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aushändigung von papieren und geld

Dies ist ein Beitrag zum Thema aushändigung von papieren und geld im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
ich habe ein problem meine betreuerin und ich haben uns entschieden die betreuung abzubrechen beziehungsweise an jemand anderen abzugeben da ...


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Alt 26.07.2009, 12:04   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 22.06.2009
Beiträge: 15
Frage aushändigung von papieren und geld

ich habe ein problem
meine betreuerin und ich haben uns entschieden die betreuung abzubrechen beziehungsweise an jemand anderen abzugeben da wir devinitiv nicht miteinander klar kommen
sie hat es persönlich beim amtsgericht bekannt gegeben und ich habe es schriftlich gemacht
jetzt weigert sie sich mir meine papiere mein restliches geld (für diesen monat) und meine schlüssel auszuhändigen, ich habe ihr jetzt bis montag 14 uhr zeit gegeben die sachen an mich zu übergeben da ich von mehreren leuten gehört habe das sie dazu verflichtet ist und mir das geld montag zu steht sie allerdings sagt das sie es an meine neue betreuerin übergeben will aber ich weiß das das einige wochen dauern kann bis ich eine neue betreuerin bekomme und ich glaube nicht das sie mich 4-6 wochen oder noch länger ohne geld da sitzen lassen darf.
wenn ich montag meine papiere und mein geld bekomme darf ich mir das dann mit polizei bei ihr abholen bzw hat die polizei das recht mir meine sachen wieder zu beschaffen???
bitte helft mir ich weiß sonst nicht was ich tun soll
kitty ist offline  
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Alt 26.07.2009, 12:25   #2
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 459
Standard

Bis ein neuer Betreuer bestimmt ist, hat die Betreuerin ihre Arbeit wie bisher weiterzumachen, insbesondere auch Geldauszahlungstermine einzuhalten. Wenn es sich um Papiere handelt, die sie bisher aufbewahrt hat, kann ich nachvollziehen, dass sie die an den nächsten Betreuer weitergeben will, aber - wie gesagt - um alles Laufende muss sie sich bis zum Betreuerwechsel, also bis zu dem Beschluss, nicht schon bis zur bekundeten Wechselabsicht, kümmern.
ronja ist offline  
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Alt 26.07.2009, 19:45   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.05.2009
Beiträge: 156
Beitrag

Hallo,

Ronja hat schon alles wichtige gesagt - deutlich heißt dies für dich Kitty, dass dir die betreuer sicherlich nicht irgendwelche Papiere aushändigen wird, die sie bisher stellvertretend für dich verwaltet hat.
Ebenso verhält es sich mit dem Geld - wenn ihr eine Vereinbarung hab, dass sie dir z.B. wöchentlich 100€ zuteilt, so wird sie dieser nachkommen - sicherlich wird sie dir nicht den Betsand deines Kontos aushändigen oder zugänglich machen....
Sorry, dass Beendigen einer Betreuer im Sinne eines Verhältnisses zwischen Betreuer und Klient, hebt den zugrundliegenden Gerichtsbescheid nicht auf!

Gruß
M.
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Towerowitch ist offline  
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Alt 27.07.2009, 10:31   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 22.06.2009
Beiträge: 15
Standard

mir ist klar das ich nur weil wir beide die betreuung durch sie ablehenen also soe auch ablehnt mich weiter zubetreuen der beschluss nicht weg ist mir geht es ja auch nur darum das ich meine schlüssel z.b. wieder bekomme da ich sie nicht will das sie ohne mein wissen oder wenn ich nicht da bin in meine wohnung gehen kann und natürlich geht es mir ums geld denn sie kann mich ja wohl schlecht die nächsten 4-6 oder vielleicht noch länger ohne geld da sitzen lassen wovon soll ich denn leben?
kitty ist offline  
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Alt 27.07.2009, 12:07   #5
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 322
Standard

Bis der Beschluss zum Betreuerwechsel da ist, muss, wie schon gesagt wurde, die jetzige Betreuerin ihre Tätigkeit noch ausüben. D.h. sie muss Dir auch weiterhin Geld auszahlen.
Es dürfte aber eigentlich nichts dagegen sprechen, dass sie Dir bereits den Wohnungsschlüssel aushändigt. Oder zu welchem Zweck hat sie diesen damals an sich genommen?
BetrKl ist offline  
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Alt 27.07.2009, 19:43   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.10.2008
Beiträge: 159
Standard

Hi kitty,
Zitat:
Zitat von kitty Beitrag anzeigen
mir geht es ja auch nur darum das ich meine schlüssel z.b. wieder bekomme da ich sie nicht will das sie ohne mein wissen oder wenn ich nicht da bin in meine wohnung gehen kann und natürlich geht es mir ums geld denn sie kann mich ja wohl schlecht die nächsten 4-6 oder vielleicht noch länger ohne geld da sitzen lassen wovon soll ich denn leben?
warum hast du ihr überhaupt deinen Wohnungsschlüssel gegeben? Dazu besteht keine Notwendigkeit, da die Wohnung auch dem Betreuer gegenüber unter besonderem Schutz steht und ein Betreuer eine Wohnung nur mit Einverständnis des Betreuten betreten darf.

Und dass sie dich finanziell hängen lässt, kann ich mir nicht vorstellen. Falls doch, ist dies natürlich ein Grund, sofort eine einstweillige Verfügung zu erwirken.

Marion
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Marion-E ist offline  
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Alt 28.07.2009, 11:48   #7
Einsteiger
 
Registriert seit: 22.06.2009
Beiträge: 15
Standard

also meinen wohnungsschlüssel habe ich wieder aber ich hatte ihr 50€ am monats anfang gegeben damit sie das für mich aufhebt fals ich fahrkosten und so was habe jetzt behauptet sie von dem geld sei nichts mehr übrig aber sie weigert sich auch mir die belege auszuhändigen so wie es besprochen war, denn ich glaube auch wenn ich einen einwilligungsvorbehalt habe habe ich doch das recht zu wissen wofür sie mein geld ausgegeben hat oder sehe ich das falsch?
kitty ist offline  
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Alt 28.07.2009, 12:58   #8
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 322
Standard

Nein, das siehst Du nicht falsch! Hast Du bei den Auszahlungen Durchschriften von den Quittungen erhalten, so könntest Du es vielleicht auch auf diese Weise nachvollziehen?
BetrKl ist offline  
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Alt 04.08.2009, 09:11   #9
Einsteiger
 
Registriert seit: 22.06.2009
Beiträge: 15
Standard

leider nur von dem geld was sie mir davon gegeben hat also für tafel oder so aber ansonsten habe ich nicht eine quittung bekommen
kitty ist offline  
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Stichworte
betreuerpflichten, betreuerwechsel, geldverwaltung, übergabe einer betreuung

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