendjemand da im Hintergrund einsetzen ,als "angeblichen Betreuer" ,der aber nur den Zweck erfüllt ihren Mandanten eine "knausrige lebensführung " ,in jedem Sinne ,aufzuerlegen " damit sie mehr davon haben .Angehörige die Nachkucken und sich kümmern stören da meist nur .Mich graulen Sie auch von meinem V weg .
Wollen ihn mit jüngeren Heimbewohnerinnen -wohlgemerkt Borderlinerin - verkuppeln (mein V ist an leichter Demenz erkrankt und dann Borderlinerin??!!) , damit ich "weg bin".
-Die Bewohnerin bekommt vom Haus deshalb sämtliche Vergünstigungen
-wegen jedem Shit werde ich ins Büro gerufen ,
-und? Uns wird bei Beziehungstechnischen Organisationsfragen nicht geholfen im gegenteil -uns weden noch Steine in den weg gelegt .

Nur Mut Emma und nicht unterkriegen lassen !!!
Rosengärtchen ist offline  
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Alt 12.05.2010, 11:22   #13
Einsteiger
 
Registriert seit: 28.03.2010
Beiträge: 18
Standard

Der Betreuer hat sogar schon überlegt eine "Einstweilige verfügung "gegen mich zu erwirken ,wegen einer "angeblichen Entführung des bewohners nach Dänemark"
Rosengärtchen ist offline  
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Alt 23.05.2010, 08:53   #14
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 121
Standard Kontaktsperre

Zitat:
Zitat von Kohlenklau Beitrag anzeigen
Hallo Emma,

vielleicht wäre es hilfreich, wenn Du eine Frage aus der Situation heraus formulieren könntest. Bisher habe ich aus dem Beitrag nur herausgelesen, daß Dir als Angehörige das Umgangsrecht entzogen wurde. Das wird i.d.R. von Betreuern dann angeordnet, wenn Angehörige dem Wohl des Betreuten zuwiderhandeln. Einfach so Angehörige vom Kontakt ausschließen ist, nun ja, unüblich ...

Gruß
Kohlenklau
Halllo Emma,
also, das was Kohlenklau schreibt, dass Betreuer es i. d.R. anordnen, das Umgangsrecht zu entziehen, ist m. E. sehr sehr brisant und entspricht vielleicht der Praxis, aber nicht der Rechtssprechung und ich denke, dass hier sehr schnell Grenzen überschritten werden.

Um Verwandten den Umgang zu entziehen, muß das schädigende Verhalten eines Familienangehörigen klar dargelegt werden, mit dem Angehörigen vorher gesprochen und aufgefordert werden, sein "schädigendes Verhalten" zu ändern und es muß alles gerichtsverwertbar dargelegt werden.

Angehörigen, den der Umgang mit ihren Familienmitgliedern entzogen wird, bzw. daran gehindert, Besuchskontakte auszuüben, sollten sich gerichtlich wehren ! Aber nicht gleich mit Betreuerwechsel, sondern nur auf das Umgangsrecht bezogen.

Kohlenklau, auch wenn Du es ungern hören/lesen tust: es gibt nicht nur Berufsbetreuer, die ihren Job gut machen ! Und genau wegen diesen, gibt es dieses Forum, was ich super gut finde, denn es kann eine Hilfestellung sein.

Das neue Betreuungsrecht ist im Ansatz eine gute Sache. Die Berufsbetreuer sollten m. E. auch dafür Zeit bezahlt bekommen, um mit den Angehörigen zu sprechen, ihnen manches zu erklären. Vieles entsteht aus Mißverständnissenund Nichtwissens auf beiden Seiten.

Emma, ich kann Dir nur zurufen: wehre Dich gerichtlich. Das kannst Du alles ohne Anwalt. Es gibt nur einige Sachen, die Du wissen solltest, z. B. WIE man dem Gericht schreibt (z. B. nix negatives über den Betreuer, sondern darlegen, warum das Umgangsverbot nicht angemessen ist) . Schreibe dem Gericht wie nah die Beziehung zwischen Dir und Deinem Bruder ist; wie Du Du Deine Besuchskontakte helfen kannst - UND DAS ALLES AUF MAX. ZWEI SEITEN !!! Im Klartext: kurzfassen.

Diagnosen muß man Dir nicht mitteilen. Behandlungen setzt der Arzt fest, gegen diese rechtl. Dinge kannst Du nix machen. Aber, wenn Du als angenehme Umgangsperson empfunden wirst, dann kooperieren sie alle gern mit Dir und sind auch froh, wenn sie Unterstützung von Dir erhalten.

Ach ja, stelle einen Antrag beim Amtsgericht auf "Muß-Beteiligte". Formlos, kostenlos. Einfach nur "hiermit stelle ich Antrag, als Muß-Beteiligte in Sachen Name, Anschrift des Betreuten geführt zu werden". MfG. Das Gericht wird Dir dann schreiben ....

