Dies ist ein Beitrag zum Thema darf meine betreuerin das??? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
seit den 8.7.09 habe ich eine grichtlich bestellte betreuerin die eine komplett betreuung für mich übernommen hat inklusive einwilligungsvorbehalt den ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 22.06.2009
Beiträge: 15
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seit den 8.7.09 habe ich eine grichtlich bestellte betreuerin die eine komplett betreuung für mich übernommen hat inklusive einwilligungsvorbehalt den ich selber haben wollte aber jetzt bekomme ich langsam ein problem mit ihr, denn jetzt auf einmal will sie alles qanders machen als wir es vorher abgesprochen haben.
ich will für einen längeren zeitraum (3-6 monate) in eine stationäre behandlung und da ich da nicht so viel geld brauche habe ich gesagt das ich nur 10 - 15€ die wocheausbezahlt bekommen möchte von dem geld was mir zusteht und das sie den rest für mich zur seite legen möchte damit ich mir wenn ich entlassen wurde einen neuen monitor kaufen kann und geld habe um mein schlafzimer neu zu tapezieren, doch jetzt auf einmal will sie es auf ein sparbuch packen aber das geht nicht da ich dann das geld vom gericht freistellen lassen muss und da in meiner wohnung in monitor steht werde ich das geld dafür nicht bekommen und ausserdem würde mir das job-center dann geld streichen weil ich ja welches gespart habe und das sparbuch währe weg wenn ich in die privat insolvenz gehe. ausserdem rechnet sie ihre fahrt kosten von meinem geld ab und da frage ich mich darf sie das und was kann ich dagegen tun? kann mir jemand einen tip geben? sollte ich bei gericht vielleicht sogar für meine vermögensvorsorge jemand anderen beantragen??? bitte helft mir ich bin verzweifelt |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,040
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Zitat:
du hast im Rahmen der Sozialhilfe und auch bzgl. der Gerichtskosten ein geschütztes Vermögen in Höhe von 2600 €. Die Betreuerin ist natürlich gehalten das Geld sicher anzulegen. Bei der Freigabe von einem Sparbuch prüft das Gericht nur die ordnungsgemäße Verwendung aber in der Regel nicht welche Wünsche des Betreuten hier erfüllt werden sollen. Da du mal geschrieben hast das du eine ehrenamtliche Betreuerin hast wundert mich der Teil mit den Fahrtkosten schon. Deine Betreuerin kann nach 1 Jahr einen Antrag auf Zahlung einer Pauschale stellen oder ihre tatsächlichen Kosten erstattet bekommen. Falls du ein Vermögen über 2600 € hast wirst du dies selber zahlen müssen, anderenfalls zahlt es die Justizkasse. Das sie sich hier einfach ihre Fahrtkosten von deinem Geld entnimmt finde ich sehr sonderbar, hier kannst du aber das Gericht um Prüfung bitten. Gruß, Andreas |
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#3 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 564
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Hallo Kitty,
was agb geschrieben hat ist im Großen und Ganzen richtig. Dein Schonvermögen, auch vor dem Sozialamt, beträgt 2600,-€. Fahrtkosten darf aber weder ein Berufsbetreuer noch ein ehrenamtlicher Betreuer abrechnen. Schon garnicht von Deinem Vermögen. Gruß ![]() Heiner |
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#4 |
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Einsteiger
Registriert seit: 22.06.2009
Beiträge: 15
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sie sagt das sie ja erst an diesem tag bestellt wurde und das sie ja die fahrtkosten nicht immer selber tragen kann
was mich aber wundert da sie eine eigene vorladung bekommen hat |
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![]() |
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| Stichworte |
| betreueraufgaben, fahrtkosten, fahrtkostenersatz, geldverwaltung |
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