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Mutter hat Wohnungsschlösser taschen lassen

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Meine schizophrene Mutter hat ein Haus mit Einliegerwohnung.Meine Schwester wohnt in der Einliegerwohnung und hat ihr Computerzimmer in der Wohnung ...


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Alt 02.09.2009, 22:17   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 02.09.2009
Ort: Raum Freiburg
Beiträge: 5
Beitrag Mutter hat Wohnungsschlösser taschen lassen

Meine schizophrene Mutter hat ein Haus mit Einliegerwohnung.Meine Schwester wohnt in der Einliegerwohnung und hat ihr Computerzimmer in der Wohnung der Mutter. Mutter hat vor ein paar Wochen Ihre Schlösser austauschen lassen.Schwester bekam keinen Schlüssel mehr.
Heute kam meine Schwester nach Hause als gerade ein Schlüsseldienst Ihre Wohnungstüre aufbrach und das Schloss tauschte.Begründung:Als Vermieter muß Sie Zugang haben wenn Schwester nicht zu Hause ist und fremde Leute darin sind(Ihre Hirngespinnste).
Meine fragen dazu:Muß ich die Rechnung Bezahlen als Betreuer
aller Vermögensangelegenheiten?
Kann ich gegen den Schlüsseldienst vorgehen?
Benny ist offline  
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Alt 03.09.2009, 10:59   #2
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

Zitat:
Begründung:Als Vermieter muß Sie Zugang haben wenn Schwester nicht zu Hause ist
eine vermieterin muss sie keinen zugang haben. sie hat auch kein recht auf einen ersatzschlüssel. sie dürfte die vermietete wohnung auch nur im notfall (zb wasserrohrbruch) betreten, aber auch nur dann, wenn die mieterin nicht erreichbar wäre. erst in diesem fall dürfte sie einen schlüsseldienst beauftragen. aber darum geht es ja nicht.

ansonsten fällt schlösser austauschen lassen unter hausfriedensbruch.

Zitat:
Muß ich die Rechnung Bezahlen als Betreuer
aller Vermögensangelegenheiten?
hast du einwiligungsvorbehalt? dann wäre das geschäft zwischen mutter und schlüsseldienst nicht rechtskräftig und sie muss nicht zahlen. ich gehe davon aus, dass du den nicht hast, sonst würdest du ja nicht fragen. und dann musst sie narürlich bezahlen.
Zitat:
Kann ich gegen den Schlüsseldienst vorgehen?
aus welchem grund? schlüsseldienste müssen sich im vorfeld absichern, ob die beauftragende person das recht hat die schlösser tauschen zu lassen. das tun sie auch allgemein hin durch nachfrage. wenn sie das gemacht haben, kannst du ihnen nichts vorwerfen.

wegen den fremden leuten in der wohnung, kannst du ihr ein tagebuch empfehlen. da kann sie genau eintragen, wann die da waren und wie lange, alles was sie beobachten kann. anhand dessen kann man rauskriegen, wer diese fremden sind und um dann kontakt aufzunehmen.

gruß zeiten

Geändert von zeiten (03.09.2009 um 11:02 Uhr)
zeiten ist offline  
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Alt 03.09.2009, 16:07   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 02.09.2009
Ort: Raum Freiburg
Beiträge: 5
Cool

Danke für die Antwort.Werde gleich mal den Antrag stellen auf Einwilligungsvorbehalt.
Benny ist offline  
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Alt 03.09.2009, 16:19   #4
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Cool

Zitat:
Zitat von Benny Beitrag anzeigen
Danke für die Antwort.Werde gleich mal den Antrag stellen auf Einwilligungsvorbehalt.
wegen was denn? wegen so ner schlüsseldienstgeschichte solltest du keinen einwilligungsvorbehalt bekommen. entmündigung war gestern.
zeiten ist offline  
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Stichworte
einwilligungsvorbehalt, rechnung, schlüsseldienst

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