Ich konnte durch Hartnäckigkeit und langem Atem erwirken, daß ein Betreuerwechsel durchgeführt wurde. Viel Glück !

Gruß Ruediger99
Ruediger99 ist offline  
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Alt 23.05.2010, 14:27   #15
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
Standard

Zitat:
Zitat von Ruediger99 Beitrag anzeigen
also, das was Kohlenklau schreibt, dass Betreuer es i. d.R. anordnen, das Umgangsrecht zu entziehen, ist m. E. sehr sehr brisant und entspricht vielleicht der Praxis, aber nicht der Rechtssprechung und ich denke, dass hier sehr schnell Grenzen überschritten werden.
Wo habe ich geschrieben, "daß Betreuer i.d.R. anordnen, das Umgangsrecht zu entziehen"? Leg mir bitte keine Worte in den Mund, die ich nicht gesagt/geschrieben habe!
Meine Aussage lautete
Zitat:
Bisher habe ich aus dem Beitrag nur herausgelesen, daß Dir als Angehörige das Umgangsrecht entzogen wurde. Das wird i.d.R. von Betreuern dann angeordnet, wenn Angehörige dem Wohl des Betreuten zuwiderhandeln. Einfach so Angehörige vom Kontakt ausschließen ist, nun ja, unüblich ...
und das ist ja wohl das genaue Gegenteil von dem, was Du mir hier unterstellst!



Zitat:
Zitat von Ruediger99 Beitrag anzeigen
Kohlenklau, auch wenn Du es ungern hören/lesen tust: es gibt nicht nur Berufsbetreuer, die ihren Job gut machen ! Und genau wegen diesen, gibt es dieses Forum, was ich super gut finde, denn es kann eine Hilfestellung sein.
Warum unterstellst Du mir noch einmal etwas, was ich nicht gesagt/geschrieben habe? Wir kennen uns nicht und Du kannst nicht wissen, was ich ungern höre/lese!
Danke auch für die Erklärung, daß dieses Forum von uns betrieben wird, weil es Berufsbetreuer gibt, die ihren Job nicht gut machen. War mir bisher nicht bekannt, ich bin aber lernfähig.

Zitat:
Zitat von Ruediger99 Beitrag anzeigen
Das neue Betreuungsrecht ist im Ansatz eine gute Sache. Die Berufsbetreuer sollten m. E. auch dafür Zeit bezahlt bekommen, um mit den Angehörigen zu sprechen, ihnen manches zu erklären. Vieles entsteht aus Mißverständnissen und Nichtwissens auf beiden Seiten.
Löblicher Ansatz, aber ich möchte mal sehen, wie Angehörige reagieren, wenn ein Berufsbetreuer für ein Gespräch mit Angehörigen eine Rechnung schreibt. Nur mal als kleiner Hinweis: Wenn ich Dir mit meiner Ausbildung eine Privatrechnung schreiben würde, dann läge der Stundensatz bei 80-120 €, zzgl. Mwst. Um Ärger zu vermeiden, würde ich übrigens nur gegen Vorkasse mit Angehörigen sprechen. Falls Dir das zu hoch erscheint, dann schau mal auf Handwerkerrechnungen. Bei Berufsbetreuern handelt es sich i.d.R. um Akademiker und die sind a little bit teurer. Immer noch erpicht auf eine gesondert zu erhebende Gebühr?
Bisher halte ich, und wahrscheinlich die meisten Berufsbetreuer auch, es aber so, daß notwendige Gespräche mit kooperationsbereiten Angehörigen in der Ehrenamtler- bzw. Vergütungspauschale mit drin sind.

Zitat:
Zitat von Ruediger99 Beitrag anzeigen
Ach ja, stelle einen Antrag beim Amtsgericht auf "Muß-Beteiligte". Formlos, kostenlos. Einfach nur "hiermit stelle ich Antrag, als Muß-Beteiligte in Sachen Name, Anschrift des Betreuten geführt zu werden". MfG. Das Gericht wird Dir dann schreiben ....
Hm, interessant. FamFG - Einzelnorm
Um einen Einwilligungsvorbehalt geht es nicht, Aufgabenkreis ist offenbar unstrittig, der Betreuer ist doch bestellt, ein Wechsel wurde bereits zweimal abgelehnt und daraus ergibt sich doch, daß die Angehörige bereits als Verfahrensbeteiligte angesehen wird. Was soll da noch ein Antrag an's Gericht bringen? Macht aber Arbeit und die faulen Säcke vom Gericht haben ja auch nichts anderes zu tun ...

