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Sicherstellung der pers. Habe - Was regelt ein gesetzlicher Betreuer?

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Hallo zusammen, ich bin ursel, habe mich heute erst hier angemeldet. Ich habe ein dringendes Problem. Versuche es möglichst kurz ...


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Alt 26.08.2009, 18:48   #1
Gesperrt
 
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Beiträge: 2
Standard Sicherstellung der pers. Habe - Was regelt ein gesetzlicher Betreuer?

Hallo zusammen,
ich bin ursel, habe mich heute erst hier angemeldet.
Ich habe ein dringendes Problem. Versuche es möglichst kurz zu schildern:

Mein Freund ist alkoholkrank und hat seit kurzem einen Betreuer. Er war über ein Jahr clean, dann kamen ein paar Rückfälle. Bislang war er Bewohner in einem Wohnheim für Suchtkranke, aus dem er jetzt aber rausgeflogen ist. Zur Zeit ist er im Krankenhaus. Seine Sachen stehen aber noch in dem Wohnheim. Er kann es selber von dort nicht organisieren, die Sachen in Sicherheit zu bringen. Da auch ich von den Ereignissen der letzten Wochen ziemlich mitgenommen bin, konnte ich mich bislang auch nicht kümmern.
Ist ein Betreuer in diesem Fall "ansprechbar", um das Problem endlich aus der Welt zu schaffen.

Danke fürs Lesen! Hoffe, irgendwer hat einen Rat für mich!

ursel

Geändert von ursel (26.08.2009 um 18:54 Uhr)
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Alt 26.08.2009, 19:07   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
Standard

Hallo Ursel,

ersteinmal ein Herzlich Willkommen!

Wie lange liegt die Heimplatzkündigung denn zurück? I.d.R. bewahren Einrichtungen die persönliche Habe von ehemaligen Bewohnern noch einige Zeit auf. Oft wird in der Hausordnung oder im Heimvertrag dazu ein Passus zu finden sein. Außerdem kann man mündliche Absprachen treffen, d.h. Dein Freund kann auch aus dem Krankenhaus dort anrufen, seine momentane Situation schildern und eine Frist zur Abholung vereinbaren. Du könntest diese Absprache übrigens auch telefonisch treffen (wenn Du als Freundin des Betroffenen in dem Haus bekannt bist).

Welchen Umfang hat den die Habe und wo soll diese deponiert werden? Das wäre dann für mich die nächste Frage. Ist eine Wohnung in Aussicht, gibt es ein anderes Heim, wo soll Dein Freund nach dem Krankenhausaufenthalt hin?

Der gesetzliche Betreuer ist nur mit entsprechenden Aufgabenkreisen ansprechbar. Welche sind denn eingerichtet? Außerdem müßte der Betreuer eine Spedition oder ein Transportunternehmen beauftragen, hätte Dein Freund denn dazu die finanziellen Mittel? Ansonsten wäre alles good-will des Betreuers.

Gruß
Kohlenklau
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Alt 26.08.2009, 19:22   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 26.08.2009
Beiträge: 2
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Hallo Kohlenklau,
danke für die rasche Antwort. Der Heimplatz wurde vor ca 4 Wochen gekündigt. Sein Betreuer hat ihm ein Zimmer in einem Obdachlosenheim besorgt, dort soll ein Teil der Sachen landen und der Rest wird bei der Mutter eingelagert.
Mein Freund konnte nun eine Frist bis diesen Freitag aushandeln.
Ich bin von der ganzen Situation so angeschlagen, dass ich nun selber krank bin, also auch für mich schwierig, was zu regeln, was auch zusätzlich zu Streß mit meinem Freund geführt hat.
Ich hatte gedacht, dass er in diesem Fall "zuständig" ist, da es meinem Freund zu schlecht geht, um sich selbst zu kümmern...

ursel
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Alt 26.08.2009, 20:22   #4
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
Standard

Hallo Ursel,

was meinst Du mit "zuständig"? Wenn ich das richtig lese, dann geht es doch zunächst nur um den Transport der Sachen aus der Suchthilfeeinrichtung in das neue Zimmer. Da wäre doch eine Absprache mit den dort tätigen Mitarbeitern möglich.
Der Betreuer hat mit dem Transport nichts zu tun, er kann sich, wenn "Wohnungsangelegenheiten" zu seinem Aufgabenkreis gehört, allerdings um die Organisation des Transports kümmern.
Nur noch einmal die Frage: Stehen Geldmittel für die Beauftragung einer Spedition zur Verfügung? Wenn dies nicht der Fall ist und die Heime keinen Bringdienst anbieten, wie soll der Betreuer das dann organisieren?

Gruß
Kohlenklau
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Alt 26.08.2009, 22:05   #5
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,582
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Hallo Ursel,

als erstes, auch von mir ein herzliches Willkommen.

Was mir zum Problem einfällt, Dein Freund ist zur Zeit im Krankenhaus, dort gibt es einen Krankenhaussozialdienst, die haben oft Kenntnis von Möglichkeiten. Die Situation Deines Freundes ist nichts Neues, dieses Problem taucht immer wieder auf. Einfach mal nachfragen.

Weiter fällt mir ein, Einrichtungen haben meistens auch Hausmeister, Werkstätten usw. Da nachfragen ob gegen kleines Geld vielleicht ein Transport organisiert und Sachen gefahren werden können. Für solche Fahrten zahlt man meistens nur das Benzin, das würde vom Barbetrag dann ja möglich sein.

Ein Betreuer kann versuchen das zu organisieren, aber was er sicher nicht kann, ist die Dinge selbst sprichwörtlich in die Hand zu nehmen.

Viel Glück , Grüsse.
Michaela
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Stichworte
betreueraufgaben, möbeltransport, persönliche habe

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