Dies ist ein Beitrag zum Thema Brille im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
das ist ja schön, dass du die besprechungspflicht auch wahrnimmst. alles im grünen bereich.....
ich wollte nur mal klarstellen, dass ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#11 |
|
Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 562
|
das ist ja schön, dass du die besprechungspflicht auch wahrnimmst. alles im grünen bereich.....
ich wollte nur mal klarstellen, dass betreuung keine "lust und laune" -veranstaltung ist, sondern an gesetzliche normen oder bei unklarheiten hier zu an den richterspruch gebunden ist. vielmals wissen das betreute aber nicht.....nur weil sich keiner "wehrt" kann man daraus ja nicht ableiten, dass das eben der rechtliche stand der dinge ist, nur weil es sich eben so eingelebt hat lg nam
__________________
Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud |
|
|
|
|
#12 |
|
Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 562
|
@ michaela mohr:
tja.....dann mal neue lektüre kaufen....... es gibt etliche kommentierungen hier zu ein beispiel wäre -deinert,lütgens,meier- "haftung des betreuers" mit dem verweis auf die randnummer 574 hier ganz konkret der § 1901 Abs. 3 Satz 1 BGB gerade weil viele berufliche betreuer nicht einen juristischen wissenhintergrund haben (z.b. durch ein studium), gibt es ja oft divergenzen.... hier hilft nur ruhig und sachlich bleiben.....und bei zweifeln sich eben kompetenten rechtsrat einholen (auch eine berufspflicht des beruflichen betreuers) was, wie vergiften?? ich habe hier niemanden beleidigt, sondern lediglich sachlich stellung genommen und ganz profan auf die rechtslage verwiesen nicht die regeln machen das gesetz, sondern das gesetz die regeln! im übrigen muss man sich auch nicht in eine streitfrage begeben, wenn man seine arbeit (der betreuer ist g e e i g n e t und b e r e i t....sinngemäß in den meisten beschlüssen der gerichte) erfüllt (schließlich gibt es ja eine gegenleistung dafür...)....wo ist dann das problem? mit entspannten grüßen nam
__________________
Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud Geändert von nam (28.08.2009 um 12:06 Uhr) |
|
|
|
|
#13 |
|
Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,903
|
Nam,
es ist genug jetzt. Niemand, und hier schon gar nicht, hat Betreuung als Lust- und Laune Veranstaltung dargestellt. Die Abteilung Rechtsfragen ist häufig frequntiert, dass gesetzliche Grundlagen vorhanden sind ist wohl allen Beteiligten klar Es gibt keinen Grund Kriegsschauplätze nur mal einfach so zu eröffnen, lass bitte gut sein damit. Gruss Michaela |
|
|
|
|
#14 |
|
Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 562
|
sehe ich auch so.....
du bist aber in interaktion mit mir getreten.......aktion/reaktion.... conditio sine qua non..... in diesem sinne meinerseits konfliktfreie grüße und der hinweis, dass ich hier weder deine wertvorstellung teilen oder mich deinem dictum unterwerfen muss.
__________________
Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud |
|
|
|
|
#15 | |
|
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
|
Hallo nam,
Zitat:
Michaela ist hier übrigens Moderatorin, sie hat jedes Recht zu sagen wann es reicht. Das werden wir uns aus nicht aus den Händen nehmen lassen. Ich hoffe Eva konnte trotzdem geholfen werden. |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| brille, geldverwaltung |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|