By the way, von der Fragenstellerin ist schon seit längerer Zeit hier nichts mehr zu sehen. Ist vielleicht nicht ganz sinnig, uralte threads nach oben zu ziehen, nur um einen Aufhänger für tatsächlich oder vermeintlich am eigenen Leibe erfahrenes Unrecht zu erhalten.
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
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Alt 23.05.2010, 15:06   #16
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 528
Standard

Bisher habe ich noch keinen Sachverhalt erfahren, aufgrund dessen ich mir eine Meinung bilden könnte. Ich hatte mal einen Mandanten, der immer dann, wenn ich aufgrund des mir angeblich vollständig beschriebenen Sachverhalts eine Beurteilung geäußert hatte, mit eingeleitetem "Ja aber" weitere Fakten vortrug, die er vorher nicht erwähnt hatte und die zu einer ganz anderen Beurteilung führten. Das schaffte er in einem Gespräch fünf- bis sechsmal.

Zunächst einmal ist nicht bekannt, ob der Bruder einen Unfall hatte oder eine plötzliche Erkrankung, ob er im Wachkoma liegt oder was immer, ob und inwieweit er ansprechbar ist, ob er seine Situation einschätzen kann, ob er geistig behindert oder möglicherweise nur körperlich behindert ist und einen rechtlich beachtlichen freien Willen äußern könnte usw. usw.

Ebenso wenig geht aus den bisherigen Angaben hervor, ob es einen konkreten Anlass gegeben hat, aufgrund dessen der Betreuer für eine Kontaktsperre gesorgt hat; gibt es eine solche Sperre überhaupt, d.h. dürfen tatsächlich keinerlei Besuche stattfinden oder werden "nur" Auskünfte über den Gesundheitszustand verweigert? Hat es Zusammenstöße gegeben? Sind von irgendeiner Seite konkrete Vorwürfe erhoben worden?

Ohne diese Fakten komplett zu kennen, kann man keinen fundierten Rat geben.

Ich hatte schon öfter durchaus schwierige Angehörige, habe sie aber nie an der Aufrechterhaltung des Kontakts gehindert. Einmal habe ich allerdings verboten, dass der Freund der Tochter zu diesen Besuchen mitkam und die Schlösser ausgetauscht, damit Tochter und Freund sich nicht selbst Zutritt verschaffen konnten. Die Tochter wurde, soweit sie allein kam, durch die polnische Pflegerin jederzeit ins Haus gelassen. Der Freund hatte die Betreute und die Pflegerin zuvor wiederholt massiv eingeschüchtert und bedroht und hat noch mehrere Jahre nach Beendigung der Betreuung versucht, meine Existenz zu vernichten, durch Strafanzeigen, Anschwärzungen beim Finanzamt, Verleumdungen bei der Anwaltskammer usw - und nur, weil ich es gewagt habe, ihm (dem Herrn Prof. Dr.) seine Grenzen zu zeigen.
__________________

Die gefährlichsten Unwahrheiten sind die Wahrheiten, mäßig entstellt.
(Georg Christoph Lichtenberg)


ronja ist offline  
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Alt 23.05.2010, 15:30   #17
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,582
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Hah, von wegen:

Danke auch für die Erklärung, daß dieses Forum von uns betrieben wird, weil es Berufsbetreuer gibt, die ihren Job nicht gut machen. War mir bisher nicht bekannt, ich bin aber lernfähig.

Ich bitte Dich herzlich Kohlenklau, lern bloss sowas nicht dazu

Zitat:
Bisher halte ich, und wahrscheinlich die meisten Berufsbetreuer auch, es aber so, daß notwendige Gespräche mit kooperationsbereiten Angehörigen in der Ehrenamtler- bzw. Vergütungspauschale mit drin sind.


Und dazu möchte ich ein Beispiel aus der Praxis ergänzen:
Eine recht vermögende Mutter rief mich monatelang wegen Fragen zur Betreuung der Tochter mindestens 4 Mal wöchentlich für ca 30 Minuten an. Geduldig habe ich versucht mich abzugrenzen. Irgendwann habe ich in Absprache mit dem Rechtspfleger angeboten zukünftig kostenpflichtige Beratungsstunden für Angehörige einzurichten. Rate mal was passiert ist? Weitere Fragen stellten sich ab diesem Tag nicht mehr.

Was aber nicht heisst dass es mit Angehörigen gar keine Gespräche gibt.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.

Geändert von michaela mohr (23.05.2010 um 15:36 Uhr)
michaela mohr ist offline  
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Alt 23.05.2010, 15:47   #18
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 528
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Lustige Vorstellung, dass die schlechten Betreuer emsig im Forum lesen, um besser zu werden.

Und wenn sie nicht gestorben sind, dann leben sie noch heute.

Mich irritiert gelegentlich die Unbedarftheit und bisweilen weltfremde Naivität einiger Kandidaten aus dem Kreise derer, die als Berufsneulinge oder -interessierte hier ins Forum stolpern, aber das ist eine andere Geschichte.
__________________

Die gefährlichsten Unwahrheiten sind die Wahrheiten, mäßig entstellt.
(Georg Christoph Lichtenberg)


ronja ist offline  
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