Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung aufheben... im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo ,
ich möchte gerne meine gesetzliche Betreuerin loswerden und möchte einen Antrag auf Aufhebung stellen. Was muss da rein? ...
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#1 |
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"Flying Soul"
Registriert seit: 25.02.2009
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 846
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Hallo
,ich möchte gerne meine gesetzliche Betreuerin loswerden und möchte einen Antrag auf Aufhebung stellen. Was muss da rein? Reicht es aus, wenn ich schreibe, dass ich die Betreuung nicht mehr möchte? Oder muss ich Gründe angeben etc.? Viele Grüße Franzi
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...sitzt ein Patient auf der Couch: Psychologe: "Was führt Sie zu mir?" Patient: "Herr Doktor, Herr Doktor. Um meinen Kopf schwirren lauter Schmetterlinge!" (wedelt dabei fürchterlich mit den Armen) Psychologe: (ärgerlich mit abwehrenden Bewegungen) "...na und? ...aber doch nicht alle zu mir!" |
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#2 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 15.05.2009
Beiträge: 44
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Hallo Franzi,
also ich habe nur geschrieben, dass ich die Betreuung aufheben möchte. Allerdings habe ich ärztliche Atteste beigelegt und dann wollte der Richter noch ein Gutachten. liebe Grüße ghostwriter |
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#3 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo,
es wäre auch gut, wenn du schreibst, weshalb. Also aus deiner Sicht eine Betreuung nicht mehr notwendig ist, oder wenn notwendig wäre, dennoch sie aufgehoben werden könnte oder sollte. Heinz |
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#4 |
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"Flying Soul"
Registriert seit: 25.02.2009
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 846
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Hallo
,vielen Dank für die Antworten!!! Gute Nacht und Grüße Franzi
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...sitzt ein Patient auf der Couch: Psychologe: "Was führt Sie zu mir?" Patient: "Herr Doktor, Herr Doktor. Um meinen Kopf schwirren lauter Schmetterlinge!" (wedelt dabei fürchterlich mit den Armen) Psychologe: (ärgerlich mit abwehrenden Bewegungen) "...na und? ...aber doch nicht alle zu mir!" |
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#5 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.10.2008
Beiträge: 154
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Hallo,
wie ist das eigentlich. Der Betreuer muss doch auch bescheid sagen, wenn er eine Betreuung nicht mehr für nötig hält. Wenn er dies nicht tut, was hat das für Konsequenzen? Wird der Betreuer dann angehört? Marion
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„Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“ Kurt Marti "Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0. Und das nennen sie ihren Standpunkt.“ Albert Einstein |
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#6 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 564
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Hallo,
ich habe schon des Öffteren Betreuungen aufheben lassen, wenn ich der Auffassung war, dass diese nicht nötig waren. Ich habe den Antrag auf Aufhebung beim VG gestellt. Natürlich musste ich eine Begründung und Stellungnahme meinerseits abgeben. Das VG hat den Betreuten/in angehört und danach entschieden. In einigen Fällen hat das VG, für seine Entscheidungsfindung, ein Gutachten über den Amtsarzt des Gesundheitsamtes eingeholt. Umgekehrt, wenn ein betreuter die Betreuung aufheben lassen wollte, lief es genauso. In diesen Fällen wurde ich, als Betreuer, vom VG aufgefordert eine Stellungnahme abzugeben. Meine Erfahrungen: Wenn ich einen Antrag als Betreuer auf Aufhebung stellte, ging alles relativ schnell, im Sinne der Aufhebung. Stellte aber der Betreute/in einen Antrag, wurde intensiver geprüft. Es wurde auch noch nie gegen eine Stellungnahme meinerseits, vom VG entschieden. Gruß ![]() Heiner |
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#7 | |
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"Flying Soul"
Registriert seit: 25.02.2009
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 846
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Zitat:
,hört sich iwie nicht so gut an... Bei mir ists Gegenteil der Fall. Meine gesetzl. Betreuerin hat einen Antrag auf Erweiterung der Aufgabenkreise gestellt. Ich möchte auf jeden fall versuchen, aus der Betreuung rauszukommen. Danke! Viele Grüße Franzi
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...sitzt ein Patient auf der Couch: Psychologe: "Was führt Sie zu mir?" Patient: "Herr Doktor, Herr Doktor. Um meinen Kopf schwirren lauter Schmetterlinge!" (wedelt dabei fürchterlich mit den Armen) Psychologe: (ärgerlich mit abwehrenden Bewegungen) "...na und? ...aber doch nicht alle zu mir!" Geändert von Franzi19 (26.07.2009 um 16:34 Uhr) |
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