Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerin beantragt Wechsel der Ersatzbetreuerin im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo
Bin Ersatzbetreuerin meiner Mutter,meine Schwester ist Betreuerin.
Wir sind 4 Geschwister wovon wir 3 einen Strafantrag wegen Betruges gegen ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 10
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Hallo
Bin Ersatzbetreuerin meiner Mutter,meine Schwester ist Betreuerin. Wir sind 4 Geschwister wovon wir 3 einen Strafantrag wegen Betruges gegen die Betreuerin gestellt haben. Haben aber seit dieser Zeit (außer dass sie Beweismittel angefordert haben und unsere Schwester eine Vorladung erhielt)) nichts mehr von der Staatsanwaltschaft gehört ( ca 10 Monat her) Nun habe ich einen Brief vom Amtsgericht erhalten indem die Betreurin meiner Mutter beim Amtsgericht einen Antrag auf Wechsel des Ersatzbetreuers gestellt hat(wegen Unstimmigkeiten und Meinungsveschiedenheiten) und zwar möchte sie Ihren erwachsenen Sohn als Ersatzbetreuer bestimmt haben. Ich muss von seitens des Gericht eine Stellungnahme abgeben. Wenn ich diesen Antrag oder Wechsel schriftlich strikt ablehne, muss das Gericht dem dann folgen(?) und ich bleibe Esatzbetreuer Die zu betreuende Person ,meine Mutter weiß von alle dem nichts Noch eine Frage :das Amtsgericht das mir jetzt diesen Brief geschickt hat , ist das Amtsgericht indessen Bezirk die zu Betreuende vorher gewmeldet war.Seit über einem Jahr aber wohnt sie in einem Bezirk eines anderes Amtsgericht . Findet nicht bei Wohnungswechsel auch ein Zuständigkeitwechsel des Amtsgerichtes statt? Auf Antworten wäre ich sehr danbar liebe Grüße Driger |
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Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 459
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Wenn das Vormundschaftsgericht noch nichts von der Anzeige weiß, wäre es wohl der erste Schritt, dem Gericht den Sachverhalt - nebst Angabe des Aktenzeichens der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakte - mitzuteilen, damit eine Entscheidung, der die Position der jetzigen Betreuung festigt, nicht vor abschließender Klärung erfolgt.
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 10
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Der Strafantrag ging an das Amtsgericht in dessen Bezirk die zu betreuende Person gemeldet ist ,müsste ncht auch die Betreungsakte in diesem Amtsgerichbezirk geführt werde oder fodert nicht die Staatsanwaltschaft die Akte an ??
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#4 | |||
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 21.06.2009
Beiträge: 7
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Gruß Kevin |
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#5 | |
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Einsteiger
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 10
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Zitat:
Wir sind nun schon seit 1 1/2 Jahren mit dem Vormundschftgericht in dem die Betreute vorher wohnte in Kontakt -haben es zumindest versucht den Antrag auf einen Rechtspfleger gestellt, erhalten haben wir einen Gegenbetreuer und einen Brief von dem Amtsgericht wo die Betreute heute wohnt von einen Richter er hätte unsere Mutter gefragt und sie wolle in diesen Seniorenheim bleiben Somit wandte ich mich mit ein und dem selben Schreiben an beide Amtsgerichte wer denn nun für uns zuständig sei , weder von dem einen noch von dem anderen Amtsgericht haben wir eine Antwort erhalten. dann haben wir eben einen Strafntrag gestellt |
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| betreuerwechsel, betrug, ersatzbetreuer, zuständigkeit |
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